Common use of Zahlung Clause in Contracts

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Samples: doc.morningstar.com, wwk.esg4insurance.tools.factsheetslive.com

Zahlung. Der Kunde erhält monatliche Abrechnungen. Der Rechnungsbetrag ist mit der Rechnungserteilung zur Zahlung innerhalb von sieben Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Zahlung hat bei allen Anteilen des Kunden ist bewirkt, sobald der Rechnungsbetrag auf dem Konto des Auftragnehmers gutgeschrieben ist. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes oder eine Aufrechnung seitens des Kunden ist nur dann zulässig, wenn dessen Gegenforderung von dem Auftragnehmer nicht bestritten wird oder rechtskräftig festgestellt ist. Für jede Mahnung, die die Auftragnehmer dem Kunden innerhalb des Verzuges zustellt, wird eine Mahngebühr in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Höhe von Bankgebühren 5,00 € pro versandter Mahnung erhoben. Eine vertragsgemäße Belieferung des Kunden mit Medieninhalten im Bereich Medienbeobachtung, Pressespiegel und Medienanalyse erfolgt immer unter der Bedingung der richtigen und rechtzeitigen Belieferung des Auftragnehmers durch dessen Zulieferer mit den entsprechenden Medieninhalten (wie z. B. Zeitungs- und Zeitschriftenmaterial, Web-Content, TV und Hörfunkbeiträge) und nur für den Fall, dass die Nichtbelieferung nicht von dem Auftragnehmer zu vertreten sind. Bei Nichtverfügbarkeit der Leistung wird der Kunde umgehend informiert. Aus urheberrechtlichen und technischen Gründen ist der Auftragnehmer darauf angewiesen, dass seine vertraglich geschuldete Tätigkeit der Medienbeobachtung, dem Pressespiegel und der Medienanalyse durch Rechercheure, also auf menschlicher Leistung basierend, erbracht wird. Es kann keine Gewähr für die Vollständigkeit der Medienauswertung übernommen werden. Der Kunde kann keinerlei Rechte geltend machen, die darauf beruhen, dass von dem Auftragnehmer nicht alle Erwähnungen, die den in dem Auftrag bezeichneten Suchbegriffen entsprechen, recherchiert werden konnten. Erhält der Kunde Medieninhalte, die nicht vertragsgemäß sind, so kann er diese innerhalb einer Frist von drei Geschäftstagen nach 30 Tagen unter Beifügung der fehlerhaften Medieninhalte schriftlich gegenüber dem betreffenden Handelstag zu erfolgenAuftragnehmer reklamieren. Bei berechtigten Reklamationen erhält er eine Gutschrift in Höhe des jeweiligen Medienpreises, die mit zukünftigen Forderungen des Auftragnehmers verrechnet wird. Ein Anspruch auf Nachlieferung ist im Übrigen ausgeschlossen, sofern in die Nachlieferung aus tatsächlichen Gründen unmöglich ist und der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Auftragnehmer diese Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Die Haftung des Auftragnehmers bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich auf den vertragstypischen Durchschnittsschaden. Gleiches gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Mit Ausnahme der Arglist verjähren Schadensansprüche wegen eines Mangels innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der vertraglichen Leistung. Der Kunde haftet selbst für den Fall angegeben istsämtliche Schäden, dass die mit dem unbefugten Umgang der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft Zugangskennungen und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge Passwörter für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind Kundenportale in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtZusammenhang stehen.

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Samples: www.landaumedia.de, www.landaumedia.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Zahlungen (Nettopreis zuzüglich Mehrwertsteuer) sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen. Es gilt eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung per Vorkasse oder per Barnachnahme (zzgl. der Nachnahmegebühr) nach Xxxx des Auftragnehmers als vereinbart, wenn eine Überprüfung des Auftraggebers durch eine Wirtschaftsauskunftei ergibt, dass über den Auftraggeber negative Zahlungserfahrungen vorliegen und der Auftraggeber aus diesem Grunde von Bankgebühren innerhalb der Wirtschaftsauskunftei als risikobehaftet eingestuft wird. Unter risikobehaftet wird ein Bonitätsindex von drei Geschäftstagen mindestens 3,0 nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenBürgel Score verstanden, sofern d.h. zum Auftraggeber lagen Bürgel negative Zahlungserfahrungen in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung istVergangenheit vor. Ist Die Vorkassenregelung oder die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderBar-Nachnahme gilt ebenfalls als vereinbart, wenn der Fonds zwei Auftragnehmer durch seinen Versicherungspartner Xxxxxxxxxxx Finance Service wegen schwacher Bonität des Auftraggebers (Score von über 300 nach der Wirtschaftsauskunftei Creditreform) keine Versicherungsdeckung zu dem Auftrag erhält. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder mehr Handelswährungen hatVorleistungen kann hierfür ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Kosten des Anlegers durchgeführtAufrechnungsrechte nicht zu. Die Verwaltungsgesellschaft kann Rechte nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar§ 320 BGB bleiben jedoch erhalten, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich solange und soweit der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtAbschnitt VI nicht nachgekommen ist.

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Samples: de.swedex.eu, de.swedex.eu

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln bar ohne jeden Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern falls keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Anzahlung vor. Ebenso können wir vor Absendung der Ware eine Vorauszahlung verlangen. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht oder in unzulänglicher Weise geleistet werden, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Wird, aus welchem Xxxxxx auch immer, vom Käufer ein Rücktritt von seiner verbindlichen Bestellung einseitig erklärt und aus diesem Grunde die Übernahme bzw. Abholung verweigert, so tritt für den Fall, dass wir Erfüllung begehren, die Fälligkeit auch ohne gesonderte Rechnungslegung oder Mahnung sofort von selbst ein. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, statt Erfüllung eine Stornogebühr in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für Höhe von 20% der Auftragssumme zu begehren. Allfällig gewährte Zahlungsmodalitäten sind in diesem Falle hinfällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges eines Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach vorangegangener schriftlicher Androhung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und sämtliche beim Käufer lagernde, vom Verkäufer gelieferte Waren bis zum Wert des aushaftenden Rechnungssaldos zurückzuverlangen, und der Käufer verpflichtet, diese Waren herauszugeben. Von der jeweils noch aushaftenden Schuldsumme werden 6% p.a. über dem jeweiligen Zinsfuß der Österreichischen Nationalbank an Verzugszinsen berechnet. An den Fall angegeben istVer- käufer geleistete Vorauszahlungen verfallen bis zu einer Höhe von 20% der Auftragssumme als Konventionalstrafe. Die Kosten des Rücktransportes an den Firmensitz des Verkäufers gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Hat der Verkäufer zum Ausdruck gebracht, dass er die Rücklieferung wegen Zahlungsverzuges verlangt, so ist der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf Käufer nicht mehr berechtigt, die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen Waren weiter zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderveräußern, wenn diese auch ursprünglich zur Weiterveräußerung bestimmt waren. Weiters ist der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hatVerkäufer berechtigt, in unbeschadet seiner weitergehenden Schadenersatzansprüche, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen bis zur Bezahlung der vom Anleger bezeichneten Währungnoch ausständigen Schuld aufzuschieben bzw. Nach vorheriger Absprache mit bei erfolglosem Verstreichen der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Nachfrist auch von diesen Verträgen zurückzutreten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Anleger Käufer, neben den Verzugs- zinsen die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzungist er damit einverstanden, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Aufwendungen) Inkassospesen dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtKapital hinzugerechnet werden.

