Common use of Ausschüttungen Clause in Contracts

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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Samples: www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de, www.fonds-super-markt.de

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis in Fondsanteile Fondsan- teile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuerneinzubehaltenden Steu- ern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagBankarbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungsmoda- litäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der gegenüber ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden ausschüt- tenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags Wiederan- lagetages jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich min- destens mindestens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüt- tungsbetrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen ein- gegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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Samples: www.fondsclever.de, www.fondsdiscount.de

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist grundsätzlich, werden soweit sie nicht für die Ausschüttungen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zah- lungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Investments (beispielsweise noch offene Einzahlungsver- pflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Zielfonds oder einer Zweckgesellschaft), oder zur Rückführung von ggf. aufge- nommenen Zwischen- oder anderen Fremdfinanzierungen benö- tigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter auszuschütten. Aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität kann erneut in Vermögensgegenstände im Sinne des § 1 der Anlagebedingungen bis zu einem Betrag investiert wer- den, der den bis zum Zeitpunkt der betreffenden Reinvestition entstandenen Kosten der Investmentgesellschaft (insbesondere den Initialkosten, dem Ausgabeaufschlag und den Transaktions- gebühren sowie den laufenden Vergütungen der Verwaltungsge- sellschaft bzw. der Treuhänderin, der Komplementärin und der Verwahrstelle) entspricht. Unabhängig von den Voraussetzungen des vorstehenden Absat- zes kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Platzierungs- schluss der Investmentgesellschaft sämtliche Liquidität, die der Investmentgesellschaft infolge des Ablaufs der Laufzeit oder der sonstigen Abwicklung sowie infolge der Veräußerung oder sons- tigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes der Invest- mentgesellschaft zufließt, erneut in Vermögensgegenstände im Sinne des § 1 der Anlagebedingungen investiert werden. Reinvestitionen der Investmentgesellschaft dürfen jedoch in kei- nem Zeitpunkt dazu führen, dass die Summe der Investitionen (einschließlich der Reinvestitionen) der Investmentgesellschaft 100 % des Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft über- steigt. Solange während der Platzierungsphase der Investment- gesellschaft das platzierte Kommanditkapital weniger als 40 Mio. EUR beträgt, dürfen die Investitionen der Investment- gesellschaft einschließlich etwaiger Reinvestitionen den durch die Platzierungsgarantie garantierten Betrag des Kommanditkapi- tals i. H. v. 40 Mio. EUR nicht überschreiten. Keine Reinvestition im Sinne des § 8 der Anlagebedingungen liegt vor, wenn die Invest- mentgesellschaft aus der Investitionstätigkeit erzielte Liquidität erneut in Vermögensgegenstände im Sinne des § 1 der Anlage- bedingungen investiert und dabei die offenen Einlageverpflich- tungen der Anleger der Investmentgesellschaft in entsprechen- dem Maß reduziert werden. Nicht als Investition bzw. Reinves- tition im Sinne dieses § 8 gilt zudem das Halten von Liquidität in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem von der Ausschüttung freier Liquidität absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Verfü- gung stehende Betrag nicht mindestens 2 % des ausschüttenden Fonds, Kommandit- kapitals beträgt. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital- konten I ggf. einmal jährlich, letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsge- sellschaft bleibt es unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Höhe der Ausschüttungen kann dabei variieren und es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Die Gesellschafter haben auch dann Anspruch auf Ausschüttun- gen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Gesellschafters unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem den Betrag der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär ihn (Direktkommanditist) bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgen. Vor der Zustimmung ist der Gesellschaf- ter darauf hinzuweisen, dass er den Gläubigern der Investment- gesellschaft nun – bei Rückgewähr seiner Einlage – unmittelbar haftet. Ausschüttungsansprüche können zunächst mit rückständigem Ausgabeaufschlag, rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszin- sen und -schäden sowie mit den einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Rechnung gestellten Kosten, Aus- gaben und Aufwendungen verrechnet werden (vgl. § 28 (2) des Gesellschaftsvertrages).‌ Maßgeblich für Ausschüttungen und sonstige Auszahlungen an Anleger sind die jeweils zum Zeitpunkt der Ausschüttungen oder Auszahlungen in dem vom Kunden ausgewählten Fondsnach § 26 des Gesellschaftsvertrages zu führenden Register eingetragenen Daten, soweit der Invest- mentgesellschaft keine anders lautenden schriftlichen Erklärun- gen rechtzeitig zugegangen sind. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen anhand sind in § 16 des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenGesellschaftsvertrages geregelt.

