Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.jan-hardt.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer 10.1 Jede Partei ist verpflichtet, über alle vertraulichen die ihr im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis ge- langten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und sonstige geheimhaltungsbedürftige Infor- mationen der anderen Partei geheim zu hal- ten, angemessen gegen unbefugten Zugriff zu schützen und nur zum Zweck der Erfüllung des Vertrags zu nutzen. Geheimhaltungsbe- dürftig sind Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulich- keit sich eindeutig aus der Natur der Sache ergibt. Geheimhaltungsbedürftige Informatio- nen des Anwenders sind insbesondere die vom Anwender in der Software übermittelten, bzw. eingespeicherten Daten. Zu den ge- heimhaltungsbedürftigen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenvon Sage gehört insbesondere die Software. So- weit dies im Rahmen des Vertragszwecks er- forderlich ist, diese Vertraulichen darf die empfangende Partei die geheimhaltungsbedürftigen Informationen weder in mündlicherder anderen Partei auch eigenen Mitarbeitern und ihren Rechts- und Steuerberatern, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder die ei- ner beruflichen Verschwiegenheitspflicht un- terliegen, zugänglich machen. Sage ist au- ßerdem berechtigt, geheimhaltungsbedürf- tige Informationen des Anwenders ihren ver- bundenen Unternehmen und Erfüllungsgehil- fen zugänglich zu machen und machen, soweit diese die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwendengeheimhaltungsbedürftigen Informationen im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrags nutzen müssen. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifenIm Übrigen dürfen geheimhaltungs- bedürftige Informationen der anderen Partei Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Er- laubnis der anderen Partei zugänglich ge- macht werden, um sicherzustellenes sei denn, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreteres besteht eine zwingende rechtliche Pflicht zur Offenlegung der geheimhaltungsbedürftigen Informatio- nen (z.B. gegenüber Behörden oder Gerich- ten). Mitarbeiter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen verbundene Unternehmen sowie Erfüllungsgehilfen müssen vergleich- bar den hier geregelten Geheimhaltungs- pflichten zur Geheimhaltung einschließlich verpflichtet wer- den, bevor ihnen geheimhaltungsbedürftige Informationen der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxanderen Partei zugänglich gemacht werden.

Appears in 1 contract

Samples: www.sage.com

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer Kunde ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber oder Geschäfts- und Betriebsge- heimnisse, die ihm im Zusammenhang mit der Vertragsausführung bekannt werden, Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenwahren. Die Wei- tergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Personen darf nur mit schriftlicher Einwilligung von salutec erfolgen. Vertrauliche Informationen sind dabei neben den Informationen nach § 2 Nr. 1 GeschGehG auch solche, diese Vertraulichen die bisher weder insgesamt noch in Einzelheiten bekannt oder ohne weitere zugänglich waren, deshalb von wirtschaftli- chem Wert und durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen geschützt sind. Im Gegenzug verpflichtet sich auch salute zur Geheimhaltung entsprechender vertraulicher Informationen weder des Kunden. Die angegebenen Preise gelten, soweit nichts anderes vereinbart wird, ab 35708 Haiger. Aufwendungen für Verpackun- gen und Versand sind nicht enthalten, sondern werden gesondert in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwendenRechnung gestellt. Die Angebotspreise verstehen sich jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Diese wird in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe gesondert aus- gewiesen. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungAbzug von Skonto bedarf vorab einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich Sofern sich aus der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbarenAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Auftragnehmer Kaufpreis (ohne Abzug) innerhalb von 10 (zehn) Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Im Übrigen ist die Zahlung spätestens nach 30 Tagen fällig. Kommt der Kunde in Zah- lungsverzug, so ist salutec berechtigt, Verzugszinsen zu erheben und Verzugsschaden nach den Regelungen des § 288 BGB geltend zu machen. Falls salutec einen höheren Verzugsschaden nachweisen kann, ist sie berechtigt diesen geltend zu machen. Die zusätzliche Abrechnung etwaiger Mahnkosten behält sich salutec vor. Der mit dem Kunden abgeschlossene Dienstleistungsvertrag enthält die vorhersehbaren Kosten der Dienstleistungen. Die kalkulierten Preise der Dienstleistung beruhen auf der vorhersehbaren Arbeitszeit und stellen keine Festlegung dar. Es gelten die im jeweiligen Dienstleistungsvertrag vereinbarten Stundensätze zuzüglich Nebenkosten und Umsatzsteuer. Wird seitens salutec eine Dienstleistung erbracht, so ist die Zahlung der Vergütung nach Erbringung der Dienste fällig. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten. salutec behält sich zudem eine monatliche Rechnungsstellung in den Fällen vor, in denen die Dienstleistung als Dauer- schuldverhältnis vereinbart wurde oder in denen die Dienstleistung absehbar über einen längeren Zeitraum als vier Wochen andauert. Aufrechnungen sind zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen. Aufrechnungsrechte ste- hen dem Kunden ferner zu, wenn er eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung hat, oder wenn diese von salutec ausdrücklich anerkannt wird. Auch darf der Kunde mit solchen Forderungen aufrechnen, die auf Män- gelbeseitigungs- oder Fertigstellungskosten gerichtet sind. salutec behält sich bei laufenden Geschäftsbeziehungen vor, erhaltene Zahlungen, auch bei entgegenstehender Be- stimmung, auf die ältesten noch offenen Forderungen zu verrechnen. Gerät der Kunde gegenüber salutec in Zahlungsverzug oder gerät er in Insolvenz, so werden alle offenen Forderungen unverzüglich fällig. Ansprüche des Kunden aus Schuldnerverzug werden bei unternehmerischen Kunden begrenzt auf Ansprüche, die salutec wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Ferner werden die Ansprüche begrenzt auf maximal 5% des Kauf- bzw. Lieferwertes. Hat salutec ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen und wird salutec vom Lieferanten mit der vom Kunden bestellten Ware nicht beliefert, steht salutec ein Rücktrittsrecht gegenüber dem Kunden zu (Selbstbelieferungsvorbe- halt). In solchen Fällen benachrichtigt salutec den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Ware und erstat- ten unverzüglich etwaige bereits erbrachte Gegenleistungen. Vorstehendes gilt entsprechend bei nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch die Lieferanten der salutec. Sofern eine Bestellung aus den genannten Gründen nicht vollständig ausgeführt werden kann, hat der Kunde das Recht, die Bestellung zu stornieren. Ist für die Erbringung der Dienstleistung eine nach dem Kalender bestimmte Zeit vereinbart worden und wird diese aus Gründen, die salutec zu vertreten hat, nicht eingehalten, gelten insofern die gesetzlichen Regelungen über die Kündi- gung des Dienstleistungsvertrages. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, so führt dies zur Befreiung der salutec von Nach- leistungen. salutec behält in diesen Fällen ihren Anspruch auf Vergütung. Eventuelle Mängel bei der Leistungserbringung sind salutec unverzüglich schriftlich anzuzeigen, sofern der Kunde hierzu nach den Vorschriften des HGB verpflichtet ist. Unterbleibt eine fristgerechte Mängelrüge, können aus solchen Mängeln keine Ansprüche gegen salutec hergeleitet werden. Beanstandet der Kunde verbaute Teile, so dürfen diese nur nach vorheriger Abstimmung mit salutec zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht wesentlich beeinträchtigt ist. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Kunden über. Die Gefahr des Untergangs der Ware geht bereits mit Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer auf den Kunden über, sofern mit dem Kunden die Versendung der Ware vereinbart wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nicht, wenn noch weitere Dienstleistungen in Zusammenhang mit der Ware mit dem Kunden vereinbart wurden und diese am Bestimmungsort des Kunden zu erbringen sind. Eine Versendungsvereinbarung kann sich auch aus den Umständen ergeben. Dies gilt auch für Lieferungen frei Bestim- mungsort. Gerät der Kunde in Annahmeverzug, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer solchen Offenbarung zufälligen Verschlechterung in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, indem dieser in Annahmeverzug gerät. Eine Haftung für den zufälligen Untergang der Sache bei Transport durch Personal der salutec wird ausgeschlossen. Auf Wunsch des Kunden wird salutec die Lieferung durch eine Transportversicherung absichern; die anfallenden Kosten hierfür trägt der Kunde. salutec behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zum Eingang der Zahlungen aller offenen Belege vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist salutec zur Rückholung der Liefergegenstände nach vorheriger Mahnung berechtigt. Der Auftragnehmer Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe der Gegenstände verpflichtet. In der Zurücknahme der Kaufsache auf Wunsch des Kunden liegt kein Rücktritt von salutec vom Vertrag, es sei denn, salutec erklärt dies ausdrücklich und schriftlich. In der Rückholung der Kaufsache durch salutec liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. salutec ist nach Rück- nahme der Sache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös wird in diesem Fall auf die Schadensersatzforde- rungen gegenüber dem Auftraggeber in dem Fall Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten - angerechnet. Solange salutec Eigentümerin der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)Gegenstände ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung ist der Kunde regelmäßig vertrauen darfnicht zur Weiterveräußerung an Dritte berechtigt. Xxx Xxxxx schuldet Sollte der Kunde dennoch weiterveräußern, so tritt er bereits jetzt seine Forderungen gegenüber dem Dritten an salutec ab. Der Kunde darf die branchenübliche Sorgfaltvon salutec gelieferten Gegenstände bis zur vollständigen Bezahlung weder verpfänden noch siche- rungsübereignen. Bis zur endgültigen Bezahlung sind die Gegenstände durch den Kunden sachgemäß zu lagern und ausreichend gegen Diebstahl, Feuer- und Wasserschäden zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der FeststellungKunde salutec unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt damit Klage gemäß § 771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, salutec die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den der salutec entstandenen Ausfall. Die Haftung ist Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für salutec vorgenommen. Wird die Kauf- sache mit anderen, salutec nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt salutec das Miteigentum an den neuen Sachen im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der Kunde tritt salutec zudem die Forderungen zur Sicherung der Forderung von salutec gegen ihn ab, die durch Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. salutec verpflichtet sich, die der salutec zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Verkehrswert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der frei- zugebenden Sicherheiten obliegt salutec. Gewährleistungsrechte des unternehmerischen Kunden setzen voraus, dass dieser seiner Untersuchungs- und Rügeob- liegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. salutec behält sich ihrerseits eine zweiwöchige Un- tersuchungs- und Rügefrist vor. Soweit ein von salutec zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, liegt es im Ermessen von salutec, Mangelbeseiti- gung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Im Falle leichter der Mangelbeseitigung verpflichtet sich salutec, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tra- gen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Sachen nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurden. salutec behält sich statt der Mangelbeseitigung vor, dem Kunden die Ansprüche gegenüber den eigenen Lie- feranten abzutreten. Bei nicht von salutec hergestellten Gegenständen haftet salutec grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Ansprüche gegenüber den Vorlieferanten. Ein Rücktrittsrecht bei nur unerheblichen Mängeln ist ausge- schlossen. salutec übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung dafür, dass von salutec gelieferte Sachen oder erbrachte Leistungen für die vom Kunden vorgesehene Verwendung- auch in Verbindung mit bereits vorhandenen Komponenten- geeignet sind. salutec macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computerpro- gramme so zu entwickeln, dass diese unter allen denkbaren Bedingungen fehlerfrei arbeiten. salutec gewährleistet, dass gelieferte Software im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist. salutec übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Programmfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen oder für ein bestimmtes Vorhaben geeignet sind. salutec übernimmt bei Software keine Gewähr für die Verträglichkeit der gelieferten Software mit irgendwelchen anderen Programmen oder Hardwarebestandteilen. Die Gewähr für eine unterbrechungsfreie Be- triebsbereitschaft von Geräten und Programmen wird nicht übernommen, sofern sich salutec nicht ausdrücklich und schriftlich entsprechend verpflichtet hat. Für die Einhaltung anderer als der deutschen gesetzlichen Bestimmungen übernimmt salutec keine Gewähr. Der Kunde verpflichtet sich, bei Verwendung der durch uns gelieferten Produkte oder Leistungen im Ausland, die Konformität mit den maßgeblichen Rechtsordnungen und Standards selbst zu überprüfen und ggf. Anpassungen vorzunehmen. Der Kunde darf Rechte gegenüber salutec nur nach schriftlicher Zustimmung durch salutec auf Dritte übertragen. Soweit im Übrigen nicht anders geregelt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Gründen, aus- geschlossen. salutec haftet grundsätzlich nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haf- tet salutec nicht für entgangene Gewinne oder sonstige Vermögensgegenstände des Kunden. Dies gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt seitens salutec beruht. Verletzt salutec fahrlässig vertragswesentliche Pflichten, d.h. solche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages erge- ben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, so ist die Ersatzpflicht auf die den bei Ver- tragsanschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine Haftung für Schäden und Folgeschäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Eingriffe von Kunden oder Dritten, natürlichen Verschleiß, Überlastung und fehler- hafte Ingangsetzung und Montage durch den Kunden und Auswirkungen von außen, gleich welcher Art, wird nicht übernommen. Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung werden in Höhe des vorhersehbaren SchadensSchadens gewährt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal wenn die Nicht- leistung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; im Übrigen ist diese die Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR50 % des eingetretenen Schadens begrenzt. Für den die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes, sowie bei Verletzung von Körper, Gesundheit und Leben i.S.d. § 823 BGB gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ist die Haftung von salutec ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von salutec. Soweit vorhandene Speichermedien von Installationen oder Wartungen betroffen sind, haftet salutec in keinem Fall. Für von Lieferanten der Firma salutec verbaute Teile haftet salutec grundsätzlich nur durch Abtretung der eigenen Ansprüche gegenüber dem Hersteller. Bei Vernichtung, Beschädigung oder Verlust von Daten haftet salutec nur dann, wenn sie diesen Umstand zu vertreten hat und nur für die Wiederbeschaffung von Daten. Bei lediglich leichter Fahrlässigkeit gilt eine Haftungsbegrenzung für die Wiederbeschaffung der Daten in Höhe von 10.000,- EUR. Auf die Verpflichtung des Kunden gem. § 3 in jedem Falle vor Beginn der Durchführung von Dienstleistungen Sicherungskopien herzustellen und aufzubewahren wird nochmals ausdrücklich hingewiesen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nichtSchadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch salutec. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. salutec erhebt und verarbeitet die unternehmens- und personenbezogenen Daten der Kunden, als sofern dies für die Ge- schäftsbeziehung erforderlich ist. Sofern personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, erfolgt dies zunächst nach Maßgabe von Art. 6 DGSVO zum Zwecke der Schaden darauf beruhtVertragserfüllung. Werden darüber hinaus weitere Daten erhoben und verarbeitet, erteilt der Kunde hierzu gegebenenfalls seine Zustimmung in den jeweiligen Kauf- und Dienstleistungsverträgen. Betroffenenrechte können per E-Mail jederzeit gegenüber dem bestellten Datenschutzbeauftragten unter „info@salu- xxx.xx“ geltend gemacht machen. Der Datenschutzbeauftragte erteilt darüber hinaus jederzeit Auskunft über bei salutec gespeicherte persönliche Daten der Betroffenen. Die salutec GmbH nimmt nicht am EU-Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher teil. Gerichtsstand ist, sofern nicht deutsche Verbraucher betroffen sind und nichts anderes im Gesetz vorgesehen ist, der Geschäftssitz von salutec. salutec behält es sich jedoch vor, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen. An- wendbares Recht ist ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des UN- Kaufrechts wird ausgeschlossen. Änderungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform. Es gilt stets die aktuellste Fassung dieser AGB. Sofern diese AGB das Erfordernis der Schriftform vorsieht, gilt für Verbraucher, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechende Erklärungen auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen in Form von der Xxx XxxxxE-Mails Wirksamkeit erlangen.