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Samples: www.rohol.at, mail.rohol.at

Zahlung. Die Zahlung hat erbrachte Leistung wird nach ihrer Abnahme verrechnet. Bei Leistungen, deren Dauer ein Monat übersteigt, wird mangels anderer Vereinbarung 1/3 des Preises bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Auftragsbestätigung, 1/3 des Preises zur Hälfte der Lieferzeit und der Rest des Preises bei der Leistungsabnahme verrechnet. Wiederkehrende Leistungen sind für den vereinbarten Zeitraum – wenn nicht ausdrücklich an- ders vereinbart – aliquot quartalsweise im Vorhinein mit Teilrechnung zu ver- rechnen. Rechnungsbeträge sind mangels anderer Vereinbarung unverzüglich (spätes- tens 14 Tage nach Rechnungslegung) und ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern Abzüge auf das in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für Rech- nung angeführte Konto einzuzahlen. Alle damit im Zusammenhang stehenden Steuern, Spesen und Xxxxxx gehen zu Lasten des Auftraggebers. Beide Parteien können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen oder ein Zurückbehal- tungsrecht wegen solcher Ansprüche geltend machen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem der Auftragnehmer über sie verfügen kann. Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungstermine werden unbeschadet etwaiger anderer Rechte des Auftragnehmers als Verzugszinsen die jeweils nachgewiesenen bankmäßigen Überziehungszinsen, mindestens jedoch 10 % p.a., berechnet. Die vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise zuzüglich etwaiger Steuern, Spesen und Zinsen in dessen Eigentum. Der Auftraggeber tritt hiermit an den Fall angegeben istAuftragnehmer zur Sicherung von dessen Entgeltforderungen seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbe- haltsgegenständen, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder vermischt wurde, ab. Der Auftraggeber ist zur Verfügung über die unter Eigentumsvorbe- halt stehenden Gegenstände bei Weiterverkauf mit Stundung des Preises nur unter der Bedingung befugt, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache er gleichzeitig mit der Übertragungsstelle Weiterveräußerung den Zweitkäufer von der Sicherungszession verständigt oder die Zession in seinen Geschäftsbüchern anmerkt. Auf Verlangen hat der Auftraggeber dem Investor Servicing Team vor Ort kann Auftragnehmer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekannt zu geben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Un- terlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenAbtretung zu machen. Ein solcher Devisenumtausch wird Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Risiko das Eigentumsrecht des Auftragnehmers hinzu- weisen und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten diesen unverzüglich zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtverständigen.

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Samples: assets.new.siemens.com

Zahlung. Die Zahlung hat Zahlungen sind zu leisten bar ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Lieferers wie folgt : Ein Drittel der Auftragssumme bei allen Anteilen Auftragserteilung, ein Drittel der Auftragssumme bei Anlieferung der hauptsächlichen Materialien, ein Drittel der Auftragssumme bei der unmittelbar nach der Montage vorzunehmenden probeweisen Inbetriebsetzung. Tagelohnabrechnungen sind eine Woche nach Rechnungspostdatum zu bezahlen. Bei Überschreitung der Zahlungsfristen werden – ohne dass es einer Mahnung bedarf – Zinsen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Höhe der Bankzinsen gemäß den jeweiligen Banksätzen für kurzfristige Kredite berechnet, mindestens jedoch 2% über dem geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Bei andauernder Überschreitung der Zahlungsfristen sind wir jederzeit dazu berechtigt die Arbeiten einzustellen und den Vertrag schriftlich zu kündigen (§9 Nr. 2 VB/B). Diskontfähige Wechsel werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber hereingenommen. Für Wechsel und Schecks wird keine Verbindlichkeit für rechtzeitige Vorlegung und Beibringung des Protests übernommen. Diskontspesen, Einzugsspesen, Kursverluste, und dergleichen fallen dem Einsender zur Last. Sind wir über die Zahlungsfähigkeit eines Bestellers nicht genügend unterrichtet, so sind wir berechtigt , Vorauszahlung zu verlangen, auch wenn ein Vertrag schon ordnungsgemäß geschlossen ist. Das gleiche gilt, wenn wir Auskünfte erhalten, die uns nicht zufrieden stellen. Geht ein uns von Bankgebühren innerhalb einem Kunden gegebener Wechsel oder Scheck zu Protest, werden sämtliche von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag Kunden noch offen stehende Zahlungen sofort fällig. Weitere Wechsel und Schecks mit späteren Fälligkeitsterminen sind dann von dem Kunden sofort in bar zu erfolgen, sofern bezahlen. Gegenüber unseren Rechnungsbeträgen stehen dem Besteller in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes keinem Fall ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu. Dies gilt auch für den Fall angegeben istFall, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung istBesteller den Lieferungsgegenstand beanstandet. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt Der Besteller muß wegen solcher Ansprüche besonders klagen. Zur Abrechnung gelangt jeweils der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung am Tage der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25Abrechnung gültige gesetzliche Mehrwertsteuersatz.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Samples: www.kurz-heizung.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenArtikel können per Bankeinzug, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben istBezahlen mit Amazon, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt Kreditkarte (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vorAmerican Express, Visa, Master Card), wird PayPal, Sofortüberweisung bezahlt werden. Eine Zahlung per Rechnung ist nicht möglich. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Wir behalten uns abhängig von dem Ergebnis der Überprüfung Ihrer Daten (Identitäts- und Bonitätsprüfung) den Ausschluss bestimmter Zahlungsarten vor. Die Zahlungsart Bankeinzug setzt unter anderem eine erfolgreiche Identitäts- und Bonitätsprüfung voraus. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Xxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxx zusammen, von der wir die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgldazu benötigten Daten erhalten. Anhang A, Ziffer 25.)E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx. Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende Informationen erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung. Der Besteller weist sein Kreditinstitut (durch die angegebene IBAN/BIC bezeichnet) unwiderruflich an, bei Nichteinlösung der Lastschrift/des Prospekts zusammengefasstBankeinzuges oder bei Widerspruch durch den Besteller der Firma Trigema Inh. Die X. Xxxxx e.K. seinen Namen, seine Anschrift und seine Kontoverbindung vollständig mitzuteilen, damit ein Zahlungsanspruch gegen den Besteller geltend gemacht werden kann. Entstandene Kosten durch Widerruf der Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptierenoder bei mangelnder Deckung des Xxxxxx werden dem Kaufpreis hinzugefügt. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache Sollten Sie mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Bezahlung in Verzug geraten, so ist TRIGEMA berechtigt, Mahngebühren in Höhe von 5,00 € in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern Kunde im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht Falle des WirtschaftsprüfersZahlungsverzugs alle durch zweckentsprechende Maßnahmen verursachte Kosten zur Beitreibung der offenen Forderungen zu ersetzen u.a. Nähere Einzelheiten prozessrechtliche Kostenersatzpflicht, Verzugszinsen in gesetzlich zulässiger Höhe, Spesen, Kosten der Forderungseinziehung (u.a. Kosten eines konzessionierten Inkassoinstitutes und eines beauftragten Rechtsanwaltes) und Bearbeitungskosten. Weitere Informationen zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22unseren Zahlungsarten und evtl. von Anhang A dargelegtZusatzkosten erhalten Sie hier.

