Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.

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Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Inhalt eines Vertrages und/oder alle Informationen, welche dem Kunden die von Mondi oder einem Unternehmen der Mondi-Gruppe im Zusammenhang mit diesem einer Bestellung und/oder einem Vertrag bekannt werdenerhalten wurden, einschließlich geschäftsbezogener einschließlich, aber nicht beschränkt auf, alle geschäftsbezogenen und finanzieller finanziellen Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Ausschreibungsunterlagen, Informationen über Mondi´s unsere Produkte, TechnologienTechnologie, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „im Folgenden "vertrauliche Informationen"), sind vom Kunden streng vertraulich zu behandeln und diese, dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Mondi nicht offengelegt oder Dritten zugänglich zu machengemacht werden. Auch sämtliche InformationAlle Informationen, welche die durch Reverse Engineering erlangt abgeleitet werden können, gelten ebenfalls als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, dürfen in keinster keiner Weise verwendet werden, es sei denn, es wurde mit Mondi ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Die in dieser Klausel genannten Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche die vom Kunden schriftlich nachweisbar (a) allgemein bekannt oder öffentlich bekannt zugänglich sind oder zu einem späteren Zeitpunkt werden, ohne Zutun dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung des Kunden öffentlich bekannt werdenzurückzuführen ist; (b) dem Kunden zur Zeit bereits zum Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig Offenlegung bekannt sindwaren; (c) dem Kunden rechtmäßig nach der Offenlegung in gutem Glauben von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istVerletzung einer Geheimhaltungspflicht offenbart wurden; oder (d) von dem vom Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen in dessen Auftrag unabhängig von den erhaltenen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche darf vertrauliche Informationen dürfen vom nur für die Zwecke der Erfüllung des Vertrages verwenden und hat die vertraulichen Informationen mit der Sorgfalt eines Sachverständigen der Branche des Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenzu schützen (§ 1299 ABGB). Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf jederzeit auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (ohne schuldhafte Verzögerung alle vertraulichen Informationen, einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) sonstigen Vervielfältigungen davon, unverzüglich zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten zurückzugeben und die Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.

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Geheimhaltung. Der Kunde Die Vertragspartner verpflichten sich, alle Tatsachen, Informationen und Daten, die den anderen Vertragspartner betreffen, für diesen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse darstellen und wegen der Durchführung des gegenständlichen Vertrages dem anderen Vertragspartner bekannt wurden, als vertraulich und geheim zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht gilt auch intern gegenüber anderen Geschäftsbereichen, Abteilungen oder Tochtergesellschaften, die im aktuellen oder potentiellen Wettbewerb mit dem anderen Vertragspartner oder dessen Tochtergesellschaften stehen. Geheimhaltungspflichtige Umstände sind als solche zu kennzeichnen. Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Tatsachen, Informationen und Daten, die zum allgemeinen Stand der Technik gehören, von der Regulierungsbehörde aufgrund der jeweils geltenden Rechtslage veröffentlicht wurden oder ohne Zutun und Verschulden des geheimhaltungsverpflichteten Vertragspartners sonst öffentlich zugänglich oder bekannt sind. Keine Vertraulichkeitsverpflichtung besteht gegenüber Behörden im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeit. Verpflichtungen zur Offenlegung bzw Auskunftserteilung aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher oder gerichtlicher Anordnungen werden hiervon nicht berührt. Jede derartige Weitergabe ist verpflichtetdem anderen Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht auch nach Beendigung des aus diesem Vertrag entstehenden Rechtsverhältnisses für 5 Kalenderjahre weiter. Sie endet jedoch, jeden Vertrag sowie sämtliche wenn und soweit der Geheimhaltung unterliegende Tatsachen, Informationen oder Daten ohne Zutun des Geheimhaltungsverpflichteten allgemein bekannt wurden oder der Geheimhaltungsberechtigte Tatsachen, Informationen oder Daten selbst nicht mehr vertraulich behandelt. Eine Entbindung von der Geheimhaltungsverpflichtung eines der Vertragspartner durch den anderen Vertragspartner in einem bestimmten Fall ist nur in Schriftform möglich. Jede Verwertung von Informationen, welche dem Kunden Tatsachen und Daten, die gemäß Punkt 15.1 dieses Vertrages der Geheimhaltung unterliegen, zu anderen Zwecken als der Erfüllung von Pflichten oder Ausübung von Rechten aus diesem Vertrag ist verboten. Die Vertragspartner haben alle geeigneten Vorkehrungen zum Schutz und zur gesicherten Verwahrung aller Informationen, Tatsachen und Daten im Sinne des Punktes 15.1 dieses Vertrages, sowie auch hinsichtlich der ihnen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener der Erfüllung und finanzieller Informationen, Preis- Abwicklung dieses Vertrages bekanntgewordenen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse des anderen Vertragspartners zu treffen. Die Vertragspartner haben ihre mit vertragsgegenständlichen Aufgaben befassten Mitarbeiter in geeigneter und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln nachweislicher Form zur Geheimhaltung zu verpflichten und alle anderen Informationen oder Materialien, diese auch auf die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich aus den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ergebenden Pflichten aufmerksam zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann Vertragspartner verpflichten sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetFall, dass sie sich in vertragskonformer Weise zur Erbringung einer in diesem Vertrag geregelten Leistung anderer Personen bedienen, die Geheimhaltungspflicht auch allen von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen ihnen zur Leistungserbringung herangezogenen Personen zu behandelnüberbinden. Eine Verletzung der Geheimhaltungspflicht, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen die zur Veröffentlichung von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten Betriebs- oder an Mondi zurückzugebenGeschäftsgeheimnissen eines Vertragspartners führt, stellt eine schwerwiegende Verletzung dieses Vertrages dar, die zur außerordentlichen Kündigung gemäß Punkt 13.4 des Allgemeinen Teiles dieses Vertrages berechtigt, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14dadurch ein wesentlicher Nachteil entstehen kann.

