Umweltgefährdende Einwirkungen Musterklauseln

Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebs- durchführung des EVU oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich die nächste besetzte Betriebsstelle des EIU zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofor- tige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen des EIU notwendig, trägt die verur- sachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. 7.2.1 Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen wassergefähr- dende aus den vom EVU verwendenden Betriebsmitteln in das Erd- reich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich an die nach Unfallmeldeplan genannte Stelle zu verständigen. Die Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (Notruf Poli- zei; Feuerwehr; Rettungsdienst usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Be- triebsanlagen der RST notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei die hieraus entstandenen Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich die nächste besetzte Betriebsstelle der Lutra GmbH zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen der Lutra GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebsmitteln, oder aus abgestellten oder bewegten Fahrzeugen oder Wagen, in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich die Unfallmeldestelle der VIAS Rail GmbH zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen der VIAS Rail GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat der Zugangsberechtigte unverzüglich die nächste besetzte Betriebsstelle des EIU zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des Zugangsberechtigten für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen des EIU notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu einer umweltgefährdenden Immission im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebs - und Transportmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions -, Brand-, oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich Ebersbach und den Betriebsleiter entsprechend dem obigen Notfallplan zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß S. 1 eine Räumung von Betriebsanlagen von Ebersbach oder im Bereich der Gleisanlagen des Industriestammgleise entlang der Strutstraße der Stadt Ebersbach Fils tätiger Unternehmen notwendig, trägt EVU die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des Zugangsberechtigten oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom Zugangsberechtigten verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat der Zugangsberechtigte unverzüglich die Zentrale Feuerwehrleitstelle (ZFL) der RWE Power AG (02271 751-112) zu verständigen. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen der RWE Power AG notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Be- triebsdurchführung des ZB oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom ZB verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat der ZB unverzüglich entsprechend der vertraglichen Unterlagen das Stellwerk der Regiobahn GmbH zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des ZB für die sofortige Einleitung von Gegen- und Ret- tungsmaßnahmen (z.B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Be- triebsanlagen der Regiobahn GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertrags- partei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen wassergefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebsmitteln in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich via Notfallnummer die SSB zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen der SSB notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.
Umweltgefährdende Einwirkungen. Kommt es zu umweltgefährdenden Immissionen im Zusammenhang mit der Betriebsdurchführung des EVU oder gelangen Wasser gefährdende Stoffe aus den vom EVU verwendeten Betriebsmitteln, oder aus abgestellten oder bewegten Fahrzeugen oder Wagen, in das Erdreich oder bestehen Explosions-, Brand- oder sonstige Gefahren, hat das EVU unverzüglich die Unfallmeldestelle der Rurtalbahn GmbH zu verständigen. Diese Meldung lässt die Verantwortlichkeit des EVU für die sofortige Einleitung von Gegen- und Rettungsmaßnahmen (z. B. Benachrichtigung der nächsten Polizeibehörde, Feuerwehr usw.) unberührt. Macht die Gefahrensituation gemäß Satz 1 eine Räumung von Betriebsanlagen der Rurtalbahn GmbH notwendig, trägt die verursachende Vertragspartei die Kosten.