Konzernbeziehungen Musterklauseln

Konzernbeziehungen. Die Gesellschaft mit Sitz in Gleisdorf ist das Mutterunternehmen der Binder+Co Gruppe und stellt einen Konzernabschluss gemäß § 245a Abs 2 UGB auf, der beim LG f. ZRS Graz hinterlegt wird bzw. von der Homepage des Unternehmens abrufbar ist. Zwischen dem Stichtag des Einzelabschlusses und dessen Aufstellung durch den Vorstand der Binder+Co AG am 28. Februar 2022 sind keine Ereignisse eingetreten, die wesentliche Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Binder+Co AG haben könnten. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass am 24. Februar 2022 russische Truppen in die Ukraine einmarschiert sind, worauf in einem Sondergipfel der EU Sanktionen gegen Russland beschlossen wurden. Die Binder+Co AG hat zum Bilanzstichtag ein Projekt mit einem russischen Kunden, welches durch die OeKB abgesichert ist. Die Auswirkungen der Sanktionen für die österreichische Wirtschaft, die Geschäftsbeziehungen mit Russland und der Ukraine pflegt, sind aktuell nicht absehbar. Die Binder+Co AG weist für das Geschäftsjahr 2021 einen Bilanzgewinn iHv EUR 6.279.376,07 aus. Der Vorstand schlägt der Hauptversammlung vor, den Bilanzgewinn zur Ausschüttung einer Dividende von EUR 0,35 (2020: EUR 0,00) je Aktie zu verwenden und den Restbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Mag. Xxxx Xxxxxxxx Mag. Xxxxxxx Xxxxxxxx Mag. Xxxxxxxxx Xxxxxxx Xx. Xxxx Xxxxxx Mag. Xxxxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxxxx, MSc. Xx. Xxxx Xxxxxx Vom Betriebsrat delegiert: Xxxxx Xxxxxx (Mitglied) Xxxxxx Xxxxx (Mitglied) Die Aufwendungen der Mitglieder des Vorstands gemäß § 239 Abs 1 Z 4 UGB betragen im Geschäftsjahr 2021 insgesamt TEUR 616 (2020: TEUR 622). An den Aufsichtsrat wurden im Geschäftsjahr 2021 Vergütungen iHv TEUR 35 geleistet. Der Vorstand: Xx. Xxxxxx Xxxxxxx Mag. Xxxx Xxxxxxxx Gleisdorf, am 28. Februar 2022 Binder+Co AG 31. Dezember 2021 Beilage III.1 A N L A G E N S P I E G E L gemäß § 226 Abs 1 UGB per 31. Dezember 2021 Stand 31.12.2020 Zugänge Umbuchungen Abgänge Stand 31.12.2021 Stand 31.12.2020 Abschreibungen des Geschäftsjahres Abschreibungen Zugänge des Geschäftsjahres Abschreibungen Abgänge des Geschäftsjahres Abgänge Zuschreibungen Abschreibungen kumuliert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2021 Buchwert 31.12.2020 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 4 939 520.83 243 190.35 0.00 0.00 5 182 711.18 4 461 913.52 195 905.04 40 757.40 0.00 0.00 0.00 4 657 818.56 524 892.62 477 607.31 4 939 520.83 243 190.35 0.00 0.00 5 182 711.18 4 461 913.52 195 905.04 40 757.40 0.00 0.00 0.00 4...

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.