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Samples: cdn12.a1.net, cdn21.a1.net

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetDie Vertragspartner verpflichten sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener Bestellungen und finanzieller Informationen, Preis- alle damit zusammenhängenden Informationen und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsUnterlagen kaufmännischer oder technischer Art als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu behandeln und für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung geheim zu halten. Insbesondere sind alle erhaltenen Abbildungen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterQualitätsrichtlinien, Formeln Muster und alle anderen ähnliche Gegenstände strikt geheim zu halten. Eine Vervielfältigung und Weitergabe geheimer Informationen ist nur im Rahmen der betrieblichen Erfordernisse zulässig. Dritten dürfen sie nur nach vorheriger ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung offen gelegt oder Materialienzugänglich gemacht werden. Der Lieferant verpflichtet sich, Unterlieferanten und Subunternehmer im gleichen Umfang zur Geheimhaltung zu verpflichten. Der Lieferant darf die sich auf das gegenwärtige und/ihm von Xxxxxx bekannt gewordenen geheimen Informationen ausschließlich bestimmungsgemäß verwenden. Die Geheimhaltungsverpflichtung hat über die Beendigung der Lieferbeziehung hinaus Bestand. Sie entfällt, soweit die Informationen dem empfangenden Vertragspartner nachweislich bereits vor Aufnahme der Lieferbeziehung bekannt oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in vor der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, Aufnahme der Lieferbeziehung allgemein bekannt oder allgemein zugänglich waren oder ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten Verschulden des empfangenden Vertragspartners allgemein bekannt oder zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für InformationenBeweislast trägt der empfangende Vertragspartner. Der Lieferant verpflichtet sich, welche (a) öffentlich bekannt sind nach Beendigung der Lieferbeziehung alle erhaltenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, soweit sie verkörpert oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden auf elektronischen Speichermedien abgelegt sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufenunverzüglich an Kaindl herauszugeben. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sind aus den Datenverarbeitungsanlagen des Lieferanten sicher und unverzüglich zu entfernen. Vervielfältigungen, gleich in welcher Form, sind so zu zerstören, dass eine Rekonstruktion unmöglich ist. Die Vertragspartner werden durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeitnehmern und Beauftragten, insbesondere ihren freien Mitarbeitern und den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetfür sie tätigen Werkunternehmern sowie Dienstleistern, sicherstellen, dass auch diese für die Dauer von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie fünf Jahren ab Lieferung jede eigene vertrauliche Informationen zu behandelnVerwertung, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente Weitergabe oder unbefugte Aufzeichnung solcher Geschäfts- und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”)Betriebsgeheimnisse unterlassen. The Customer explicitly agrees contract partners shall handle all orders and accepts that Mondi shall also related information and documents of a business or technological nature as business and operating secrets and observe confidentiality in this regard for a period of five years as of delivery. Strict confidentiality must be entitled maintained in particular with regard to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customerall illustrations, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transferdrawings, calculations, quality directives, patterns and samples and similar items. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will Confidential information may only be due duplicated and payable, if and shared to the extent all invoices relevant required for operational purposes. It may only be disclosed or made accessible to third parties with prior, explicit and written consent. The supplier undertakes to bind sub-suppliers and sub-contractors to confidentiality to the same extent. The supplier may only use the information provided to him by Xxxxxx exclusively for the intended purpose. The obligation to maintain confidentiality shall remain binding even after the supplier relationship has ended. It shall not apply if the information was demonstrably known to the recipient prior to the conclusion of the supply agreement or was already general knowledge or generally accessible prior to the conclusion of the supply agreement or becomes general knowledge or generally accessible through no fault of the receiving contract partner. The burden of proof lies with the receiving contract partner. On cancellation of the supply relationship the supplier undertakes to return without delay all confidential information received from Kaindl insofar as it is represented or filed on electronic storage media. All business and operating secrets must be immediately and reliably removed from the supplier's data processing systems. Reproductions, regardless of their nature, must be destroyed in a manner that renders reconstruction impossible. The contract partners shall ensure through appropriate contractual agreements with their respective rebate have been paid by employees and vicarious agents, and in particular with freelancers and contractors and service providers operating on their behalf, that these persons shall desist from utilising business and operating secrets for their own purposes and from disclosing them or documenting them without due authorisation for a period of five years from the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14date of delivery.

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Samples: www.kaindl.com, kronospan-express.com

Geheimhaltung. a) Der Kunde ist verpflichtetVerkäufer wird bei der Erbringung seiner Leistungen im Rahmen dieses Auftrages vom Käufer vertrauliche Informationen (gemäß nachstehender Definition) erhalten und erklärt sich damit einverstanden, jeden Vertrag sowie diese vertraulichen Informationen des Käufers während der Erfüllung des Auftrages und im Anschluss daran geheim zu halten. "Vertrauliche Informationen des Käufers“ umfassen u.a. sämtliche schriftlichen und mündlichen Informationen in jeder Form, u.a. ohne Einschränkung Informationen mit Bezug auf Forschung, Entwicklung, Produkte, Verfahren, Geschäftsgeheimnisse, Geschäftspläne, Kunden, Verkäufer, Finanzen, personenbezogene Daten, Arbeitsergebnisse (laut vorliegender Definition) und anderes Material oder andere Informationen, welche die vom Käufer als eigene Informationen über die laufenden oder künftigen Geschäfte des Käufers, die direkt oder indirekt dem Kunden Verkäufer offenbart werden, betrachtet werden. Des Weiteren sind vertrauliche Informationen des Käufers die vertraulichen Informationen Dritter, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit diesem Vertrag Rahmen seiner Produktlieferung an den Käufer offenbart werden. Von den vertraulichen Informationen des Käufers ausgeschlossen sind die Informationen, i) die der Verkäufer ohne Geheimhaltungspflicht auf gesetzesmäßige Weise erfahren hat, bevor der Käufer diese dem Verkäufer offenbarte; ii) die derzeit oder künftig öffentlich bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen ohne dass der Verkäufer sich dabei einer strafbaren Handlung oder Materialien, Unterlassung strafbar gemacht hat; iii) die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, Verkäufer unabhängig ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis Verwendung der vertraulichen Informationen selbständig des Käufers selber entwickelt wurdenhat, was durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden kann, oder iv) die ein Dritter dem Verkäufer in ordentlicher Weise, gesetzesmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht offenbart hat. Auf eine solche Ausnahme kann Darüber hinaus darf der Verkäufer vertrauliche Informationen offenbaren, die auf Anforderung einer Behörde oder nach dem Gesetz offenbart werden müssen, jedoch erst wenn der Verkäufer dem Käufer diese Anordnung zur Kenntnis gebracht hat und der Käufer die Gelegenheit hatte, sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm Anforderung zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten stellen oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14deren Umfang einzuschränken.

