Xxxxxx Musterklauseln

Xxxxxx. Beschluss der Bundesnetzagentur hinsichtlich der Festlegung der Höhe der Multiplika- toren, der Festlegung eines Abschlags an Einspeisepunkten aus LNG-Anlagen sowie an Ein- und Ausspeisepunkten von Infrastrukturen, die zur Beendigung der Isolation von Mitgliedsstaaten hinsichtlich ihrer Gasfernleitungsnetze errichtet wurden und der Festlegung der Höhe der Abschläge für unterbrechbare Standardkapazitätsprodukte an allen Kopplungspunkten für das Kalenderjahr 2021 vom 27.05.2020 und 11.09.2020 (Az. BK9-19/612) oder eine diese Festlegung ergänzende oder ersetzende Festlegung der Bundesnetzagentur.
Xxxxxx. Einsatzstellen können Xxxxxx beauftragen, Aufgaben, wie beispielsweise die pädagogische Beglei- tung, für sie zu übernehmen. Im Bundesfreiwilligendienst sind beim Urlaub die Regelungen des Bundesurlaubsgesetzes entspre- chend anzuwenden. Für volljährige Freiwillige bedeutet dies bei einer zwölfmonatigen Dienstzeit einen Anspruch auf mindestens 24 Werktage Erholungsurlaub (Als Werktage gelten dabei alle Kalen- dertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind). Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten län- gere Urlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Einzelheiten hinsichtlich des Umfanges des Urlaubes sind mit den jeweiligen Einsatzstellen zu ver- einbaren.
Xxxxxx. Xxxxxx der Landesbank Baden-Württemberg sind der Sparkassenverband Baden-Württemberg (der "SVBW"), das Land Baden-Württemberg (das "Land"), die Landeshauptstadt Stuttgart (die "Stadt") sowie die Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH (die "Landesbeteiligungen BW"). Die Landesbank Baden-Württemberg wird von keinem ihrer Xxxxxx beherrscht. Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 7. Dezember 2012 erfolgte mit Wirkung zum 1. Januar 2013 die Wandlung stiller Einlagen in Höhe von 2.230.556.358,79 EUR. Hiervon wurden 900.412.867,65 EUR dem Stammkapital zugeführt. Das Stammkapital beträgt somit seit 1. Januar 2013 3.483.912.867,65 EUR. Am Stammkapital der Landesbank Baden-Württemberg in Höhe von 3.483.912.867,65 EUR sind derzeit beteiligt: der SVBW mit 1.412,2 Mio. EUR (40,534118 %) das Land mit 870,6 Mio. EUR (24,988379 %) die Stadt mit 659,6 Mio. EUR (18,931764 %) die Landesbeteiligungen BW mit 541,6 Mio. EUR (15,545739 %)
Xxxxxx. Der Bürgermeister der Stadt Welzow gez. Kiel Der ehrenamtliche Bürgermeister Thema: Verbleibende Geräte der FFW Haidemühl in der FFW Welzow nach Standort- wechsel Anwesend: Herr Kiel Bürgermeister Xxxxxxxxx Xxxx Xxxx Leiter Ordnungsamt Herr Gansur Ortswehrführer (OWF) Xxxx Xxxxxxxx stellv. Ortswehrführer Herr Kiel und Xxxx Xxxx eröffnen die Beratung. Xxxx Xxxx stellt die Situation in der FFW Welzow und die Haushaltslage dar. Des Weiteren bittet er bei der Beratung das Solidarprinzip zu berücksichtigen. In der daraufhin folgenden Diskussion werden die verschiedenen Standpunkte ausge- tauscht. Wobei festgestellt wird, dass der W 50 mit kompletter Beladung Eigentum der Gemeinde Haidemühl ist. Der OWF Herr Xxxxxx und der stellv. OWF Xxxx Xxxxxxxx verweisen auf die Inventurliste vom 09.10.03 (Zuarbeit Haidemühl) und stellen Unstimmigkeiten mit der Inventurliste vom 12.11.03 (Ordnungsamt) fest. Hierbei handelt es sich um: - Feuerwehrschutzhelme mit Nackenschutz vorhanden 16 nicht 25 - Einsatzbekleidung mit Überjacken vorhanden 14 nicht 19 - Steigegurte vorhanden 14 nicht 21 Xxxx Xxxx erklärt hierzu, dass die Unstimmigkeiten durch den Weggang von Kameraden nach Proschim und Welzow entstanden sein könnten. Er akzeptiert die genannte Anzahl der Haidemühler Ortswehr. Nach weiterer intensiver Diskussion einigt man sich auf die Übergabe folgende Geräte: - 1 Funkgerät FuG 8 B - 1 Handfunkgerät GP 900 mit Ladestation - 5 Handfunkgeräte GP 300 mit Ladestation - 2 Pressluftatmer - 1 Turbojet Strahlrohr C Die Übergabe der Geräte an die FFW Stadt Welzow erfolgt erst, wenn am neuen Standort die Einsatzbereitschaft hergestellt und somit am Altstandort nicht mehr vorhanden ist. Herr Kiel weist darauf hin, dass für das Jahr 2005 in der Prioritätenliste des Amtes Wel- zow, nach § 21 GfG, ein TSF-W für die FFW Haidemühl vorgesehen war. Dieses Fahr- zeug soll, so die Mittel bereitgestellt werden, für die FFW Haidemühl zur Verfügung ge- stellt werden. Das ist die Grundhaltung der Gemeinde Haidemühl. Die Inventurlisten vom 09.10.03 und vom 12.11.03 werden zum Bestandteil der Nieder- schrift erklärt. Alle Anwesenden erklären mit ihrer Unterschrift die Zustimmung zum Inhalt dieser Nieder- schrift. gez. Xxxx Xxxxxx gez. Xxxx Xxxxxxxx Ortswehrführer stellv. Ortswehrführer gez. Xxxxxxx Xxxx gez. Xxxxxxx Xxxx e.a. Bürgermeister Leiter Ordnungsamt Haidemühl Nr. An- zahl Bezeichnung Vermögen unter 800,00 DM Bezeichnung Vermögen ab 800,00 DM Bemerkungen 1 1 ELW Toyota (ohne Balken und Funkge...
