Höhere Gewalt Clauses Exemplaires

Höhere Gewalt. Unter höherer Gewalt wird jedes Ereignis verstanden, das den ordentlichen Vertragsablauf beeinflusst und von ZM nicht kontrolliert und beeinflusst werden kann. Das trifft auf jedes Ereignis zu, das vor allem beim Lieferanten, Auslieferer oder Spediteur von ZM auftritt. In einem Fall höherer Gewalt behält ZM sich das Recht vor, den Vertrag vollständig oder teilweise zu annullieren, ohne dass der Xxxxxx eine Entschädigung fordern könnte. ZM bemüht sich jedoch, den Vertrag trotz widriger Ereignisse zu erfüllen. Diesbezüglich besitzt ZM das Recht, ihre Vertragspflichten selbst durch aufeinander folgende Teillieferungen zu erfüllen.
Höhere Gewalt. 1) Jeder Fall höherer Gewalt hat Einstellung der vereinbarten Lieferfristen zur Folge und gibt weder ein Recht auf Auflösung noch auf Schadenersatz. Es gelten in jedem Fall als höhere Gewalt: Unterbrechung der Belieferung seitens unserer Lieferanten, Streik, Aussperrung, Feuer.
Höhere Gewalt. 16.1. Kann Lilliputiens seine vertraglichen Verpflichtungen wegen höherer Gewalt oder wegen behördlicher Maßnahmen, die sich auf den Vertrag auswirken („fait du prince“), nicht erfüllen (insbesondere die Pflicht zur Lieferung der Ware), wird Lilliputiens während der Zeit, die das wesentliche Hindernis xxxxxx und für eine angemessene Anlaufphase von seinen vertraglichen Pflichten befreit, ohne dass gegenüber dem Händler Haftungs- und Schadenersatzpflichten greifen. Dieselbe Regel gilt, wenn die Erfüllung der Pflichten von Lilliputiens aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände, die außerhalb der Kontrolle von Lilliputiens liegen, in unzumutbarer Weise behindert oder anderweitig vorübergehend unmöglich gemacht wird. Als Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse gelten Ereignisse, die sich der Kontrolle der Vertragsparteien entziehen, die sie nach vernünftigem Ermessen nicht hätten vorhersehen können und die sie nach vernünftigem Ermessen nicht hätten verhindern oder überwinden können, soweit ihr Auftreten die Erfüllung der Pflichten vollkommen unmöglich macht. Insbesondere die folgenden Umstände, aber nicht nur diese, sind Fällen höherer Gewalt oder unvorhergesehenen Ereignissen gleichgestellt: Streik aller oder eines Teils der Mitarbeiter von Lilliputiens oder seiner üblichen Transportanbieter, Feuer, Überschwemmung, Krieg, Produktionsunterbrechungen wegen unvorhersehbaren Pannen, die Unmöglichkeit der Beschaffung von Rohstoffen, Epidemien, Einschränkungen wegen Tauwetters, Straßensperrungen, Streiks oder Versorgungsunterbrechungen im Elektrizitätsbereich, Versorgungsunterbrechungen, die nicht Lilliputiens zuzuschreiben sind, sowie jede andere Versorgungsunterbrechung, die den Lieferanten von Lilliputiens zuzurechnen ist.
Höhere Gewalt. Keine der beiden Parteien ist für eine Nichterfüllung oder eine Verzögerung der Leistung verantwortlich, die durch Krieg, Feindseligkeit, Terrorismus, zivilen Ungehorsam, Feuer, Erdbeben, höhere Gewalt, Naturkatastrophen, Unfälle, Pandemien, Arbeitsunruhen, staatliche Beschränkungen (einschließlich der Verweigerung oder Aufhebung von Export-/Import- oder anderen Lizenzen) oder andere Ereignisse, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der verpflichteten Partei liegen, verursacht wurde, vorausgesetzt, dass die betreffende Partei die andere Partei innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Entdeckung des Ereignisses höherer Gewalt schriftlich darüber informiert. Beide Parteien werden angemessene Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen eines Ereignisses höherer Gewalt abzumildern. Im Falle eines solchen Ereignisses höherer Gewalt wird xxx Xxxxx für die Erfüllung oder Heilung für einen Zeitraum verlängert, der der Dauer des Ereignisses höherer Gewalt entspricht, jedoch in keinem Fall mehr als dreißig (30) Tage. Dieser Abschnitt entbindet keine der beiden Parteien von der Verpflichtung, angemessene Verfahren zur Wiederherstellung nach einer Katastrophe einzuführen und einzuhalten.
Höhere Gewalt. Jede der Parteien ist von jeglicher Haftung befreit, wenn sie eine ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise, auch vorübergehend, aufgrund eines Ereig- nisses von höherer Gewalt nicht erfüllen kann. ARTIKEL 9 –
Höhere Gewalt. Sind als höhere Gewalt bezeichnet, alle Ereignisse, unabhängig von dem Wille der einen oder anderen Partei oder unwiderstehlich, die die normale Ausführung des Herstellungs-, Lieferungs- und Versorgungsprogramme stören. Die Partei, die die Gewalt geltend macht, benachrichtigt sofort die andere Partei und gibt ihr xxx Xxxxx, während der sie, ihrer Meinung nach, unfähig sein wird ihre Verpflichtungen einzuhalten, an. Die andere Partei ist dann berechtigt ohne irgendeine Schadenersatzpflicht, sich ihren Pflichten, ausser der Bezahlung der schon empfangenen Waren, zu entziehen, xxxxxxx die Folgen dieser höreren Gewalt nicht ausser Kraft getreten sind. Diese Beendigung wird durch Einschreibebrief mit Empfangsbestätigung von der Partei, die die hörere Gewalt geltend gemacht hat, angekündigt. Wenn die Folgen länger als SECHS Monate nach Benachrichtigung der höheren Gewalt dauern, übereinkommen die Parteien über die Entwicklung und die nötigen Änderungen der Bestellung. Wenn sie sich nicht einig werden, dann : - ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn der Xxxxxx die höhere Gewalt gel- tend macht ; - ist der Xxxxxx berechtigt, den Vertrag aufzuheben, wenn der Verkäufer die höhere Gewalt gel- tend macht.
Höhere Gewalt. QONTO – XXXXXX SAS, mit einem Kapital von 250.995,35 €. SIREN 819 489 626 – 00 xxx xxx Xx Xxxxxxx, 75009 Paris
Höhere Gewalt. Keine der beiden Seiten kann dafür haftbar gemacht werden, wenn eine Verpflichtung des vorliegenden Vertrags aufgrund von rechtlich anerkannter höherer Gewalt nicht oder verspätet ausgeführt wird.
Höhere Gewalt. Wenn die Lieferung der Güter oder Leistungen an die Käuferin oder deren Kunden wegen Umständen außerhalb eines angemessenen Einflusses der Käuferin oder deren Kunden sich um mehr als dreißig (30) Tage verzögert, so kann die Käuferin den Vertrag (ganz oder teilweise) ohne Entschädigung aussetzen oder von ihm zurücktreten.
Höhere Gewalt. I. Höhere Gewalt bedeutet jedes Ereignis außerhalb der Vertragsparteien mit einem unvorhersehbaren und unüberwindlichen Charakter, das den Kunden bei der Durchführung der Reise, des Workshops oder der Veranstaltung daran hindert die vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise zu erfüllen.