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Samples: www.itron.com

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet10.1 Jede Partei erkennt den vertraulichen und schützenswerten Charakter der „vertraulichen Informationen“ der jeweils anderen Partei an und erklärt sich damit einverstanden, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche dass sie (a) öffentlich bekannt sind die „vertraulichen Informationen“ zu keinem anderen Zweck als der Förderung des vertraglich vorgesehenen Austausches (dem „Zweck“) offenbaren, offenlegen oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werdennutzen wird; (b) keine „vertraulichen Informationen“ an andere Personen, Firmen, Unternehmen oder sonstige Einrichtungen, mit Ausnahme der Mitarbeiter des Kunden, weitergeben wird, wenn nicht diese Personen Zugang zu diesen benötigen, um den Zweck zu fördern, und eine Geheimhaltungsvereinbarung mit dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sindabschließen oder einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden oder einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegen, deren Bedingungen nicht weniger restriktiv sind als diejenigen dieser Ziffer 10; und (c) dem Kunden rechtmäßig keine „vertraulichen Informationen“ an einen anderen Beteiligten ohne die ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei weitergeben wird.. Dies gilt nicht, solange und soweit diese Informationen, Dokumente und Daten • den Parteien nachweislich bereits vor Abschluss des Vertrags bekannt waren, vorausgesetzt dass die Information der anderen Partei nicht unter Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung oder einer anderen vertraglichen, gesetzlichen oder treuhänderischen Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Geheimhaltung gegenüber einer Partei oder einem sonstigen Dritten offenbart wurden, oder • ohne Verschulden einer der Parteien bzw. nicht unter Verletzung einer Geheimhaltungsvereinbarung oder einer anderen vertraglichen, gesetzlichen oder treuhänderischen Verpflichtung zur Vertraulichkeit oder Geheimhaltung gegenüber einer Partei oder einem sonstigen Dritten allgemein bekannt sind oder werden, oder • von einem Dritten zugänglich gemacht worden sindin rechtmäßiger Weise erhalten wurden, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf keiner Geheimhaltungspflicht unterliegt, wenn sie von diesem Dritten nicht infolge eines Vertrauensbruchs oder einer unrechtmäßigen oder unerlaubten Handlung erlangt oder diesem Dritten gegenüber infolge solcher Umstände offengelegt wurden, oder wenn dieser Dritte von seinen Geheimhaltungsverpflichtungen zum Zwecke der Bekanntmachung schriftlich und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; mit Genehmigung der offenlegenden Partei befreit wurde, oder (d) von dem Kunden • nach gesetzlichen oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis verwaltungsrechtlichen Vorschriften oder aufgrund einer unanfechtbaren gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden müssen, wenn der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich offenlegenden Partei dieses Erfordernis unverzüglich bekannt gegeben wird und der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt Umfang der Offenlegung soweit wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14möglich eingeschränkt wird.

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Samples: www.sigmasoft.de

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetund channelxperts stimmen darin überein, jeden Vertrag sowie sämtliche dass jede Partei im Geschäftsverlauf zwischen den Parteien Informationen oder Materialien über die andere Partei, ihre geschäftlichen Aktivitäten und Vorgänge, ihre technischen Informationen, welche dem Kunden Kundendaten und Geschäftsgeheimnisse sowie andere Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle Eigentum der jeweils anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige Partie erhalten kann (entweder schriftlich und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“mündlich), streng die vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenoder eigentumsrechtlich geschützt sind. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt Als vertraulich behandelt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche wenn sie (a) öffentlich bekannt eindeutig und deutlich sichtbar als „vertraulich“ oder mit gleichwertigem Wortlaut gekennzeichnet sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werdenentsprechend gekennzeichnete Dokumente beigefügt sind; (b) dem Kunden zur Zeit durch die offenlegende Partei vor, während oder unmittelbar nach der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sindPräsentation oder Kommunikation als vertraulich gekennzeichnet werden; oder (c) angesichts der Natur der Informationen oder nach den Umständen deren Offenlegung als vertraulich betrachtet werden können. Jede Partei hat die gleiche Sorgfalt, mindestens jedoch ein angemessenes Maß an Sorgfalt anzuwenden, die sie für ihre eigenen vergleichbaren Informationen walten lässt, um die Informationen zu schützen und um (a) jede in diesem Vertrag nicht genehmigte Nutzung; (b) jede Weitergabe der Informationen an einen Mitarbeiter der Partei, der diese Informationen nicht kennen muss; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, die Kommunikation der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet istan einen Dritten; oder (d) die Veröffentlichung solcher Informationen zu verhindern. Jede Partei stellt sicher, dass für ihre Mitarbeiter, gegenüber denen solche Informationen offengelegt wurden, ähnliche Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten wie in diesem Abschnitt dargelegt. Keine der Parteien soll solche Informationen für andere Zwecke als zur Erbringung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag verwenden und dies auch nicht ihren Mitarbeitern gestatten. Diese Vertraulichkeitsvereinbarung gilt nicht für Informationen, die (a) der empfangenden Partei vor dem Empfang seitens der offen legenden Partei bereits bekannt waren; (b) ohne Verschulden der empfangenden Partei öffentlich zugänglich sind oder werden; (c) die empfangende Partei auf rechtmäßige Weise von einem Dritten ohne die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit erhalten hat; (d) durch die offen legende Partei gegenüber einem Dritten ohne die Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit offen gelegt werden; (e) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verstoß gegen diesen Vertrag entwickelt werden; oder (f) durch die empfangende Partei mit der vorherigen schriftlichen Genehmigung der offenlegenden Partei offen gelegt werden. Sollte eine empfangende Partei von einer staatlichen Behörde oder einem Gericht zur Offenlegung vertraulicher Informationen aufgefordert werden, muss die empfangende Partei die offenlegende Partei im Voraus innerhalb einer zumutbaren Frist darüber benachrichtigen, damit die offenlegende Partei die Offenlegung anfechten oder eine einstweilige Verfügung erwirken kann. Jede Partei sichert zu, dass sie berechtigt ist, ihre vertraulichen Informationen offen zu legen. Jede Partei ist verpflichtet, alle Materialien, die vertrauliche Informationen der anderen Partei enthalten, der anderen Partei zurückzugeben oder zu vernichten (und die Vernichtung schriftlich gegenüber der anderen Partei zu bestätigen), unabhängig von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt Trägermedium und unabhängig davon, durch wen diese erstellt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich Die Rückgabe oder Vernichtung muss innerhalb von zehn (10) Tagen nach Anforderung der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, Materialien und in jedem Fall allerdings innerhalb von zehn (10) Tagen nach Kündigung oder Beendigung dieses Vertrags erfolgen. Die Parteien kommen ferner überein, dass die Bestimmungen dieses Abschnitts während eines Zeitraums von drei (3) Jahren ab dem Zeitpunkt der Beendigung dieses Vertrags in Kraft bleiben. Die Bestimmungen dieses Vertrags gelten als vertrauliche Informationen. Pressemitteilungen oder öffentliche Ankündigungen bezüglich dieses Vertrags oder einer Angelegenheit in Verbindung mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen diesem Vertrag dürfen durch den Kunden nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der zuständigen Abteilung von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien channelxperts (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungenchannelxperts Corporate Communications Department) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt vorgenommen werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.

