Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) A2-2.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen be- hördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.3 findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schäden - die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen. - für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (z. B. Gewässerschaden- haftpflichtversicherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
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Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Um- weltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) 2.3.1. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behördli- chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Ver- ordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie die bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver- ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienendie- nen, abweichen. A1- 2.3 findet keine Anwen- dung.
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Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver- ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen behördli- chen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.4.2 fin- det keine Anwendung.
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Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.ideal-versicherung.de, www.xxv24.de
Ausschlüsse. (1) 3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: www.nv-online.de, www.gup-makler.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.xxv24.de, www.bootsversicherung-online-vergleich.de
Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Verordnun- gen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.wwk.de, www.wwk.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienendie- nen, abweichen.
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Samples: www.sparkasse-leipzig.de, www.sv-sachsen.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: www.wgv.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch da- durch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.nv-online.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anforderungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.mvk-versicherung.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anforderungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.mvk-versicherung.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver- ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienendie- nen, abweichen. B1-2.3 findet keine Anwen- dung.
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Samples: www.dvg-gestalt.de
Ausschlüsse. (1) 3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.nv-online.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungsan- sprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst be- wusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.helvetia.com
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. B1>2.1o findet keine Anwendung. Ausgeschlossen sind PLichten oder Ansprüche wegen Schäden – die durch unvermeidbare, notwendige oder in Kauf genommene Einwirkungen auf die Umwelt entstehen; – für die der Versicherungsnehmer aus einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel GewässerschadenhaLpLichtversi> cherung) Versicherungsschutz hat oder hätte erlangen können.
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Samples: www.interlloyd.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.. Ausgeschlossen sind Pflichten oder Ansprüche wegen Schä- den:
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Samples: www.diebayerische.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver-ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.nv-online.de
Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: rechner.prokundo.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller PersonenPerso- nen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichenab- weichen.
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Samples: www.volkswohl-bund.de
Ausschlüsse. (1) A2-3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungsneh- mer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.gdv.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfügun- gen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.ideal-versicherung.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen. A1-2.2.2 findet keine Anwendung.
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Samples: cdn.website-editor.net
Ausschlüsse. (1a) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungsansprü- che aller Personen, die den Schaden dadurch da- durch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen behörd- lichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.ammerlaender-versicherung.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht verur- sacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen Ver- ordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.xxv24.de
Ausschlüsse. (1) A2-1.3.1 Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche Versicherungs- ansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Sie gerichtete behördliche Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt- schutz dienen, abweichen.
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Samples: www.agentur-ketelhut.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz Umwelt-schutz dienen, abweichen.
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Samples: www.xxv24.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller PersonenPer- sonen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen Anordnungen Anord- nungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: Ver Wahrungsvertrag
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Sie gerichteten behördlichen Anordnungen oder VerfügungenVerfü- gungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.v-aktuell.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht ver-ursacht haben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer Versicherungs-nehmer gerichteten behördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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Samples: www.nv-online.de
Ausschlüsse. (1) Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden dadurch verursacht habenha- ben, dass sie bewusst von Gesetzen, Verordnungen oder an den Versicherungsnehmer gerichteten behördlichen be- hördlichen Anordnungen oder Verfügungen, die dem Umweltschutz dienen, abweichen.
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