Xxxxxx. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV in Höhe von 411,00 € fällig. Gebührenschuldner ist die Fachkraft. Die Gebühr umfasst insbesondere • die Beratung durch die ABH in allen Stadien des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, • die ausländerbehördliche Prüfung des Einzelfalls, • die Weiterleitung von Anträgen, Formularen, Nachweisen und Informationen an die für die
Xxxxxx. Mit Unterzeichnung dieser Vereinbarung wird die Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV in Höhe von 411,00 € fällig. Gebührenschuldner ist die Fachkraft. Die Gebühr umfasst insbesondere die Beratung durch die ABH in allen Stadien des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, die ausländerbehördliche Prüfung des Einzelfalls, die Weiterleitung von Anträgen, Formularen, Nachweisen und Informationen an die für die Feststellung der Gleichwertigkeit der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation bzw. Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses, Ausstellung der Berufsausübungserlaubnis, Durchführung des Zustimmungsverfahrens der Bundesagentur für Arbeit und Entgegennahme des Visumsantrags zuständigen Stellen, erforderlichenfalls das Hinweisen auf bzw. Erinnern an Erledigungsfristen sowie ggf. das Ausstellen der Vorabzustimmung. Die ausländerrechtliche Prüfung des Familiennachzugs nach § 81a Abs. 4 AufenthG und - soweit möglich - die Berücksichtigung im Rahmen der Vorabzustimmung ist ebenfalls von der Gebühr umfasst. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der für die berufliche Anerkennung, bei der für die Zeugnisbewertung des ausländischen Hochschulabschlusses und bei der für die Ausstellung einer evtl. erforderlichen Berufsausübungserlaubnis zuständigen Stelle sowie bei der Auslandsvertretung weitere Gebühren anfallen. Ebenfalls von der Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV nicht umfasst sind die Kosten für das Ausstellen von Urkunden, für Legalisationen oder Apostillen, für das Übersetzen von Unterlagen in die deutsche Sprache sowie das Anfertigen und Beglaubigen von Kopien. In bestimmten Fällen, kann bei Personenstandsurkunden aus Staaten, in denen keine Legalisation möglich ist, ein kostenpflichtiges Überprüfungsverfahren erforderlich sein. Auch diese Kosten sind in der Gebühr nach § 47 Abs. 1 Nr. 15 AufenthV nicht enthalten. Nach Aufnahme der Bearbeitung ist die Rückerstattung der Gebühr bei vorzeitiger Beendigung des Verfahrens oder bei Abschluss des Verfahrens, ohne dass eine Vorabzustimmung ausgestellt werden kann, ausgeschlossen, da die Gebühr als Bearbeitungsgebühr erhoben wird (§ 49 Abs. 2 AufenthV i. V. m. § 69 Abs. 7 Satz 4 AufenthG). _______________, den _______________ ____________________________ ____________________________ (Unterschrift Arbeitgeber) (Unterschrift ABH)
Xxxxxx. Der TEILNEHMER nimmt zur Kenntnis, dass er verpflichtet ist, die aus dem Sale und Lease Back Vertrag enthaltene Vergütung selbstständig zu versteuern.
Xxxxxx. Zentralsekretariat der Gewerkschaft UNIA Gewerkschaft UNIA Region Wallis LOHNABKOMMEN
Xxxxxx. XXX-Xxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxxxx – XXX Xxxxxxxxxxxxxxxxxxx (xxx) HEK – Hanseatische Krankenkasse gemeinsamer Bevollmächtigter mit Abschlussbefugnis: Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), vertreten durch den Leiter der Landesvertretung Bremen – nachstehend „Verbände“ genannt – und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Lande Bremen – nachstehend „KZV“ genannt – Präambel 1 Abschnitt I 1 Grundsätze 1 § 1 Gegenstand und Geltungsbereich 1 § 2 Prüfungsarten 1 § 3 Prüfunterlagen, Datenlieferung 2 § 4 Antragsberechtigte 2 § 5 Fristen 2 Abschnitt II 4 Organisation und Aufgaben 4 § 6 Prüfungseinrichtungen 4 § 7 Obliegenheiten der Vertragspartner 4 § 8 Prüfungsstelle 5 § 9 Verfahren bei der Prüfungsstelle 5 § 10 Beschwerdeausschuss 7 § 11 Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss 8 § 12 Mitteilung gröblicher Verletzungen vertragszahnärztlicher Pflichten 9 Abschnitt III 10 Prüfungsarten 10 § 13 Prüfung der Wirtschaftlichkeit vertragszahnärztlicher Leistungen auf Antrag 10 § 14 Auffälligkeitsprüfung 10 § 15 Auswahlgespräch 11 § 16 Praxisbesonderheiten 12 § 17 Prüfung eines „Sonstigen Schadens“ 12 § 18 Prüfung der Verordnungsweise 12 § 19 Zahlenmäßige Begrenzung 13 Abschnitt IV 14 Prüfmethoden 14 § 20 Einzelfallprüfung 14 § 21 Statistische Vergleichsprüfung (Durchschnittsprüfung) 14 § 22 Repräsentative Einzelfallprüfung 14 § 23 Umfang von Honorarkürzungen und Nachforderungen 14 § 24 Änderung der Prüfmethode 15