Ratenzahlung Musterklauseln

Ratenzahlung. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die gestundeten Raten des laufenden Versicherungsjahres werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer mit einer Rate ganz oder teilweise in Verzug gerät oder wenn eine Entschädigung fällig wird.
Ratenzahlung. 1. Anerkennung der fälligen Forderung(en)
Ratenzahlung. Soweit COCOMA und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.
Ratenzahlung. Der Kunde hat das Recht, eine Ratenzahlung innerhalb von 10 (zehn) Kalendertagen nach Ablauf der Zahlungsfrist für die Rechnung zu verlangen, sofern der Rechnungsbetrag mehr als 3 (drei) Mal so hoch ist wie der durchschnittliche Rechnungsbetrag jener Rechnungen, die in den 12 (zwölf) Monaten vor der Ausstellung der betroffenen Rechnung ausgestellt wurden. Die Ratenzahlung kann per E-Mail beim Wärmelieferanten unter der folgenden Adresse angefordert werden: xxxx@x-xxxx-xxxx.xx. In diesem Fall werden dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des von der Europäischen Zentralbank festgelegten offiziellen Referenzzinssatzes berechnet, der unter xxx.xxxxxxx.xx abrufbar ist und ab dem Tag des Ablaufs der Zahlungsfrist der Rechnung berechnet wird. Die Beträge, die Gegenstand der Ratenzahlungen sind, werden in eine Anzahl von aufeinanderfolgenden Raten mit konstantem Betrag aufgeteilt, die höchstens den in den letzten 12 (zwölf) Monaten ausgestellten Rechnungen entspricht, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart. Die Raten, die nicht kumuliert werden können, haben eine Häufigkeit, die der Periodizität der Rechnungsstellung entspricht, unbeschadet des Rechts des Wärmelieferanten, die Raten mit anderen Dokumenten als der Rechnung anzulasten. Im Falle der Beendigung des Vertrages hat der Wärmelieferant das Recht, den Kunden zur sofortigen Zahlung der noch nicht fälligen Raten aufzufordern.
Ratenzahlung. Ist die Zahlung des Jahresbeitrags in Raten vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Rate des ersten Jahresbeitrags. Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten ausstehende Raten als gestundet. Sie werden sofort fällig, wenn der Versicherungsnehmer in Verzug gerät oder soweit eine Entschädigung fällig ist.
Ratenzahlung. Die an Sie gerichtete Forderung (z. B. Beitrag/Versicherungsprämie) kann durch Vereinbarung periodisch wiederkehrender Zahlungstermine (Raten) gezahlt werden. Ist eine solche Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehenden Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet. Die noch ausstehenden Raten der laufenden Versicherungsperiode werden allerdings sofort fällig, wenn Sie mit einer Rate ganz oder teilweise in Ver- zug geraten, oder soweit eine Entschädigung fällig wird, mit welcher wir aufrechnen können. Wir können mit einer fälligen Forderung gegen eine Forderung aus dem Versicherungsvertrag auch dann aufrechnen, wenn die- se Forderung nicht Ihnen, sondern einem Dritten zusteht.
Ratenzahlung. 11.5.1 Ist Ratenzahlung vereinbart, so gelten die ausstehen- den Raten bis zu den vereinbarten Zahlungsterminen als gestundet.
Ratenzahlung. Soweit Xxxxx und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminverlust im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart
Ratenzahlung. Es gelten die Regelungen des § 12 der AHB entsprechend.
Ratenzahlung. Soweit PICS und der Auftraggeber eine Ratenzahlungsvereinbarung abschließen, gilt Terminsverlust im Fall der nicht fristgerechten Bezahlung auch nur einer Rate als vereinbart.