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Samples: www.trigema.de

Zahlung. Zahlungskonditionen werden nach Vereinbarung vorderseitig angedruckt. Ansonsten gelten 14 Tage netto. Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen wenigstens in Höhe von 5 % über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der EZB verrechnet. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären. Soweit vom Besteller im Falle einer Lieferung ein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unseres Entgeltes zustehen sollte, ist dieses mit der Höhe des Deckungskapitals der angemessenen Verbesserungskosten beschränkt. Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Bestellers, sind wir berechtigt, entweder sofortige Barzahlung oder Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller Schadenersatz, insbesondere Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen, zu verlangen. REKLAMATION: Reklamationen können bei sonstigem Anspruchsverlust nur innerhalb eines Werktages nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei beschädigten Sendungen ist unmittelbar Schadensfeststellung durch den Auslieferer zu veranlassen (Spediteur, Post oder Bahn), ansonsten müssen wir eine Schadensregulierung ablehnen. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Gegen Textfehler muss der Auftraggeber sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Verantwortung für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (reklamierte Textfehler geht auf den Auftraggeber über. Nachträgliche Reklamationen werden nicht anerkannt. Nach unserer Xxxx können Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung oder liegt der Lieferung einer mangelfreien Ware erfüllt werden, aber auch durch Gewährung einer angemessenen Preisminderung, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Wird die gelieferte Ware vom Besteller verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits. Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zeichnungsantrag für Zustimmung gegeben haben. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die erste Zeichnung von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Bei Sonderbestellungen und Sonderanfertigungen sind exakte Angaben erforderlich, da wir einen nachträglichen Umtausch oder eine Warenrücknahme nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft durchführen können. Sortimentsänderungen müssen wir uns vorbehalten. Handelsübliche und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglherstellungstechnisch bedingte Abweichungen etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farb- und Maßabweichungen oder dergleichen. Anhang A, Ziffer 25.)Über- oder Unterlieferungen bei Sonderbestellungen bzw. Weitere Zahlungsanweisungen Bestellungen mit Werbeaufdruck bis zu zehn Prozent sind am Ende des Prospekts zusammengefasstuns gestattet Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vorBeweislast, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen dass ein von uns zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen vertretender Mangel bei Ablieferung bereits vorgelegen hat, in trifft ausschließlich den Besteller. Eine Verlängerung der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtGewährleistungsfrist wegen einer Mängelbehebung erfolgt nicht.

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Samples: www.469schutzbekleidung.at

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen spätestens 5 Werktage nach dem betreffenden Handelstag Rechnungserhalt und Lieferung der Ware zu erfolgen. Sollten die Parteien das Gutschriftverfahren durchführen, sofern in gilt die vorstehende Regelung bei Erstellung der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Gutschrift. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt zwischen den Parteien der Zeitpunkt der Gutschrift auf dem vom Auftragnehmer bezeichneten Konto. Die Rechnung/Gutschrift wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Sollte die Gutschrift nicht zum vorbezeichneten Zeitpunkt ausgestellt werden, ist für Fristberechnungen der Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) maßgeblich. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen kann angemessene Vorauszahlung verlangt werden. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist nur zulässig, soweit die Gegensprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zurückbehaltungsrechte darf der Autraggeber nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch und unser Anspruch aus demselben Vertrag stammen. Das kaufmännische Zurückbehaltungsrecht gem. §369 HGB gilt für den Fall angegeben istAuftraggeber nicht. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass die Erfüllung des Zahlungsanspruchs durch die mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet wird, so kann der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Abrechnungswährung istWeiterarbeit einstellen. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderzu, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache Auftraggeber sich mit der Übertragungsstelle Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. § 321 II BGB bleibt unberührt. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Xxxxx der Auftraggeber nicht spätestens drei Tage nach Rechnungserhalt und Lieferung der Ware den Preis einschließlich der Nebenkosten gem. Ziff. II (”Preise”), kommt er auch ohne Mahnung in Verzug. Sollten die Parteien das Gutschriftverfahren durchführen, gerät der Auftraggeber 3 Tage nach Erstellung der Gutschrift in Verzug. Ziff. III Abs. 1 Satz 3 und 4 finden entsprechende Anwendung. Sollten die Parteien Ratenzahlung vereinbart haben und gerät der Auftraggeber für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Rate oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann eines nicht unerheblichen Teils der Anleger Rate in Verzug oder gerät er in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt mit der Entrichtung der Raten in Höhe eines Betrages in Verzug, der die Rate für zwei Monate erreicht, so ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Auftraggeber die Zahlung an die Übertragungsstelle des gesamten offen stehenden Restbetrages auf einmal zu verlangen. Zahlungsziele – auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; Vertragsverhältnisses der Parteien – ist der Auftragnehmer dann berechtigt zu kündigen und die Übertragungsstelle sofortige Erfüllung der Verbindlichkeiten zu verlangen. Verlangt der Auftragnehmer unter Vorbehalt gelieferte Xxxx von dem Auftraggeber heraus, bedeutet dies nicht den Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, eine entsprechende Erklärung wird dann von dem Auftragnehmer abgegeben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber nach den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtgesetzlichen Bestimmungen an Dritte abzutreten.