Appears in 1 contract

Samples: www.salutec.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. „Vertrauliche Informationen“ sind alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie alle sonstigen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istUnterlagen der jeweils anderen Partei, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere In- formationen über die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungSoftware, betriebliche Abläufe und sonstiges Know- how. Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen, die (a) dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nach- weislich bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vor- schriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (b) bei Ab- schluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich be- kannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht, oder (c) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig oder möglich, wird der zur Offenlegung Ver- pflichtete die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit ge- ben, gegen die Offenlegung vorzugehen. Die Verpflichtungen Parteien werden unter Be- rücksichtigung des Stands der Technik und – soweit personenbezogene Daten betroffen sind – konkret nach Maßgabe von Art. 32 DSGVO geeig- nete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz vertrauli- cher Informationen und personenbezogener Daten treffen und ein Ver- fahren zur Geheimhaltung einschließlich regelmäßigen Überprüfung, Bewertung und Evaluierung der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt Wirksamkeit der technischen und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und organisatorischen Maßnahmen zur Ge- währleistung der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass Sicherheit der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kannVerarbeitung einsetzen. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet Parteien werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten nur solchen Beschäftigten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nichtsonstigen Personen Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, als die dem Berufsgeheimnis un- terliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Diese Verpflichtung auf die Geheimhaltung muss, soweit hinsichtlich der Schaden darauf beruhtBe- schäftigten arbeitsrechtlich zulässig, dass es auch nach Beendigung der Kunde unterlassen hatTätigkeit fortgelten. Ungeachtet dessen sind sämtlichen verpflichteten Beschäftig- ten und sonstigen Personen nur diejenigen vertraulichen Informationen offenzulegen, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnendie diese für die Leistungserbringung kennen müssen. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen Verpflichtung auf die Vertraulichkeit gilt unbefristet und unabhängig von der Xxx XxxxxBeendigung des Vertragsverhältnisses fort.