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Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Verkäufer: (a) hat alle hierunter vom Käufer oder seinen verbundenen Unternehmen offengelegten Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdeneinschließlich insbesondere alle Geschäftsgeheimnisse, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, technisches Know-how, DesignsBeschreibungen, ZeichnungenRezepturen, Spezifikationen, Muster, Formeln Herstellungsanweisungen und alle anderen -modelle sowie wissenschaftliche und finanzielle Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, darf solche Informationen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werdenKäufers keinen Drittparteien offenlegen; (b) dem Kunden zur Zeit hat solche Informationen für keine anderen Zwecke als die Erfüllung der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; Pflichten des Verkäufers unter dieser Bestellung zu verwenden und (c) hat für den Schutz solcher Informationen mindestens das gleiche Maß an Sorgfalt aufzuwenden, das er hinsichtlich seiner eigenen ähnlichen Informationen aufwendet – jedoch mindestens ein angemessenes Maß an Sorgfalt. Nach Ablauf oder vorzeitiger Kündigung dieser Bestellung oder auf Aufforderung des Käufers verpflichtet sich der Verkäufer, alle Dokumente oder sonstigen materiellen oder immateriellen Materialien, die solche Informationen enthalten und/oder verkörpern, unverzüglich dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden Käufer zurückzugeben oder zu vernichten und zu bestätigen, dass alle diese Informationen dem Käufer zurückgegeben oder auf eine vom Käufer genehmigte Weise entsorgt wurden. Der Verkäufer hat ferner dafür zu sorgen, dass seine Unterauftragnehmer diese Bestimmung ebenfalls erfüllen. Der Verkäufer stellt sicher, dass alle seine Mitarbeiter, die an der Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers aus dieser Bestellung beteiligt sind, der die in diesem Absatz dargelegten Nichtverwendungs- und Geheimhaltungspflichten einhalten. Die Verpflichtungen des Verkäufers gemäß diesem Abschnitt bleiben nach Kündigung, Stornierung oder Ablauf dieser Bestellung bestehen. Wenn eine Geheimhaltungspflicht gemäß dem für diese Bestellung geltenden Recht zeitlich begrenzt ist, wird vereinbart, dass die in diesem Abschnitt 13 dargelegten Verpflichtungen für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Kündigung, Stornierung oder Ablauf dieser Bestellung bestehen bleiben, unbeschadet eines längeren Schutzes gemäß dem für diese Bestellung geltenden Recht für bestimmte vertrauliche Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder wie Geschäftsgeheimnisse im Namen des Kunden ohne Kenntnis der Sinne von Richtlinie (EU) 2016/943 über den Schutz vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente Know-hows und Materialien vertraulicher Geschäftsinformationen (einschließlich aller Kopien Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”Offenlegung). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.

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Geheimhaltung. In Zusammenhang mit der vertragsgegenständlichen Zusammenarbeit werden VIATEC und der Kunde einander vertrauliche Informationen verschiedener Art zugänglich machen. „Vertrauliche Informationen“ sind insbesondere Betriebsgeheimnisse eines der Vertragspartner z.B. die vom Kunden über die Software verwalteten Daten, die finanziellen Bedingungen dieser Vereinbarung, Software-Quell- und/oder -Objekt-Code, die dazugehörige Dokumentation, und/oder alle Informationen in schriftlicher oder anderer kodifizierter Form, die vom Offenlegenden deutlich als „vertraulich“ oder „geschützt“ gekennzeichnet wurden oder – wenn sie nicht so gekennzeichnet sind – zum Zeitpunkt der Offenlegung als vertraulich bezeichnet wurden und später in einem dem Empfänger innerhalb von zehn Tagen nach Offenlegung zugestellten Schreiben aufgeführt und als vertraulich bestätigt werden. Der jeweilige Empfänger hat die vertraulichen Informationen des jeweils Offenlegenden in der gleichen Weise zu schützen, wie er seine eigenen, ähnlich wichtigen vertraulichen Informationen schützt, keinesfalls aber mit weniger als angemessener Sorgfalt. Sowohl der Kunde wie auch VIATEC haben vertrauliche Informationen, die vom jeweils anderen übergeben werden geheim zu halten und ihre Angestellten, Beauftragten und Auftragnehmer anzuweisen, sie ebenfalls vertraulich zu behandeln. Insbesondere sind auch die Bestimmungen des § 15 DSG zum Datengeheimnis zu beachten. Die vertraulichen Informationen bleiben alleiniges Eigentum des jeweils Offenlegenden und dürfen ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des jeweils Offenlegenden keinem Dritten zugänglich gemacht werden. Ausgenommen sind lediglich Angestellte und verbundene Unternehmen, die diese vertraulichen Informationen zur Erfüllung eines allfälligen Auftrages des Kunden bzw. Ausübung der Rechte und Pflichten gemäß den vorliegenden AGB kennen müssen und zu ihrer Geheimhaltung in einer mit diesem Vertrag in Einklang stehenden Weise durch schriftliche Vereinbarung mit dem Empfänger und/oder auf Grund bestehender Berufsvorschriften verpflichtet sind. Eine Nutzung der vertraulichen Informationen und/oder Weitergabe an Dritte ist nur zur Erfüllung eines allfälligen Auftrages des Kunden sowie die Ausübung der Rechte und Pflichten gemäß den vorliegenden AGB zulässig. Nutzungen vertraulicher Informationen auf Grund Zugriffen von Dritten, welchen der Kunde die Zugangsdaten bereitgestellt hat, stellen keinen VIATEC zurechenbar Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung dar; hingegen sind Vertraulichkeitsverstöße durch solche Dritten zulasten von VIATEC dem Kunden zurechenbar. Zu den vertraulichen Informationen gehören keine Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder werden, ohne dass der Empfänger irgendeine seiner Verpflichtungen gegenüber dem Offenlegenden verletzt; die dem Empfänger bekannt sind, bevor sie dem Empfänger durch den Offenlegenden zugänglich gemacht werden; die dem Empfänger von anderer Seite als dem Offenlegenden bekannt werden, ohne dass er seine dem Offenlegende geschuldete Geheimhaltungspflicht verletzt, oder vom Empfänger selbständig und unabhängig von einer vertraulichen Information des Offenlegenden entwickelt werden. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, Entwicklungen und Erfindungen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenRahmen der Leistungserbringung durch VIATEC entstehen, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich bis auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich Widerruf durch VIATEC geheim zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14halten.