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Samples: www.dfpa.info

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge Fondserträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis in Fondsanteile Anteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten einzubehaltenden Steuern zu dem Ban- karbeitstagBankarbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, Bankarbeitstag bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungsmoda- litäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet (AusführungszeitpunktAusfüh- rungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen Anteilskäufen in den ausschüttenden ausschütten- den Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen Anteilskäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds Fonds, müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf An- teilskauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro EUR abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags Wiederanlagetages jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Ausschüttung in Form einer Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen wi- dersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen muss mindestens acht Bankarbeitstage Bankarbeits- tage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro EUR werden dann ge- mäß gemäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem des dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs Geldkurses sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs Um- rechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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Samples: www.fondsclever.de

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist, werden soweit sie nicht für die Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Beteiligungen an den Objektgesellschaften (beispiels- weise noch offene Einzahlungsverpflichtungen der Invest- mentgesellschaft bei den Objektgesellschaften), oder zur Rückführung von ggf. aufgenommenen Zwischen- oder anderen Fremdfinanzierungen benötigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesell- schafter auszuschütten. Ausschüttungen erfolgen zeitanteilig gemäß § 16 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft im Verhältnis des jeweils unterjährig vorhandenen Einzahlungs- standes auf die vom Anleger zu erbringende Einlage (Kapi- talkonten I) plangemäß jeweils zum 30.06. eines jeden Jah- res. Jährliche Ausschüttungen erfolgen, sobald die Invest- mentgesellschaft Beteiligungen an Objektgesellschaften erworben hat und somit mittelbar – aus der Vermietung von Immobilien – Einnahmen generiert, voraussichtlich erstmals zum 30.06.2019 (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung der Einlage). Im Hinblick auf etwaige nach Maßgabe von § 12 (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesell- schaft auf das Kapitalkonto VI eingezahlte Einlagen ist inso- weit die Summe des Kapitalkontos I und der auf dem Kapi- talkonto VI eingezahlten Einlagen maßgeblich. Der Verwal- tungsgesellschaft bleibt es unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Sofern Gesellschafter während eines Geschäfts- jahres beitreten oder ihre Einlage erhöhen, erhalten sie die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, für das jeweilige Jahr anteilig ab dem Zeit- punkt der Leistung ihrer (ggf. erhöhten) Einlage (bezogen auf die tatsächlich geleistete Einlage nach § 7 (3) Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft). Soweit Gesellschafter ihre Einlagen nur teilweise leisten, erhalten sie die Ausschüttungen nur anteilig. Entsprechendes gilt, sofern Gesellschafter während eines Geschäftsjahres aus der Invest- mentgesellschaft ausscheiden oder ihre Einlage verringern. Die Anleger haben auch dann Anspruch auf Ausschüttungen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Anlegers unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem den Betrag der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär ihn (Direktkommanditist) bzw. der Market-Maker von der Verwal- tungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Han- delsregister eingetragenen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Anlegers erfolgen. Ausschüttungsansprüche werden zunächst mit rückständi- gem Ausgabeaufschlag, rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszinsen und -schäden sowie mit den Auftrag gegen- über einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt)Investmentge- sellschaft in Rechnung gestellten Kosten und Aufwendun- gen sowie Vergütungen i. S. d. Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft verrechnet. Wiederanlagen Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen sind in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in § 16 des Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenInvestmentgesellschaft gere- gelt.

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Samples: www.wealthcap.com

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Die Hauptversammlung der Anteilinhaber der für einen Teilfonds ausgegebenen Anteilklasse(n) entscheidet auf Vorschlag des Verwaltungsrats und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen über die Verwendung der Erträge ausschüttenund des Kapitals dieses Teilfonds und kann von Zeit zu Zeit eine Ausschüttung beschließen oder den Verwaltungsrat dazu ermächtigen, werden Ausschüttungen zu beschließen. Für jede Anteilklasse, die einen Anspruch auf Gewinnausschüttung hat, kann der Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Zahlung von Abschlagsdividenden beschließen. Im Fall von Namensanteilen erfolgt die Dividendenzahlung an den Anteilinhaber an die im Anteilregister angegebene Anschrift. Ausschüttungen können in einer Währung, zu einem Zeitpunkt und an einem Ort ausbezahlt werden, wie dies der Verwaltungsrat jeweils näher bestimmt. Auf Entscheidung des Verwaltungsrats kann die Dividendenzahlung in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAktiendividenden statt einer Bardividende erfolgen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zwar zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltvom Verwaltungsrat festgelegten Bedingungen. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ansprüche auf ausstehende, nicht geleistete Dividendenzahlungen verfallen zugunsten des Teilfonds der Tagentsprechenden Anteilklasse, zu welchem sofern der Anteilinhaber seine Ansprüche nicht innerhalb von sechs Jahren nach Bekanntgabe der Ausschüttung geltend macht. Auf Dividenden, hinsichtlich derer eine Ausschüttung bekannt gegeben wurde, die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder aber zugunsten der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen Anteilinhaber in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall Gesellschaft verbleiben, erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenkeine Zinszahlung.

