Rechnungs-/ Referenzwährung des AIF Musterklauseln

Rechnungs-/ Referenzwährung des AIF. Die Rechnungswährung des AIF sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden / wird in lit. A dieses Anhangs „Fonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung des AIF erfolgt. Bei der Referenzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwicklung des AIF optimal eignen.
Rechnungs-/ Referenzwährung des AIF. Die Rechnungswährung des Teilfonds sowie die Referenzwährung pro Anteilsklasse werden in Anhang B „Teilfonds im Überblick“ genannt. Bei der Rechnungswährung handelt es sich um die Währung, in der die Buchführung der Teilfonds erfolgt. Bei der Refe- renzwährung handelt es sich um die Währung, in der die Performance und der Nettoinventarwert (der „NAV“, Net Asset Value) der Anteilsklassen berechnet werden. Die Anlagen erfolgen in den Währungen, welche sich für die Wertentwick- lung des jeweiligen Teilfonds optimal eignen.

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  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………