Appears in 1 contract

Samples: www.hellohq.io

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen Lieferant verpflichtet sich zur Geheimhaltung einschließlich des Auftrages wie auch der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt erlangten geschäftlichen und insbesondere auch technischen Informationen und Kenntnisse über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für Die Weitergabe von erhaltenen Informationen oder die Verwendung der übergebenen Vorlagen zu anderen als den FallVertrags- zwecken ist dem Lieferanten strengstens untersagt und nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung von Makita zulässig. Der Lieferant verpflichtet sich im Übrigen, dass die Geheimhaltungsverpflichtung denjenigen Per- sonen in seinem Betrieb aufzuerlegen, die für die Erfüllung des Auftrages notwendigerweise Zugang zu den Informationen haben. Der Lieferant setzt seine im Rahmen dieses Auftrages beauftragten Unterlieferanten von der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet Geheimhaltungsverpflichtung in Kenntnis und lässt sich deren Kenntnisnahme durch Unterschrift bestäti- gen. Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Bei Missachtung dieser Geheimhaltungsver- pflichtung kann Makita Schadensersatzforderungen geltend machen. Der Lieferant ist verpflichtet, die vereinbarten technischen Spezifikationen einzuhalten sowie auf mögliche Verbesserungen und Abweichungen dieser Daten von gesetzlichen Bestimmungen und sonstigen Vorschriften hinzuweisen. Technische Veränderungen, z.B. Maße, Toleranzen, Dimensionen Farbgebungen oder Werk- stoffänderungen, die von den ursprünglichen Vereinbarungen abweichen, sind nur nach unserer schriftlichen Zustimmung zulässig. Insbesondere sind die Vorschriften des jeweils am Sitz des bestellenden Makita Unter- nehmens anwendbaren Gerätesicherheitsgesetz zu beachten. Der Lieferant sichert die Übereinstimmung des Liefergegenstandes mit den international geltenden gesetzlichen Bestimmungen, den Unfallverhütungsvor- schriften, sonstigen behördlichen Auflagen und dem anerkannt neuesten Stand der Technik und Wissenschaft sowie allen zur Verkehrsfähigkeit anwendbaren nationalen und EU – Vorschriften (z.B. Richtlinie 2011/65/EU (RoHS 2; REACH u.a.) zu, soweit die vom Lieferanten selbst zu bestimmende Beschaffenheit der Sache be- troffen ist. Der Lieferant leistet im übrigen Gewähr für die Fehlerfreiheit des Liefergegenstandes in Konstruktion, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten Werkstoff und Produktionsprozess. Die generelle Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Übergabe der Ware bzw. der Freigabe von Makita. Makita ist berechtigt, mangelhafte Ware zur kostenlosen Nachbesserung zurückzugeben. Die Frist für die Anbringung von Mängelrügen beträgt 10 Tage bei erkennba- ren Mängeln. Versteckte Mängel müssen 10 Tage nach Entdeckung durch Makita dem Lieferanten angezeigt werden. Makita ist berechtigt aufgrund eines Werksbefundes Wertminderung zu verlangen oder Behörden in dringenden Fällen erforderliche Nacharbeiten zu offenbarenLasten des Lieferanten vorzunehmen. Warenrücksendungen erfolgen auf Gefahr und zu Lasten des Lieferanten. Makita ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Ersatz des entstandenen Schadens zu verlangen, sofern der Lieferant die Fehlerhaftigkeit der Sache zu vertreten hat und die Nachbesserung fehlgeschlagen ist. Wird wiederholt fehlerhaft geliefert, ist der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet, nach Ablauf einer von Makita gesetzten Nachfrist, den Makita entstandenen Schaden zu ersetzen, wobei Makita sich für den nicht erfüllten Teil das Rücktrittsrecht vorbehalten. Wird Makita von Dritten nach Einbau des Liefergegenstandes auf Gewährleistung in Anspruch genommen, so hat der Lieferant Makita sämtliche Kosten zur Schadensbehebung zu erstatten. Makita wird dem Lieferanten so schnell wie möglich nach Kenntnisnahme derartiger Gewährleistungsansprüche Dritter schriftlich Mittei- lung von Art, Umfang und Gegenstand dieser Ansprüche machen und den Lieferanten auf seine mögliche Schadensersatzpflicht hinweisen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Rückgriff des Un- ternehmers. Schäden aus Wertminderung oder Verlust sind vom Lieferanten zu erstatten. Soweit gelieferte Ware sowie deren Transport- und/oder Verkaufsverpackungen in den Anwendungsbereich von Art. 33 der Verordnung EG 1907/2006 (REACH) oder Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) fallen, hat der Lieferant die darin enthaltenen und gemäß EC 1907/2006 (REACH) oder Richtlinie 2011/65/EU (RoHS2) zu benennenden Substanzen an die betroffenen Makita Unternehmen oder einen von ihnen benannten Dritten, vor Versand der betreffenden Ware, elektronisch zu übermitteln. Makita Gutachten sind nur für den eigenen Gebrauch des Lieferanten bestimmt und dürfen Dritten nicht zu- gänglich gemacht werden. Soweit Makita und Lieferant für den Vertrag die Geltung einer der von der Internationalen Handelskammer (ICC) erarbeiteten internationalen Handelsklauseln „Incoterms“ vereinbaren, so ist die jeweils aktuelle Fas- sung maßgebend. Sie gelten nur insoweit, als sie nicht mit Bestimmungen dieser AEB und den sonst getroffe- nen Vereinbarungen in Widerspruch stehen. Die Lieferung/Leistung hat jedoch, soweit nichts Anderes schrift- lich vereinbart ist, geliefert/geleistet und verzollt (DAP „geliefert genannter Ort“, gemäß Incoterms derzeit- Stand 2020) an den in der Bestellung angegebenen Ort der Lieferung/Leistung oder Verwendung zu erfolgen. Letztgenannter Ort ist auch Erfüllungsort für die Lieferung und Leistungen. Die in einem Liefervertrag (einschließlich dieser Einkaufsbedingungen) enthaltenen Bestimmungen unterlie- gen auch in Bezug auf ihre Auslegung dem Recht des Landes (und ggf. des Bundesstaates oder der Provinz), in dem das jeweils kaufende Makita Unternehmen seinen Hauptgeschäftssitz hat. Die Parteien vereinbaren als ausschließlichen Gerichtsstand für alle Klagen und Verfahren aufgrund irgendei- nes Liefervertrags die Zuständigkeit der Gerichte am Ort des Hauptgeschäftssitzes des jeweiligen Makita Un- ternehmens als Käufer. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nicht für sonstige vertragliche oder gesetzliche Kartellschadensersatzansprüche. Sollte das jeweilig kaufende Makita Unternehmen oder eines seiner zusammengehörigen Makita Unternehmen von einem Dritten wegen eines Produktfehlers auf Ersatz von Personen- und/oder Sachschaden („Produkthaf- tung“) oder aufgrund einer Verletzung von Schutzrechten gerichtlich in Anspruch genommen werden, so kann der Käufer nach seiner Xxxx an dem betreffenden Gerichtsstand die erforderlichen prozessualen Schritte ein- leiten, um etwaige Ansprüche auf Freistellung oder Rückgriff gegen den Verkäufer durchzusetzen. In einem solchen Offenbarung berechtigtFall ist in Bezug auf die Rechte und Pflichten der Parteien ausschließlich das am Gerichts- stand geltende Recht anwendbar. Makita behält sich vor, auch am Sitz des Lieferanten zu klagen. Die Anwendung der Bestimmungen des UN- Abkommens über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Bedingun- gen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Einkaufsbedingungen oder Vereinba- rungen, die von den Parteien zu diesen Geschäftsfeldern vorher mündlich oder schriftlich getroffen werden; vorhergehende Vereinbarungen werden mit Einbeziehung spätestens jedoch mit der Unterzeichnung dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen unwirksam und entsprechend ersetzt. Der Auftragnehmer wird dem Lieferant verpflichtet sich, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zur Vermeidung von kar- tellrechtswidrigen Verhalten, Korruption zu ergreifen. Der Lieferant verpflichtet sich daher, weder durch Mit- arbeiter, Organmitglieder noch Dritte Zuwendungen oder sonstige Vorteile (wie z.B. Geld, geldwerte Ge- schenke oder Einladungen, die keinen überwiegend betrieblichen Charakter haben, wie z. Bsp. zu Sportveran- staltungen, Konzerten, kulturellen Veranstaltungen) Mitarbeitern und Geschäftsführern der Xxxxxx Xxxxxx- schaften einschließlich deren Angehörigen anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren noch in sonstiger Weise durch Dritte anbieten, versprechen oder gewähren zu lassen. Produktmuster, die den Makita Gesellschaften im regelmäßigen Geschäftsgang zur Ansicht oder Qualitäts- überprüfung überlassen werden, fallen nicht unter diese Regelung. Schadensersatzansprüche bleiben vorbe- halten. Der Lieferant sichert Makita zu, die Vorgaben des anwendbaren Mindestlohngesetzes einzuhalten und stellt den Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche SorgfaltAnsprüchen Dritter frei. Bei der FeststellungBeförderung sind die jeweils nationalen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifftinsbesondere die Bestimmungen des Gesetzes über die Beförderung gefährlicher Güter und der anwendbaren Gefahrgutverord- nungen inklusive der jeweiligen Anlagen und Anhänge einzuhalten. Der Lieferant versichert ausdrücklich, im Besitz aller für den Transport notwendigen Erlaubnisse und Berech- tigungen nach dem anwendbaren Güterkraftverkehrsgesetz („Road Transport Law“) zu sein (Erlaubnis, EU- Lizenz, Drittlandgenehmigung, CEMT-Genehmigung, schweizerische Lizenz). Führt der Lieferant einen Transportauftrag nicht selbst aus, ist er verpflichtet, die in dieser Vereinbarung be- nannten Pflichten in den Beförderungsvertrag mit dem beauftragten Frachtführer aufzunehmen und nur solche Frachtführer zu berücksichtigenbeauftragen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kanndie alle Voraussetzungen des anwendbaren Güterkraftverkehrsgesetzes, der Ver- ordnung (EWG) Nr. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall 881/92 und insgesamt auf 1000 EURder Verordnung (EWG) Nr. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxx3118/93 erfüllen.

Appears in 1 contract

Samples: makita-engineering.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer Lieferant ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber den Inhalt der mit BAHAG getätigten Aufträge, ins- beI sondere über Preise und Mengen gegenüber Dritten, absolutes Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich ; so ist es dem Lieferanten beispielsweise untersagt mit der Geschäftsbeziehung zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten BAHAG und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nichtBAUHAUS zu werben. Der Lieferant bzw. der Auftragnehmer hat die von ihm übernommenen Verpflichtungen persönlich und ohne Inanspruchnahme Dritter zu erfüllen. Eine Untervergabe von Aufträgen – auch innerhalb der Unternehmensgruppe des Lieferanten bzw. Auftrag-nehmers – ist nur mit Zustimmung von BAHAG zulässig. Ein Verstoß gegen diese Vereinbarung berechtigt BAHAG zur sofortigen Kündigung aller mit dem Lieferanten bzw. Auftragnehmer bestehenden Verträge. Alle von BAHAG zur Verfügung gestellten Unterlagen (Schnitte, als der Schaden darauf beruhtMuster, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen Zeichnungen u.ä.) bleiben Eigentum und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnendürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Sie sind für BAHAG sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Unbefugter und Beschädigungen zu sichern. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten Unterlagen sind spätestens mit der Erfüllungsgehilfen letzten Lieferung an BAHAG zurückzugeben. Der Lieferant haftet für alle Schäden, die BAHAG aus Verletzung dieser Pflicht entstehen, z.B. Missbrauch von Datenträgern usw. Es ist nur mit Genehmigung von BAHAG gestattet, auf die mit der Xxx XxxxxBAHAG bestehende Geschäftsverbindung bei der Werbung Bezug zu nehmen. Auf BAHAG-Rechnung erstellte Werbemittel und Verkaufshilfen wie Klischees, Matern, Filme, Diapositive etc. gehen mit Abnahme und Bezahlung in das Eigentum von BAHAG über und dürfen ausschließlich für Vertragszwecke verwendet werden. Es ist dem Lieferanten untersagt, Mitarbeiter der Firmen BAHAG, BAUHAUS oder deren Angehörigen Zuwendungen von Vorteilen oder sonstige Vergünstigungen jeglicher Art zu gewähren. Der Lieferant ist darüber hinaus verpflichtet, derartige Ansinnen des vorerwähnten Personenkreises unverzüglich an BAHAG zur Meldung zu bringen.

Appears in 1 contract

Samples: www.bahag.com

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetINTERESSENT verpflichtet sich hiermit, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann Informationen, die er direkt oder indirekt von der FRANCHISEGEBERIN erlangt, vertraulich zu bewahrenbehandeln. Der INTERESSENT sichert insbesondere zu, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder noch in anderer Form Dritten zugänglich zu machen und alle angemessenen Vorkehrungen zu treffen, um einen unrechtmäßigen Zugriff Dritter auf diese Informationen bestmöglich zu vermeiden. Informationen im Sinne der vorstehenden Ziffer 2.1. sind insbesondere: Franchise Handbuch der FRANCHISEGEBERIN; sonstiges dokumentiertes Know-how (z.B. CD Manual, Marketing Leitfaden etc.); Beschreibungen von technischen oder kaufmännischen Vorgängen/Abläufen; Informationen über Expansions- und Weiterentwicklungspläne; Zeitpläne, Ziele und Ideen für die Kenntnisse Ausführung von Projekten; andere nicht zum Nachteil öffentlich verfügbare Informationen, die der INTERESSENT direkt oder indirekt über die FRANCHISEGEBERIN erlangt. Die INTERESSENTIN darf Mitarbeitern oder Beauftragten nur Zugriff auf die erlangten Informationen gewähren, soweit und sofern dies für die Beurteilung einer weiteren Zusammenarbeit mit der FRANCHISEGEBERIN notwendig ist. Die Geheimhaltungspflicht erstreckt sich diesfalls auch auf sämtliche Mitarbeiter und Beauftragte des Auftraggebers zu verwendenINTERESSENTEN ohne Rücksicht auf die Art und rechtliche Ausgestaltung der Zusammenarbeit. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifenINTERESSENT verpflichtet sich, um sicherzustellendiesem Personenkreis entsprechende Geheimhaltungspflichten schriftlich aufzuerlegen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden soweit dies noch nicht geschehen ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen Geheimhaltungspflichten nach dieser Geheimhaltungsvereinbarung inkl. der Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch Bezahlung einer etwaigen Vertragsstrafe bleiben über die Dauer Beendigung der Gespräche und einer sonstigen Zusammenarbeit hinaus bestehen. Sie verlieren erst dann ihre Gültigkeit, sofern sie durch eine neue, schriftliche Vereinbarung ausdrücklich aufgehoben werden. Die Geheimhaltungspflichten nach dieser Geheimhaltungsvereinbarung bestehen nicht, wenn und soweit die betreffenden Informationen nachweislich: allgemein bekannt sind, oder ohne Verschulden des jeweiligen Vertragsverhältnisses INTERESSENTEN allgemein bekannt werden, oder rechtmäßig von einem Dritten erlangt wurden oder werden und bei dem INTERESSENTEN bereits vorhanden sind. Der INTERESSENT verpflichtet sich, während der Gültigkeit der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaussämtliche von der FRANCHISEGEBERIN direkt oder indirekt erhaltenen Unterlagen, Know-how Dokumentationen, Vertragsentwürfe, technische oder kaufmännische Unterlagen etc., einschließlich eventuell erstellter Kopien, jederzeit bei Verlangen an die FRANCHISEGEBERIN herauszugeben. Für den FallDen Parteien ist bekannt, dass die Verletzung von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen nach §§ 11 und 18 UWG gerichtlich strafbar ist und mit Freiheitsstrafe geahndet werden kann; derjenige, der Auftragnehmer rechtlich Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens auch nach §§ 16, 26e UWG verpflichtet ist; das Auskundschaften eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses mit dem Vorsatz, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten es für sich selbst oder Behörden für Dritte zu offenbarenverwerten, ist der Auftragnehmer zu gemäß § 123 StGB mit einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt Freiheitsstrafe geahndet werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt Verstößt der INTERESSENT, dessen Mitarbeiter oder ihm sonst zurechenbare Personen oder Unternehmen gegen die hier festgelegte Geheimhaltungsverpflichtung, hat der INTERESSENT unabhängig von einem etwaigen Verschulden pro Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR < Betrag 1 >, zumindest aber EUR < Betrag 2 > zu leisten. Der INTERESSENT verzichtet auf die Höhe Einrede des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnenFortsetzungszusammenhangs. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxFRANCHISEGEBERIN behält sich die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens vor.

