Bilanzkreise Musterklauseln

Bilanzkreise. 42 Pflichten des Marktgebietsverantwortlichen § 43 Liste der Ausspeisenetzbetreiber § 44 Fallgruppenwechsel von RLM-Ausspeisepunkten § 45 Deklarationsmeldung und Deklarationsclearing § 46 Versand von Allokationsdaten § 47 Allokationsclearing § 48 Formate und Datenaustausch § 49 SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung § 50 Netzkontensystematik und Anreizsystem
Bilanzkreise. 39 Pflichten des Marktgebietsverantwortlichen § 40 Liste der Ausspeisenetzbetreiber § 41 Informationsfluss bei Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 17 Ziffer 2 Anlage 4 § 42 Deklarationsmeldung und Deklarationsclearing § 43 Versand von Allokationsdaten § 44 Allokationsclearing § 45 Formate § 46 Mehr-/Mindermengenabrechnung § 47 Netzkonten
Bilanzkreise. 19 Pflichten der Bilanzkreisnetzbetreiber 30 § 20 Informationsfluss bei Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 24 Ziffer 3 Anlage 3 31 § 21 Informationspflichten 32 § 22 Netzkonten 36 § 23 Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz 38 § 24 Marktgebietsüberschreitender Transport 39 § 25 Marktgebietsüberschreitende Bilanzierung 40 § 26 Haftung 40 § 27 Änderungen der Kooperationsvereinbarung 42 § 28 Rechtsnachfolge 43 § 29 Schiedsgerichtsklausel / Eskalationsverfahren 43 § 30 Salvatorische Klausel 44 § 31 Vertraulichkeit 44 § 32 Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung 46 § 33 Kündigung / Beendigung der Kooperationsvereinbarung 46 § 34 Informationen 47 § 35 Verzeichnis der Anlagen 47 § 1 Anwendungsbereich 58 § 2 Begriffsbestimmungen 58 § 3 Vertragsübersicht 58 § 4 Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung von Letztverbrauchern 59 § 5 Verbindliche Anfrage 60 § 6 Online-Anfrage / -Buchung bei Fernleitungsnetzbetreibern 61 § 7 Vertragsschluss 61 § 8 Gegenstand des Einspeisevertrages 62 § 9 Voraussetzung für die Einspeisung 63 § 10 Gegenstand des Ausspeisevertrages 63 § 11 Voraussetzungen für die Ausspeisung 64 § 12 Ausgleich von Mehr-/Mindermengen 65
Bilanzkreise. 19 Pflichten des Bilanzkreisnetzbetreibers § 20 Informationsfluss bei Ausübung des Wahlrechtes gemäß § 24 Ziffer 3 Anlage 3 § 21 Informationspflichten
Bilanzkreise. 42 Pflichten des Marktgebietsverantwortlichen § 43 Liste der Ausspeisenetzbetreiber § 44 Fallgruppenwechsel von RLM-Ausspeisepunkten § 45 Deklarationsmeldung und Deklarationsclearing § 46 Versand von Allokationsdaten § 47 Allokationsclearing § 48 Formate § 49 SLP-Mehr-/Mindermengenabrechnung § 50 Netzkontensystematik und Anreizsystem § 51 Übertragung von Gas zwischen Bilanzkreisen unterschiedlicher Marktgebiete im Ausspeisenetz § 52 Veröffentlichungspflichten der Netzbetreiber zur Gasbeschaffenheit und Brennwert § 53 Steuern § 54 Höhere Gewalt § 55 Haftung § 56 Rechtsnachfolge § 57 Schiedsgerichtsklausel § 58 Salvatorische Klausel § 59 Vertraulichkeit § 60 Wirksamwerden der Kooperationsvereinbarung § 61 Änderungen der Kooperationsvereinbarung § 62 Kündigung / Beendigung der Kooperationsvereinbarung § 63 Anlagenverzeichnis § 1 Vertragsschluss § 2 Begriffsbestimmungen § 2a Zulassung zur Kapazitätsbuchungsplattform und zu den Systemen des Fernleitungsnetzbetrei- bers zur Abwicklung des Netzzugangs § 2b Verfügbarkeit der Systeme des Fernleitungsnetzbetreibers zur Abwicklung des Netzzugangs § 3 Gegenstand des Einspeisevertrages § 4 Gegenstand des Ausspeisevertrages § 5 Allgemeine Voraussetzungen für die Ein- oder Ausspeisung § 6 Voraussetzung für die Nutzung der gebuchten Kapazität an Marktgebiets- und Grenzübergangs- punkten § 7 Einbringung von Ein- und Ausspeisepunkten in Bilanzkreise § 8 Gebündelte Buchungspunkte § 9 Kapazitätsprodukte § 10 Umwandlung unterbrechbarer Kapazität oder fester Kapazitäten mit unterbrechbaren Anteilen § 11 Anmeldung/Abmeldung zur Netznutzung zur Belieferung von Letztverbrauchern § 12 Nominierung und Renominierung an Marktgebietsübergangspunkten und Grenzübergangspunk- ten § 13 Nominierung und Renominierung § 13a Operative Abwicklung von Nominierungen § 13b Kommunikationstest § 13c Abgleich der Nominierungen („Matching“) § 13d Übernominierung an Marktgebiets- und Grenzübergangspunkten sowie an Punkten an Speicher- anlagen § 14 Nominierungsersatzverfahren § 15 Technische Ein- und Ausspeisemeldungen § 16 Rückgabe von Kapazitäten § 17 Angebot von kurzfristig nicht genutzten festen Kapazitäten durch den Fernleitungsnetzbetreiber gemäß § 16 Abs. 2 GasNZV § 18 Entziehung von langfristig nicht genutzten Kapazitäten gemäß § 16 Abs. 3 und 4 GasNZV § 18a Entziehung von langfristig unzureichend genutzten Kapazitäten an Marktgebiets- und Grenzüber- gangspunkten § 19 Sekundärhandel § 20 Technische Anforderungen § 21 Nichteinhaltung von Gasbesch...
Bilanzkreise. 16 Informationsfluss bei Bilanzkreisbildung § 17 Bilanzkreisabwicklung; Netzbetreiber-Bilanzkreis § 18 Basisbilanzausgleich

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  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch Investition von mindestens zwei Dritteln des Fondsvermögens in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China bzw. von Unternehmen, die ihrer Geschäftstätigkeit hauptsächlich in China nachgehen, und/oder von Holdinggesellschaften, die den überwiegenden Teil ihres Vermögens in Unternehmen mit eingetragenem Sitz in China halten. Der Fonds kann bis zu 100 % seines Nettovermögens über das Shanghai-Hongkong- und Shenzhen-Hongkong-Stock- Connect-Programm oder über andere verfügbare Mittel in Aktien und aktienbezogene Wertpapiere aus Festlandchina investieren, wobei für das QFI-Regime eine Höchstgrenze von 30 % gilt. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China All Shares Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Einsatz von Derivaten zu Absicherungs- und/oder Anlagezwecken wird voraussichtlich sehr begrenzt sein und vornehmlich dann erfolgen, wenn es erhebliche Zuflüsse in den Fonds gibt, sodass Barmittel investiert werden können, während die Anlagen des Fonds in Aktien und aktienähnlichen Wertpapieren aufrechterhalten werden. Anlageprozess: Aktive Aktien - Langfristige Qualität Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds kann in Festlandchina investieren – Potenzielle Anleger sollten die Hinweise im Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ und im Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, so dass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.