Ausschluss von Rechten des Versicherers Musterklauseln

Ausschluss von Rechten des Versicherers. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung gemäß Ziffer 2.2.1, zum Rücktritt gemäß Ziffer 2.2.2 und zur Kündigung gemäß Ziffer 2.2.3 sind jeweils ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeig- ten Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Wir können uns auf unsere Rechte • zum Rücktritt • zur Kündigung • zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rück- tritt (B3-1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) oder zur Ver- tragsänderung (B3-1.2.3) nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig- keit der Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (Ziff. 13.2.1), zum Rücktritt (Ziff. 13.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 13.2.3) sind jeweils ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Der Versicherer kann sich auf seine Rechte zum Rücktritt (B3-1.2.1), zur Kündigung (B3-1.2.2) oder zur Vertragsänderung (B3-1.2.3) nicht berufen, wenn er den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur Vertragsänderung (17.2.1), zum Rücktritt (17.2.2) und zur Kündigung (17.2.3) sind jeweils ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Ziffer 6.2.1), zum Rücktritt (Ziffer 6.2.2) und zur Kündigung (Ziffer 6.2.3) sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichtige Anzeige kannten.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Die Rechte des Versicherers zur a. Vertragsänderung, b. zum Rücktritt und c. zur Kündigung sind jeweils ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahren- umstand oder die unrichtige Anzeige kannte.
Ausschluss von Rechten des Versicherers. Die Rechte des Versicherers nach den Ziffern 6.2 bis 6.4 sind ausgeschlossen, wenn der Versicherer den nicht angezeigten Gefahrenumstand oder die unrichti- ge Anzeige kannte.