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Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Vorbehaltlich abweichender Regelungen sind alle Rechnungen unver- züglich, spätestens innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rech- nungsdatum ohne Abzug zahlbar. Gegenüber Zahlungsansprüchen der CTA kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. Ebenso dürfen Zahlungen nur zurückgehalten, verzögert, unter Vorbehalt geleistet oder unterbrochen werden, sofern unbestrit- tene oder rechtskräftig festgestellte Gegenansprüche bestehen. Sofern nicht schriftlich und ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, unterliegen die Preise der Produkte keinen Abzügen oder Rabatten durch CTA. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche der CTA werden für rückständige Beträge, ohne dass es einer Mahnung bedarf, vom Fälligkeitstag an Zinsen in Höhe von Bankgebühren 8 % über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB) berechnet. Diese Verzugszinsen laufen ohne vorherige Benachrichtigung am ersten Tag nach dem Tag auf, an dem die Zah- lung fällig ist. Ferner ist CTA im Falle eines Zahlungsverzugs berech- tigt, (i) die Erfüllung sämtlicher ihrer Pflichten auszusetzen, (ii) sämtli- che offenen Bestellungen mit dem Auftraggeber innerhalb von drei Geschäftstagen acht (8) Tagen nach dem betreffenden Handelstag Zugang einer förmlichen Zahlungsaufforderung an den Auftraggeber durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein zu erfolgenstornie- ren, sofern in sowie (iii) vom Auftraggeber zu verlangen, dass dieser die Pro- dukte auf seine eigenen Kosten und Gefahr zurücksendet. Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für CTA gegen den Fall angegeben Auftraggeber ist CTA außerdem berechtigt, durch eingeschriebenen Brief mit Rückschein die sofortige Zahlung sämtlicher anderen Rech- nungen zu verlangen, die als Folge des Verzugs fällig werden. Ist CTA zur Vorleistung verpflichtet, und werden CTA nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, nach denen von einer wesentlichen Vermögensverschlechterung des Auftraggebers auszugehen ist, dass so kann CTA nach eigener Xxxx entweder Sicherheit binnen einer ange- messenen Frist (u.a. Vorauskasse) oder Zug-um-Zug-Zahlung gegen Auslieferung verlangen. Kommt der Standardabrechnungstag ein Auftraggeber diesem Verlangen nicht nach, so ist CTA vorbehaltlich weiterer gesetzlicher Feiertag in Bezug auf Rechte berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. CTA ist stets berechtigt, Beträge, die Abrechnungswährung istCTA dem Auftraggeber schuldet, mit Beträgen aufzurechnen, die der Auftraggeber der CTA schuldet. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen Wechsel und Zahlungen per Scheck Schecks werden nicht - wenn überhaupt - nur erfüllungshalber angenommen. Die Zahlung hat in Wechsel- und Scheckkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Als Zahlungstag gilt der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderTag, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder an dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann CTA über den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtGegenwert verfügt.

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Zahlung. Für Xxxxxx ohne genehmigte Zahlungsbedingungen müssen alle Bestellungen vor dem Versand per Nachnahme, Akkreditiv oder einer anderen vom Verkäufer genehmigten Zahlungsmethode bezahlt werden, sofern sich aus dem schriftlichen Angebot oder der Bestätigung des Verkäufers nichts anderes ergibt. Die Standard- Zahlungsbedingungen des Verkäufers lauten 10 Tage Netto, vorbehaltlich der Kreditgenehmigung. Etwaige Zahlungsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Verkäufers und werden ab Rechnungsdatum berechnet. Etwaige Einlagen oder Ratenzahlungen werden nicht erstattet; ein Rabatt für vorzeitige Zahlung hat ist ohne schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht zulässig. Wenn der Verkäufer dies für erforderlich hält, werden Teillieferungen vorgenommen und dem Käufer in Rechnung gestellt. Zahlungsbedingungen bleiben von einer verspäteten Lieferung, Installation oder Annahme unberührt; vorausgesetzt jedoch, dass, wenn sich der Versand von Produkten oder die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen des Käufers verzögert, die Zahlung am geplanten Versanddatum fällig wird, und die Produkte für die Dauer dieser Verzögerung auf Kosten und Risiko des Käufers gelagert werden. Ungeachtet der Kreditgenehmigung behält sich der Verkäufer das Recht vor, Zahlungsbedingungen zu ändern, wenn nach seiner alleinigen Ansicht die Zahlungsdaten oder die Finanzlage des Käufers dies verlangen. Wenn der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, kann der Verkäufer nach eigenem Ermessen alle verfügbaren Rechtsmittel, einschließlich der Aufrechnung, ausüben oder ein Guthaben aufheben, und kann bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug offenen Aufträgen ein Kredithaltungsverfahren einleiten. Künftige Bestellungen werden erst bestätigt, wenn das Konto des Käufers, einschließlich etwaiger ausstehender Zinsgebühren, auf den neuesten Stand gebracht wurde. Auf alle überfälligen Salden kann eine Servicegebühr von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag 1% pro Monat erhoben werden. Der Verkäufer behält sich eine Kaufpreisgarantie in Bezug auf die Abrechnungswährung Produkte und etwaige Forderungen, allgemeine immaterielle Vermögenswerte oder Erlöse aus dem Verkauf, der Lizenz oder der Veräußerung der Produkte vor, bis der gesamte unter dieser Vereinbarung geschuldete Betrag vollständig an den Käufer gezahlt ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt Wenn der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft Käufer in Zahlungsverzug gerät und dieses Konto einer Agentur und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang Aeinem Inkassobeauftragten zur Verfügung gestellt wird, Ziffer 25trägt der Käufer alle angemessenen Anwaltsgebühren und/oder Inkassokosten, unabhängig davon, ob Klage erhoben wird oder nicht.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln bar ohne jeden Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern falls keine anderweitigen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine angemessene Anzahlung vor. Ebenso können wir vor Absendung der Ware eine Vorauszahlung verlangen. Wenn vereinbarte Vorauszahlungen nicht oder in unzulänglicher Weise geleistet werden, sind wir berechtigt, vom Liefervertrag zurückzutreten. Wird, aus welchem Xxxxxx auch immer, vom Käufer ein Rücktritt von seiner verbindlichen Bestellung einseitig erklärt und aus diesem Grunde die Übernahme bzw. Abholung verweigert, so tritt für den Fall, dass wir Erfüllung begehren, die Fälligkeit auch ohne gesonderte Rechnungslegung oder Mahnung sofort von selbst ein. Es steht dem Verkäufer jedoch frei, statt Erfüllung eine Stornogebühr in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für Höhe von 20% der Auftragssumme zu begehren. Allfällig gewährte Zahlungsmodalitäten sind in diesem Falle hinfällig. Im Falle eines Zahlungsverzuges eines Käufers ist der Verkäufer berechtigt, nach vorangegangener schriftlicher Androhung und Setzung einer 14-tägigen Nachfrist vom Kaufvertrag zurückzutreten und sämtliche beim Käufer lagernde, vom Verkäufer gelieferte Waren bis zum Wert des aushaftenden Rechnungssaldos zurückzuverlangen, und der Käufer verpflichtet, diese Waren herauszugeben. Von der jeweils noch aushaftenden Schuldsumme werden 6% p.a. über dem jeweiligen Zinsfußder Österreichischen Nationalbank an Verzugszinsen berechnet. An den Fall angegeben istVerkäufer geleistete Vorauszahlungen verfallen bis zu einer Höhe von 20% der Auftragssumme als Konventionalstrafe. Die Kosten des Rücktransportes an den Firmensitz des Verkäufers gehen zu Lasten des säumigen Käufers. Hat der Verkäufer zum Ausdruck gebracht, dass er die Rücklieferung wegen Zahlungsverzuges verlangt, so ist der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf Käufer nicht mehr berechtigt, die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen Waren weiter zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderveräußern, wenn diese auch ursprünglich zur Weiterveräußerung bestimmt waren. Weiters ist der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hatVerkäufer berechtigt, in unbeschadet seiner weitergehenden Schadenersatzansprüche, weitere Lieferungen aus laufenden Verträgen bis zur Bezahlung der vom Anleger bezeichneten Währungnoch ausständigen Schuld aufzuschieben bzw. Nach vorheriger Absprache mit bei erfolglosem Verstreichen der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Nachfrist auch von diesen Verträgen zurückzutreten. Bei Überschreitung des Zahlungszieles verpflichtet sich der Anleger Käufer, neben den Verzugszinsen die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Kosten eines Inkassobüros zu bezahlen und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzungist er damit einverstanden, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren bei Zahlungsverzug Zinsen bis zum Klagstag kapitalisiert und Aufwendungen) Inkassospesen dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtKapital hinzugerechnet werden.

