BESTÄTIGUNG-Definition

BESTÄTIGUNG. Der Verkäufer nimmt unverzüglich diese Bestellbedingungen an, indem er (i) dem Käufer eine schriftliche Bestätigung zurückschickt, oder (ii) jedwede Waren oder Materialien an den Käufer sendet. Jegliche Bedingungen aus Dokumenten des Verkäufers, die dieser Bestellung widersprechen, sind unwirksam, soweit nicht eigens schriftlich durch den Käufer akzeptiert.

Examples of BESTÄTIGUNG in a sentence

  • DER KUNDE WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS SONDERWÜNSCHE IM REGELFALL NUR DURCH AUSDRÜCKLICHE BESTÄTIGUNG DES LEISTUNGSERBRINGERS ZUM INHALT DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNGEN DES LEISTUNGSERBRINGERS WERDEN.

  • DIESE EINGANGSBESTÄTIGUNG STELLT NOCH KEINE BESTÄTIGUNG DER ANNAHME DES VERMITTLUNGSAUFTRAGS DAR.

  • ZUR LEISTUNGSPFLICHT GEHÖRT NACH BESTÄTIGUNG DURCH DEN LEISTUNGSERBRINGER DIE ÜBERGABE DER UNTERLAGEN ÜBER DIE VERMITTELTE(N) REISELEISTUNG(EN).

  • BESTÄTIGUNG: DURCH ANKLICKEN DER UNTEN BEFINDLICHEN SCHALTFLÄCHE UND/ODER BENUTZUNG DER SOFTWARE BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN HABEN, VERSTANDEN HABEN, UND DASS SIE ZUSTIMMEN, AND SEINE BEDINGUNGEN GEBUNDEN ZU SEIN.

  • DIE UNTERZEICHNENDE PERSON BESTÄTIGT, DASS ER/SIE ÜBER ALLE ERFORDERLICHEN BEFUGNISSE VERFÜGT, UM DIESE BESTÄTIGUNG IM NAMEN DES UNTERNEHMENS ZU UNTERZEICHNEN.

  • BESTÄTIGUNG DER KUNDE BESTÄTIGT MIT SCHRIFTLICHER ANGEBOTSANNAHME, DEN HINWEIS ZUR KENNTNIS GENOMMEN ZU HABEN UND DASS IM FALLE EINER AUFTRAGSERTEILUNG DIESE REGELN DEM VERTRAGSVERHÄLTNIS ZUGRUNDE LIEGEN.

  • FALLS DIE VORLIEGENDEN ALLGEMEI- NEN BEDINGUNGEN ALS ANNAHME O- DER BESTÄTIGUNG EINES BESTEHEN- DEN VERTRAGS AUSGELEGT WERDEN, UNTERLIEGT DIESE ANNAHME ODER BESTÄTIGUNG AUSDRÜCKLICH DER ZU- STIMMUNG DES KUNDEN ZU ETWAIGEN ZUSÄTZLICHEN ODER ANDERS LAU- TENDEN BEDINGUNGEN, DIE HIERIN ENTHALTEN SIND.

  • DER KUNDE WIRD DARAUF HINGEWIESEN, DASS SONDERWÜNSCHE IM REGELFALL NUR DURCH AUSDRÜCKLICHE BESTÄTIGUNG DES ANBIETERS ZUM INHALT DER VERTRAGLICHEN VERPFLICHTUNGEN DES ANBIETERS WERDEN.

  • ZUR LEISTUNGSPFLICHT GEHÖRT NACH BESTÄTIGUNG DURCH DEN ANBIETER DIE ÜBERGABE DER UNTERLAGEN ÜBER DIE VERMITTELTE(N) REISELEISTUNG(EN).

  • DIESE EINGANGSBESTÄTIGUNG STELLT NOCH KEINE BESTÄTIGUNG DER ANNAHME DES AUFTRAGS ZUR REISEVERMITTLUNG DAR.

Related to BESTÄTIGUNG

  • Kunde “ ist das Unternehmen, das in dem mit diesem Vertrag verknüpften Xxxxx als solches identifiziert wurde.

  • Bestellung Bestellung oder Auftrag des Kunden oder Annahme eines Angebots von Xxxxxxx über die Lieferung, Bereitstellung oder Erbringung von Waren, Software, Dokumentation und Dienstleistungen. Cyberangriff: Cyberangriffe, Eindringversuche, unbefugte Zugriffe durch Dritte und andere böswillige Aktivitäten. Dienstleistungen: Leistungen, zu deren Erbringung sich Xxxxxxx im Vertrag verpflichtet.

  • Dienstleistungen “ bedeutet die Dienstleistungen, die gemäß Spezifizierung in der Besonderen Dienstanweisung/ im Leistungsverzeichnis von Securitas im Rahmen dieser Vereinbarung zu erbringen sind.