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Samples: www.invesco.ch

Ausschüttungen. Soweit einzelne die im Fondsportfolio enthaltenen Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAusschüttungen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden einzubehaltenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagBankarbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen erforder- lichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem am darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ Bank- arbeitstag automatisch zum betreffenden Anteilwert in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltAnteile des betreffenden im Fondsportfolio enthaltenen Fonds wieder angelegt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilwert ist der Tag, zu welchem wel- chem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet abrechnen (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form Die Wiederanlage erfolgt zum Anteilwert, wenn die an der Wiederanlage beteiligten und im Fondsportfolio enthaltenen Investmentfonds von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, ebase zum An- teilwert erworben werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitetkönnen. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Ein möglicher Widerspruch bezieht sich immer auf alle Fonds des Fondsportfolios. Ein Widerspruch bezüglich der Wie- deranlage für einen einzelnen im Fondsportfolio enthaltenen Fonds ist demnach nicht möglich. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag Auszahlungs- auftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin Ausschüt- tungstermin bei der ebase eingegangen sein, ; andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen und Wiederanlage erfolgen stets in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführtEUR. Ausschüttungen in Form und Wie- deranlagen von Auszah- lungen bei Fonds im Fondsportfolio in von Euro EUR abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag jeweils aktuell verwendeten Devisen- briefkurses bzw. Devisengeldkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der zur jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten verwendeten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten Umrech- nungskurs Abwicklungsmo- dalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für PrivatanlegerPri- vatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis Leistungsver- zeichnis zu entnehmen. Wird ein im Fondsportfolio enthaltener Fonds, dessen Fondsanteile im Managed Depot verwahrt werden, durch die Verwaltungsgesell- schaft aufgrund einer Fondsliquidation bzw. wegen einer Fondsfusion aufgelöst, wird der Fonds, den die Verwaltungsgesellschaft als Vor- schlag für den aufgelösten Fonds im Fondsportfolio unterbreitet, für den aufgelösten Fonds aufgenommen, sofern die Verwaltungsgesell- schaft einen solchen Vorschlag unterbreitet. Der Advisor kann jedoch jederzeit in seiner Eigenschaft als Vermögensverwalter einen (ande- ren) Fonds in das Muster-Fondsportfolio aufnehmen. Sollte die Ver- waltungsgesellschaft kein Angebot für den aufgelösten bzw. fusio- nierten Fonds vorlegen, ist die ebase berechtigt, am letzten Bewer- tungstag in Anteile eines geldmarktnahen Fonds oder Geldmarkt- fonds dieser Verwaltungsgesellschaft umzuschichten. Bei einer Fondsauflösung durch Fondsliquidation erfolgt die Umschichtung zum Kurs des letzten Bewertungstags. Bei einer Fondsauflösung durch Fondsfusion erfolgt die Umschichtung zum von der Verwal- tungsgesellschaft veröffentlichten Fusionspreis in den durch die Ver- waltungsgesellschaft vorgegebenen Zielfonds innerhalb des Fonds- portfolios. Über die Fondsliquidation bzw. Fondsfusion und das Angebot der je- weiligen Verwaltungsgesellschaft erhält der Kunde keine Benachrich- tigung. Ausschließlich der Advisor erhält die Benachrichtigung und kann Anpassungen in den Muster-Fondsportfolios vornehmen. So- fern die ebase erst nach der Fondsliquidation bzw. Fondsfusion über diese Maßnahme Kenntnis von der Verwaltungsgesellschaft erhält, steht die ebase nicht für daraus evtl. entstehende Verzögerungen bzw. bei Nichtausführung und/oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführte Geschäfte ein und wird auch keinen daraus entstehen- den Nachteil bzw. Schaden dem Kunden ersetzen. Bei Fondsliqui- dationen und Fondsfusionen werden die Fondsportfolios über den Fusionsstichtag hinaus bis zur vollständigen Übertragung der Fonds- anteile bei der jeweiligen Lagerstelle für Transaktionen gesperrt. Der ebase müssen alle zur Abrechnung notwendigen Informationen/ Unterlagen etc. vorliegen, um eine entsprechende Buchung im jewei- ligen Managed Depot vornehmen zu können.