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Zahlung. Die Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart wurden, hat die Zahlung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jegliche Abzüge bei der Fa. RWA einlangend, zu erfolgen. Gleiches gilt für Teilrechnungen, Verrechnungsschecks werden lediglich zahlungshalber und nur nach ausdrücklicher Vereinbarung akzeptiert. Der Besteller hat bei allen Anteilen Zahlungen seinen Namen, die Rechnungsnummer und den Betrag anzugeben. Im Falle eines Zahlungsverzuges wird für die Zeit vom Fälligkeitstag bis zum Zahlungseingang monatlich 1 % des Rechnungsbetrages an Verzugszinsen verrechnet. Bei Zahlungsverzug werden für jede Mahnung Mahnspesen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Höhe von Bankgebühren innerhalb 1 % des Rechnungsbetrages, maximal jedoch ein Betrag von drei Geschäftstagen nach EUR 30,00 verrechnet. Nach erfolgloser zweiter Mahnung wird auf Kosten des Bestellers ein Inkassoinstitut oder ein Rechtsanwalt mit der Hereinbringung der Forderung beauftragt. Die Fa. RWA hat gegenüber dem betreffenden Handelstag zu erfolgenBesteller Anspruch auf angemessenen Ersatz aller durch den Zahlungsverzug des Bestellers bedingten Betreibungskosten, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben istes sei denn, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung Besteller für den Zahlungsverzug nicht verantwortlich ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt Sämtliche Zahlungen des Bestellers werden vorerst auf etwaig getragene Betreibungskosten (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vorKlags- und Exekutionskosten), folglich auf noch offene Zinsen und Spesen und erst dann auf Kapital verrechnet. Eine Berufung auf Mängel entbindet den Besteller nicht von seiner Pflicht zur Einhaltung der Zahlungsbedingungen. Durch die Verhandlung über Mangelrügen anerkennt die Fa. RWA nicht die Pflicht zur Mangelbehebung. Ein Zurückbehaltungsrecht des Bestellers wird ausgeschlossen, die entsprechende Zuteilung Aufrechnung mit Gegenforderungen des Bestellers gegen Forderungen der Anteile storniert; Fa. RWA aus diesem Vertragsverhältnis ist ausgeschlossen. Tritt beim Besteller eine Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse ein oder wird der Fa. RWA erst nach Vertragsabschluß bekannt, dass bereits bei Vertragsabschluß beim Besteller derart schlechte Vermögensverhältnisse vorlagen, dass die Gesellschaft und/Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers gefährdet war, so kann die Fa. RWA ihre Leistung bis zur Bewirkung oder deren Vertriebsgesellschaft Sicherstellung der Gegenleistung verweigern. Der Nachweis derartiger Vermögensumstände beim Besteller gilt durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei, eines Kreditschutzverbandes oder einer Bank als erbracht. Bei Nichterfüllung der Zahlungsvereinbarung kann dann die Fa. RWA unter Setzung oder Gewährung einer angemessenen Nachfrist vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglVertrag zurücktreten. Anhang A, Ziffer 25.)Bei Zahlungsunfähigkeit des Bestellers kann die Fa. Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstRWA ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Bereits gelieferte aber noch nicht bezahlte Produkte kann die Fa. RWA in diesem Fall zurücknehmen. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat Fa. RWA behält sich jedoch das Recht vor, dem Besteller allfällige Schadenersatzforderung infolge der Nichteinhaltung von Zahlungsvereinbarungen in Einzelfällen Rechnung zu stellen. Im Falle einer vorgenannten Verschlechterung der Vermögenslage des Bestellers, die in Zahlungsstockungen, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und dergleichen ihren Ausdruck finden kann, ist die Fa. RWA berechtigt, ungeachtet einer anderen Vereinbarung, ihre Forderungen sofort fällig zu stellen. Unter gleichen Voraussetzungen ist die Fa. RWA auch andere Zahlungsweisen berechtigt, ein etwaiges Lager oder die Baustellen zu akzeptierenbetreten und für den Fall, dass eine sofortige Begleichung der fälligen Forderung nicht möglich erscheint, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware abzuholen. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat Im Übrigen kann im Fall einer vereinbarten Montage eine sofortige Fälligstellung des Kaufpreises der gelieferten Ware erfolgen, wenn die Montage bei Lieferung aus Gründen die in der Regel in der Handelswährung Sphäre des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderBestellers liegen, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtnicht möglich ist.

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Samples: rwa.co.at

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der ausgewiesenen Nettofälligkeit ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlung innerhalb der von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen der Pfizer OFG Germany GmbH gewährten Skontofrist kann der Rechnungsbetrag um die Höhe des Skontobetrags reduziert werden. Rechnungen, die durch ein mit dem Kunden vereinbartes Lastschriftmandat eingezogen werden, werden grundsätzlich zum Fälligkeitsdatum der Skontofrist eingezogen. Lastschriften werden unter der Verordnung des Lastschriftverfahrens nach dem betreffenden Handelstag SEPA Basislastschriftmandat eingezogen. Die Möglichkeit einer Vereinbarung nach dem SEPA Firmenlastschriftverfahren bleibt hiervon unberührt. Als Vorabankündigung (Pre-Notification) nach dem SEPA Lastschriftverfahren gilt der auf der Rechnung ausgewiesene Einzugsbetrag einschließlich Einzugsdatum, Mandatsreferenznummer und Gläubiger- Identifikationsnummer. Falls ein einzelner Lastschrifteinzug eine bestimmte Anzahl von Rechnungen übersteigt, wird ein zusätzliches Vorabankündigungsschreiben für den gesamten Einzugsbetrag ausgestellt. Falls eine Gutschrift fällig ist, wird diese unmittelbar dem Kundenkonto gutgeschrieben und vom nächst folgenden Bankeinzug abgezogen. Sind keine Rechnungen fällig, wird die Gutschrift separat ausbezahlt. Bedingt eine Änderung des Mandates die Ausstellung einer neuen Mandatsreferenznummer, werden auch bereits ausgestellte Rechnungen unter der neuen Mandatsreferenznummer eingezogen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist die Pfizer OFG Germany GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p. a. zu erfolgen, sofern verlangen. Falls die Pfizer OFG Germany GmbH in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Kunde hat jedoch das Recht, nachzuweisen, dass der Standardabrechnungstag Pfizer OFG Germany GmbH als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Ist Bei Zahlungsverzug ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (Pfizer OFG Germany GmbH von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Übernahme aller Kosten, die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft durch Mahnung und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglein Inkassoverfahren entstehen. Anhang ADie Pfizer OFG Germany GmbH behält sich vor, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstnur gegen Nachnahme oder Vorauskasse zu liefern. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden mittels Schecks wird nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtakzeptiert.

