Common use of Grundsätze Clause in Contracts

Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechen. Krankenversichertennummer Es ist eine gültige Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum des Kostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- mer, der PZN oder des Sonderkennzeichens im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ manuell zur erfassen.

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Samples: Vertrag Nach § 127 Abs. 2 SGB v Über Die Abgabe Von Hilfsmitteln Zur Versorgung Der Versicherten Bei Enteraler Ernährung Und Zubehör Sowie Trinknah Rung, Bei Tracheotomie Und Bei Laryngektomie, Bei Ableitender Inkontinenz Und Bei Stomaanlagen

Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse BKK verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Nur bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine gültige Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum des Kostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen =1900410 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach dem diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrechnungs- nummer, der die PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine die gültige Krankenversicherten- nummer lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginntbeginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum Eingangsdatum des Kostenvoran- schlagesKosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen =1900412 ´ Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrech- nungsnummer, der PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- tragVertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen  Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen.  Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine die gültige Krankenversicherten- nummer lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginntbeginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum Eingangsdatum des Kostenvoran- schlagesKosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen =1900447  Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach dem diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrech- nungsnummer, der PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- tragVertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine die gültige Krankenversicherten- nummer lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginntbeginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum Eingangsdatum des Kostenvoran- schlagesKosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen =1900413 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach dem diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrech- nungsnummer, der PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- tragVertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine gültige Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum des Kostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen (Versorgungseinheit) =1900411 Abrechnungspositionsnummer Es ist immer die jeweils 10-stellige Hilfsmit- • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag (Versorgungseinheit) telpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrechnungs- nummer, der die PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse BKK verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Nur bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine gültige Krankenversicherten- nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum des Kostenvoran- schlages. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach dem diesem Vertrag Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 =1900400 Leistungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim =1900400 Beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren Kostenvoranschlag ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugebeneinzu- geben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht Genehmigungspflicht nach diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen besteht Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrechnungs- nummer, der die PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- trag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. • Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen. • Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine die gültige Krankenversicherten- nummer lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginntbeginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Sollte die LANR nicht vorliegen, darf das Feld mit „999999999“`gefüllt werden. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum Eingangsdatum des Kostenvoran- schlagesKosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen =1900450 • Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach dem diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrech- nungsnummer, der PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- tragVertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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Grundsätze. Die VIACTIV Krankenkasse verzichtet auf die Vorlage von Kostenvoranschlägen  Nur bei dem im Vertrag als genehmigungsfrei beschriebenen Konstellationen. • Bei Vorlagepflicht ist je Hilfsmittel ein Kostenvoranschlag zu liefern. Die VIACTIV Krankenkasse BKK behält sich vor, Kostenvoranschläge zurückzuweisen, die nicht diesen Lieferbedingungen entsprechenLiefer- bedingungen entsprechen oder genehmigungsfreie Fallkonstellationen betreffen.  Die dargestellten Erfassungsgrundsätze sind durchgängig auch im Rahmen der Ab- rechnungen zu verwenden. Krankenversichertennummer Es ist eine die gültige Krankenversicherten- nummer lebenslange eGK-Nummer zu übermitteln, welche im Aufbau 10-stellig ist und mit einem Buchstaben be- ginntbeginnt. In der Regel findet sich die Krankenversi- chertennummer auf der ärztlichen Verord- nung. Kassen-IK 104526376 104491707 (Novitas BKK) Vertragsarztnummer Die lebenslange Arztnummer (LANR) ist bei Verordnungen von niedergelassenen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist dieses Feld mit „999999999“ zu füllen. Betriebsstättennummer Sie ist bei Verordnungen von niedergelasse- nen Ärzten immer anzugeben. Bei Krankenhausverordnungen ist das IK des Krankenhauses zu erfassen (IK 26xxxxxxx oder 51xxxxxxx). Verordnungsdatum Entspricht dem Datum der ärztlichen Ver- ordnung. Diagnose Sofern auf der Verordnung die Diagnose als ICD-Schlüssel vorhanden ist, ist dieser per eKV ekv zu übermitteln. Antragsdatum Entspricht dem Datum Eingangsdatum des Kostenvoran- schlagesKosten- voranschlages bei der BKK. Leistungserbringergruppenschlüssel (LEGS) Der Leistungserbringergruppenschlüssel ist folgendermaßen anzugeben: Leistungen nach § 302 SGB V = 1996000 Leistungen =1900416 ´  Die Inhalte dieser Anlage sind auch im Abrechnungsverfahren zwingend zu beachten 2. Spezifische Lieferbedingungen nach § 300 SGB V = 0800600 Lediglich beim elektronischen Kostenvoran- schlagsverfahren ist der 6-stellige LEGS für Leistungen nach § 300 SGB V mit einer „0“ vorangestellt einzugeben, soweit eine Ge- nehmigungspflicht nach dem diesem Vertrag be- steht. Abrechnungsnummer ( Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Abrechnungspositionsnummer (Versorgungseinheit) Es ist immer die jeweils gültige 10-stellige Hilfsmit- telpositionsnummer Hilfsmittelpositionsnummer bzw. Abrechnungsnum- merAbrech- nungsnummer, der PZN oder des Sonderkennzeichens das Sonderkennzei- chen im Sinne des Vertrages anzugeben. Abrechnungsnummer (Hilfsmittelpositions- nummer) bzw. PZN oder Sonderkennzei- chen Hilfsmittelpositionsnummer (Positionen zur Versorgungseinheit) Die Erfassung von weiteren Hilfsmittelnum- mern bzw. Abrechnungsnummern ist auf Grund der vertraglichen Konstellation aus- geschlossenKons- tellation ausgeschlossen (Ausnahme: Zube- hör das nicht mit dem Hilfsmittel abgegolten und medizinisch notwendig ist). Falsche oder fehlerhafte Hilfsmittelpositi- onsnummern (dies gilt auch für kassenspezi- fische Pseudohilfsmittelpositionsnummern) führen zur Abweisung der Abrechnung. Dies gilt auch für Leistungen, die aufgrund eines genehmigten Kostenvoranschlages erbracht werden. Bezeichnung des Hilfsmittels Die Bezeichnung folgt der passenden Be- zeichnung zur Hilfsmittelnummer nach dem Hilfsmittelverzeichnis, der PZN nach der Lauer-Taxe oder bei vertraglich geregelten Nummern der Bezeichnung nach dem Ver- tragVertrag. Ist eine solche nicht vorhanden, ist der Gerä- tename/-typ Ge- rätename /-Typ manuell zur zu erfassen.

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