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Samples: protura.de

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist, werden soweit sie nicht für die Erfüllung von Zahlungs- verpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zahlungsver- pflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Betei- ligungen an den Objektgesellschaften (beispielsweise noch offene Einzahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Objektgesellschaften), oder zur Rückführung von ggf. auf- genommenen Zwischen- oder anderen Fremdfinanzierungen benötigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditäts- reserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäfts- führung an die Gesellschafter auszuschütten. Ausschüttungen erfolgen zeitanteilig gemäß § 16 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft im Verhältnis des jeweils unterjährig vorhandenen Einzahlungsstandes auf die vom Anleger zu erbringende Einlage (Kapitalkonten I) plange- mäß jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres. Jährliche Ausschüt- tungen erfolgen, sobald die Investmentgesellschaft Beteiligungen an Objektgesellschaften erworben hat und somit mittelbar – aus der Vermietung von Immobilien – Einnahmen generiert, voraus- sichtlich erstmals zum 30.06.2021 (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung der Einlage). Sofern die Investmentgesellschaft be- reits im Jahr 2019 Beteiligungen an Objektgesellschaften erwirbt, sollen ausschließlich die der Investmentgesellschaft bis zum 31.12.2019 beitretenden Anleger bereits zum 30.06.2020 Aus- schüttungen (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Einlage) aus dem das Geschäftsjahr 2019 betreffenden Einnah- menüberschuss der jeweiligen Objektgesellschaften erhalten. Im Hinblick auf etwaige nach Maßgabe von § 12 (6) des Gesell- schaftsvertrages der Investmentgesellschaft auf das Kapital- konto VI eingezahlte Einlagen ist insoweit die Summe des Kapital- xxxxxx I und der auf dem Kapitalkonto VI eingezahlten Einlagen maßgeblich. Der Verwaltungsgesellschaft bleibt es unbenom- men, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem an- deren Zeitpunkt zu beschließen. Sofern Gesellschafter während eines Geschäftsjahres beitreten oder ihre Einlage erhöhen, erhal- ten sie die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, für das betreffende Jahr anteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer (ggf. erhöhten) Einlage (bezo- gen auf die tatsächlich geleistete Einlage nach § 7 (3) Satz 2 des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft). Soweit Gesellschafter ihre Einlagen nur teilweise leisten, erhalten sie die Ausschüttungen nur anteilig. Entsprechendes gilt, sofern Gesell- schafter während eines Geschäftsjahres aus der Investment- gesellschaft ausscheiden oder ihre Einlage verringern. Die Anleger haben auch dann Anspruch auf Ausschüttungen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Anlegers unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem den Betrag der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär ihn (Direktkommanditist) bzw. der Market-Maker von der Verwaltungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetrage- nen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Anlegers erfolgen. Ausschüttungsansprüche werden zunächst mit rückständigem Ausgabeaufschlag, rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugs- zinsen und -schäden sowie mit den Auftrag gegen- über einem Anleger nach Maß- gabe des Gesellschaftsvertrages der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt)Investmentgesellschaft in Rechnung gestellten Kosten und Aufwendungen sowie Vergü- tungen i. S. d. Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft verrechnet. Wiederanlagen Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen sind in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in § 16 des Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenInvestmentgesellschaft geregelt.

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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist grundsätzlich, werden soweit sie nicht für die Ausschüttungen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zah­ lungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Investments (beispielsweise noch offene Einzahlungsver­ pflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Zielfonds oder einer Zweckgesellschaft), oder zur Rückführung von ggf. aufge­ nommenen Zwischen­ oder anderen Fremdfinanzierungen benö­ tigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter auszuschütten. Aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität kann erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen bis zu einem Betrag investiert werden, der dem durch die Anleger an den jeweiligen Vertriebspartner gezahlten Vermittlungsprovision (Ausgabeaufschlag) und den bis zum Zeitpunkt der betreffenden Reinvestition entstandenen Kos­ ten der Investmentgesellschaft (insbesondere den Initialkosten und den Transaktionsgebühren sowie den laufenden Vergütun­ gen einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung der Verwal­ tungsgesellschaft bzw. der Treuhänderin, der Komplementärin und der Verwahrstelle) entspricht. Unabhängig von den Voraussetzungen des vorstehenden Absat­ zes kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Platzierungs­ schluss der Investmentgesellschaft sämtliche Liquidität, die der Investmentgesellschaft infolge des Ablaufs der Laufzeit oder der sonstigen Abwicklung sowie infolge der Veräußerung oder sons­ tigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes der Invest­ mentgesellschaft zufließt, erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert werden. Reinvestitionen der Investmentgesellschaft dürfen zu keinem Zeitpunkt dazu führen, dass die Summe der Investitionen (ein­ schließlich der Reinvestitionen) der Investmentgesellschaft 100 % des Kommanditkapitals der Investmentgesellschaft übersteigt. Xxxxxxx während der Platzierungsphase der Investmentgesell­ schaft das platzierte Kommanditkapital den durch die Platzie­ rungsgarantie der Wealthcap Investment Services GmbH garan­ tierten Betrag des Kommanditkapitals (vgl. hierzu das Kapitel „Vertragsbeziehungen der Investmentgesellschaft“, Abschnitt „Platzierungsgarantievertrag“) unterschreitet, dürfen die Inves­ titionen der Investmentgesellschaft einschließlich etwaiger Re­ investitionen den durch die Platzierungsgarantie garantierten Betrag des Kommanditkapitals nicht überschreiten. Keine Reinves­ tition i. S. d. § 8 der Anlagebedingungen liegt vor, wenn die Investmentgesellschaft aus der Investitionstätigkeit erzielte Xxxxx­ dität erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebe­ dingungen investiert und dabei die offenen Einlageverpflichtun­ gen der Anleger der Investmentgesellschaft in entsprechendem Maß reduziert werden. Nicht als Investition bzw. Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebedingungen gilt zudem das Halten von Liquidität in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem von der Ausschüttung freier Liquidität absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Verfü­ gung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des ausschüttenden Fonds, Kommandit­ kapitals beträgt. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapital­ konten I ggf. einmal jährlich, letztmals vor der handelsrechtlichen Vollbeendigung der Investmentgesellschaft. Der Verwaltungsge­ sellschaft bleibt es unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeitpunkt zu beschließen. Die Höhe der Ausschüttungen kann dabei variieren und es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Die Gesellschafter haben auch dann Anspruch auf Ausschüttun­ gen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Gesellschafters unter Abzug von einzubehal- tenden Steuernden Betrag der für ihn (Direktkommanditist) bzw. der für die Treuhänderin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetragenen Haftsumme sinkt, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagdarf nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgen. Vor der Zustimmung ist der Gesellschaf­ ter darauf hinzuweisen, an dem dass er den Gläubigern der ebase alle erforderlichen Daten Investment­ gesellschaft nun – bei Rückgewähr seiner Einlage – unmittelbar haftet. Ausschüttungsansprüche können mit rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszinsen und ­schäden sowie der Geldbetrag vorliegenmit den einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Rechnung gestellten Kosten, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet Ausgaben und danach wiederangelegtAufwendungen verrechnet werden (vgl. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt§ 28 (2) des Gesellschaftsvertrages). Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ausschüttungen und sonstige Auszahlungen an Anleger sind die jeweils zum Zeitpunkt der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ Ausschüttungen oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage Auszahlungen in dem vom Kunden ausgewählten Fondsnach § 26 des Gesellschaftsvertrages zu führenden Register eingetragenen Daten, soweit der Invest­ mentgesellschaft keine anderslautenden schriftlichen Erklärun­ gen rechtzeitig zugegangen sind. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen anhand sind in § 16 des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenGesellschaftsvertrages geregelt.

