Komplementärin Musterklauseln

Komplementärin. Vorbehaltlich der Bestimmungen in dieser Ziffer 19 und vorbehaltlich zwingenden Gesetzesrechts der Bundesrepublik Deutschland kann die Komplementärin über ihren Gesellschaftsanteil ganz oder teil- weise nur Verfügen mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Investoren, die mindestens 90 % des Zeichnungskapitals der Gesellschaft auf sich vereinigen. Zustimmungsfrei sind Verfügungen zu Gunsten anderer Verbundunternehmen. Die Komplementärin stellt sicher, dass während der Laufzeit der Gesellschaft Verbundunternehmen mindestens 50 % der unbelasteten Stimmrechte und/oder 50 % der Anteile der Komplementärin direkt oder indirekt halten und wirksam kontrollieren.
Komplementärin. 3.1 Unbeschränkt haftende Gesellschafterin (Komplementärin) ist die im Firmenbuch des LG Linz zu FN 562553 i eingetragene Condoreal drei GmbH (die „KOMPLEMENTÄRIN“). Sie ist reine Arbeitsgesellschafterin, als solche am Vermögen der GESELLSCHAFT nicht beteiligt und zur Leistung einer Einlage (Pflichteinlage und / oder Gesellschafterzuschuss) weder verpflichtet noch berechtigt.
Komplementärin. Persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin, Ge- schäftsführung) ist die PROJECT Fonds Reale Werte GmbH mit Sitz in Bamberg, Xxxxxxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Bamberg unter HRB 5439. Das Stammkapital beträgt 25.000 EUR und ist vollständig eingezahlt. Alleiniger Gesellschafter der Komple- mentärin ist die PROJECT Beteiligungen AG. Geschäftsführer der Komplementärin sind Herr Xxxx Xxxx und Herr Xxxxxx Xxxx. Die Komplementärin leistet keine Einlage und ist am Ergeb- nis und Vermögen der Investmentgesellschaft nicht beteiligt.