Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

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Samples: www.pharmatechnik.de, www.pharmatechnik.de, www.linudent.de

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

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Samples: visionmaxx.net, www.concat.de, www.concat.de

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien Vertragsparteien sind verpflichtet, alle sämtliche Informationen, Know-how und andere Geschäftsgeheimnisse, die ihnen im Rahmen Zusammenhang mit der Anbahnung oder Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Vertragsteils keine Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandelnDokumente, insbesondere nicht Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen oder sonstige Unterlagen an Dritte weiterzugeben oder anders als sonst zugänglich zu vertraglichen Zwecken zu verwertenmachen.

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Geheimhaltung. 11.1 (1) Die Parteien sind verpflichtetverpflichten sich, alle sämtliche Informationen be- treffend die jeweils andere Partei (einschließlich verbundener Unternehmen, Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter der je- weiligen Partei), die ihnen im Rahmen Zuge der Geschäfts- oder Ver- tragsbeziehung bekannt werden, streng vertraulich zu behan- deln, ausschließlich zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- zu nutzen und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertenGeschäftsgeheimnis i. S. d. § 2 des Geset- zes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) anzuerkennen.

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Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle sämtliche ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen InformationenZu- sammenhang mit dem Vertragsverhältnis offengelegten Pläne, Geschäfts- Zeichnungen und Betriebsgeheimnisse vertraulich Geschäftsgeheimnisse vertrau- lich zu behandeln. Sie verpflichten sich, insbesondere nicht solche vertrau- lichen Informationen nur mit ausdrücklicher, schriftli- cher Einwilligung der anderen Vertragspartei an Dritte weiterzugeben oder anders als weiterzugeben. Bei Vertragsende sind auf Anforderung einer Vertragspartei alle von ihr der anderen Partei zur Verfügung gestellten Dokumente, welche der Geheim- haltung unterliegen, zurückzugeben; elektronisch ge- speicherte Daten und Informationen sind unwieder- bringlich zu vertraglichen Zwecken zu verwertenlöschen.

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Samples: www.axpo.com, www.axpo.com

Geheimhaltung. 11.1 14.1 Die Parteien sind verpflichtetvereinbaren, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- sämtliche in diesem und Betriebsgeheimnisse durch dieses Verhältnis bekannt ge- wordene Informationen vertraulich zu behandeln, insbesondere behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben weiterzugeben. Die- se Verpflichtung gilt auch für die Mitarbeiter der Vereinbarungsparteien, die in diese Ver- einbarung direkt eingebunden sind, oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertenvon den Informationen innerhalb des Geschäfts- flusses Kenntnis erhalten.

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Samples: www.konvekta.de

Geheimhaltung. 11.1 (1) Die Parteien sind verpflichtetVertragsparteien verpflichten sich gegen- seitig, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationenihnen anvertraute Informationen und Daten, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse Fabrikationsgeheimnisse, sowie Know-how (nachfolgend „Inhalte“) geheim zu hal- ten und vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

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Samples: efach.ch

Geheimhaltung. 11.1 32.1 Die Parteien sind verpflichtetverpflichten sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- ihnen bei der Vertragsdurchführung von der jeweils anderen Partei zugehenden oder bekanntwerdenden Geschäfts− und Betriebsgeheimnisse oder als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu behandeln, insbesondere halten. Die Informationen und Unterlagen dürfen Dritten nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertenzugänglich gemacht werden.

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Samples: gossenmetrawatt.cloud

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtetverpflichten sich, alle die vertraulichen Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationender Durchführung die- ses Vertrages zur Kenntnis gelangen, Geschäfts- geheim zu halten und Betriebsgeheimnisse vertraulich dafür zu behandelnsorgen, insbesondere dass die Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anders weitergegeben werden. Abweichend von Satz 1 darf der Zugang zu den Informationen den Arbeit- nehmern der Parteien, sonstigen Beauftragten und Unterauftragnehmer gewährt werden, wenn dieser Zu- gang erforderlich ist, um die Aufgaben zur Erreichung des Vertragszwecks erfüllen zu können und der AN sicherstellt, dass diese Personen ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet sind. Der Inhalt dieses Vertrages gilt als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.Geschäftsgeheimnis. Die Parteien werden alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, nur für Zwecke dieses Vertrages verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere:

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Samples: infoplattform-personenbahnhoefe.deutschebahn.com

Geheimhaltung. 11.1 1. Die Parteien Vertragsparteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie kaufmännischen und technischen Einzelheiten vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten. Die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des Käufers bleibt hiervon unberührt. Unberührt bleibt die Pflicht zum vertraulichen Umgang mit auf der Grundlage der jeweiligen Bestellung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen.

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Samples: www.cedral.world

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen er- langten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich vertrau- lich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwerten.

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Samples: meine-ti.de

Geheimhaltung. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- jegliche Betriebs- und Betriebsgeheimnisse Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht behandeln und weder direkt noch indirekt an Dritte einen Dritten weiterzugeben oder anders zu einem anderen als dem vertraglich vorgesehenen Zweck zu vertraglichen Zwecken zu verwertenverwenden. Die Parteien stellen die Wahrung der Vertraulichkeit durch ihre Mitarbeiter sicher. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung dieses Vertrages.

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Samples: www.netfox.de

Geheimhaltung. 11.1 10.1. Die Parteien sind wechselseitig verpflichtet, alle Informationen und insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen InformationenZusammenhang mit der Erstellung und Durchführung dieses Vertragswerkes über jeweils den Anderen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich sowie über die jeweils anderen Kunden bzw. Lieferanten erfahren, geheim zu behandelnhalten, insbesondere sofern sie über diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertenschon verfügt haben bzw. diese nicht öffentlich zugänglich sind.

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Samples: www.sftwrk.at

Geheimhaltung. 11.1 Die (1) Jeder der Parteien sind verpflichtetverpflichtet sich, alle von der anderen Partei empfangene vertrauliche Informationen, sowohl während der Zusammenarbeit als auch nach deren Beendigung, nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten ver- traulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben oder anders als zu vertraglichen Zwecken zu verwertengebrauchen.

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Samples: biktec.com