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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist grundsätzlich, werden soweit sie nicht für die Ausschüttungen Erfüllung von Zahlungsverpflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zah­ lungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Investments (beispielsweise noch offene Einzahlungs­ verpflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Zielfonds oder einer Zweckgesellschaft) oder zur Rückführung von ggf. auf­ genommenen Zwischen­ oder anderen Fremdfinanzierungen benötigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditäts­ reserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäfts­ führung an die Gesellschafter auszuschütten. Aus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität kann erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen bis zu einem Betrag investiert werden, der dem durch die Anleger an den jeweiligen Vertriebspartner ge­ zahlten Vermittlungsprovision (Ausgabeaufschlag) und den bis zum Zeitpunkt der betreffenden Reinvestition entstandenen Kos­ ten der Investmentgesellschaft (insbesondere den Initialkosten und den Transaktionsgebühren sowie den laufenden Vergütun­ gen einschließlich der erfolgsabhängigen Vergütung der Ver­ waltungsgesellschaft bzw. der Treuhänderin, der Komplementä­ rin und der Verwahrstelle) entspricht. Unabhängig von den Voraussetzungen des vorstehenden Absat­ zes kann bis zum Ablauf von zwei Jahren nach dem Platzierungs­ schluss der Investmentgesellschaft sämtliche Liquidität, die der Investmentgesellschaft infolge des Ablaufs der Laufzeit oder der sonstigen Abwicklung sowie infolge der Veräußerung oder sons­ tigen Übertragung eines Vermögensgegenstandes der Invest­ mentgesellschaft zufließt, erneut in Vermögensgegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert werden. Reinvestitionen der Investmentgesellschaft dürfen nicht dazu führen, dass die Summe der zu einem Zeitpunkt aktuell beste­ henden Investitionen (einschließlich der Reinvestitionen) der Investmentgesellschaft 110 % des Kommanditkapitals der Invest­ mentgesellschaft übersteigt. Solange während der Platzie­ rungsphase der Investmentgesellschaft das platzierte Komman­ ditkapital den durch die Platzierungsgarantie der Wealthcap Investment Services GmbH garantierten Betrag des Kommandit­ kapitals (vgl. hierzu das Kapitel „Vertragsbeziehungen der Invest­ mentgesellschaft“, Abschnitt „Platzierungsgarantievertrag“) unter­ schreitet, dürfen die Investitionen der Investmentgesellschaft einschließlich etwaiger Reinvestitionen den durch die Plat­ zierungsgarantie garantierten Betrag des Kommanditkapitals nicht überschreiten. Keine Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebe­ dingungen liegt vor, wenn die Investmentgesellschaft aus der Investitionstätigkeit erzielte Liquidität erneut in Vermögens­ gegenstände i. S. d. § 1 der Anlagebedingungen investiert und dabei die offenen Einlageverpflichtungen der Anleger der Invest­ mentgesellschaft in entsprechendem Maß reduziert werden. Nicht als Investition bzw. Reinvestition i. S. d. § 8 der Anlagebe­ dingungen gilt zudem das Halten von Liquidität in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis Bankguthaben im Sinne von § 195 KAGB. Die Verwaltungsgesellschaft kann zudem von der Ausschüttung freier Liquidität absehen, wenn der zur Ausschüttung zur Ver­ fügung stehende Betrag nicht mindestens 5 % des Kommandit­ kapitals beträgt. Ausschüttungen erfolgen im Verhältnis der jeweiligen Kapi­ talkonten I. Die Höhe der Ausschüttungen kann dabei variieren und es kann zur Aussetzung von Auszahlungen kommen. Die Gesellschafter haben auch dann Anspruch auf Ausschüttun­ gen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Gesellschafters unter den Betrag der für ihn (Direktkommanditist bzw. Treuhänderin mit ihrer für eigene Rechnung gehaltene Einlage) bzw. der für die Treu­ händerin für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister ein­ getragenen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters erfolgen. Vor der Zustimmung ist der Gesellschafter darauf hinzuweisen, dass er den Gläubigern der Investmentgesellschaft nun – bei Rückgewähr seiner Einlage – unmittelbar haftet. Ausschüttungsansprüche können mit rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugszinsen und ­schäden sowie mit den einem Anleger nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages in Fondsanteile Rechnung gestellten Kosten, Ausgaben und Aufwendungen verrechnet werden (vgl. § 28 (2) des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltGesellschaftsvertrages). Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist Ausschüttungen und sonstige Auszahlungen an Anleger sind die jeweils zum Zeitpunkt der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ Ausschüttungen oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage Auszahlungen in dem vom Kunden ausgewählten Fondsnach § 26 des Gesellschaftsvertrages zu führenden Register eingetragenen Daten, soweit der Invest­ mentgesellschaft keine anderslautenden schriftlichen Erklärun­ gen rechtzeitig zugegangen sind. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen anhand sind in § 16 des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenGesellschaftsvertrages geregelt.