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Samples: www.viatec.at

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetLieferant verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang die ihm durch die mit diesem Vertrag uns(Sanofi-Aventis Deutschland GmbH) bestehende Vertragsbeziehung bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenAbbildungen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, DesignsPlänen, Zeichnungen, SpezifikationenBerechnungen, MusterAusführungsanweisungen, Formeln Produktbeschreibungen und alle anderen sonstige Informationen oder Materialienzu Erfindungen, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen Ideen, Konzeptionen, Entwürfen und Gestaltungen (in der Folge zusammenfassend nachfolgend vertrauliche Informationen“) streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben (entsprechend des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen), streng vertraulich auch nicht unter einer entsprechenden Geheimhaltungsvereinbarung mit diesen Dritten. Der Lieferant stellt durch geeignete vertragliche Vereinbarungen sicher, dass auch seine von der mit uns bestehenden Vertragsbeziehung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen entsprechend den Regelungen dieser Nr. 14 zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der Lieferant wird uns dies auf Wunsch auch schriftlich nachweisen. Der Lieferant verpflichtet sich, Informationen nur für Zwecke seiner jeweiligen Vertragsbeziehung mit uns zu behandeln verwenden, nicht kommerziell zu verwerten und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht zum Gegenstand von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich gewerblichen Schutzrechten zu machen. Auch sämtliche InformationDie vorstehenden Verpflichtungen entfallen für solche Informationen, welche für die der Lieferant nachweist, dass sie ihm in rechtmäßiger Weise vor dem Empfang durch Reverse Engineering erlangt werden könnenuns bekannt waren, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfendie der Öffentlichkeit vor dem Empfang durch uns zugänglich waren, die der Öffentlichkeit nach dem Empfang durch uns zugänglich werden, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondidass der Lieferant hierfür verantwortlich ist, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht und für solche Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder die dem Lieferanten zu einem späteren beliebigen Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem nach bester Kenntnis des Lieferanten dazu berechtigten Dritten zugänglich gemacht worden werden. Zuletzt entfallen die vorstehenden Verpflichtungen auch, wenn der Lieferant gesetzlich dazu verpflichtet ist, Informationen in gerichtlichen, behördlichen oder sonstigen Verfahren zu offenbaren. Hinweise des Lieferanten auf mit uns bestehende Geschäftsbeziehungen oder die Verwendung des Namens Sanofi zu Werbezwecken bedürfen unserer ausdrücklichen Zustimmung. Diese Geheimhaltungsverpflichtung gilt mit ihren Einschränkungen über den Zeitpunkt der wechselseitigen Erfüllung des jeweiligen zwischen uns und einem Lieferanten geschlossenen Kauf- oder Liefervertrags hinaus für weitere 10 (zehn) Jahre, sofern sich eine darüberhinausgehende Geheimhaltungsverpflichtung nicht aus gesetzlichen Regelungen ergibt. Nach Vertragsbeendigung wird der Lieferant Informationen, die auf seiner Datenbank gespeichert sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder löschen. Soweit Lieferant Dokumente von uns erhalten hat, wird er diese auf unseren Wunsch an Mondi zurückzugebenuns zurückgeben oder diese zerstören. Soweit rechtlich zwingend erforderlich, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung behält der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde Lieferant eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14Kopie für Dokumentationszwecke.

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Samples: www.sanofi.de

Geheimhaltung. Der Kunde ist verpflichtetDie Vertragspartner verpflichten sich, jeden Vertrag die Arbeitsergebnisse des jeweils anderen Vertragspartner sowie sämtliche Informationenalle sonstigen Informatio- nen, welche dem Kunden insbesondere technischer und wirtschaftlicher Art, Absichten, Erfahrungen, Erkenntnisse, Konstruktionen und Unterlagen, einschließlich der Ergebnisse, die ihnen aufgrund der Zusammen- arbeit gemäß dieses Vertrages bekannt werden (im Zusammenhang mit Folgenden vertrauliche Informationen), Dritten gegenüber vertraulich zu behandeln, nicht zugänglich zu machen und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Diese Verpflichtung gilt auch über die Dauer des Vertrages hinaus. Die Vertragspartner werden darüber hinaus dafür sorgen, dass auch die von ihnen bei der Durchführung dieses Vertrages hinzugezoge- nen Mitarbeiter, freien Mitarbeiter und Unterauftragnehmer die vorstehende Vertraulichkeit wahren. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten nicht für solche vertraulichen Information, die einem Vertragspartner bereits vor ihrer Mitteilung im Rahmen dieses Vertrages bekannt waren, von diesem unabhängig erarbeitet oder anderweitig rechtmäßig erlangt wurden oder die allgemein sind oder ohne Verstoß gegen diesen Vertrag allgemein bekannt werden. Pauschale Vertragsstrafenversprechen werden durch BDE nicht akzeptiert. Nach Beendigung dieses Vertrages sind die in Unterlagen etc., einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller InformationenKopien, Preis- und Kosteninformationen, vertraulichen Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialieneines Vertrags- partners, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen Besitz oder unter Kontrolle des Kunden ohne Kenntnis anderen Vertragspartners befinden, vollständig und unverzüglich zurückzuge- ben oder – auf Wunsch des anderen Vertragspartners – zu löschen bzw. zu zerstören. BDE hat Anspruch auf ein gemäß dem Design produziertes Freiexemplar, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber € 2.000,-- nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten ist ein Freiexemplar nur nach ausdrücklicher Anfrage zu liefern. BDE wird in diesem Fall den über die € 2.000,-- hinausgehenden Betrag an den Auftraggeber bezahlen. Verzichtet BDE auf ein Freiexemplar, besteht Anspruch auf Fotos in digitaler Form. Sofern nicht anders vereinbart, wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetEntwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener SorgfaltNamensnennung „BUSSE Design + Engineering“ vorzunehmen. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi BDE ist berechtigt, den in Veröffentlichungen auf ihre Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuwei- sen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrift- form, gleiches gilt für die Abbedingung dieser Schriftformklausel. Individualabreden zwischen vertretungsberechtigten Personen gehen entsprechend § 305b BGB vor. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösenist 00000 Xxxxxxxxx. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist ausschließlicher Gerichtsstand 00000 Xxx-Xxx. Der gleiche Gerichtsstand gilt, sofern wenn der Kunde Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohn- und Firmensitz aus dem Inland verlegt hat oder sein Wohn- oder Firmensitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ist oder wird eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13dieser Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder undurchführbar, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. RebatesDie betroffene Bestimmung ist so auszulegen, service fees Unless explicitly otherwise agreed wie sie in writingrechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten kommt. BDE erhebt, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”)verarbeitet und nutzt Daten des Auftraggebers unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes und nur soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist. The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.Allgemeine Geschäftsbedingungen der BUSSE DESIGN+ENGINEERING GmbH