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Samples: www.viatris.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Der Fahrpreis wird monatlich abgebucht. Das Abbuchungsverfahren legt der Arbeitgeber einheitlich für alle Mitarbeiter eines Rahmenvertrages fest. Es sind folgende Abbuchungsverfahren möglich: − vollständig über das Konto des Arbeitgebers, − vollständig über das Konto des Mitarbeiters oder − anteilig über die Konten von Arbeitgeber und Mitarbeiter. Bei vollständiger Abbuchung wird der Fahrpreis inklusive Arbeitgeberzuschuss, aber nach Abzug des Rabattes, von dem entsprechenden Konto abgebucht. Bei anteiliger Abbuchung erfolgt die Abbuchung des Arbeitgeberzuschusses über das Konto des Arbeitgebers und die Abbuchung des verbleibenden Betrages (Fahrpreis nach Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Zuschuss und Rabatt) über das Konto des Mitarbeiters. Voraussetzung für den Fall angegeben istAbschluss eines Jobtickets mit Abbuchung über das Konto des Mitarbeiters ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates für wiederkehrende Zahlungen (Einzugsermächtigung) durch den Mitarbeiter. Hierzu gibt der Mitarbeiter bei der Bestellung des Jobtickets seine Bankverbindung an. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, dass die Monatsrate auf dem vorgesehenen Konto monatlich bereitzuhalten. Der Abbuchungstermin ist ab dem Ersten eines jeden Monats; die erste Abbuchung erfolgt am nächstmöglichen Termin nach Beginn der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung istGültigkeit des Abonnements. Ist eine Abbuchung nicht möglich und wird der Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen, kann der Abonnementvertrag von Seiten des Vertriebspartners fristlos gekündigt werden; die Papierfahrkarte muss unverzüglich an den Vertriebspartner zurückgegeben werden. Der Vertriebspartner ist berechtigt, den Arbeitgeber über Zahlungsausfälle zu informieren. Soll der Fahrpreis von einem anderen Bankkonto abgebucht werden, ist dem Vertriebspartner bis zum 15. des Vormonats ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) zu erteilen. Bei Verlust eines Jobtickets als Papierfahrkarte wird gegen eine Gebühr von 15,00 € einmalig pro Abo- Jahr eine Ersatzkarte ausgestellt. Für die Zahlung nicht rechtzeitig der Gebühr gilt das Abbuchungsverfahren nach Nr. 5; hiervon abweichend erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für beim Verfahren mit anteiliger Abbuchung die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende Abbuchung vollständig über das Konto des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten WährungMitarbeiters. Nach vorheriger Absprache mit dem Ausstellen der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Ersatzkarte ist grundsätzlich keine vorzeitige Kündigung mehr möglich. Dem Vertriebspartner bleibt eine Kündigung wegen Beendigung der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtAnspruchsberechtigung vorbehalten.

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Samples: www.vsf-gmbh.com

Zahlung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung gilt einen Tag nach Absendung als zugegangen. Nach einer Fristsetzung von 8 Kalendertagen nach Fälligkeit kommt der AG in Verzug. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, so sind sämtliche noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der AG Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der AN über den Betrag verfügen kann. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des AG. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Wechsel bzw. der Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des AG ist der AN berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AG. Die Entgegennahme von Schecks bewirkt nicht die Stundung der Forderungen. Entstehende Kosten gehen dabei zu Lasten des AG. Für den ordnungsgemäßen Einzug übernimmt der AN keine Haftung. Erfüllungsort für Zahlungen ist Sprendlingen. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Zahlungsverzug. Handelt es sich bei dem AG nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB, hat die Zahlung der Ware bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag Erhalt zu erfolgen. Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Gegen die Ansprüche des AN aus diesem Vertrag ist eine Aufrechnung des AG nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der AG auf Verlangen des AN verpflichtet dem AN mit Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung in Höhe des erteilten Auftrages zu erbringen. Die Sicherheitsleistung hat entweder zu erfolgen in Form einer Vorauskasse oder alternativ in Form einer Bankbürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Sparkasse oder Raiffeisenbank. Ist der AG nicht Unternehmer und verwendet er die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich, ist er verpflichtet, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren. In allen anderen Fällen muss er die Rechnung zehn Jahre aufbewahren. Dies gilt auch für Unternehmer. Verrechnungsklausel: Der AN ist berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des AG, die diesem gegen den AN oder ihm verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben dem AG bekannt ist, dass der Standardabrechnungstag es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstverbundenes Unternehmen handelt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen AN und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung Vertreter des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtAN haben keine Inkassovollmacht.

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Samples: asphalt-ladenburg.de

