Common use of Geheimhaltung Clause in Contracts

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.fried.de, www.wiha.com, minikuechen.de

Geheimhaltung. 114.1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden wer- den oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Be- triebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung Ge- schäftsbeziehung oder gesetzlich geboten, weder aufzuzeichnen aufzuzeich- nen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.reisser.de, www.reisser.de

Geheimhaltung. 113.1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.leiber.com

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich zu- gänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben weiterzuge- ben oder zu verwerten.

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Samples: www.schneider-airsystems.de

Geheimhaltung. 1. 11.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: purify-fassadenreinigung.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferungder Erbringung der Leistung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.wika.com

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich ver- traulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Betriebsgeheim- nisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen aufzu- zeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.modelgroup.com

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich vertrau- lich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar er- kennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.hanfwolf.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Betriebsgeheim- nisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.spiraltecgmbh.com

Geheimhaltung. 1. 16.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.christiani.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- Geschäfts-­ oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.spiraltecgmbh.com

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.sensymic.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Geschäftsoder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab beginnend mit Kenntnis, spätestens mit der letzten Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.herrenhaeuser.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden InformationenInformatio- nen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren Jah- ren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung Geschäftsbezie- hung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: gps-stuttgart.de

Geheimhaltung. 1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich ver- traulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Betriebsgeheim- nisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwertenver- werten.

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Samples: www.modelgroup.com

Geheimhaltung. 1. 18.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden wer- denden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Betriebs- geheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab LieferungLeistungserbringung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: www.manz.com

Geheimhaltung. 112.1. Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, Lieferung geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: shop.wika.com

Geheimhaltung. 1. 13.1 Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche ihnen zugänglich werdenden Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse Betriebsge- heimnisse erkennbar sind, für die Dauer von fünf Jahren ab Lieferung, geheim zu halten und sie, soweit nicht für die Geschäftsbeziehung geboten, weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder zu verwerten.

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Samples: unternehmen.zeg-holz.de