Appears in 1 contract

Samples: www.franchise.at

Geheimhaltung. 295 Die externe Kommunikation – etwa mit der Bundesimmobiliengesellschaft, den Bezirks- hauptmannschaften sowie anderen Behörden und Organisationen – sowie die Öffentlich- keits- und Pressearbeit obliegt ausschließlich dem AG, solange der AG nichts Abweichendes festlegt. Anfragen von Medienvertretern sind daher an den AG weiterzuleiten. 296 AG darf der AN auch in eigenen Angelegenheiten keine Öffentlichkeitsarbeit betreiben. Ansprechpartner für den AN auf Seiten des AG sind der Leiter des Referats III/5/a bzw. die in der Betreuungseinrichtung tätige Betreuungsstellenleitung. Die Kommunikation mit anderen Organisationseinheiten des AG (Polizei, Bundesasylamt, Fremdenpolizeibehörden etc.) hat daher in der Regel über die Betreuungseinrichtungsleitung vor Ort zu erfolgen. 297 Der Auftragnehmer AN ist zur Geheimhaltung aller ihm im Zuge der Leistungserbringung bekannt gewor- denen Unterlagen und Informationen über die Asylbetreuung – auch nach Beendigung des Vertrages – verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen sofern ihn der AG nicht im Einzelfall schriftlich ausdrücklich von die- ser Verpflichtung entbindet. Diese Verpflichtung ist vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann AN auch allen Subunternehmern und all jenen Mitarbeitern des AN und der Subunternehmer zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istüberbinden, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarungmit der Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistungen betraut werden. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich Überbindung hat durch schriftliche Verpflichtungserklärung der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses Subunternehmer und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinausMitarbeiter zu erfolgen. Die Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit im Zusammenhang mit ihrer Arbeit zu verpflichten. 298 Diese Geheimhaltungspflicht gilt nicht für jene Unterlagen und Informationen, 299 Der AN verwendet sämtliche ihm vom AG zur Verfügung gestellten Unterlagen und Infor- mationen ausschließlich zur Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen. 70 von 81 5106/AB XXV. GP - Anfragebeantwortung - Beilage 300 Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, jeden Verstoß gegen die genannten Geheimhaltungspflichten ist der Auftragnehmer AG berechtigt, vom AN unverzüglich eine schadensunabhängige Vertragsstrafe in der Höhe von € 10.000 zu einer solchen Offenbarung berechtigtfordern. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxÜber diesen Betrag hinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.

Appears in 1 contract

Samples: www.parlament.gv.at

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer Übersetzer verpflichtet sich, alle von mt‑g erhaltenen mündlichen oder schriftlichen Informationen – im Folgenden nur als „Informationen“ bezeichnet – in Form von Schriftstücken, Dateien jeglicher Art, E-Mails, Telefonaten und über den Unter­nehmens­server ihm zugänglichen Informationen geheim zu halten und nur zu Übersetzungszwecken zu nutzen. Eine Weitergabe der Informationen ist in keiner Weise, weder mündlich, schriftlich, als Zeichnung noch als EDV-Daten zulässig. Sollte es vom Übersetzer als notwendig erachtet werden, Informationen zum Zwecke eines besseren Über­setzungs­ergebnisses an Dritte weiterzugeben, muss er vorab das Einverständnis von mt‑g schriftlich einholen. Des Weiteren verpflichtet sich der Übersetzer, alle Informationen ausschließlich im Rahmen der Auftragsbearbeitung zu verwenden und ins­besondere von den erlangten Informationen weder selbst noch durch andere einen gewerblichen oder anderweitigen Gebrauch zu machen. Die Geheimhaltungsvereinbarung gilt nicht für Informationen, die bereits offenkundig und damit nicht mehr geheim und schutz­würdig sind. Xxxxx die Offenkundigkeit der Information ohne Verschulden des Übersetzers zu einem späteren Zeitpunkt ein, erlischt die Pflicht zur Geheimhaltung ab diesem Moment. Der Übersetzer verpflichtet sich, die Geheimhaltungsvereinbarung in gleicher Weise auf die ihm bekannt gewordenen Geschäfts­angelegenheiten und -vorgänge einzuhalten. Mit mt‑g vereinbarte Preise sowie alle anderen Gegebenheiten und Bedingungen der Zusammenarbeit zwischen dem Über­setzer und mt-g unterliegen ebenfalls der Geheim­haltung. Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsvereinbarung durch den Übersetzer ist mt‑g berechtigt, für den hierdurch ent­standenen Schaden Ersatz zu verlangen. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der jeweiligen Übersetzungstätigkeit unbegrenzt fort. Onlinerecherchen, Übersetzerforen, maschinelle Übersetzung aus der Cloud, Translation-Memories Es ist dem Übersetzer untersagt, konkrete inhalts- oder auftragsbezogene Informationen bzw. Teile davon in virtuellen Medien (Internet) zu veröffentlichen. Es ist ihm untersagt, informationsgebende Recherchen in virtuellen Medien (Internet), insbesondere in Foren für Übersetzer vorzunehmen. Informationsgebende Recherchen umfassen Recherchen, die konkrete Einzelheiten eines mt‑g-Auftrages (zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – Hinweise auf Ersteller, Entwickler, Zulassungsinhaber etc., auf Auftraggeber (mt‑g oder Endkunde), Produktbezeichnungen und noch nicht öffentliche Innovationen) Dritten offenlegen. Der Übersetzer darf für Aufträge von mt-g unter keinen Umständen Dienste für maschinelle Übersetzung verwenden, die online basiert sind (Software as a Service – SaaS, Cloud, Online-Anbieter, etc.). Dies schließt Funktionalitäten ein, die in CAT-Systemen integriert sind (zum Beispiel SDL Language Cloud oder AdaptiveMT) und andere Online-Dienste, die sich integrieren lassen. In allen diesen Fällen werden Daten an Drittunternehmen (Dienstanbieter) übermittelt. Somit stellt die Nutzung dieser Dienste einen Bruch der Geheim­haltungsverpflichtung dar, selbst wenn der Dienstanbieter sich zur Geheimhaltung verpflichtet. mt-g verfolgt aufgrund Kundenanforderungen die Politik „1 Kunde = 1 TM“. Der Übersetzer darf für Aufträge von mt-g unter keinen Umständen kundenspezifische Translation-Memories oder Terminologie-Datenbanken vermischen oder kombinieren. mt-g stellt in den CAT-Übersetzungs­paketen die Translation-Memories und Terminologie-Datenbanken des jeweiligen End­kunden zur Verfügung. Der Übersetzer darf keine weiteren Translation-Memories oder Terminologie-Datenbanken zusätzlich zu diesem Paket dazu schalten. Die Translation-Memories und Terminologie-Datenbanken, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrendie bei der Bearbeitung von mt‑g-Aufträgen entstanden sind, dürfen nicht für andere Kunden des Übersetzers verwendet werden. Handelt der Übersetzer zuwider, trägt er die Kosten für die Aufwände, die für die Überprüfung und Bereinigung der vermischten Einträge entstehen. mt‑g behält sich vor, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwendenKosten vom Auftragswert abzuziehen. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungAußerdem haftet der Übersetzer für den ggf. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxentstandenen Schaden.

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Vereinbarung Über Geheimhaltung Und Auftragsbedingungen Zu Übersetzungsaufträgen

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetÜberlasser, über der Beschäftiger und die Leiharbeitnehmer sind zur Geheimhaltung verpflichte. Die gilt für alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenund oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlichervon denen der Überlasser, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben der Beschäftiger und Leiharbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Rahmen- Arbeitsüberlassungsvertrag / der Personalbestellung bzw. Ihrer Tätigkeit erfahren, auch wenn sie nicht explizit als vertraulich bezeichnet werden oder zugänglich zu machen gekennzeichnet sind. Diese Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich unbegrenzt und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere bleibt auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses Vertragsverhältnis zwischen Überlasser und Beschäftiger bzw. über die Dauer der Beschäftigung des einzelnen Leiharbeitnehmer hinaus aufrecht. Treten Umstände ein, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, insbesondere Krankheit, innerer Unruhe, Katastrophen, Kriege, Streik o.ä. durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung seitens der Beschäftigers erschwert oder gefährdet wird, behält sich der Beschäftiger vor, Änderungen vorzunehmen oder vom Rahmen- Arbeitnehmerüberlassungsvertrag / der Personalbestellung zurückzutreten. Diesbezüglich Schadenersatzansprüche des Überlassers sind ausgeschlossen. Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieser AEB-L und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinausRahmen – Arbeitsüberlassungsvertrages / der Personalbestellung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit die Schriftform. Die AGB-L unterliegen den erstgereiten AGB - JM METALL e.U. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung zwischen den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, Parteien ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigtausschließlich das sachlich zuständige Landesgericht Graz zuständig. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall Beschäftiger ist jedoch berechtigt, den Überlasser auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Es findet österreichische recht Anwendung unter Ausschluss der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem Kollisionsnormen sowie Übereinkommens der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für Vereinten Nationen über Verträge über den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxinternationalen Warenkauf.