Zahlung. Die 1. Der Rechnungsbetrag und Preise für Nebenleistungen sind bei Abnahme des Auftragsgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung hat fällig, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Meldung der Fertigstellung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung. 2. Gegen Ansprüche des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Auftraggebers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei allen Anteilen Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. VII. Erweitertes Pfandrecht Dem Auftragnehmer steht wegen seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den aufgrund des Auftrages in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug seinen Besitz gelangten Gegenständen zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand in Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, soweit diese unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand dem Auftraggeber gehört. VIII. Sachmangel 1. Ist der Auftraggeber Verbraucher, so verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Abnahme des Auftragsgegenstandes. Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. 2. Keine Sachmängel liegen vor, wenn die Mängel auf Grund von Bankgebühren innerhalb unsachgemäßem Gebrauch oder auf Grund von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in Überbeanspruchung des Fahrzeuges entstanden sind oder der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für Sachmangel bei motorsportlichen Wettbewerben auf den Fall angegeben ist, dass diesbezüglich normalen Verschleiß der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung entsprechenden Teile zurückzuführen ist. 3. Ist Gegenstand des Auftrags die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (Lieferung herzustellender oder liegt zu erzeugender beweglicher Sachen und ist der schriftliche Zeichnungsantrag Auftraggeber eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtlichtes Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung. Abweichend hiervon ist bei Unternehmern und gleichgestellten Personen die Sachmängelhaftung bezogen auf eingebaute gebrauchte Ersatzteile vollständig ausgeschlossen. Für Verbraucher verjähren die Sachmängel bezogen auf eingebaute gebrauchte Ersatzteile in einem Jahr, wobei Punkt VII.2 entsprechende Berücksichtigung findet. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Auftragnehmer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird. 4. Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer schriftlich geltend zu machen. 5. Im Falle der Nachbesserung kann der Auftraggeber für die erste Zeichnung zur Mangelbeseitigung eingebauten Teile bis zum Ablauf der Verjährungsfrist des Auftragsgegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund des Auftrags geltend machen. Für diese ersetzten Teile gilt entsprechend Punkt VIII. 2. Ersetzte Teile werden Eigentum des Auftragnehmers. 6. Abschnitt VIII Sachmangel gilt nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniertfür Ansprüche auf Schadensersatz; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglfür diese Ansprüche gilt Abschnitt IX Haftung. Anhang A, Ziffer 25IX.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Zahlung. Die Zahlung hat versteht sich netto Kasse bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenLieferung, sofern in siehe Ziffer 6, es sei denn, anderes wurde schriftlich vereinbart oder geht aus der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass Rechnung des Verkäufers hervor. Ungeachtet der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist Zahlungsweise gilt die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann erst dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderals erfolgt, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen fällige Betrag dem Konto des Verkäufers unwiderruflich gutgeschrieben ist. Bei Aufschub der Lieferung aus Gründen, die der Käufer zu vertreten hat, in ist dieser verpflichtet, dem Verkäufer Zahlung zu leisten, als wäre die Lieferung zum vereinbarten Termin erfolgt, es sei denn, anderes ist mit dem Verkäufer schriftlich vereinbart. Ist der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache Käufer mit der Übertragungsstelle Zahlung oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Leistung einer vereinbarten Sicherheit in Verzug, so ist der Anleger Verkäufer nach diesbezüglicher schriftlicher Mitteilung an den Käufer berechtigt, die weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten so lange zu unterlassen, bis der Käufer die Zahlung bzw. vereinbarte Sicherheit leistet. Hat der Käufer den fälligen Betrag nach drei Monaten weiterhin nicht gezahlt, so ist der Verkäufer berechtigt, durch schriftliche Mitteilung an den Käufer vom Vertrag zurückzutreten, woraufhin der Verkäufer, über Verzugszinsen und Beitreibungskosten nach Maßgabe dieser Ziffer hinaus, für den ihm entstandenen Schaden Anspruch auf Schadensersatz hat. Der Schadensersatz kann die Übertragungsstelle vereinbarte Kaufsumme nicht übersteigen. Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung mit Gegenforderungen berechtigt, die der Verkäufer nicht schriftlich anerkannt hat. Auch steht dem Käufer aufgrund von Gegenforderungen jeglicher Art an keinem Teil der Kaufsumme ein Einbehaltungs- recht zu. Wird bei Fälligkeit keine Zahlung geleistet, so laufen Verzugszinsen in Höhe von 2 Prozent pro angefangenen Monat auf, wie auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann der Verkäufer Anspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Beitreibungskosten hat. Kommt der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung für eine oder mehrere Lieferungen nicht nach oder hat er anderweitig eine Verletzung der mit dem Verkäufer geschlossenen Verträge zu vertreten, so ist der Verkäufer berechtigt, jegliche weitere Lieferung auf den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenbetreffenden Auftrag sowie auf sämtlichen sonstigen Aufträgen so lange zurückzuhalten, bis der Käufer Zahlung leistet. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Darüber hinaus ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag mit dem Käufer zurückzutreten und Kosten jedweden Kaufauftrag zu stornieren bzw. zu unterbrechen, wodurch das gesamte Guthaben des Anlegers durchgeführtVerkäufers sofort zur Zahlung fällig wird. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen Der Verkäufer ist, ungeachtet Fälligkeit, jederzeit zur Aufrechnung jeglicher Forderungen des Käufers ihm gegenüber gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) jegliche seiner Forderungen dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtKäufer gegenüber berechtigt.

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Samples: kvk.dk

Zahlung. Die Zahlung hat Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Wechsel werden nur erfüllungshalber ohne Gewähr für Protest sowie nur nach Vereinbarung und unter der Voraussetzung ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Diskontspesen werden vom Tag der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Für rechtzeitiges Vorzeigen - Protesterhebungen, Benachrichtigungen und Zurückleitung bei allen Anteilen Nichthonorierung - übernehmen wir keine Haftung. Es bleibt uns vorbehalten, eingehende Zahlungen auf eventuell gegen etwaige anderslautenden Vorschriften des Zahlenden zum Ausgleich beliebiger anderer Posten unserer Forderungen gegen den Besteller zu verwenden. Bei Einleitung eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, bei Konkurseröffnung sowie bei Durchführung eines Klageverfahrens gelten alle dem Besteller eingeräumten Rabatte und Preisnachlässe als verfallen. Eine Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche des Bestellers sowie die Aufrechnung von Gegenforderungen sind in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenjedem Falle ausgeschlossen. Es gelten unsere bestätigten Zahlungsbedingungen Wird die Ware auf Wunsch des Abnehmers diesem zugeschickt, sofern in so geht mit ihrer Auslieferung an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes oder des Lagers die Gefahr des zufälligen Untergangs und der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Fall angegeben istAbnehmer unabhängig davon über, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf ob die Abrechnungswährung istVersendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Ist die Zahlung Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung Anzeige der Versandbereitschalt auf den Abnehmer über. Warenlieferungen sind vorn Kunden auf etwaige Transportschäden zu überprüfen. Im Fall äußerlich erkennbarer Transportschäden verpflichtet sich der Kunde, diese Schäden auf den jeweiligen Versandpapieren zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen. Falls nicht vor)ausdrücklich schriftlich anderweitig vereinbart, wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern Abrufaufträge im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtlaufenden Kalenderjahr abzunehmen.

