Übernahmeangebot Musterklauseln

Übernahmeangebot. (b) Take-over Bid. (i) Wenn ein Bieter ein Übernahmeangebot gemäß § 14 Absatz 2 WpÜG für Aktien der Emittentin veröffentlicht, wird die Emittentin, unverzüglich nachdem sie Kenntnis von der Veröffentlichung (i) If any Bidder publishes a Take-over Bid for shares of the Issuer in accordance with § 14(2) WpÜG, the Issuer will give notice in accordance with § 14 of the Take-over Bid and of the prospective erhalten hat, das Übernahmeangebot und den voraussichtlichen Annahmestichtag gemäß § 14 bekannt machen. Acceptance Record Date without undue delay after becoming aware of the publication. (ii) Bedingte Wandlungserklärung (ii) Conditional Conversion Notice (A) Falls die Emittentin gemäß § 11(b)(i) ein Übernahmeangebot bekannt macht, ist jeder Anleihegläubiger berechtigt, das Wandlungsrecht für eine Schuldverschreibung zu dem gemäß § 11(c) angepassten Wandlungspreis auszuüben, indem er eine auf den Eintritt eines Annahmeereignisses bedingte Wandlungserklärung nach Maßgabe von § 8(b)(i) (die "Bedingte Wandlungserklä- rung") abgibt. Die Bedingte Wandlungserklärung muss der Hauptwandlungsstelle vor 16:00 Uhr (Frankfurter Zeit) an dem letzten Tag der Bedingten Wandlungserklärungsfrist zugehen. Die Bedingte Wandlungserklärung ist unwiderruflich, auch wenn sich die Annahmefrist gemäß § 16 Absatz 1 WpÜG nach Abgabe der Bedingten Wandlungserklärung verlängert. (A) If the Issuer gives notice in accordance with § 11(b)(i) of a Take-over Bid, each Bondholder has the right to exercise the Conversion Right in respect of any Bond at the Conversion Price adjusted in accordance with § 11(c) by giving a Conversion Notice in accordance with § 8(b)(i) that is conditional on the occurrence of an Acceptance Event (the "Conditional Conversion Notice"). The Conditional Conversion Notice must be received by the Principal Conversion Agent before the 4:00 p.m. (Frankfurt time) on the last day of the Conditional Conversion Notice Period. The Conditional Conversion Notice is irrevocable even if the acceptance period pursuant to § 16(1) WpÜG is extended after submission of the Conditional Conversion Notice. (B) Ferner hat der Anleihegläubiger die Schuldverschreibungen, für die das Wandlungsrecht ausgeübt werden soll, vor Ablauf der Bedingten Wandlungserklärungsfrist gemäß § 8(b)(ii) an die Hauptwandlungsstelle zu liefern.
Übernahmeangebot. Da die Beteiligung der PORR an der TEERAG nach Durchführung der ALLBAU-Einbringung und unter Berücksichtung des aufgrund der Stimmbindung der PORR zurechenbaren STÄDTISCHE-Pakets mit ca. 47,1 % die Beteiligung der BMG an der TEERAG mit ca. 45,8 % (unter Einbeziehung des BA-Pakets) überschreitet, wäre gemäß § 22 Abs 1 ÜbG iVm §2 der 1. Übernahmeverordnung ein öffentliches Pflichtangebot für alle Stammaktien der TEERAG zu stellen. Davon unabhängig bewirkt der Syndikatsvertrag die Entstehung gemeinsamer Kontrolle an der TEERAG durch BMG und PORR als gemeinsam vorgehende Rechtsträger (§ 23 ÜbG). Abhängig von der Annahmequote des Übernahmeangebotes kann der Fall eintreten, daß die Beteiligung der PORR an der TEERAG ausgehend von ca. 47,1 % (unter Berücksichtigung des STÄDTISCHE-Pakets) schon als Folge des Übernahmeangebots 50 % überschreitet. Sollte dies nicht der Fall sein, so würde PORR unmittelbar nach Abschluß des Übernahmeverfahrens in entsprechendem Umfang Anteile der BMG an der TEERAG hinzuerwerben. In Vorwegnahme ihrer voraussichtlichen Angebotspflicht stellen PORR und BMG hiermit schon vor Wirksamwerden von ALLBAU-Einbringung, Stimmbindung und Syndikatsvertrag ein freiwilliges Übernahmeangebot gemäß §§ 4 ff, für das gemäß § 22 Abs 11 ÜbG die Regeln für Pflichtangebote anzuwenden sind („antizipatorisches Pflichtangebot“). Da jene Teile der oben dargestellten Gesamttransaktion (ALLBAU-Einbringung, Stimmbindung und Syndikatsvertrag), welche die Angebotspflicht der Bieter auslösen würden, von einer kartellgerichtlichen Nichtuntersagung des Kontrollerwerbs abhängig sind, steht auch das gegenständliche Angebot unter der in Punkt 4. dieser Angebotsunterlage näher dargestellten Bedingung der kartellgerichtlichen Nichtuntersagung.