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Samples: www.busse-design.com

Geheimhaltung. Der Kunde ist zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen verpflichtet. Vertrauliche Informationen sind alle finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen, unsere Geschäftstätigkeit oder mit uns gesellschaftlich gemäß § 15 AktG verbundener Unternehmen betreffende Informationen, einschließlich Daten und Aufzeichnungen, sowie geheimes Know How, d.h. identifizierbare Erkenntnisse, an denen ein ausdrücklich oder konkludent verlautbartes Geheimhaltungsinteresse besteht, die nur einem eng begrenzten Personenkreis zugänglich sind, objektiv individualisierbar sind und einen kommerziellen Wert besitzen und die dem Kunden von uns im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung überlassen werden, vorausgesetzt: (i) dass diese, wenn schriftlich oder elektronisch überlassen, als vertrauliche Informationen gekennzeichnet sind, als solche beschrieben oder in einer anderen Weise als solche für den Kunden eindeutig erkennbar sind; oder (ii) dass diese, wenn mündlich oder visuell überlassen, bei der Überlassung von uns als vertrauliche Informationen deklariert sind und nachfolgend schriftlich oder in Textform von uns gegenüber dem Kunden zusammengefasst werden. Diese Zusammenfassung ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Überlassung an den Kunden mit der Kennzeichnung „vertrauliche Informationen“ zu übermitteln, wobei der Zugang maßgeblich ist. Die Geheimhaltungspflicht gilt auf jeden Fall und unabhängig von vorstehender Regelung für Informationen betreffend unsere Preise, Leistungen, Werbungen und Verkaufsförderungskonzepte. Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen ist die Information, wenn sie dem Kunden bei Mitteilung an ihn bereits nachweislich bekannt war, allgemein zugänglich ist oder für sie eine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht. Im Zweifelsfall ist der Kunde verpflichtet, unsere vorherige schriftliche Zustimmung einzuholen, ob eine bestimmte Tatsache geheim zu halten ist oder nicht. Der Kunde ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationenseine (auch freien) Mitarbeiter, Lieferanten und sonstige Dritte, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdener zu Erfüllung des Vertrags einsetzt, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in schriftlich zur Einhaltung der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder Ziffer 15 zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werdenverpflichten. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen darf nur mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung mit der Geschäftsverbindung zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14uns werben.

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Samples: 2wgmbh.de

Geheimhaltung. Der Kunde Die Verkäuferin ist verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden ihr im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Ge- schäftsbeziehung bekannt werdenwerdenden geschäftlichen, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller betrieblichen oder techni- schen Informationen, Preis- insbesondere über Mitarbeiter der Käuferin, Organisations- strukturen, weitere Lieferanten, Supply Chain Management- und KosteninformationenEinkaufsstrate- gien, Informationen über Mondi´s ProdukteForschungs- und Entwicklungsprojekte, TechnologienProduktionsabläufe und -techniken, Know-how, Designs, Zeichnungenbeigestellte Produkte oder Materialien, Spezifikationen, MusterZulassungs- oder Regist- rierungsunterlagen der Produkte der Käuferin, Formeln (die „Informationen“) auch über das Ende der Geschäftsbeziehung hinaus für geheim zu halten, sie sorgsam und alle anderen Informationen oder Materialienvertraulich zu behandeln, die sich auf das gegenwärtige nicht an Dritte weiterzugeben und sie nur im Zusammen- hang mit ihrer Leistungserbringung und/oder künftige Geschäft der Geschäftsbeziehung zu verwenden. Die Verkäuferin wird die Informationen nur an solche Mitarbeiter weitergeben, die sie im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung benötigen. Die Verkäuferin stellt si- cher, dass diese Mitarbeiter im Rahmen des arbeitsrechtlich Zulässigen zur Geheim- haltung verpflichtet sind und trifft alle erforderlichen und zumutbaren Vorkehrungen zur Sicherstellung dieser Geheimhaltung. Eine Pflicht zur Geheimhaltung besteht nicht für - Informationen, die nachweislich zum Zeitpunkt ihrer Mitteilung an die Verkäuferin ohne Weiteres öffentlich zugänglich waren oder die nach ihrer Mitteilung an die Verkäuferin ohne ihr Zutun allgemein zugänglich werden; oder - Informationen, die die Verkäuferin nachweislich bereits vor Erhalt durch die Käuferin besaß und nicht unberechtigt von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Käuferin erworben hat; oder - Informationen“), streng vertraulich die die Verkäuferin nachweislich selbst und unabhängig von den mit- geteilten Informationen entwickelt hat; oder - Informationen, die die Verkäuferin nachweislich nach dem Zeitpunkt ihrer Mitteilung durch die Käuferin von Dritten erhalten hat, vorausgesetzt, dass diese Dritten ihre Kenntnisse nicht unberechtigt von der Käuferin bezogen oder sie unberechtigt weiter- gegeben haben; oder - Informationen, die die Verkäuferin aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung einem Ge- richt oder einer Behörde mitteilen muss, sofern sie die Käuferin im Rahmen des recht- lich Zulässigen vorher informiert und zumutbare Maßnahmen ergreift, um zu behandeln und dieseverhin- dern, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen dass die Informationen weiteren Dritten oder allgemein zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung Weitergabe der Informationen an Dritte, insbesondere die Verwendung des Auftrags zu Referenz- und Werbezwecken, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zu- stimmung der Käuferin zulässig. Die vorstehenden Geheimhaltungs-verpflichtungen gelten nicht ab dem Zeitpunkt der Wei- tergabe der Informationen an die Verkäuferin für Informationendie Dauer von zehn Jahren. Die Unterlagen, welche (a) öffentlich bekannt sind Dokumente und sonstiges Material, in denen die Informationen ent- halten oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden in Bezug genommen sind, (die „Unterlagen“) sind, soweit möglich, auf einem technisch sicheren Weg nach Xxxx der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder Käuferin auszutauschen. Die Verkäu- ferin wird die ihr im Namen des Kunden ohne Kenntnis Rahmen der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenGeschäftsbeziehungen überlassenen Unterlagen auf Verlangen der Käuferin unverzüglich an sie zurückgeben bzw. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemvernichten oder lö- schen, soweit dies technisch möglich und rechtlich zulässig ist. § 14 Einhaltung von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde Gesetzen / Datenschutz Die Verkäuferin ist außerdem verpflichtet, im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandelnjeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Dies betrifft ins- besondere Antikorruptions- und Geldwäschegesetze sowie kartell-, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfaltarbeits- und umweltschutzrechtliche Vorschriften. Auf Verlangen von Mondi Sie hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und Käuferin die Einhaltung der Vor- schriften auf Verlangen durch Vorlage von Dokumenten oder auf andere geeig- nete Weise nachzuweisen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. Die Verkäuferin wird sicherstellen, dass die von ihr gelieferten Waren allen maß- geblichen Anforderungen an das Inverkehrbringen in der Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum genügen. Sie hat der Käuferin die Konformität auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen. Die Verkäuferin hat jederzeit ihren Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigenaus den geltenden Daten- schutzgesetzen (wie etwa die Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“) nachzu- kommen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede § 15 Einhaltung der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer Verordnung EG 1907/2006 (soREACH-called “netting”VO). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14.

