Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.n-i-e.at, designkraft.at, trafo.cc
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss Aus- schluss der internationalen Verweisungsnormen Verweisungsformen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendungkeinerlei An- wendung.
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Samples: www.xn--dieschpfung-wfb.com, www.xn--dieschpfung-wfb.com
Anzuwendendes Recht. 15.1 Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: knc.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches österreichi- sches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: superpr.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen Bestim- mungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.smartcreation.at
Anzuwendendes Recht. Auf die alle Rechtsbeziehungen und Sachverhalte zwischen dem Kunden Auftraggeber und der Agentur ROTA ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter (ausgenommen UN-Kaufrecht)unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.landstrichwerbung.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur mir ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.by-mona.info
Anzuwendendes Recht. 14.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.sigmatau.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur Werbe- agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.agentur-b.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts UNKaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.rubikon.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.commercial.at
Anzuwendendes Recht. (1) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-UN- Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: mit-security.at
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwendenanzu- wenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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Samples: www.science-relations.com
Anzuwendendes Recht. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches materielles Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts finden keine AnwendungKaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch.
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Samples: www.projektagentur.at
Anzuwendendes Recht. 17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Agentur ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen Privatrechts und des UN-Kaufrechts finden keine Anwendunganzuwenden.
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Samples: www.linkingbrands.com