Appears in 1 contract

Samples: jimdo-storage.global.ssl.fastly.net

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle vertraulichen im Rahmen der Auftragserfüllung erlangten Kenntnisse von vertrauli- chen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil Betriebsgeheimnissen des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Auftragserfüllung zu verwenden. Der Zu den Betriebsgeheimnissen von dem Auftraggeber gehören auch die vom Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigterbrachten Leistungen. Der Auftragnehmer darf Vertragsgegenstände Mitar- beitern und sonstigen Dritten nur zugänglich machen, soweit dies zur Erfüllung der beauftragten Leistung erforderlich ist; im Übrigen hält er alle Vertragsgegen- stände geheim. Er wird alle Personen, denen er Zugang zu Vertragsgegenständen gewährt, schriftlich über die Rechte von dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz an den Vertragsgegen- ständen und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht Pflicht zu ihrer Geheimhaltung belehren und diese Personen schriftlich auf deren die Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfGeheimhaltungspflicht verpflichten. Xxx Xxxxx schuldet Die sonstige Weitergabe von Unterlagen (Berichte, Gutachten und ähnliches) an einen Dritten und etwaige Veröffentlichungen im Zusammenhang mit den Ergeb- nissen der Leistungserstellung durch den Auftragneh- mer bedarf der schriftlichen Einwilligung des Auftragge- bers. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt über die branchenübliche SorgfaltVer- tragslaufzeit hinaus. Bei Sie endet zehn Jahre nach Beendi- gung aller Geschäftsbeziehungen zwischen den Ver- tragspartnern, die auf dieser Vereinbarung basieren. Durch die Änderung der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigenEU-Richtlinie 2011/16/EU über die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuer- planungsmodelle besteht die Möglichkeit, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kannsich aus dem Vertragsverhältnis für Sie als Vermittler und ggf. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadensauch für [RWE-Vertragspartner] eine Meldepflicht ge- genüber den deutschen Finanzbehörden oder denen anderer EU-Mitgliedstaaten ergibt. Soweit Sie einer solchen Meldepflicht unterliegen, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruhtvereinbaren wir, dass es der Kunde unterlassen hatSie - als Vermittler - die betreffenden Regelungen den jeweiligen Finanzbehörden melden. Wir entbinden Sie diesbezüglich von Ihrer beruflichen Verschwiegenheits- pflicht. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, Datensicherungen durchzuführen [RWE- Vertragspartner] innerhalb von 5 Werktagen zu infor- mieren, bevor die Meldung an die jeweiligen Steuerbe- hörden weitergeleitet wird. Bitte senden Sie Ihre Mel- dung sowie die erhaltene Registrierungs- und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxVeröffent- lichungsnummer an XXX0@xxx.xxx.

Appears in 1 contract

Samples: www.rwe.com

Geheimhaltung. Bei der Anbahnung und im Rahmen von Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien ist nicht ausgeschlos- sen, dass den Parteien untereinander zugänglich werden: • Verschiedene Daten, Kenntnisse, Erfahrungen und Technologien (nachfolgend „Informationen“ ge- nannt) und/oder • Firmware, Software und dazugehörige Unterlagen, Computerausdrucke, andere Datenträger, EDV- Aufzeichnungen und/oder sonstige Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Bezeichnungen, Spezi- fikationen, Protokolle, Karten, Mikrofilme (nachfolgend „Unterlagen“ genannt) und/oder • Muster, Modelle oder typenspezifische Vorrichtungen, wie z. B. Werkzeuge und Messmittel (nachfol- gend „Vorrichtungen“ genannt) Der Auftragnehmer ist verpflichtetjeweilige Empfänger verpflichtet sich Informationen, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann Unterlagen und/oder Vorrichtungen geheim zu bewahrenhalten und Unterlagen und Vorrichtungen unter Verschluss aufzubewahren. Er darf Informationen, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben Unterlagen und Vorrichtungen nur zu dem von dem Überlasser bestimmten oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu gestatteten Zwecken verwenden. Der Auftragnehmer wird Vorrich- tungen dürfen ohne vorherige Zustimmung durch den Überlasser nicht auseinander genommen werden. Ausgenommen hiervon sind alle nötigen Sicherheits- verbundenen Unternehmen und Vorsichtmaßnahmen ergreifenKonzern- und Tochtergesellschaften, um sicherzustellenan denen die Parteien mehrheitlich beteiligt sind. Unterlagen und/oder Vorrichtungen bleiben Eigentum des Überlassers. Unterlagen und/oder Vorrichtungen dürfen ohne vorherige schriftliche und jederzeit widerrufbare Zustimmung des Überlassers nicht vervielfältigt werden. Vervielfältigungen gehen mit Anfertigung in das Eigentum des Überlassers der Unterlagen bzw. Vor- richtungen über. Die Parteien sind sich über den Eigentumsübergang einig und vereinbaren, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreterder Emp- fänger der Vervielfältigung diese für den Überlasser in Verwahrung nimmt. Der Empfänger hat auf Verlangen des Überlassers Unterlagen/Vorrichtungen und/oder Vervielfältigungen davon umgehend herauszugeben. Der Empfänger wird Informationen, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istUnterlagen und/oder Vorrichtungen nur denjenigen Mitarbeitern zugäng- lich machen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie sie notwendigerweise kennen müssen. Der Empfänger hat die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungMitarbeiter vor der Überlas- sung zur Einhaltung der hierin vereinbarten Bedingungen zu verpflichten. Soweit eine Partei gegen diese Geheimhaltungsvereinbarung verstößt, verpflichtet sie sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, deren Höhe entsprechend § 315 BGB durch die andere Partei festgesetzt wird. Die Geltend- machung weitergehender Ansprüche ist hiervon unberührt. Unbeschadet anderer Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten die vorstehenden Verpflichtungen nicht: • soweit die Informationen öffentlich verfügbar sind oder werden, durch nicht unrechtmäßige Handlung auf Seiten des Empfängers, • Soweit die Informationen, Unterlagen oder Vorrichtungen dem Empfänger berechtigterweise ohne Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich zum Zeitpunkt des Erhalts bekannt sind oder danach bekannt werden, • Für eine Weitergabe von Informationen, Unterlagen und Vorrichtungen an Konzernunternehmen. Soweit sich eine der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und Parteien auf das Vorliegen einer der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbarenvorstehenden Ausnahmen beruft, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet sie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxVoraussetzungen beweispflichtig.

Appears in 1 contract

Samples: www.heinze-gruppe.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetDie in den Industrie 4.0 Daten (einschließlich der zugehörigen Metadaten) enthaltenen Informationen unterliegen der Vertraulichkeit und können ggf. Geschäftsgeheimnisse des Nutzers darstellen oder enthalten („Vertrauliche Informationen“). Die Parteien sind sich einig, über alle vertraulichen Informationen dass die vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenBetreiber im Rahmen der Betreiber-Dienste bereit gestellten technischen Sicherungsmaßnahmen geeignet sind, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form einen ggf. bereits bestehenden Schutz von Geschäftsgeheimnissen an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil den von einem Nutzer eingebrachten Industrie 4.0 Daten im Sinne angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen nach § 2 Nr.°1 b) GeschGehG zugunsten des Auftraggebers zu verwendenNutzers fortzusetzen. Der Auftragnehmer wird Betreiber verpflichtet sich, alle nötigen Sicherheits- erforderlichen und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellenangemessenen Maßnahmen zu treffen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchtenDritten nicht offenbart werden, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istund ihre Vertraulichkeit geschützt und beibehalten wird. Der Betreiber verpflichtet sich weiterhin, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarungden Nutzer unverzüglich von jeder unrechtmäßigen Offenbarung Vertraulicher Informationen zu unterrichten. Die Verpflichtungen Verpflichtung zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch Vertraulichkeit entfällt, soweit Vertrauliche Informationen aufgrund einer bindenden behördlichen oder richterlichen Anordnung oder zwingender rechtlicher Vorschriften zu offenbaren sind, vorausgesetzt, dass die andere Partei über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kannTextform informiert wurde. Die Haftung Verpflichtung zur Vertraulichkeit entfällt weiter, soweit der Nutzer die Vertraulichen Informationen ohne Beschränkungen im Hinblick auf die Vertraulichkeit veröffentlicht oder bereits vor Offenbarung veröffentlicht hat, der Betreiber diese Informationen von einem Dritten ohne eine Beschränkung im Hinblick auf die Vertraulichkeit erhält oder bereits erhalten hat, soweit die Vertraulichen Informationen auf andere Art und Weise allgemein bekannt werden oder wurden, oder soweit identische Informationen vom Betreiber ohne Rückgriff auf die Vertraulichen Informationen entwickelt wurden, ohne dass dies auf einem Verschulden des Betreibers beruht. Eine Weitergabe Vertraulicher Informationen durch den Betreiber an Dritte ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe Übrigen zulässig, wenn dies zu Zwecken der Durchführung des vorhersehbaren SchadensVertrages, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden mussetwa zur Einschaltung von Sub-Unternehmern, maximal erforderlich ist; Vertrauliche Informationen nur in dem Umfang weitergegeben werden, wie dies zur Durchführung des Vertrages oder zur Wahrnehmung daraus entstehender Rechte erforderlich ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall („need to know“); und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust der Empfänger von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxVertraulichen Informationen zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.

Appears in 1 contract

Samples: www.ihk.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet14.1.Der Lieferant verpflichtet sich, über alle vertraulichen sämtliche Informationen, die ihm durch die mit uns bestehende Vertragsbeziehung bekannt werden, einschließlich Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstige Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenErfindungen, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicherIdeen, schriftlicher noch anderer Form Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen (zusammenfassend nachfolgend „Informationen“) streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich (entsprechend des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen), auch nicht unter einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Dritten. Der Lieferant stellt durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch seine von der mit uns bestehenden Vertragsbeziehung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Nr. 14 zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der Lieferant wird uns dies auf Wunsch auch schriftlich nachweisen. 14.2.Der Lieferant verpflichtet sich, Informationen nur für Zwecke seiner jeweiligen Vertragsbeziehung mit uns zu machen verwenden, nicht kommerziell zu verwerten und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten zu verwendenmachen. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen14.3.Die vorstehenden Verpflichtungen entfallen für solche Informationen, um sicherzustellenfür die der Lieferant nachweist, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertretersie ihm in rechtmäßiger Weise vor dem Empfang durch uns bekannt waren, leitenden Angestelltendie der Öffentlichkeit vor dem Empfang durch uns zugänglich waren, Angestellten und Beraterndie der Öffentlichkeit nach dem Empfang durch uns zugänglich werden, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ohne dass der Lieferant hierfür verantwortlich ist, und für solche Informationen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie dem Lieferanten zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis des Lieferanten dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht werden. Zuletzt entfallen die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich auch, wenn der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich Lieferant gesetzlich dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten in gerichtlichen, behördlichen oder Behörden sonstigen Verfahren zu offenbaren. 14.4.Hinweise des Lieferanten auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen oder die Verwendung des Namens Sanofi oder Nattermann zu Werbezwecken bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. 14.5.Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt mit ihren Einschränkungen über den Zeitpunkt der wechselseitigen Erfüllung des jeweiligen zwischen uns und einem Lieferanten geschlossenen Kauf- oder Liefervertrags hinaus für weitere 10 (zehn) Jahre, ist sofern sich eine darüberhinausgehende Geheimhaltungsverpflichtung nicht aus gesetzlichen Regelungen ergibt. 14.6.Nach Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigtLieferant Informationen, die auf seiner Datenbank gespeichert sind, vernichten oder löschen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis Soweit Lieferant Dokumente von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen uns erhalten hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellenwird er diese auf unseren Wunsch an uns zurückgeben oder diese zerstören. Soweit rechtlich zwingend erforderlich, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten behält der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxLieferant eine Kopie für Dokumentationszwecke.