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Geheimhaltung. 11.1 Der Kunde ist verpflichtetKäufer verpflichtet sich, jeden Vertrag sowie sämtliche Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werden, einschließlich geschäftsbezogener alle technischen und finanzieller Informationen, Preis- kaufmännischen Informationen in Bezug auf die Ware und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designsdie darin ablaufenden technischen/chemischen Prozesse und die technische Dokumentation der gelieferten Käufer (z.B. Zusammensetzungen, Zeichnungen, SpezifikationenAnwendungen, MusterVerfahrensweisen, Formeln Chemische Formeln, Rezepte etc.) und alle anderen andere Informationen oder Materialieneinschließlich technischer und kaufmännischer Geschäftsgeheimnisse, die sich auf das gegenwärtige und/entweder als vertraulich gekennzeichnet sind oder künftige Geschäft von Mondi beziehen aufgrund der Umstände, unter denen sie zur Verfügung gestellt oder dem Käufer bekannt wurden, als vertraulich angesehen werden müssen (in der Folge nachfolgend insgesamt vertrauliche InformationenKnow- How“), streng vertraulich zu behandeln und dieseDritten, ohne vorherige schriftliche Zustimmung insbesondere Wettbewerbern von MondiPulcra, weder weiterzugeben noch irgendwelchen nicht zu offenbaren oder zugänglich zu machen. Mit dieser Geheimhaltungsklausel verpflichtet sich der Käufer insbesondere dazu, • Know-How nicht an Dritte zu übermitteln oder Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werden. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden sind, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemBesonderen Konkurrenten von Pulcra, durch Vorzeigen von ihm Plänen, Diagrammen, Spezifikationen, Chemische Formeln, Rezepten oder anderen Dokumentationen, die Know-How beinhalten; und • die Waren und deren Funktionen gegenüber Dritten, insbesondere Wettbewerbern von Pulcra, nicht zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet offenbaren, indem diese geöffnet oder Teile herausgenommen oder die Waren in anderer Weise untersucht oder vorgeführt werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtetKäufer wird alle geeigneten und erforderlichen Maßnahmen treffen, um das Know-How vor rechtswidriger Untersuchung (einschließlich Reverse-Engineering), Übertragung, Verteilung und Gebrauch zu schützen. Der Käufer wird das Know-How nur solchen seiner Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellen, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben den Waren arbeiten und das Know-How für diese Arbeit benötigen. Bevor der Käufer das Know- How seinen Mitarbeitern oder Erfüllungsgehilfen zur Verfügung stellt, wird er sie darüber informieren, dass das Know-How vertraulich und mit gleicher Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen firmeneigenes Know-How zu behandelnbehandeln ist und sie mindestens in gleicher Weise und in gleichem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten, wie es in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14Klausel 11 vorgesehen ist.

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Geheimhaltung. Zur Wahrung der Geschäftsgeheimnisse und sensiblen Informationen werden Stillschweigen und Zugriffsbeschränkungen vereinbart. Der Kunde Zu- griff durch Mitarbeiter und Partner des Lizenznehmers wird im Zuge der Konfiguration der Rechtevergabe im System ausschließlich durch den Li- zenznehmer selbst bestimmt und ist verpflichtetdaher nicht Gegenstand dieser Ver- einbarung. Sie regelt lediglich Beschränkungen und Geheimhaltungs- pflichten im Verhältnis des Lizenznehmers zu HQLabs. - der Lizenznehmer willigt darin ein, jeden Vertrag sowie sämtliche - es ist zur Wiederherstellung von Daten und Dokumenten erforderlich o- der - es dient der ordnungsgemäßen Erfüllung der Vertragspflichten von HQLabs. Mit Hilfe der üblichen und zur Verfügung stehenden technischen Mittel be- grenzt HQLabs die Zugangsmöglichkeit auf die Informationen des Lizenz- nehmers auf die zur Erfüllung des Kundensupports notwendigen Perso- nen. Diese werden von HQLabs zur Einhaltung dieser Vereinbarung ver- pflichtet. Sämtliche im System hinterlegten Daten und Dokumente des Lizenzneh- mers unterliegen der strikten Geheimhaltung. HQLabs verpflichtet sich, diese Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag soweit sie nicht öffentlich bekannt werdensind, einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationen, Preis- und Kosteninformationen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, Zeichnungen, Spezifikationen, Muster, Formeln und alle anderen Informationen oder Materialien, die sich auf das gegenwärtige und/oder künftige Geschäft von Mondi beziehen (in der Folge „vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln und dieseüber die vertraglich vorgesehenen Fälle hinaus keinerlei Daten oder Dokumente zu kopieren, ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu speichern, an nicht der Vertrau- lichkeits- und Verschwiegenheitspflicht unterliegende Mitarbeiter und Dritte weiterzuleiten oder anderweitig zu verwerten. Dies gilt auch über die Dauer des Lizenzvertrages hinaus. Alle Mitarbeiter und Geschäftspartner von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machenHQLabs werden über diese Verpflichtung informiert und daran gebun- den. Auch Insoweit trifft HQLabs alle organisatorischen Maßnahmen zur Einhal- tung der Verschwiegenheit. Im Falle der Beendigung des Verhältnisses werden sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen Daten und sind streng vertraulich zu behandeln Dokumente von HQLabs an den Lizenznehmer zurückgegeben und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenan- schließend gelöscht. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten nicht für Vertragsparteien verpflichten sich darüber hinaus gegenseitig, alle ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen, welche (a) öffentlich bekannt sind die als Betriebs- oder zu einem späteren Zeitpunkt ohne Zutun des Kunden öffentlich bekannt werden; (b) dem Kunden zur Zeit Ge- schäftsgeheimnisse der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt sind; (c) dem Kunden rechtmäßig von einem Dritten zugänglich gemacht worden jeweils anderen Partei erkennbar sind, unbefristet geheim zu halten und sie – soweit dies nicht zum Erreichen des Vertrags- zwecks geboten ist – weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder in sonstiger Weise zu verwerten. Hierunter fallen insbesondere Informatio- nen über die Software, geplante Weiterentwicklungen der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf Software sowie Preisinformationen und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder Daten, die der Lizenznehmer im Namen des Kunden ohne Kenntnis Rahmen der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurdenNut- zung in der lizenzierten Software hinterlegt hat. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendemDie Vertragsparteien wer- den durch geeignete vertragliche Abreden mit den für sie tätigen Arbeit- nehmern und Beauftragten sicherstellen, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit dass auch diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14unbefristet die- ser Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