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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Die Generalversammlung der Anteilinhaber der für einen Teilfonds ausgegebenen Anteilklasse(n) entscheidet auf Vorschlag des Verwaltungsrats und innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Beschränkungen über die Verwendung der Erträge ausschüttendieses Teilfonds und kann von Zeit zu Zeit bekannt geben, werden dass Gewinnausschüttungen vorgenommen werden, oder den Verwaltungsrat zu einer solchen Bekanntgabe ermächtigen. Für jede Anteilklasse, die Ausschüttungen einen Anspruch auf Gewinnausschüttung hat, kann der Verwaltungsrat unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften die Zahlung von Abschlagsdividenden beschließen. Im Falle von Namensanteilen erfolgt die Dividendenzahlung an den Anteilinhaber an die im Anteilregister angegebene Anschrift. Im Falle von Inhaberanteilen erfolgt die Dividendenzahlung auf Vorlage der entsprechenden Dividendenertragsscheine bei der oder den dafür von der Gesellschaft bestimmten Zahlstellen. Über die Währung sowie Ort und Zeitpunkt der Dividendenzahlungen entscheidet der Verwaltungsrat von Zeit zu Zeit. Auf Entscheidung des Verwaltungsrats kann die Dividendenzahlung in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile Aktiendividenden statt einer Bardividende erfolgen, und zwar zu vom Verwaltungsrat festgelegten Bedingungen. Ansprüche auf ausstehende, nicht geleistete Dividendenzahlungen verfallen zugunsten des ausschüttenden FondsTeilfonds der entsprechenden Anteilklasse, ggfsofern der Anteilinhaber seine Ansprüche nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bekanntgabe der Ausschüttung geltend macht. unter Abzug von einzubehal- tenden SteuernAuf Dividenden, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstaghinsichtlich derer eine Ausschüttung bekannt gegeben wurde, an dem die aber zugunsten der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen Anteilinhaber in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall Gesellschaft verbleiben, erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenkeine Zinszahlung.