Appears in 1 contract

Samples: suppliers.sanofi.com

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, über alle vertraulichen sämtliche Informationen, die ihm durch die mit uns (Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) bestehende Vertragsbeziehung bekannt werden, einschließlich Abbildungen, Plänen, Zeichnungen, Berechnungen, Ausführungsanweisungen, Produktbeschreibungen und sonstige Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahrenErfindungen, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicherIdeen, schriftlicher noch anderer Form Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen (zusammenfassend nachfolgend „Informationen“) streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder zugänglich (entsprechend Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016), auch nicht unter einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Dritten. Der Lieferant stellt durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch seine von der mit uns bestehenden Vertragsbeziehung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Nr. 14 zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der Lieferant wird uns dies auf Wunsch auch schriftlich nachweisen. Der Lieferant verpflichtet sich, Informationen nur für Zwecke seiner jeweiligen Vertragsbeziehung mit uns zu machen verwenden, nicht kommerziell zu verwerten und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers Gegenstand von gewerblichen Schutzrechten zu verwendenmachen. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifenDie vorstehenden Verpflichtungen entfallen für solche Informationen, um sicherzustellenfür die der Lieferant nachweist, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertretersie ihm in rechtmäßiger Weise vor dem Empfang durch uns bekannt waren, leitenden Angestelltendie der Öffentlichkeit vor dem Empfang durch uns zugänglich waren, Angestellten und Beraterndie der Öffentlichkeit nach dem Empfang durch uns zugänglich werden, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ohne dass der Lieferant hierfür verantwortlich ist, und für solche Informationen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie dem Lieferanten zu einem beliebigen Zeitpunkt von einem nach bester Kenntnis des Lieferanten dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht werden. Zuletzt entfallen die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die vorstehenden Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich auch, wenn der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich Lieferant gesetzlich dazu verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten in gerichtlichen, behördlichen oder Behörden sonstigen Verfahren zu offenbaren. Hinweise des Lieferanten auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen oder die Verwendung des Namens Sanofi zu Werbezwecken bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt mit ihren Einschränkungen über den Zeitpunkt der wechselseitigen Erfüllung des jeweiligen zwischen uns und einem Lieferanten geschlossenen Kauf- oder Liefervertrags hinaus für weitere 10 (zehn) Jahre, ist sofern sich eine darüberhinausgehende Geheimhaltungsverpflichtung nicht aus gesetzlichen Regelungen ergibt. Nach Vertragsbeendigung wird der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigtLieferant Informationen, die auf seiner Datenbank gespeichert sind, vernichten oder löschen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis Soweit Lieferant Dokumente von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen uns erhalten hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellenwird er diese auf unseren Wunsch an uns zurückgeben oder diese zerstören. Soweit rechtlich zwingend erforderlich, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten behält der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxLieferant eine Kopie für Dokumentationszwecke.

Appears in 1 contract

Samples: www.sanofi.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer Jede Partei garantiert die strenge Geheimhaltung vertraulicher Informationen, die in der vorvertraglichen und nachvertraglichen Phase sowie während der Ausführung des Vertrags ausgetauscht werden. In dieser Hinsicht verpflichtet sich jede Vertragspartei, (i) die vertraulichen Informationen ausschließlich für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages und in dem unbedingt erforderlichen Umfang zu verwenden; (ii) alle Vorsichts- und Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die erforderlich sind, um die Geheimhaltung der vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei zu wahren und den Zugang von Unbefugten zu verhindern und zumindest das gleiche Maß an Schutz wie für ihre eigenen vertraulichen Informationen zu gewährleisten; (iii) die vertraulichen Informationen der anderen Partei nur gegenüber ihren Mitgliedern, Angestellten, Beauftragten oder Auftragnehmern offenzulegen oder zu vervielfältigen, (a) die Zugang zu diesen vertraulichen Informationen benötigen, um die Verpflichtungen der betreffenden Partei im Rahmen des Vertrags zu erfüllen oder (b) die im Rahmen des Vertrags zur Kenntnisnahme dieser Informationen berechtigt sind. Im Übrigen ist Xxxxxxxx dazu berechtigt, die Bedingungen des Vertrages (i) gegenüber seinen Buchprüfern, Auditoren, Banken und Geldgebern sowie allen anderen Beratern von Doctolib, die an das Berufsgeheimnis gebunden sind, (ii) sowie Beratern oder Sachverständigen, die eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet haben, offenzulegen. Die Vertragspartei, die die vertraulichen Informationen erhält, haftet in jedem Fall für die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht durch Personen, insbesondere ihre Mitarbeiter und Unterauftragnehmer, die Kenntnis von den vertraulichen Informationen erhalten haben. Die Geheimhaltungspflicht bleibt für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Ablauf des Vertrages, gleich aus welchem Grund, weiterhin gültig. Ungeachtet des Vorstehenden kann jede Vertragspartei vertrauliche Informationen ohne die Zustimmung der anderen Vertragspartei offenlegen, sofern eine solche Offenlegung von einer zuständigen Behörde oder in Anwendung einer gesetzlichen oder standesrechtlichen Pflicht verlangt wird. Doctolib ist bekannt, dass die bei der Nutzung der Services durch den Verantwortlichen verarbeiteten Daten unter das Berufsgeheimnis fallen (§ 203 StGB). Doctolib ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istbei dessen Berufsausübung erlangten Informationen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie unter die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarungärztliche Schweigepflicht und das Patientengeheimnis fallen, strikt geheim zu halten und vor dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen. Die Verpflichtungen In gleicher Weise wird Xxxxxxxx seine Mitarbeiter sowie Unterauftragnehmer zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxverpflichten.

Appears in 1 contract

Samples: media.doctolib.com

Geheimhaltung. 1. Der Auftragnehmer Lieferant verpflichtet sich, alle nicht offenkundigen, kaufmännischen oder technischen Einzelheiten, die ihm durch die Geschäftsbeziehung bekannt werden, als Geschäftsgeheim- nis zu behandeln und gegen unbefugte Einsichtnahme, Verwen- dung oder Verlust zu sichern. Von ATE überlassene oder auf Kosten von ATE gefertigte Zeichnungen, Schablonen, Muster, Modelle oder ähnliche Gegenstände verbleiben im Eigentum von ATE und dürfen ohne schriftliche Genehmigung von ATE Dritten gegenüber nicht zugänglich gemacht oder überlassen werden. Die Vervielfältigung solcher Gegenstände ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse und urheberrechtlichen Bestimmun- gen zugelassen. Die dem Lieferanten überlassenen Unterlagen und Gegenstände sind nach Fertigstellung von Arbeiten unter Beachtung der Geheimhaltungsvorschrift unaufgefordert an ATE zurückzugeben oder in Absprache mit ATE sicher zu vernichten. Der Lieferant wird keine Duplikate, Kopien etc. zurückbehalten oder aufbewahren, es sei denn, er ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Archivierung verpflichtet. Vorbehaltlich weiterer Rechte kann ATE die Herausgabe verlangen, sobald der Lieferant seine Pflichten verletzt. 2. Bei Überlassung von Daten findet das BDSG Anwendung. Der Lieferant verpflichtet sich, einschlägige Gesetze verbindlich zu befolgen. Findet eine Verarbeitung von Daten statt, wird eine gesonderte Datenverwendungsvereinbarung mit ATE geschlos- sen. 3. Mitarbeiter und Unterlieferanten sind entsprechend zu verpflich- ten. 4. Sofern im Auftrag nichts anderes vereinbart, besteht die Ge- heimhaltungspflicht 5 Jahre nach Lieferung und Leistung fort. 5. Der Lieferant darf bei der Abgabe von Referenzen oder bei sonstigen Veröffentlichungen die Firma oder Warenzeichen von ATE nur nennen, wenn diese ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Die Ausstellung von für ATE gefertigter Gegenstände, auch in bildgebender Form, ist nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung von ATE zulässig. VIII. Mängelhaftung 1. Wird die Verjährungsfrist der Sachmängelansprüche nicht gesondert vereinbart, leistet der Lieferant Gewähr dafür, dass seine Auftragsleistung während eines Zeitraums von 24 Monaten, ab Abnahme der Gesamtleistung durch ATE oder den Übergabe der Gesamtleistung an ATE, fehlerfrei bleiben. Die Verjährungsdauer der Sachmängelrüge gilt unabhängig von der betrieblichen Einsatzdauer. Fehler sind von ATE, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes festgestellt werden, unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. Die Mängelrüge unterbricht die Verjährungsdauer der Sachmängelansprüche hinsichtlich des mangelhaften Lieferteils bis zur vollständigen Beseitigung des Mangels. Rechtsmängel verjähren nach der gesetzlichen Verjährungsfrist. 2. Der Lieferant haftet auch dann im Rahmen seiner Mängelhaftung, wenn er nicht selbst Hersteller des Liefergegenstandes oder Teilen desselben ist. 3. XXX kann nach eigener Xxxx die gesetzlichen Mängelhaftungs- ansprüche geltend machen, Ersatzlieferung oder Nachbesserung verlangen. Im Fall der Ersatzlieferung oder Nachbesserung ist der Lieferant verpflichtet, über die Mängel unverzüglich frei Bestimmungsort auf seine Kosten zu beseitigen oder Leistung neu zu erbringen. Er hat alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann im Zusammenhang mit der Nachbesserung oder dem Ersatz anfallenden Kosten einschließlich erforderlicher Fahrt- und Reisekosten zu bewahrentragen. 4. In dringenden Fällen, diese Vertraulichen Informationen weder z.B. bei Gefahr im Verzug oder in mündlicherden Fällen, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben in denen eine Leistungsverpflichtung seitens ATE eine sofortige Nachbesserung erfordern, kann ATE selbst oder zugänglich zu machen durch Dritte, ohne Fristsetzung nach vorheriger Rücksprache mit dem Lieferanten die Nachbesserung auf Kosten des Lieferanten durchführen. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant nach Eintritt des Verzuges geliefert hat. 5. Für ersetzte Teile beginnt die Verjährungsfrist neu. Weisen mehr als 10 % der Ware einer Lieferung Mängel auf, ist ATE berechtigt, die ganze Lieferung ohne Prüfung der übrigen Ware auf Kosten des Lieferanten zurückzuweisen. Annahme und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellenBezahlung durch ATE bedeuten nicht, dass mit sämtlichen seiner ATE die Ware als mängelfrei anerkennt. 6. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungAnsprüche. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxIX.

