Gegenseitigkeit Musterklauseln

Gegenseitigkeit. Verwendet ein im gleichen Unternehmen oder Konzern wie der Zugangsberechtigte tätiges EIU (drittes EIU) Nutzungsbedingungen, die ganz oder teilweise von Nutzungsbedingungen (AT/BT) des EIU abweichen, so kann das EIU, wenn ein im gleichen Unternehmen oder Konzern wie es selbst tätiger Zugangsberechtigter die Eisenbahninfrastruktur dieses dritten EIU nutzt, dessen Nutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise an die Stelle seiner eigenen Nutzungsbedingungen (AT/BT) setzen (z. B. in Schaden- und Haftungsfällen).
Gegenseitigkeit. Verwendet ein im gleichen Unternehmen oder Konzern wie der Zugangs- berechtigte tätiger Betreiber der Schienenwege (dritter Betreiber der Schienenwege) Schienennetz-Benutzungsbedingungen, die ganz oder teilweise von Schienennetz-Benutzungsbedingungen (AT/BT) des Betrei- bers der Schienenwege abweichen, so kann der Betreiber der Schienen- wege, wenn ein im gleichen Unternehmen oder Konzern wie er selbst tä- tiger Zugangsberechtigter die Eisenbahninfrastruktur dieses dritten Be- treibers der Schienenwege nutzt, dessen Schienen- netz-Benutzungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise an die Stelle seiner eigenen Schienennetz-Benutzungsbedingungen (AT/BT) setzen (z. B. in Schaden- und Haftungsfällen).
Gegenseitigkeit. Hiermit ist gemeint, dass eine wirksame Aufrechnung voraussetzt, dass zwei Personen einander Leistungen schulden, so dass jeder von ihnen zugleich Schuldner und Gläubiger der anderen Person ist. Der Grundsatz der Gegenseitigkeit kann im Einzelfall zu unbilligen Härten für den Schuldner führen. Daher hat der Gesetzgeber dieses Prinzip in bestimmten Fällen durch Spezialvorschriften durchbrochen. Ein wichtiges Beispiel hierfür ist § 406 BGB, der es dem Schuldner einer abgetretenen Forderung erlaubt, mit einer ihm gegen den Altgläubiger zustehenden Forderung auch gegenüber dem neuen Gläubiger aufzurechnen, wenn er beim Erwerb der Gegenforderung von der Abtretung keine Kenntnis hatte und die Gegenforderung auch nicht erst nach Erlangung seiner Kenntnis von der Abtretung und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist. Weitere Beispiele für spezialgesetzliche Durchbrechungen des Prinzips der Gegenseitigkeit sind die §§ 409 Abs. 1, 566d BGB. Gelegentlich wird auch in besonders gelagerten Ausnahmefällen eine Durchbrechung des Erfordernisses der Gegenseitigkeit mit § 242 BGB gerechtfertigt. Dies wird z.B. für den Fall einer Aufrechnung des Vertragspartners eines Strohmanns mit seinen Gegenforderungen gegen den Hintermann angenommen (vgl. dazu mit weiteren Beispielen: Gernhuber, Die Erfüllung und ihre Surrogate, § 13 II, 4 bis 5).
Gegenseitigkeit. 3.1. Bei der Bestrafung der unter 2 angeführten Handlungen darf zwi- schen in- und ausländischen Freimachungsbelegen kein Unter- schied gemacht werden; diese Bestimmung darf nicht Gegenstand von gesetzlichen oder vertraglichen Vereinbarungen betreffend Gegenseitigkeit sein.
Gegenseitigkeit. Wie auch in der Präambel des MOU festgehalten, können die Parteien, soweit erforderlich, weitere Vereinbarungen schliessen, auf deren Grund- lage die Regierung Liechtensteins ein ähnliches spezielles Offenlegungspro- gramm und die Regierung des Vereinigten Königreichs ein ähnliches steu- erliches Amtshilfe- und Compliance-Programm einführen würde. Wie bereits in der Präambel des MOU festgehalten, ist es die Absicht der Parteien, auf der Grundlage, dass sie ihre jeweiligen Pflichten im Rahmen des TIEA und des MOU erfüllen, das TIEA und das MOU als Mittel zu verwenden, um Ersuchen um Informationen in Bezug auf Steuersachen zu stellen, die in den Geltungsbereich des MOU fallen.
Gegenseitigkeit. Der Auftragnehmer ist je nach Vereinbarung verpflichtet, die Versendung des Gutes zu organisieren und das ihm zur Beförderung überlassene Gut zum Bestimmungsort zu befördern und dort an den Empfänger abzuliefern oder das Gut unter Abwendung von Schäden zu lagern und aufzubewahren sowie sonstige Vertragspflichten zu erfüllen. LTLS zahlt im Gegenzug die vereinbarte Vergütung.
Gegenseitigkeit a) Gemäss Aeronautics Act dürfen kanadische Fluggesellschaften, die Flüge von einem beliebigen Abflugort aus betreiben, und sämtliche Fluggesellschaften, die Flüge aus Kanada betreiben, einem ausländischen Staat personenbezogene Informationen über die Passagiere auf Flügen in das betreffende Land weitergeben, wenn es dieses Land vorschreibt.
Gegenseitigkeit. Verwendet ein im gleichen Unternehmen o- der Konzern wie der Zugangsberechtigte tä- tiges EIU (drittes EIU) Nutzungsbedingun- gen, die ganz oder teilweise von Nutzungs- bedingungen (AT/BT) der HBA abweichen, so kann die HBA, wenn ein im gleichen Un- ternehmen oder Konzern wie sie selbst täti- ger Zugangsberechtigter die Eisenbahninfra- struktur dieses dritten EIU nutzt, dessen Nut- zungsbedingungen zu jedem Zeitpunkt ganz oder teilweise an die Stelle seiner eigenen Nutzungsbedingungen (AT/BT) setzen (z. B. in Schaden- und Haftungsfällen).
Gegenseitigkeit. Die Regierung der Vereinigten Staaten erkennt an, dass im gegenseitigen automatischen Informationsaustausch mit der Bundesrepublik Deutschland ein gleichwertiges Niveau erreicht werden muss. Die Regierung der Vereinigten Staaten verpflichtet sich, die Transparenz weiter zu verbessern und die Austauschbeziehungen mit der Bundesrepublik Deutschland zu stärken, indem sie sich zur Erzielung dieses gleichwertigen Niveaus beim gegenseitigen automatischen Austausch für die Einführung von Vorschriften einsetzt und einschlägige Gesetze unterstützt.