Variable Verzinsung Musterklauseln

Variable Verzinsung. Als Basis für die Berechnung der Zinsen können als Basiswert, einschließlich Körben von Basis- werten, herangezogen werden: ▪ Index/Indizes, Körbe ▪ Zinssatz/Zinssätze/Kombination von Zinssätzen Dazu zählen z.B.: - EURIBOR für eine bestimmte Laufzeit („Geldmarkt-Floater“ oder „Floating Rate No- tes“) oder - LIBOR für eine bestimmte Laufzeit („Geldmarkt-Floater“ oder „Floating Rate Notes“) oder - EUR-Swap-Satz für eine bestimmte Laufzeit („Kapitalmarkt-Floater“) oder - ein anderer Referenzzinssatz. „EURIBOR“ und „LIBOR“ sind wie folgt definiert: „der am Zinsberechnungstag um eine bestimmte Uhrzeit auf einer bestimmten Reuters- oder anderen Bildschirm-Seite genannte Satz für Interbank-Einlagen mit einer bestimmten Laufzeit.“
Variable Verzinsung a) Der vereinbarte Sollzinssatz ist an den von der Österreichischen Nationalbank veröffentlichten 3-Monats-EURIBOR gebunden. Basis ist hierbei der dem Monat des vom Kunden unterfertigten Leasingantrages vorangegangene Monatswert. Schwankungen dieses Indikators von bis zu 0,25 Prozentpunkten zum Vergleichsstichtag bleiben unberücksichtigt. Überschreitet die Veränderung seit der letzten Zinsanpassung jedoch 0,25 Prozentpunkte, so wird die gesamte Veränderung berücksichtigt und der Sollzinssatz sowie die vereinbarten Kreditraten entsprechend nach oben oder unten angepasst. Der aus Der Veränderung errechnete Sollzinssatz wird auf volle 0,125 Prozentpunkte aufgerundet und stellt so die Ausgangsbasis für die Berechnung weiterer Änderungen dar. Vergleichsstichtag für die Feststellung der Schwankungen des Indikators ist jeweils der letzte Bankarbeitstag der Monate November/Februar/Mai/August. Allfällige Änderungen des Sollzinssatzes erfolgen jeweils am 1.1./ 1.4./1.7./1.10. Bei neuen Verträgen wird eine Änderung des Sollzinssatzes frühestens zwei Monate nach Beginn der Laufzeit vorgenommen. b) Sollte der 3-Monats-EURIBOR auf einen Wert unter 0% fallen und sich daraus theoretisch ein negativer Sollzinssatz errechnen, wird ein Sollzinssatz von 0% herangezogen. Wird der „3-Monats- EURIBOR“ nicht mehr veröffentlicht, so tritt an seine Stelle der vom European Money Markets Institute, 1000 Brüssel, Identifikationsnummer 1768/99, ersatzweise veröffentlichte oder empfohlene Nachfolgezinssatz.
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung wird eine variable, erfolgsabhängige Verzinsung gezahlt. Grundlage der Berechnung der variablen Verzinsung ist der Jahres- überschuss im Einzelabschluss der Emittentin für jedes während der Laufzeit einer Schuld- verschreibung abgeschlossene Geschäftsjahr vor Abzug ertragsabhängiger Steuern (der
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung gibt es, bezogen auf 25 % des Nennbetrags der Teilschuldverschreibungen eine variable Verzinsung. Sollte die Emittentin von ihrem Recht zur vorzeitigen Rückzahlung von 25 % des Nennbetrags am Netto-Erträge aus Sachwertprojekten sind Brutto-Erträge abzüglich Aufwand. Brutto-Erträge im zuvor genannten Sinne erfassen Aufwand im zuvor genannten Sinne erfasst sämtlichen externen (nicht innerhalb der Gruppe entstandenen) Aufwand (zzgl. nicht abzugsfähiger Vorsteuer) der gemäß der Kostenrechnung der Aquila-Gruppe dem entsprechenden Ertrag direkt zurechenbar ist und der Aquila-Gruppe auch im jeweiligen, der Abrechnung zugrunde liegenden Zeitraum abgeflossen ist.
Variable Verzinsung. Neben der festen Verzinsung wird eine variable, erfolgsabhängige Ver- zinsung gezahlt. Grundlage der Berechnung der variablen Verzinsung ist der Jahresüberschuss im Einzelabschluss der Emittentin für jedes während der Laufzeit einer Schuldverschreibung abgeschlossene Geschäftsjahr vor Abzug ertragsabhängiger Steuern (der „Jahresüber- schuss“). Der Anspruch des Anleihegläubigers auf variable Verzinsung entspricht dem Anteil der von ihm zum Abschlussstichtag gehaltenen Schuldverschreibungen an den am Abschluss- stichtag insgesamt ausstehenden Schuldverschreibungen am Jahresüberschuss bis maximal eine Verzinsung von 10 % in Summe aus fester und variabler Verzinsung für das entsprechende Geschäftsjahr erreicht wurde. Die bis zum Rückzahlungstag aufgelaufene variable Verzinsung ist insgesamt am Rückzahlungstag fällig. Die Emittentin hat nach Ihrer ▇▇▇▇ die Möglichkeit die variable Verzinsung für einzelne Geschäftsjahre an die Anleger auszuschütten. Sollte die Emit- tentin von diesem Recht für ein Geschäftsjahr Gebrauch machen, so teilt sie dies den Anlei- hegläubigern durch Bekanntmachung gemäß § 9 der Anleihebedingungen bis zum 31. ▇▇▇▇ eines Geschäftsjahres mit. In diesem Fall wird die variable Verzinsung für das jeweilige Ge- schäftsjahr zum 1. Mai fällig.