Appears in 1 contract

Samples: www.ate-system.de

Geheimhaltung. 10.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, sämtliche von dem Besteller oder in dessen Auftrag von Dritten schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhaltenen Unterlagen und Informationen über Entwicklung, Konstruktion, Funktionsweise und Fertigung von Produkten, über Technologien, Projekte, Kunden, Lieferanten sowie alle vertraulichen sonstigen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen über betriebliche Vorgänge streng vertraulich zu behandeln, Dritten gegenüber jedermann geheim zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen halten und die Kenntnisse nicht ausschließlich zum Nachteil des Auftraggebers Zweck der Zusammenarbeit miteinander zu verwenden. Diese gilt unabhängig davon, ob die Unterlagen und Informationen ausdrücklich als vertraulich oder geheim bezeichnet oder ob es sich um Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im rechtlichen Sinne handelt. 10.2 Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifenLieferant ist nicht berechtigt, um sicherzustellendie erlangten Informationen für andere Zwecke als die Zusammenarbeit mit dem Besteller oder die Zwecke Dritter zu verwenden. Insbesondere ist es dem Lieferanten untersagt, aufgrund dieser Informationen gewerbliche Schutzrechte anzumelden. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass durch die Weitergabe von Informationen keinerlei Rechte oder Lizenzen an gewerblichen Schutzrechten oder am Knowhow eingeräumt werden. 10.3 Der Besteller ist berechtigt, vom Lieferanten jederzeit ohne Angabe von Gründen die Rückgabe der überlassenen Unterlagen einschließlich sämtlicher Kopien zu verlangen. 10.4 Auf Geschäftsbeziehungen mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden dem Besteller kann der Lieferant nur nach vorheriger Einholung einer schriftlichen Genehmigung Bezug nehmen (etwa in seinem Werbeauftritt). 10.5 Der Lieferant wird die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 10 auch allen Angestellten, Angestellten Beauftragten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istsonstigen Mitarbeitern auferlegen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält aufgrund ihrer Tätigkeit Kenntnisse über den Gegenstand der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und von betrieblichen Informationen erlangen können. Dabei ist der Lieferant jedoch verpflichtet, die Informationen nur insoweit Angestellten, Beauftragten und sonstigen Mitarbeitern und diesen wiederum nur in dem Umfang zur Verfügung zu stellen, als dies für die Durchführung der Zusammenarbeit erforderlich ist. 10.6 Verbundene Unternehmen gelten nicht als dritte Parteien im Sinne dieser Vereinbarung. Für sie gelten dieselben Geheimhaltungsverpflichtungen wie für den Lieferant selbst. Der Lieferant verpflichtet sich, dies durch entsprechende Vereinbarungen sicherzustellen. 10.7 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung und zur Nichtverwertung der mitgeteilten Informationen entfällt, wenn und soweit die vorliegende GeheimhaltungsvereinbarungInformationen a) dem Lieferanten bereits vor der Mitteilung bekannt waren, b) bei Vertragsschluss offenkundig sind oder später werden, c) dem Lieferanten von einem berechtigten Dritten zugänglich gemacht werden, d) von Mitarbeitern des Lieferanten entwickelt wurden, ohne die Information zu kennen, oder e) gegenüber der zuständigen Behörde für den Zweck dieser Vereinbarung, gegenüber einem Gericht oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung bekannt gemacht werden müssen. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich Beweislast für das Vorliegen dieser Ausnahmen trägt der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und Lieferant. 10.8 Der Besteller ist berechtigt, vom Lieferanten sämtlichen Schaden ersetzt zu verlangen, der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass unmittelbar oder mittelbar auf der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darfVerpflichtung aus dieser Ziffer 10 beruht. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxx11.

Appears in 1 contract

Samples: loparex.com

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer Die Vertragspartner verpflichten sich, sämtliche Bestellungen und alle damit zusammenhängenden Informationen und Unterlagen kaufmännischer oder technischer Art als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln und für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, Berechnungen, Qualitätsrichtlinien, Muster und ähnliche Gegenstände strikt geheim zu halten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe geheimer Informationen ist verpflichtet, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben Zustimmung offen gelegt oder zugänglich gemacht werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten und Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu machen und verpflichten. Der Lieferant darf die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu ihm von Xxxxxx bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus Bestand. Sie entfällt, soweit die Informationen dem empfangenden Vertragspartner nachweislich bereits vor Aufnahme der Lieferbeziehung bekannt oder vor der Aufnahme der Lieferbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne Verschulden des empfangenden Vertragspartners allgemein bekannt oder zugänglich werden. Die Beweislast trägt der empfangende Vertragspartner. Der Auftragnehmer wird Lieferant verpflichtet sich, nach Beendigung der Lieferbeziehung alle nötigen Sicherheits- erhaltenen Geschäfts- und Vorsichtmaßnahmen ergreifenBetriebsgeheimnisse, um sicherzustellensoweit sie verkörpert oder auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, unverzüglich an Kaindl herauszugeben. Sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind aus den Datenverarbeitungsanlagen des Lieferanten sicher und unverzüglich zu entfernen. Vervielfältigungen, gleich in welcher Form, sind so zu zerstören, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden Rekonstruktion unmöglich ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt Vertragspartner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den für sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch über diese für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses von fünf Jahren ab Lieferung jede eigene Verwertung, Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinausBetriebsgeheimnisse unterlassen. Für den Fall§ 12 - Confidentiality The contract partners shall handle all orders and related information and documents of a business or technological nature as business and operating secrets and observe confidentiality in this regard for a period of five years as of delivery. Strict confidentiality must be maintained in particular with regard to all illustrations, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet istdrawings, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbarencalculations, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigtquality directives, patterns and samples and similar items. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber Confidential information may only be duplicated and shared to the extent required for operational purposes. It may only be disclosed or made accessible to third parties with prior, explicit and written consent. The supplier undertakes to bind sub-suppliers and sub-contractors to confidentiality to the same extent. The supplier may only use the information provided to him by Xxxxxx exclusively for the intended purpose. The obligation to maintain confidentiality shall remain binding even after the supplier relationship has ended. It shall not apply if the information was demonstrably known to the recipient prior to the conclusion of the supply agreement or was already general knowledge or generally accessible prior to the conclusion of the supply agreement or becomes general knowledge or generally accessible through no fault of the receiving contract partner. The burden of proof lies with the receiving contract partner. On cancellation of the supply relationship the supplier undertakes to return without delay all confidential information received from Kaindl insofar as it is represented or filed on electronic storage media. All business and operating secrets must be immediately and reliably removed from the supplier's data processing systems. Reproductions, regardless of their nature, must be destroyed in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichtena manner that renders reconstruction impossible. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht)The contract partners shall ensure through appropriate contractual agreements with their respective employees and vicarious agents, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellungand in particular with freelancers and contractors and service providers operating on their behalf, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxthat these persons shall desist from utilising business and operating secrets for their own purposes and from disclosing them or documenting them without due authorisation for a period of five years from the date of delivery.

Appears in 1 contract

Samples: www.kaindl.com

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetAN verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Er wird alle Maßnahmen treffen, um die Kenntnisnahme solcher Informationen durch Dritte zu verhindern. Als vertraulich im Sinne dieses Vertrages gelten Informationen über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen gegenüber jedermann persönliche, wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Aspekte, soweit sie nicht vor Abschluss des Vertrages einer Öffentlichkeit bekannt waren. Die Pflicht zur Geheimhaltung setzt sich nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Unterlagen, die der AG zur Verfügung gestellt hat, sind nach Beendigung des Auftrages vollständig an den AG zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben übergeben. § 7 Vertragsdauer und Beendigung Der Vertrag gilt nach Abnahme oder zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwendendurch Rücktritt eines der Vertragspartner als beendet. Der Auftragnehmer AN hat, auch bei vorzeitiger Beendigung, Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn die Werke den Vorgaben entsprechend angefertigt, übergeben und abgenommen wurden. Verweigert der AG die Abnahme aus wichtigem Grund oder können die Rechte nicht in vollem Umfang, unbelastet übertragen werden, ist eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen vereinbart. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Parteien. § 8 Haftung Haftungsausschluss wird alle nötigen Sicherheits- vereinbart, soweit nicht anders bestimmt kein Haftungsausschluss gilt als vereinbart bei Schäden an Sach- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istRechtsgütern, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie vorsätzlich / grob fahrlässig verursacht wurden Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über leicht fahrlässig verursacht wurden Für Schäden, die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Falldazu führen, dass der Auftragnehmer rechtlich Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt werden kann (Verletzung der Kardinalpflicht) ist bei leichter / fahrlässiger Verletzung eine Summenbegrenzung von _____________ EUR vereinbart. § 10 Verpflichtung des AN Der AN verpflichtet istsich: den vereinbarten Lieferzeitpunkt pünktlich einzuhalten und die Übergabe sicherzustellen die Werke nicht unberechtigt weiterzugeben oder zu nutzen sich die Rechte von Dritten, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten die an der Herstellung beteiligt oder Behörden auf den Fotografien abgebildet sind, zu offenbarensichern (Model-Release-Vertrag) Wird gegen eine dieser Pflichten verstoßen, ist gilt eine Konventionalstrafe von __________ EUR vereinbart. § 10 Sonstiges Salvatorische Klausel: Die Wirksamkeit des gesamten Vertrages bleibt unberührt, wenn einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam, ungültig oder undurchführbar sind. Es gilt das Recht der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nichtBundesrepublik Deutschland, als der Schaden darauf beruhtGerichtsstand wird __________ vereinbart. § 11 Beilagen Eventuell Beilagen (Model-Verträge, dass es der Kunde unterlassen hatBestätigung von Nutzungsrechten, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellenMaterialien, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden könnenetc. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxx.) § 12 Bestätigungen / Unterschriften AN: Name, Datum Unterschrift AG: Name, Datum Unterschrift

