Datenschutz und Geheimhaltung Musterklauseln

Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netzkunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.
Datenschutz und Geheimhaltung. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere dem BDSG und dem BayDSG erfolgt und auch den für den Kunden ggf. besonders geltenden Datenschutzvorschriften Rechnung trägt . Die Fernwartung erfolgt aufgrund der in Anlage 1 geregelten Datenverarbeitung im Auftrag. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung durch die Sparkasse. Nur wenn die Zulässigkeit der Fernwartung offensichtlich nicht gegeben ist, wird die Sparkasse den Kunden darauf hinweisen. Die Sparkasse hat die von ihr mit der Fernwartung betrauten Mitarbeiter zur Einhaltung von Datenschutz und Geheimhaltung verpflichtet und schriftlich über die Konsequenzen eines Daten- und Geheimnismissbrauchs belehrt. Die Sparkasse ist verpflichtet, personenbezogene Daten, die sie bei der Wartungsmaßnahme erhalten hat, unverzüglich zu löschen, sobald diese Daten für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die unter 1. vereinbarte Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst. Die Sparkasse wird sämtliche ihr auf Grund der Durchführung der Vereinbarung bekanntgewordenen betrieblichen Abläufe, sonstigen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und Passwörter des Kunden streng vertraulich behandeln. Der Sparkasse ist untersagt, Kenntnisse oder Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Fernwartung beim oder vom Kunden erhält, in irgendeiner Weise für sich selbst oder für Dritte zu verarbeiten und/oder zu nutzen.
Datenschutz und Geheimhaltung. 14.1 Beide Vertragsparteien behandeln alle Informationen, die weder allgemein bekannt noch allgemein zugänglich sind, vertraulich. Insbesondere Informationen über Know-how und Programmgestaltung. Im Zweifel sind Informationen vertraulich zu behandeln.
Datenschutz und Geheimhaltung. Wir verarbeiten Ihre Daten nach den Regeln der europäischen und der deutschen Datenschutzgesetze, d.h. nur, soweit und solange: - Für die Erfüllung des Vertrages mit Ihnen und zur Durchführung vertraglicher Maßnahmen (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) oder - Aufgrund gesetzlicher Vorgaben, z.B. Aufbewahrung von Unterlagen für handels- und steuerrechtliche Zwecke (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO) oder im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 e DSGVO). Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter xxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxxxx.xx. Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie unter Umständen das Recht auf Auskunft (Art 15 DS-GVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DS-GVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an das ULD, Tel.: 00000000000 in der Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxx wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben. Ihre Daten werden im Rahmen werblicher Maßnahmen an die Kieler Zeitung, Verlags- und Druckerei KG-GmbH & Co., Xxxxxxxxx 0-0, 00000 Xxxx, weitergegeben. Weitere Hinweise zum Thema Datenschutz finden Sie auf unserer Homepage: xxxxx://xxx.xxxx-xxxxxxx- xxxx.xx/xxxxxxxxxxx.xxxx
Datenschutz und Geheimhaltung. (1) Für sämtliche im Rahmen der Leistungserbringung durch sonible übermittelte, verwendete oder verarbeitete, personenbezogene (Benutzer-) Daten, seien dies sensible Daten im Sinne des § 4 Datenschutzgesetz 2000 oder aber nicht- sensible Daten, ist der Kunde ausschließlich verantwortlich. Soweit sonible Zugang zur Hard- und Software des Kunden erhält (zB im Zuge einer Fernwartung oder Fehlerbehebung) bezweckt dies keine geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten.
Datenschutz und Geheimhaltung. APG darf die zur Besorgung ihrer Aufgaben erforderlichen Daten des Partners ausschließlich gemäß den einschlägigen gemeinschafts-, bundes- und landesrechtlichen Bestimmungen verwenden und an Verrechnungsstellen, Behörden, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und andere Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen. Weiters hat APG das Recht, Eckdaten des angefragten beantragten Netzanschlusses (Name des Partners, Kraftwerkstype, Leistung, geplanter Zeitpunkt der Inbetriebnahme/Änderung, Ort des Netzanschusses etc.) gegenüber Dritten zu nennen bzw. zu veröffentlichen. Darüber hinaus haben die Partner und APG sonstige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen, von denen sie im Zusammenhang mit dem Netzbetrieb Kenntnis erlangen, strikt vertraulich zu behandeln und dürfen sie Dritten gegenüber nicht offenlegen.
Datenschutz und Geheimhaltung. Das Erfassen und Bearbeiten von Personen- und Geschäftsdaten ist unentbehrlich für das Versicherungsgeschäft. Coop Rechtsschutz erfasst und bearbeitet lediglich Daten, welche für die Vertrags- und Schaden- abwicklung sowie die Leistungserbringung notwendig sind. Coop Rechtsschutz behandelt alle Personen- und Geschäftsdaten vertraulich. Sie hält sich an die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Daten- schutz. Sie tauscht Daten mit Dritten nur aus, wenn es notwendig ist: Insbeson- dere um den Sachverhalt bei der Risikoprüfung und bei der Schadenab- wicklung abzuklären und zur Vermeidung von Versicherungsmissbrauch. Der Anspruch auf Dateneinsicht, -berichtigung und -löschung ist nach Datenschutzrecht gewährleistet. Coop Rechtsschutz führt die Datensammlungen elektronisch und in Papierform. Sie sind gemäss Datenschutzgesetz gegen unberechtigten Zugriff geschützt. Die Daten unterliegen einer 10-jährigen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist. Module
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Wir verpflichten uns zur Einhaltung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
Datenschutz und Geheimhaltung. 1. Der Netzbetreiber darf die zur Besorgung seiner Aufgaben erforderlichen Daten der Netz- kunden ausschließlich gemäß den einschlägigen bundes- und landesrechtlichen Bestimmun- gen verwenden und an Verrechnungsstellen, Bilanzgruppenverantwortliche, Lieferanten und Netzbetreiber weitergeben, die diese Daten zur Besorgung ihrer Aufgaben benötigen.
Datenschutz und Geheimhaltung. 15.1 Die Mitarbeiter des Auftragnehmers unterliegen den Geheimhaltungsverpflichtungen des Telekommunikations- und Datenschutzgesetzes.