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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden FondsAusschüttun- gen, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten einzubehaltenden Steuern zu dem Ban- karbeitstagBank- arbeitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, vorliegen oder spätestens an dem am darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ Bankarbeitstag automatisch zum be- treffenden Anteilwert in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregeltAnteile des betreffenden Fonds wiederange- legt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis Anteilwert ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ und/oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über gegenüber der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form Die Wieder- anlage erfolgt zum Anteilwert, wenn die an der Wiederanlage beteilig- ten Investmentfonds von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, ebase zum Anteilwert erworben werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitetkönnen. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags Ausschüttungsbetrags verlangen. Der Widerspruch Wider- spruch und der Auszahlungsauftrag müssen muss mindestens acht Bankarbeitstage Bankar- beitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, sein andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen und Wiederanlagen erfolgen stets in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführtEUR. Ausschüttungen in Form und Wiederanlagen von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender EUR abweichen- der Währung werden anhand des jeweils aktuell verwendeten Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag bzw. Devisengeldkurses in Euro EUR umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem des dabei verwen- deten verwendeten Brief- bzw. Geldkurs Geldkurses sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten Umrech- nungskurs Abwicklungsmodalitäten/Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Fremdwährungsge- schäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Depots bei der ebase zu entnehmen. Bei einer gegenteiligen Weisung des Kunden wird die ebase nach Er- halt des Liquidationserlöses diese Weisung ausführen. Hat die jewei- lige Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft keinen Geldmarkt- bzw. geldmarktnahen Fonds oder kann dieser bei der ebase nicht verwahrt werden, wird der Liquidationserlös auf das Konto flex bei der ebase bzw. auf die hinterlegte externe Bankverbindung ausgezahlt oder ein Verrechnungsscheck an den Kunden übersandt. Sofern der ebase die erforderlichen Informationen vorliegen, informiert sie den Kunden über Fondsfusionen, welche von ihm gehaltene Fonds betreffen. Hierzu übermittelt die ebase den Anlegern des übertragenden Fonds und des übernehmenden Fonds die sog. Verschmelzungsinformatio- nen der Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft auf dem mit dem Kunden vereinbarten Weg. Bei einer Fondsauflösung durch Fonds- fusion erfolgt die Umschichtung zu dem von der Kapitalanlage-/In- vestmentgesellschaft veröffentlichten Fusionspreis in den durch die Kapitalanlage-/Investmentgesellschaft vorgegebenen Zielfonds. So- fern die ebase erst nach der Fondsliquidation oder -fusion davon Kenntnis erlangt, steht sie für daraus evtl. entstehende Verzögerun- gen bzw. bei Nichtausführung und/oder zu einem späteren Zeitpunkt ausgeführte Geschäfte nicht ein und wird dem Kunden auch keinen daraus entstehenden Nachteil bzw. Schaden ersetzen. Bei Fondsauf- lösungen erfolgt die Abrechnung am Ende der Laufzeit bzw. am Liqui- dationstermin zum errechneten Liquidationserlös inkl. der Ertrags- anteile. Bei Fondsfusionen werden die beteiligten Fonds über diesen Fusionsstichtag hinaus bis zur vollständigen Übertragung der Anteile bei der jeweiligen Lagerstelle für Transaktionen gesperrt. Der ebase müssen alle zur Abrechnung notwendigen Informationen/Unter- lagen etc. vorliegen, um eine entsprechende Buchung im Depot vor- nehmen zu können.

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Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschütten, werden die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, ggf. unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstagBankar- beitstag, an dem der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegenvorlie- gen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten Abwicklungs- modalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt Ausführungszeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär bzw. der Market-Maker den Auftrag gegen- über der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt). Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in der jeweiligen Währung Wäh- rung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen ande- ren als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- denwerden. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen ein- gegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der wieder angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

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Samples: www.generali-investments.de