  • Bilanzierungsbrennwert Der Bilanzierungsbrennwert stellt die Vorausschätzung eines Abrechnungsbrennwertes je Brennwertgebiet dar. Er unterliegt der monatlichen Überprüfung, soweit erforderlich. Das Brennwertgebiet ist ein Netzgebiet, in dem ein einheitlicher Abrechnungsbrennwert angewendet wird.

  • Versetzung ist die Zuweisung einer auf Dauer bestimmten Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben Ar- beitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

  • Vertrag “ bezeichnet die vorliegenden Geschäftsbedingungen und den von SAP angenommenen Auftrag.

  • Bilanzkreisnummer Eindeutige Nummer, die von dem Marktgebietsverantwortlichen an einen Bilanzkreisverantwortlichen für einen Bilanzkreis vergeben wird und insbesondere der Identifizierung der Nominierungen oder Renominierungen von Gasmengen dient.

  • Vertrauliche Informationen “ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

  • Geschäftstag “ im Sinne dieser Anleihebedingungen ist jeder Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem (i) das Trans-European Automated Real-Time Gross Settlement Express Transfer System 2 (TARGET2) oder ein entsprechendes Nachfolgesystem und (ii) Clearstream geöffnet sind und Zahlungen abwickeln.

  • Sub-Bilanzkonto Das Sub-Bilanzkonto ist ein Konto, das einem Bilanzkreis zugeordnet ist und die Zuordnung von Ein- und Ausspeisemengen zu Transportkunden und/oder die übersichtliche Darstellung von Teilmengen ermöglicht.

  • Unterbrechbare Kapazität Kapazität, die vom Netzbetreiber auf unterbrechbarer Basis angeboten wird. Die Nut- zung der unterbrechbaren Kapazität kann von dem Netzbetreiber unterbrochen werden.

  • Unternehmer “ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

  • Produkte “ bezieht sich auf Programme, Hardware, Integrierte Software und Betriebssystem.

  • Personenbezogene Daten “ alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;

  • Vertragspartner “: Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes, die als Xxxx oder für einen Xxxx einen Beherbergungsvertrag abschließt.

  • Gaswirtschaftsjahr Der Zeitraum vom 1. Oktober, 06:00 Uhr, eines Kalenderjahres bis zum 1. Oktober, 06:00 Uhr, des folgenden Kalenderjahres.

  • Werktage Abweichend von der Definition in § 2 Nr. 16 GasNZV sind im Folgenden unter Werktagen für die Fristenregelung alle Tage zu verstehen, die kein Sonnabend, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sind. Wenn in einem Bundesland ein Tag als Feiertag ausgewiesen wird, gilt dieser Tag bundesweit als Feiertag. Der 24. Dezember und der 31. Dezember eines jeden Jahres gelten als Feiertage.

  • Verbundenes Unternehmen “ bezeichnet jede juristische Person, die eine Partei kontrolliert, die von einer Partei kontrolliert wird oder die unter gemeinsamer Kontrolle mit einer Partei steht.

  • Monat M Monat M ist der Liefermonat. Der Liefermonat umfasst den Zeitraum vom 1. Tag 06:00 Uhr des Liefermonats bis zum 1. Tag 06:00 Uhr des Folgemonats. Bei untermonatlichen Lieferanmeldungen beginnt der Liefermonat am 1. Tag der Belieferung 06:00 Uhr. Bei untermonatlichen Lieferabmeldungen endet der Liefermonat um 06:00 Uhr des Folgetages.

  • Höhere Gewalt bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstandes, welches eine Partei daran hindert eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit diese Partei nachweist, dass

  • Abordnung ist die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäfti- gung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Ar- beitsverhältnisses.

  • Nutzer “ bezeichnet eine Person, die vom Auftraggeber Zugangsdaten für den Zugriff auf einen Schulungsservice erhält und die ein Mitarbeiter, Handlungsbevollmächtigter, Auftragnehmer oder Vertreter

  • Dokumentation “ bezeichnet die technische und funktionale Dokumentation von SAP für den Cloud Service sowie ggf. Beschreibungen von Rollen- und Verantwortlichkeiten (Roles and Responsibilities), in der jeweils gültigen Fassung, die dem Auftraggeber mit dem Cloud Service verfügbar gemacht werden.

  • GeLi Gas Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate der Bundesnetzagentur (Az. BK7-06-067) vom 20. August 2007 oder einer diese Festlegung ersetzende oder ergänzende Festlegung der Bundesnetzagentur.

  • Software “ bezeichnet lizenzierte Kopien von Microsoft-Software, die in den Produktbestimmungen aufgeführt sind. Software umfasst keine Onlinedienste, kann aber Teil eines Onlinedienstes sein.