Anschaffungsvereinbarung Musterklauseln

Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt, oder - sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder - sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreis- geschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden. Die Bank wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland verwahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpa- piere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemei- nen Geschäftsbedingungen. Die Bank wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche, gleichwertige Rechtsstellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpa- pieren im Ausland ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Trade Republic schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn (1) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren im Ausland ausführt oder (2) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die ebase schafft Fondsanteile im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Fondsan- teilen im Ausland ausführt, oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Fondsanteilen aus- führt, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherwei- se aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die ebase schafft Investmentanteile im Ausland an, wenn sie als Kommissionärin Aufträge über den Kauf von in- oder ausländi- schen Investmentanteilen im Ausland ausführt.
Anschaffungsvereinbarung. Trade Republic schafft Wertpapiere außerhalb Deutschlands an, wenn (1) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren außerhalb Deutschlands ausführt oder (2) Trade Republic als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt, die zwar in Deutschland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber außerhalb Deutschlands angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die ING schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wert- papieren im Ausland ausführt oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt. Effektiv verwahrte Xxxxxxxxxxx schafft die ING nicht an. Sollten Wert- papiere am Erfüllungstag nur effektiv lieferbar oder eine Lieferung der Wertpapiere marktseitig insgesamt nicht möglich sein, behält sich die ING vor, die Transaktion zu stornieren. Die ING wird die im Ausland angeschafften Wertpapiere im Ausland ver- wahren lassen. Hiermit wird sie einen anderen in- oder ausländischen Verwahrer (z. B. die Clearstream Banking AG) beauftragen oder eine eigene ausländische Geschäftsstelle damit betrauen. Die Verwahrung der Wertpapiere unterliegt den Rechtsvorschriften und Usancen des Verwahrungsorts und den für den oder die ausländischen Verwahrer geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die ING wird sich nach pflichtgemäßem Ermessen unter Wahrung der Interessen des Kunden das Eigentum oder Miteigentum an den Wert- papieren oder eine andere im Lagerland übliche gleichwertige Rechts- stellung verschaffen und diese Rechtsstellung treuhänderisch für den Kunden halten. Hierüber erteilt sie dem Kunden Gutschrift in Wert- papierrechnung (WR-Gutschrift) unter Angabe des ausländischen Staates, in dem sich die Wertpapiere befinden (Lagerland).
Anschaffungsvereinbarung. Die S Broker AG & Co. KG schafft Wertpapiere im Ausland an, wenn • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapie- ren im Ausland ausführt oder • sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpa- piere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder • sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren aus- führt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Fest- preisgeschäftes verkauft, die zwar im Inland börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die Sparkasse schafft Xxxxxxxxxxx im Ausland an, wenn – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpa- pieren im Ausland ausführt oder – sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäfts ausländische Wertpapiere verkauft, die im Inland weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder – sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäfts verkauft, die zwar im Inland börslich oder außer- börslich gehandelt, üblicherweise aber im Ausland angeschafft werden.
Anschaffungsvereinbarung. Die Bank schafft Wertpapiere außerhalb des Großherzogtums Luxemburg an, wenn » sie als Kommissionärin Kaufaufträge in in- oder ausländischen Wertpapieren außer- halb des Großherzogtums Luxemburg ausführt, oder » sie dem Kunden im Wege eines Festpreisgeschäftes ausländische Wertpapiere verkauft, die im Großherzogtum Luxemburg weder börslich noch außerbörslich gehandelt werden oder » sie als Kommissionärin Kaufaufträge in ausländischen Wertpapieren ausführt oder dem Kunden ausländische Wertpapiere im Wege eines Festpreisgeschäftes verkauft, die zwar im Großherzogtum Luxemburg börslich oder außerbörslich gehandelt, üblicherweise aber außerhalb des Großherzogtums Luxemburg ange- schafft werden.