Ausschüttungen. Soweit einzelne Fonds Erträge ausschüttenAus der Investitionstätigkeit der Investmentgesellschaft erzielte Liquidität ist, werden soweit sie nicht für die Erfüllung von Zahlungsver- pflichtungen, insbesondere auch für eventuelle Zahlungsver- pflichtungen der Investmentgesellschaft in Bezug auf die Beteili- gungen an den Objektgesellschaften (beispielsweise noch offe- ne Einzahlungsverpflichtungen der Investmentgesellschaft bei den Objektgesellschaften), oder zur Rückführung von ggf. aufge- nommenen Zwischen- oder anderen Fremdfinanzierungen benö- tigt wird, nach Bildung einer angemessenen Liquiditätsreserve zur Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung an die Gesellschafter auszuschütten. Ausschüttungen erfolgen zeitanteilig gemäß § 16 (3) und (6) des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft im Verhältnis des jeweils unterjährig vorhandenen Einzahlungsstandes auf die vom Anleger zu erbringende Einlage (Kapitalkonten I) plange- mäß jeweils zum 30.06. eines jeden Jahres. Jährliche Ausschüt- tungen erfolgen, sobald die Investmentgesellschaft Beteiligungen an Objektgesellschaften erworben hat und somit mittelbar – aus der Vermietung von Immobilien – Einnahmen generiert, voraus- sichtlich erstmals zum 30.06.2020 (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung der Einlage). Sofern die Investmentgesellschaft be- reits im Jahr 2018 Beteiligungen an Objektgesellschaften erwirbt, sollen ausschließlich die der Investmentgesellschaft bis zum 31.12.2018 beitretenden Anleger bereits zum 30.06.2019 Aus- schüttungen (zeitanteilig ab dem Zeitpunkt der Leistung ihrer Ein- lage) aus dem das Geschäftsjahr 2018 betreffenden Einnahmen- überschuss der jeweiligen Objektgesellschaften erhalten. Im Hin- blick auf etwaige nach Maßgabe von § 12 (6) des Gesellschafts- vertrages der Investmentgesellschaft auf das Kapitalkonto VI ein- gezahlte Einlagen ist insoweit die Summe des Kapitalkontos I und der auf dem Kapitalkonto VI eingezahlten Einlagen maßgeb- lich. Der Verwaltungsgesellschaft bleibt es unbenommen, nach eigenem Ermessen eine Ausschüttung zu einem anderen Zeit- punkt zu beschließen. Sofern Gesellschafter während eines Ge- schäftsjahres beitreten oder ihre Einlage erhöhen, erhalten sie die Ausschüttungen in Form von Wiederanlagen automatisch zum betreffenden Anteilpreis/Marktpreis in Fondsanteile des ausschüttenden Fonds, für das betreffende Jahr anteilig ab dem Zeit- punkt der Leistung ihrer (ggf. erhöhten) Einlage (bezogen auf die tatsächlich geleistete Einlage nach § 7 (3) Satz 2 des Gesell- schaftsvertrages der Investmentgesellschaft). Soweit Gesellschaf- ter ihre Einlagen nur teilweise leisten, erhalten sie die Ausschüt- tungen nur anteilig. Entsprechendes gilt, sofern Gesellschafter während eines Geschäftsjahres aus der Investmentgesellschaft ausscheiden oder ihre Einlage verringern. Die Anleger haben auch dann Anspruch auf Ausschüttungen nach Maßgabe der vorstehenden Absätze, wenn ihre Einlage durch Verluste gemindert ist. Eine Ausschüttung, durch die der Saldo der Kapitalkonten eines Anlegers unter Abzug von einzubehal- tenden Steuern, frühestens am Zahlbarkeitstag oder ansonsten zu dem Ban- karbeitstag, an dem den Betrag der ebase alle erforderlichen Daten sowie der Geldbetrag vorliegen, oder spätestens an dem darauf folgenden Bankarbeitstag, bearbeitet und danach wiederangelegt. Detaillierte Regelungen zu den jeweiligen Ab- wicklungsmodalitäten sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Ausführungs- zeitpunkt und Abrechnungspreis“ in dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis geregelt. Maßgeblich für den zugrunde liegenden Anteilpreis/Marktpreis ist der Tag, zu welchem die jeweilige Verwaltungsgesellschaft bzw. deren Depotbank und/ oder der Zwischenkommissionär ihn (Direktkommanditist) bzw. der Market-Maker von der Verwaltungsgesellschaft für seine Rechnung (Treugeber) im Handelsregister eingetrage- nen Haftsumme sinkt, darf nur mit Zustimmung des betroffenen Anlegers erfolgen. Ausschüttungsansprüche werden zunächst mit rückständigem Ausgabeaufschlag, rückständigen Einlagen, etwaigen Verzugs- zinsen und -schäden sowie mit den Auftrag gegen- über einem Anleger nach Maß- gabe des Gesellschaftsvertrages der ebase abrechnet (Ausführungszeitpunkt)Investmentgesellschaft in Rechnung gestellten Kosten und Aufwendungen sowie Vergütun- gen i. S. d. Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft ver- rechnet. Wiederanlagen Weitere Einzelheiten zu den Ausschüttungen sind in Form von Anteilkäufen in den ausschüttenden Fonds erfolgen in § 16 des Gesellschaftsvertrages der jeweiligen Währung dieses Fonds. Wiederanlagen in Form von Anteilkäufen in einen anderen als den ausschüttenden Fonds müssen vom Kunden separat beauftragt wer- den. In diesem Fall erfolgt der Anteilkauf für die Wiederanlage in dem vom Kunden ausgewählten Fonds. Sollte der ausgewählte Fonds eine von Euro abweichende Währung haben, werden die Ausschüttungen anhand des am Folgetag des Wiederanlagetags jeweils gültigen Devisenbriefkurses in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Der Kunde kann der Wiederanlage der Ausschüttung möglichst schriftlich – min- destens in Textform – widersprechen und eine Auszahlung des Ausschüttungs- betrags verlangen. Der Widerspruch und der Auszahlungsauftrag müssen mindestens acht Bankarbeitstage vor dem Ausschüttungstermin bei der ebase eingegangen sein, andernfalls wird der Ausschüttungsbetrag automatisch wie- der angelegt. Ausschüttungen in Form von Auszahlungen bei Fonds in Euro werden dann ge- mäß dem Auftrag des Kunden ausgeführt. Ausschüttungen in Form von Auszah- lungen bei Fonds in von Euro abweichender Währung werden anhand des Devi- senbriefkurses vom Zahlbarkeitstag in Euro umgerechnet und dann bearbeitet. Detaillierte Regelungen zu der jeweiligen Umrechnung und dem dabei verwen- deten Brief- bzw. Geldkurs sind unter Punkt Abwicklungsmodalitäten „Umrech- nungskurs bei Fremdwährungsgeschäften für Privatanleger“ dem jeweils mit dem Kunden vereinbarten aktuell gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis zu entnehmenInvestmentgesellschaft geregelt.

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