Appears in 1 contract

Samples: www.juraforum.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen von Kohl Automotive mündlich, schriftlich oder auf andere Weise empfangenen oder ihm sonst zur Kenntnis gelangten technischen, kommerziellen und/oder geschäftlichen Informationen, einschließlich Zeichnungen, Aufstellungen, Formeln, Ideen, elektronisch aufgezeichneter Daten und Produktmuster, unabhängig davon, ob diese ausdrücklich als „geheim“ oder „vertraulich“ gekennzeichnet sind oder nicht, sowie den Inhalt dieser QSV gegenüber jedermann Dritten geheim zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder zugänglich zu machen halten und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers für Zwecke außerhalb der Zusammenarbeit im Rahmen dieser QSV und der Lieferbeziehung zu verwenden. Der Auftragnehmer wird alle nötigen Sicherheits- und Vorsichtmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten und Beratern, an die die Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden istDie Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie erkennbar nicht geheimhaltungsbedürftig sind. Sie gilt auch nicht für Informationen, die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarungzum Zeitpunkt ihrer Überlassung bzw. Kenntnisnahme bereits offenkundig waren oder danach ohne Zutun des Lieferanten offenkundig wurden, oder zu diesem Zeitpunkt bereits im Besitz des Lieferanten waren oder ihm danach von dritter Seite zugänglich gemacht wurden, und zwar auf rechtlich zulässige Weise und ohne Einschränkung in Bezug auf Geheimhaltung oder Verwendung, oder das Ergebnis der Arbeiten eigener Mitarbeiter des Lieferanten sind, ohne dass dazu Informationen des Lieferanten oder Teile davon benutzt wurden. In Zweifelsfällen wird der Lieferant die Frage der Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem Besteller klären. Für jeden einzelnen Verstoß gegen die vorstehende Geheimhaltungsverpflichtung hat der Lieferanten eine Vertragsstrafe als Mindestbetrag des Schadens an den Besteller zu zahlen, deren Höhe von dem Besteller nach billigem Ermessen bestimmt wird. Im Übrigen gilt § 343 Abs. 1 BGB; § 348 HGB ist abbedungen. Die Verpflichtungen zur Geheimhaltung einschließlich der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt und insbesondere auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinausGeltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen. Für den FallFall der Beendigung dieser QSV wird der Lieferant überlassene Unterlagen auf Anforderung zurückzugeben oder nachweislich vernichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet fünf Jahre nach Beendigung dieser QSV. Soweit die Vertragspartner eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen haben, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu gehen die in einer solchen Offenbarung berechtigt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem der Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichten. Xxx Xxxxx haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kann. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für Geheimhaltungsvereinbarung getroffenen Regelungen den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx XxxxxBestimmungen vor.

Appears in 1 contract

Samples: www.kohl-automotive.de

Geheimhaltung. Der Auftragnehmer ist verpflichtetverpflichtet sich, über die von seinem Personal bearbeiteten Aufgaben und die erzielten Ergebnisse, alle vertraulichen Informationen, Geschäftsvor- gänge, Zeichnungen, Muster, Unterlagen und mündliche Informationen vom Auftraggeber Stillschweigen – nachfolgend zusammen kurz "Informationen" genannt -, die ihm und seinem Personal anläßlich der Durchführung der Aufgaben bekannt werden oder beim Auftragnehmer entstehen, gegenüber jedermann zu bewahren, diese Vertraulichen Informationen weder Dritten geheimzuhalten und sie Dritten in mündlicher, schriftlicher noch anderer Form an Dritte weiterzugeben oder keiner Weise zugänglich zu machen und die Kenntnisse nicht zum Nachteil des Auftraggebers zu verwendenmachen. Alle Rechte an den dem Auftragnehmer übermittelten Informationen, bleiben ausschließlich dem Auftraggeber vorbehalten. Dies gilt insbesondere für den Fall der Patenterteilung oder Gebrauchsmustereintragung. Der Auftragnehmer wird die Informationen ausschließlich zur Erledigung des ihm durch diesen Vertrag erteilten Auftrages verwenden. Er wird es ohne eine entsprechende vertragliche Regelung nicht anderweitig benutzen, insbesondere dafür keine Schutzrechte anmelden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Wunsch des Auftraggebers unver- züglich alle nötigen Sicherheits- Zeichnungen, Muster und Vorsichtmaßnahmen ergreifenUnterlagen zurückzugeben, um sicherzustellen, dass mit sämtlichen seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Angestellten keine Kopien zurückzubehalten und Beratern, an die die alle Aufzeichnungen von Informationen zu löschen oder unwiederbringlich zu zerstören. Der Auftragnehmer die Vertraulichen Informationen weitergeben möchten, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen worden ist, die mindestens ebenso weitreichende Schutzbestimmungen enthält wie die vorliegende Geheimhaltungsvereinbarung. Die Verpflichtungen muß das von ihm für diesen Auftrag eingesetzte Personal vor Beginn der Arbeiten schriftlich zur Geheimhaltung einschließlich gemäß den vorstehen- den Bestimmungen verpflichten. Je eine Kopie der bei einem Verstoß vereinbarten Rechtsfolgen gelten zeitlich unbeschränkt Verpflichtungen mit den Originalunterschriften der betreffenden Personen ist dem Auftraggeber vor Arbeitsaufnahme auszuhändigen. Vorbehaltlich anderweitiger vertraglicher Vereinbarung bleibt die Geheimhal- tungsverpflichtung des Auftragnehmers und insbesondere seines Personals auch über die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses und der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung hinaus. Für den Fall, dass der Auftragnehmer rechtlich verpflichtet ist, vertrauliche Informationen gegenüber Dritten oder Behörden zu offenbaren, ist der Auftragnehmer zu einer solchen Offenbarung berechtigtnach Beendigung dieses Vertrages bestehen. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber in dem Fall während der gesetzlichen Verpflichtung unverzüglich (nachdem Durchführung der Aufgaben Personal des Auftraggebers nicht abzuwerben. Ehemalige Mitarbeiter des Auftrag- gebers dürfen vom Auftragnehmer selbst Kenntnis von dieser Verpflichtung erlangt hat) unterrichtennur mit ausdrücklicher vorheriger schrift- licher Zustimmung des Auftraggebers eingesetzt werden. Xxx Xxxxx Der Auftragnehmer haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht der über- nommenen Aufgaben. Der Auftragnehmer hat für die von ihm beschafften Zulieferungen und Leistungen wie für eigene Lieferungen/Leistungen einzu- stehen; dies gilt insbesondere im Hinblick auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Xxx Xxxxx schuldet die branchenübliche Sorgfalt. Bei der Feststellung, ob Xxx Xxxxx ein Verschulden trifft, ist zu berücksichtigen, dass Software technisch nicht fehlerfrei erstellt werden kannMängel. Die Haftung ist Erbringer der Zulieferungen/Leistungen sind Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. 2068 u 082012. Die Frist zur Anzeige von Sachmängeln (Rügefrist) beginnt mit der Abnahme. Erfolgt die Inbetriebnahme später als die Abnahme, so beginnt die Rügefrist mit der Inbetriebnahme. Die Rügefrist beträgt 3 Jahre. Im Falle der Nacher- füllung beginnt die vereinbarte Rügefrist ab der Nacherfüllung neu zu laufen. Mängelansprüche verjähren 6 Monate nach Ablauf der Rügefrist. Unbe- schadet der Vorschriften über die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen werden die Rügefrist und die Verjährungsfrist jeweils auch um die Dauer der durch auftretende Mängel bedingten Betriebs- unterbrechungen gehemmt. Die Rügefrist und die vorstehend genannte Ver- jährungsfrist gelten nicht, soweit längere gesetzliche Fristen für die Ver- jährung gelten, insbesondere nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sa- chen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 (Rückgriffanspruch) und § 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB. Das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung und Neuherstellung steht in jedem Falle dem Auftraggeber zu. Dem Auftraggeber steht das Recht zur Selbstvornahme auf Kosten des Auftragnehmers auch in dringenden Fällen oder bei Verzug des Auftragnehmers mit der Nacherfüllung zu. Wann ein dringender Fall in diesem Sinne vorliegt, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen der Auftraggeber. Eine Nachbesserung gilt als fehlgeschlagen, wenn der erste Nachbesserungsversuch erfolglos war. Der Auftragnehmer verpflichtet sich sicherzustellen, daß die Arbeiten und insbesondere das Ergebnis nicht – auch nicht in Teilen - aus Software mit einem offenen Quellcode (z.B. den Lizenzbedingungen GPL, LGPL, Mozilla Public License (MPL) usw. unterliegende Software, sog. Open Source Soft- ware) bestehen oder sonst wie darauf zurückgreifen. Sollte der Auftragneh- mer solche Software einsetzen wollen, so bedarf dies einer ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers, wobei auch im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt der Zustimmung der Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter und damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen/ Kos- ten/Schäden freistellt. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass die für die ver- wendete Open-Source-Software geltenden Lizenzbestimmungen einer ver- tragsgemäßen Nutzung der vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen nicht entgegenstehen und eine solche Nutzung auch nicht einschränken. Der Auftragnehmer haftet für alle durch ihn oder sein Personal bei oder gelegentlich der Arbeitsausführung verursachten Schäden. Der Auftragneh- mer haftet im übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen, und zwar ebenfalls unbegrenzt. Von Ansprüchen Dritter hat der Auftragnehmer den Auftraggeber freizustellen. Der Auftragnehmer wird diese Risiken für die Dauer der vertraglichen Ver- pflichtungen durch eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ange- messen decken sowie dies und die Zahlung der Prämien dem Auftraggeber unverzüglich nach Vertragsabschluß nachweisen. Er wird im Falle einer Versicherungsbestätigung, die zeitlich begrenzt gilt oder kündbar ist, jeweils unaufgefordert rechtzeitig eine neue Versicherungsbestätigung beibringen. Der Auftragnehmer haftet im übrigen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wird der Bedarf des Auftraggebers an der Vertragsleistung durch höhere Gewalt (einschließlich Streik, Aussperrung und Betriebsstilllegung) ausge- schlossen oder stark eingeschränkt, so hat der Auftragnehmer keinen An- spruch auf Ausführung der Vertragsleistung. Wenn - bedingt durch solche oder ähnliche Umstände - Werkleistungen ausfallen, steht dem Auftragneh- mer insbesondere kein Anspruch auf Vergütung zu. Außerdem kann jeder Vertragspartner dann verlangen, daß der Vertrag den veränderten Verhält- nissen entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird. In diesen Fällen wird der Auftraggeber den bis zum Eintritt des Ereignisses erreichten Arbeitserfolg gemäß den vereinbarten Bedingungen vergüten. Weitere Ansprüche seitens des Auftragnehmers bestehen nicht. Alleiniger Gerichtsstand ist bei allen aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar (auch bei Wechselklagen) sich ergebenden Streitigkeiten Mannheim. Ergänzend zu diesen Werkvertragsbedingungen gilt für Bauleistungen die Höhe VOB, Teil B. Für die vertraglichen und außervertraglichen Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich materielles deutsches Recht. Die Anwendung des vorhersehbaren Schadens, UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Der Auftragnehmer darf sich auf den Auftraggeber nur mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden mussschriftli- cher Einwilligung berufen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, maximal ist diese Haftung jedoch beschränkt auf 250 EUR pro Schadensfall und insgesamt auf 1000 EUR. Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet Xxx Xxxxx insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorengegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können. Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen von der Xxx Xxxxxso wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

Appears in 1 contract

Samples: library.e.abb.com