Aufräumungs- und Abbruchkosten Musterklauseln

Aufräumungs- und Abbruchkosten. Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für das Aufräumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Xxxxxx und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen und abzubrechen. Dies schließt Aufwendungen ein, um Xxxxxx und sonstige Reste dieser Sachen wegzuräu- men, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren, sie abzulagern und zu vernichten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen für das Aufräumen der Scha- denstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten. Die Entschädigung ist auf die Versicherungssumme begrenzt. Ausgeschlossen sind Aufräumungs- und Abbruchkosten radioaktiv verseuchter Sachen infolge eines Versicherungsfalles nach § 6 Nr.1.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Aufräumen und den Abbruch versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von Xxxxxx und sonstigen Resten dieser Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und Vernichten.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Soweit dies vereinbart ist, ersetzt der Versicherer die infolge eines Versiche- rungsfalles notwendigen Aufwendun- gen für Aufräumungs- und Abbruch- kosten. Aufräumungs- und Abbruchkosten sind Aufwendungen, für das Aufräu- men der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Tei- le, für das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ab- lagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten. Die Entschädigung ist auf den verein- barten Betrag begrenzt.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Die Gesellschaft übernimmt die Kosten, die für Wiederaufbau oder Wiederherstellung versicherter und beschädigter Güter erforderlich sind.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. 1.4.2.1 Aufwendungen, die für das Aufräumen der Schadenstätte (Versicherungsgrundstück, Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen) einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und das Ablagern oder Vernichten entstehen;
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Der Versicherer ersetzt die Kosten für das Aufräumen der Schadenstät- te einschließlich des Abbruchs stehengebliebener Teile, für das Abfah- ren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Lagern oder Vernichten. Hierunter fallen nicht Aufräumungskosten für durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzte Bäume.
Aufräumungs- und Abbruchkosten. Dies sind die infolge eines Versicherungs- falles notwendigen Kosten für das Auf- räumen der Schadenstätte einschließlich des Abbruchs stehen gebliebener Teile, für das Abfahren von Xxxxxx und sonstigen Resten zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Lagern oder Vernichten; hier- unter fallen auch Kosten für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. Hierunter fallen nicht Aufräumungskosten für umgestürzte Bäume.