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Geheimhaltung. Der Kunde ist Die Parteien sind verpflichtet, jeden Vertrag sowie sämtliche alle Informationen, welche dem Kunden im Zusammenhang mit diesem Vertrag bekannt werdenausgetauschte gegenständliche Unterlagen, insbesondere Handbücher, Datenträger (einschließlich geschäftsbezogener und finanzieller Informationender darauf gespeicherten Daten), Preis- und Kosteninformationentechnische Aufzeichnungen, Informationen über Mondi´s Produkte, Technologien, Know-how, Designs, ZeichnungenDo- kumentationen, Spezifikationen, Programme (Listings oder Object- bzw. Source- Code), Muster, Formeln Preise oder andere Finanzdaten, ferner sämtliche in mündlicher Form von den Parteien abgegebene Erläuterungen, Darstellungen, Erklärungen und alle anderen Informationen oder MaterialienAusführungen usw., die sich auf das gegenwärtige und/sie direkt oder künftige Geschäft indirekt im Rahmen der Zusammen- arbeit von Mondi beziehen der jeweils anderen Partei erlangt haben (in der Folge „vertrauliche Informationen), streng vertraulich zu behandeln und diese, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi, weder weiterzugeben noch irgendwelchen Dritten zugänglich zu machen. Auch sämtliche Information, welche durch Reverse Engineering erlangt werden können, gelten als vertrauliche Informationen und sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen, ohne schriftliche Vereinbarung mit Mondi, in keinster Weise verwendet werdenbehandeln. Die Verpflichtungen gemäß dieser Bestimmung gelten Parteien verpflichten sich ferner, die Informationen nur zweckgebunden zu verwenden. Eine darüber hinausgehende Verwendung oder die Weitergabe an Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung in Textform der jeweils anderen Partei. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass der Auftragnehmer bei der Konzeption und der Realisierung Unterauf- träge an Unterauftragnehmer (z. B. beratende Ingenieure, Lieferanten) vergibt. Der Auftragnehmer ist be- rechtigt, Informationen, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind, an den Unterauftragnehmer weiterzuge- ben. Die Pflicht der Vertragspartner, die Vertraulichkeit zu wahren, gilt nicht für Informationen, welche (a) die ⮚ zum Zeitpunkt der Überlassung bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt - ohne Zutun Verschulden des Kunden Infor- mationsempfängers - später öffentlich bekannt werden; (b) , ⮚ dem Kunden Informationsempfänger schon vor Überlassung bekannt waren oder ihm danach rechtmäßig durch einen Dritten überlassen werden, ohne dass er von diesem zur Zeit Wahrung der Kenntniserlangung bereits rechtmäßig bekannt Vertraulichkeit verpflichtet wurde, ⮚ vom Informationsträger nach gesetzlichen Bestimmungen zu veröffentlichen sind; (c) dem Kunden rechtmäßig . In diesem Fall wird der Informationsempfänger unverzüglich die mitteilende Partei hiervon in Kenntnis setzen und das weitere Vorgehen abstimmen, soweit dies im Einzelfall zulässig ist, ⮚ vom Informationsempfänger unabhängig von einem Dritten zugänglich gemacht der Überlassung entwickelt worden sindsind oder entwi- ckelt werden. Für das Vorliegen der Voraussetzungen der o. g. Ausnahmetatbestände ist derjenige beweispflichtig, der diese Informationen ohne Einschränkung offen legen darf und gegenüber anderen Parteien nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist; oder (d) von dem Kunden oder im Namen des Kunden ohne Kenntnis der vertraulichen Informationen selbständig entwickelt wurden. Auf eine solche Ausnahme kann sich der Kunde nur unter entsprechendem, von ihm zu führenden angemessenen schriftlichen Nachweis berufen. Sämtliche vertrauliche Informationen dürfen vom Kunden ausschließlich für den Zweck des Vertrags verwendet werden. Der Kunde ist außerdem verpflichtet, die von Mondi erlangten vertraulichen Informationen mit derselben Sorgfalt wie eigene vertrauliche Informationen zu behandeln, in jedem Fall allerdings mit angemessener Sorgfalt. Auf Verlangen von Mondi hat der Kunde jederzeit unverzüglich sämtliche Dokumente und Materialien (einschließlich aller Kopien und anderer Vervielfältigungen) zu vernichten oder an Mondi zurückzugeben, soweit diese Materialien vertrauliche Informationen beinhalten und die Einhaltung der Verpflichtungen dieser Bestimmung schriftlich zu bestätigen. 15. Sonstige Bestimmungen Jede der vertraglichen Verpflichtungen von Mondi kann von einem anderen Unternehmen der Mondi Gruppe erfüllt werden, was als vom Kunden ausdrücklich genehmigt gilt. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mondi abzutreten. Mondi ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, sofern der Kunde eine freiwillige Vereinbarung mit seinen Gläubigern 13. Rebates, service fees Unless explicitly otherwise agreed in writing, all payment obligations of Mondi to the Customer, in particular, but not limited to, any payment obligations resulting from discounts granted by Mondi or services rendered by the Customer, are offset against outstanding receivables from the Customer (so-called “netting”). The Customer explicitly agrees and accepts that Mondi shall also be entitled to offset any receivables of Mondi that are not yet due against any remaining credits of the Customer, unless the parties explicitly agreed in advance that the payout of such remaining credits shall be made by bank transfer. In case of discounts that are not directly taken into account in the respective invoice but are payable retrospectively, only Mondi shall be entitled to issue the necessary billing documents (so-called “rebate credit notes”). Any credits documented by rebate credit notes will only be due and payable, if and to the extent all invoices relevant for the respective rebate have been paid by the Customer in full and on time. Interest for late payment shall be 1 per cent plus the respective 6-months EURIBOR, but in no case higher than the interest rate applicable in the individual case for late payments by the Customer. 14auf sie beruft.

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