Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

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Samples: www.beiselen.de, www.stabilon.eu, www.beiselen.at

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sichParteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden InformationenInforma- tionen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet unbefristet geheim zu halten und sie sie, soweit nicht für die Lieferbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen aufzu- zeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten Be- auftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Betriebsge- heimnisse unterlassen.

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Samples: www.boerde-agrar.de, www.beiselen.de, www.stabilon.eu

Geheimhaltung. a) Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden alle aus diesem Vertragsverhältnis erhaltenen Informationen über den jeweils anderen Vertragspartner geheim zu halten. Das gilt neben den betrieblichen Organisationsabläufen insbesondere für alle Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder gekennzeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen als Geschäfts- Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse offensichtlich sind. Soweit es der Vertragszweck nicht erfordert, machen sie keine Aufzeichnungen und Mitteilungen an Dritte. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassenandere Art der Offenlegung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

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Samples: www.dvinci.de, www.dvinci.de

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig im Zusammenhang mit den jeweiligen Verträgen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen aufgrund sonstiger Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet geheim zu halten unbefristet geheimzuhalten und sie – soweit nicht zur Erreichung des Vertragszweckes geboten – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben an Dritte weiterzuleiten oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

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Samples: www.weto-betriebssoftware.de, www.weto-cloud.de

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sichParteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden InformationenInformatio- nen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet unbefristet geheim zu halten hal- ten und sie sie, soweit nicht für die Lieferbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien Parteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellensi- cherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassenunterlas- sen.

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Samples: www.beiselen.at, www.erhardt-agrar.de

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig zur Geheimhaltung aller vor und wahrend der Laufzeit der Vertragsbeziehung erlangten Betriebsgeheimnisse. Hierunter fallen alle Informationen aus der Sphäre des anderen Vertragspartners, die erkennbar schutzwürdig sind, auch wenn diese nicht ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationendie Verpflichtungen aus dieser Klausel auch ihren sämtlichen Betriebsangehörigen sowie den Betriebsangehörigen ihrer verbundenen Unternehmen, sowie freien Mitarbeitern und Beratern aufzuerlegen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet geheim aufgrund ihrer Tätigkeit Zugang zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassensolchen Informationen haben.

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Samples: www.ubg365.de

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sich(1) Jede Vertragspartei hat die Fabrikations-, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden InformationenErfahrungs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei, die als vertraulich bezeichnet werden ihr zugänglich gemacht oder nach sons- tigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sindanderweitig bekannt werden, unbe- fristet strikt geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwertenhalten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit dürfen diese Geheimnisse weder direkt noch indirekt irgendwelchen Dritten mitteilen, noch sie auf irgendeine Weise veröffentlichen oder für andere Zwecke (namentlich für den für sie tätigen Arbeitnehmern Nachbau von Maschinen, Anlagen und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassenKomponenten sowie von Teilen derselben) verwenden.

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Samples: wissel-vakuum.de

Geheimhaltung. Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben weiter- zugeben oder zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten sicherstellen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassen.

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Samples: www.boerde-agrar.de

Geheimhaltung. a Die Vertragsparteien Parteien verpflichten sichsich gegenseitig, sämtliche ihnen gegenseitig zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sons- tigen Umständen als alle Geschäfts- oder und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, unbe- fristet inkl. An- gebotsunterlagen unbefristet geheim zu halten und sie weder aufzuzeichnen noch nicht an Dritte weiterzugeben oder in ir- gendeiner Weise zu verwerten. Die Vertragsparteien werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern Unterlagen, Zeichnungen und Beauftragten sicherstellenandere Informationen, dass auch diese unbefristet jede eigene Verwertungdie der jeweils andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, Weitergabe oder unbefugte Aufzeich- nung solcher Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse unterlassendarf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

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Samples: www.ntx.de