Common use of Ausschlüsse Clause in Contracts

Ausschlüsse. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;

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Samples: www.psd-westfalen-lippe.de, sichererbauen.de, rsv-bedingungen.de

Ausschlüsse. 22.3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: degenia.de, degenia.de, degenia.de

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz Gewässer- schutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.xxv24.de, www.pferd-versichert.de, www.gothaer.de

Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMitversi- cherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Abwei- chen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten gerichte- ten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt her- beigeführt haben;.

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Samples: illtal-makler.de, service.comfortplan.de

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden dienen- den Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.dauercampingversicherung24.de, www.xxv24.de

Ausschlüsse. 23.3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: degenia.de, degenia.de

Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.xxv24.de

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenjedenMitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden GesetzendienendenGesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Anord- nungenoder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.xxv24.de

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Verfü- gungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.itzehoer.de

Ausschlüsse. 3.1. Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMitversi- cherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Abwei- chen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten gerich- teten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.wwk.de

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden oderjeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gewässerschutzdienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten ge- richteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse. 1) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.xxv24.de

Ausschlüsse. 6.3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: Tierhalter Haftpflichtversicherung

Ausschlüsse. 3.1 Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches vorsätzli- ches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: www.itzehoer.de

Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden Mitversicherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: slp-vermittlerportal.de

Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche H.3.1 gegen die Personen (Versicherungsnehmer oder jeden MitversichertenMitversi- cherten), die den Schaden durch vorsätzliches Abweichen Ab- weichen von dem Gewässerschutz dienenden Gesetzen, Verordnungen, an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen Ver- fügungen herbeigeführt haben;.

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Samples: service.comfortplan.de