Allgemeine Zugangsvoraussetzungen Musterklauseln

Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Genehmigung, Sicherheitsbescheinigung, Aufnahme des Betriebes, Zugangsberechtigung
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. Soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet stellt GESIS Daten und Dokumente nur für wissenschaftliche Auswertungen im Rahmen eines zeitlich befristeten Vorhabens durch die akademische Forschung und Lehre zur Verfügung. Institute oder Personen außerhalb der akademischen Forschung und Lehre können eine Bereitstellung schriftlich beantragen. Der Bezug von Daten und Dokumenten erfolgt im Rahmen von Zugangskategorien (siehe Punkt 2.). Die Speicherung und Verarbeitung der Daten durch den/die Benutzer/in ist zeitlich auf das Vorhaben der Datennutzung be- schränkt. Der/die Benutzer/in ist damit einverstanden, dass die von ihm bekannt gegebenen personenbezogenen, sowie die sich aus seiner Kooperation mit GESIS ergebenden personenbezogenen Daten zum Zwecke der Durchführung der Datennutzung von GESIS gespeichert werden. Weitere Hinweise zum Umgang mit personenbezogenen Daten des Benutzers / der Benutzerin finden sich in der Datenschutzerklärung von GESIS. Zugangsbeschränkungen werden durch GESIS in Absprache mit dem/r jeweiligen Datengeber/in festgelegt. Unabhängig von den Zugangsbeschränkungen zur Nutzung der Daten und Dokumente ist die Einsicht in die Dokumente für jedermann freigegeben, soweit nichts anderes bestimmt ist.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Genehmigung, Sicherheitsbescheinigung, Aufnahme des Betrie- bes, Zugangsberechtigung
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die Neuss Trimodal GmbH betriebene Um- schlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertra- ges mit dem Eigentümer und Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur in- nerhalb der Umschlaganlage, der Neuss-Düsseldorfer Häfen GmbH & Co. KG, Ham- mer Xxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx, möglich. Die Neuss Trimodal GmbH ist Zugangsbe- rechtigten/EVU auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisen- bahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Neuss Trimodal GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Um- schlagsanlage. Die Neuss Trimodal GmbH weist darauf hin, dass für den schienensei- tigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten ist.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die SWCT betriebene Umschlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Eigentümer und Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur, der KSW Kreisbahn Siegen-Wittgenstein GmbH, Xxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxx, möglich. Die SWCT ist Zugangsberechtigten/EVU auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der SWCT beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die SWCT weist darauf hin, dass für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe dessen Entgeltliste zu entrichten ist.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die Rhenania Worms AG betriebene Umschlagsanlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Eigentümer und Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur innerhalb der Umschlagsanlage, der Hafen Betriebs GmbH Worms, Xxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxx, möglich. Die Rhenania Worms AG ist Zugangsberechtigten/EVU auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der Rhenania Worms AG beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlage. Die Rhenania Worms AG weist darauf hin, dass für den schienenseitigen Zugang ein Infrastrukturnutzungsentgelt an den Eigentümer der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur nach Maßgabe von dessen Entgeltliste zu entrichten ist.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. Die SWU stellt den Benutzern ihrer Schienenwege bei Bedarf über die Pflichtleistungen hinaus Unterlagen über ihre Eisenbahninfrastruktur in dem für die Planung und Abwicklung des Eisenbahnverkehrs erforderlichen Umfang zur Verfügung. Hierzu gehören insbesondere die SbV und weitergehende Informationen zu den örtlichen Verhältnissen der Strecke. Für diese Leistungen erhebt die SWU Gebühren entsprechend der jeweils gültigen Entgeltliste.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1 Der Zugangsberechtigte hat den schienenseitigen Zugang in das von STR zugewiesene Gleis der Umschlaganlage selbstständig zu organisieren. Dazu ist der Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungsvertrages mit dem Betreiber der Eisenbahninfrastruktur innerhalb der Umschlaganlage, BASF Schwarzheide GmbH, erforderlich. Der Infrastrukturnutzungsvertrag zwischen Zugangsberechtigten und der BASF Schwarzheide GmbH regelt auch erforderliche Rangiertätigkeiten für KV- Xxxx, insbesondere die Umstellungen im Fließverfahren und den Austausch von Schadwagen. Die Entgeltgrundsätze der BASF Schwarzheide GmbH sehen im Infrastrukturnutzungsvertrag keine unterschiedlichen Nutzungsentgelte für Xxxx im Fließ- oder Standverfahren vor.
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 3.2.1 Fahrwegkapazitätsberechtigte
Allgemeine Zugangsvoraussetzungen. 2.1. Ein schienenseitiger Zugang zu der durch die CTD GmbH betriebene Umschlaganlage ist nur durch Abschluss eines gesonderten Infrastrukturnutzungs- vertrages mit dem Betreiber der schienenseitigen Eisenbahninfrastruktur bis zur Umschlaganlage, der Dortmunder Eisenbahn Infrastruktur Xxxxxxxxxxx.00, 00000 Xxxxxxxx, möglich. Die CTD GmbH ist Zugangsberechtigten auf Anfrage bei der Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer der Eisenbahninfrastruktur behilflich. Der Abschluss eines Nutzungsvertrages mit der CTD GmbH beinhaltet keinen Anspruch auf schienenseitigen Zugang zu der Umschlagsanlagen.