Ausbildungsentgelt Musterklauseln

Ausbildungsentgelt. (1) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende
Ausbildungsentgelt. (1) Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt: ab 1. Xxxx 2018 ab 1. Xxxx 2019 im ersten Ausbildungsjahr 968,26 Euro 1.018,26 Euro im zweiten Ausbildungsjahr 1.018,20 Euro 1.068,20 Euro im dritten Ausbildungsjahr 1.064,02 Euro 1.114,02 Euro im vierten Ausbildungsjahr 1.127,59 Euro 1.177,59 Euro.
Ausbildungsentgelt. [In den Besonderen Teilen geregelt] [In den Besonderen Teilen geregelt] [In den Besonderen Teilen geregelt] [In den Besonderen Teilen geregelt] [In den Besonderen Teilen geregelt] [In den Besonderen Teilen geregelt]
Ausbildungsentgelt. (1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende im Tarifgebiet West im ersten Ausbildungsjahr 617,34 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 666,15 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 710,93 Euro, im vierten Ausbildungsjahr 773,06 Euro. 2Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt für Auszubildende im Tarifgebiet Ost im ersten Ausbildungsjahr 571,04 Euro, im zweiten Ausbildungsjahr 616,19 Euro, im dritten Ausbildungsjahr 657,61 Euro, im vierten Ausbildungsjahr 715,08 Euro.
Ausbildungsentgelt. (1) 1Das monatliche Ausbildungsentgelt beträgt: im ersten Ausbildungsjahr 1.060,00 Euro im zweiten Ausbildungsjahr 1.110,00 Euro im dritten Ausbildungsjahr 1.155,00 Euro im vierten Ausbildungsjahr 1.220,00 Euro. 2Die Werte nach Satz 1 werden durch die korrespondierenden Werte des TVAöD -Beson- derer Teil BBiG - ersetzt, sobald letztere höher sind.
Ausbildungsentgelt gültig ab 01.03.2013 -
Ausbildungsentgelt gültig ab 01.04.2024
Ausbildungsentgelt gültig ab 01.02.2025 Anerkennung vorschreiben, erhalten die Praktikantinnen das nachstehende monatliche Ausbildungsentgelt der Sozialarbeiterin 2.023,48 € 70,50 € der Sozialpädagogin 2.023,48 € 70,50 € der Heilpädagogin 2.023,48 € 70,50 € der pharm. techn. Assistentin 1.805,46 € 67,17 € der Altenpflegerin 1.805,46 € 67,17 € der Erzieherin 1.805,46 € 67,17 € der Heilerziehungspflegerin 1.805,46 € 67,17 € der Kinderpflegerin 1.750,37 € 67,17 € der Dorfhelferin 1.750,37 € 67,17 € der Haus und Familienpflegerin 1.750,37 € 67,17 € der Rettungsassistentin 1.750,37 € 67,17 € der Masseurin und med. Bademeisterin 1.750,37 € 67,17 € * Der Kinderzuschlag steht zu, soweit und solange die Praktikantin für mindestens ein Kind Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) oder nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) tatsächlich erhält. im ersten Ausbildungsjahr 1.214,49 € im zweiten Ausbildungsjahr 1.265,37 € im dritten Ausbildungsjahr 1.312,08 € im vierten Ausbildungsjahr 1.376,85 € Entbindungspflege oder in der Ausbildung gemäß dem Pflegeberufegesetz oder dem Hebammenreformgesetz oder zur operationstechnischen oder anästhesietechnischen Assistentin.
Ausbildungsentgelt. (1) Das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende nach BBiG beträgt ab 01.01.2017 im ersten Ausbildungsjahr 890,- € im zweiten Ausbildungsjahr 950,- € im dritten Ausbildungsjahr 1.000,- € im vierten Ausbildungsjahr 1.050,- € Das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende nach BBiG beträgt ab 01.01.2018 im ersten Ausbildungsjahr 920,- € im zweiten Ausbildungsjahr 980,- € im dritten Ausbildungsjahr 1.020,- € im vierten Ausbildungsjahr 1.070,- €
Ausbildungsentgelt. (1) Das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende zur Gesundheits- und Pflegeassistenz und sonstiger Ausbildungen nach dem BBIG beträgt ab 1. Januar 2022 im ersten Ausbildungsjahr 1.085,- € im zweiten Ausbildungsjahr 1.165,- € im dritten Ausbildungsjahr 1.225,- € im vierten Ausbildungsjahr 1.285,- € Das monatliche Ausbildungsentgelt für Auszubildende zur Gesundheits- und Pflegeassistenz und sonstiger Ausbildungen nach dem BBIG beträgt ab 1. Januar 2023 im ersten Ausbildungsjahr 1.115,- € im zweiten Ausbildungsjahr 1.195,- € im dritten Ausbildungsjahr 1.255,- € im vierten Ausbildungsjahr 1.315,- €