Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ff. des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt, Treuhandvertrag & Prospekt
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ff. 28 des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds Teilfonds im Überblick“ beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: www.caiac.li
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ffArt. 27 des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds "Teilfonds im Überblick“ " beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifischer Anhänge Und Prospekt
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ffArt. des 25des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „"Fonds im Überblick“ " beschriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Fondsspezifischem Anhang Und Prospekt
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ffArt. 25 des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „"Fonds im Überblick“ " beschriebenen anlagepolitischen anlagepoliti- schen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: api.bwm.ch
Allgemeine Anlagegrundsätze und -beschränkungen. Das Fondsvermögen jeweilige Teilfondsvermögen wird unter Beachtung des Grundsatzes der Risiko- streuung Risikostreuung im Sinne der Regeln des UCITSG und nach den in Artikel 24 ff. 26 des Treuhandvertrags sowie nach den im Anhang A „Fonds "Teilfonds im Überblick“ beschriebenen " be- schriebenen anlagepolitischen Grundsätzen und innerhalb der Anlagebeschränkungen angelegt.
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Samples: Treuhandvertrag Inklusive Teilfondsspezifische Anhänge Und Prospekt