Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.regionalbahn-kassel.de, www.abe-gmbh.net, www.rvr.ruhr
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien Vertragspartei- en zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.laenderbahn.com, www.neg-niebuell.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber bei der Schienenwege Lutra GmbH oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.hafenkw.de, www.hafenkw.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege bei HTAG oder bei Dritten Drit- ten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.htag-duisburg.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt habenha- ben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.lappwaldbahn.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege oder o- der bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende fol- gende Regelung:
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Samples: www.city-bahn.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege Schienen- wege oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.rmv.de
Haftungsverteilung bei unbekanntem Schadenverursacher. Kann nicht festgestellt werden, wer einen Schaden beim Betreiber der Schienenwege oder bei Dritten verursacht hat, haften beide Vertragsparteien Vertragspar- teien zu gleichen Teilen. Wenn weitere EVU die betreffenden Schienenwege Schienen- wege mitbenutzen bzw. mitbenutzt haben, gilt folgende Regelung:
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Samples: www.swu.de