Anzeigepflichten. Das VU ist verpflichtet, Störungen, Mängel und Schäden in Bezug auf die von In- terCard zu erbringenden Leistungen sowie die Geltendmachung von Rechten durch Dritte gegenüber InterCard unverzüglich anzuzeigen, spätestens innerhalb von 24 Stunden nachdem das VU Kenntnis hat.
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Anzeigepflichten. Das VU ist verpflichtet, Störungen, Mängel und Schäden in Bezug auf die von In- terCard InterCard zu erbringenden Leistungen sowie die Geltendmachung von Rechten durch Dritte gegenüber InterCard unverzüglich anzuzeigenunverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nachdem das VU Kenntnis hatnach Feststellung InterCard anzuzeigen.
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Anzeigepflichten. Das VU ist verpflichtet, Störungen, Mängel und Schäden in Bezug auf die von In- terCard zu erbringenden Leistungen beim Betrieb oder bei den Einrichtungen sowie die Geltendmachung von Rechten durch Dritte gegenüber InterCard unverzüglich anzuzeigenunver- züglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nachdem das VU Kenntnis hatnach Feststellung InterCard anzu- zeigen.
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Anzeigepflichten. Das VU ist verpflichtet, Störungen, Mängel und Schäden in Bezug auf die von In- terCard zu erbringenden Leistungen beim Betrieb oder bei den Einrichtungen sowie die Geltendmachung von Rechten durch Dritte gegenüber InterCard unverzüglich anzuzeigenunverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nachdem das VU Kenntnis hatnach Feststellung InterCard anzuzeigen.
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