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Samples: www.ru-kt.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Alle Rechnungen sind innerhalb von 20 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug von zu bezahlen. Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag gehen zu erfolgenLasten des Auftraggebers/ Käufer/Bestellers. Alle Zahlungen sind direkt an uns zu leisten. Unsere Vertreter oder Reisenden sind nicht zum Inkasso berechtigt. Soweit der Auftraggeber/Käufer/ Besteller keine besondere Nachricht gibt, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug werden Zahlungen jeweils auf die Abrechnungswährung istälteste offene Rechnung angerechnet. Ist Eventuell gesondert schriftlich vereinbarte Skonti, die nur gewährt werden, wenn keine fälligen Rechnungen zur Bezahlung ausstehen, sind aus dem Rechnungsbruttobetrag zu ziehen, also aus der Summe aus Warenwert, Kosten für Nebenleistungen und Mehrwertsteuer. Gerät der Auftraggeber/Käufer/ Besteller in Verzug, sind wir berechtigt, vom Eintritt des Verzuges an als Entschädigung ohne Nachweis Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verlan- gen, unbeschadet unserer Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden, insbesondere in Höhe des von den Geschäftsbanken üblicherweise berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, geltend zu machen. Kommt der Auftraggeber/Käufer/Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen schuldhaft nicht nach, sind wir berechtigt, sofortige Bezahlung der insgesamt bestehenden Restschuld oder sicherheitshalber die einstweilige Herausgabe der gelieferten Ware zu fordern, auch wenn wir Wechsel oder Schecks ange- nommen haben. Wir sind bei noch zu liefernden Waren ausserdem berechtigt, Vorauszahlung oder zusätzliche Sicherheitsleistungen zu verlangen. Eine Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor)gilt erst dann als erfolgt, wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang Awenn wir über den Betrag ver- fügen können, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Wechsel oder Scheck werden gelten erst nach endgültiger Einlösung als eingegan- gen. Sämtliche mit der Einziehung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers/Käufer/Bestellers. Für etwaige Nachteile wegen nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderformrichtigen oder rechtzeitigen Vorlegens oder Protesterhebung haften wir nur, wenn der Fonds zwei uns Vorsatz oder mehr Handelswährungen hatgrobe Fahrlässigkeit zur clients. Le mandant/l’acheteur/le client a le droit de traiter les marchandises sous réserve selon les activités ordinaires de son activité commerciale et de les vendre, in der vom Anleger bezeichneten Währungpour autant qu'il ne soit pas en retard de paiement. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leistenIl nous cède, en guise de sécurité, entièrement toutes les créances relatives à la marchandise sous réserve suite à une revente ou pour une autre raison légale ainsi que toute sorte de créance pour solde, avec tous les droits accessoires. Nous lui permettons sous réserve de révo- cation, d'encaisser les créances qu’il nous a cédées à son propre compte et sous son nom pour nous remettre le montant lorsque nos créances arrivent à échéance. Si cette autorisation d’encaissement est révoquée, le mandant/l’acheteur/le client dévoilera la cession sur notre requête et nous mettra à disposition tous les infor- mations et documents nécessaires. Une mise en gage ou une cession pour sécurité de la marchandise sous réserve n’est pas autorisée. Le mandant/l’acheteur/ le client doit aviser les tiers tentant d’accéder à notre marchandise sous réserve de la réserve de propriété et il doit nous en aviser sans délai. Les coûts et dommages sont imputables au mandant/de l’acheteur/du client. En cas d’une action lésant le contrat du mandant/de l’acheteur/du client causant une risque considérable pour la valeur de la marchandise comme objet de sécurité, nous avons le droit de reprendre la marchan- dise sous réserve à ses frais ; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenle mandant/l’acheteur/ le client est obligé de nous rendre les marchandises. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtL’exercice du droit de réserve de propriété et la mise en gage de la marchande sous réserve de notre part ne sont pas considérés comme une annulation du contrat.

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Samples: www.serto.com

Zahlung. Die der Laufzeit entsprechende Nutzungsgebühr ist mit Vertragsschluss für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung hat fällig. Die Entrichtung der Nutzungsgebühr kann ausschließlich über die vom Anbieter angebotenen Zahlungssysteme erfolgen. Zu diesem Zweck muss der Nutzer nach Vertragsschluss einen entsprechenden Auftrag zur Begleichung der offenen Rechnung veranlassen. Einschlägig für die Rechnungsstellung ist der jeweils aktuell gültige Preis. Die aufgeführten Preise sind Netto-Preise. Hinzu kommt die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Für individuelle Leistungen vom Anbieter, die im Standardprogramm nicht aufgeführt sind, ist eine gesonderte Vereinbarung über das Entgelt zu treffen. Der Anbieter behält sich die Möglichkeit der Preisänderung vor. Der Nutzer erhält 30 Tage vor Eintritt einer Preisänderung eine entsprechende Informations-Email an die bei allen Anteilen LectioPro hinterlegte Standard-Email-Adresse. Der Anbieter übersendet alle Rechnungen an den Nutzer per Email an die bei LectioPro hinterlegte Standard-Email-Adresse. Die Vertragslaufzeit erstreckt sich auf den vom Nutzer gebuchten Zeitraum. Danach verlängert sich der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Zur ordentlichen Kündigung des Vertrags zum Ablauf des Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums durch den Nutzer bedarf es einer schriftlichen Kündigungserklärung. Der Anbieter hingegen kann den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf des gebuchten Mindestnutzungszeitraums oder anschließend zum Ablauf eines Verlängerungszeitraums ordentlich kündigen. In diesem Fall muss die Kündigungserklärung schriftlich erfolgen. Das Recht beider Parteien, aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Anbieter unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu der vereinbarten Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Wichtige Gründe für den Anbieter sind insbesondere die folgenden Ereignisse: • Verstoß des Nutzers gegen geltendes Recht • Verstoß des Nutzers gegen diese AGB • Verstoß gegen die InstaPro -Richtlinien (siehe weiter unten) • Möglicher Imageverlust des Anbieters aufgrund des Vertragsverhältnisses mit dem Nutzer (Ein Imageverlust kann z.B. dann angenommen werden, wenn der Nutzer Schmähkritik über den Anbieter verbreitet.) Beim Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Anbieter unabhängig von einer fristlosen Kündigung folgende Maßnahmen ergreifen: • Sperrung des Nutzer-Accounts • Ausspruch einer Abmahnung Im Falle einer Kündigung wird der Nutzer-Account inklusive aller vom Nutzer gespeicherten persönlichen Daten nach Ablauf einer Frist von 30 Tagen unwiderruflich gelöscht. Sollte der Nutzer eine sofortige Löschung seiner Daten wünschen, so kann er dies gegenüber dem Anbieter anzeigen. Der Anspruch des Nutzers auf Rückerstattung von bereits bezahlten Entgelten ist grundsätzlich ausgeschlossen, insbesondere dann, wenn: • der Anbieter aus einem wichtigen Grund fristlos kündigt • der Anbieter aus einem wichtigen Grund den Zugang zum Nutzer-Account sperrt Lediglich bei der fristlosen Kündigung durch den Nutzer aus wichtigem Grund kann der Anbieter bereits gezahlte Entgelte anteilig rückerstatten, allerdings nur dann, wenn der Grund in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug den Verantwortungsbereich des Anbieters fällt. Der Anbieter ist rund um die Uhr bemüht, Störungen und Nutzungsausfälle zu vermeiden. Dennoch ist auch der Anbieter unter anderem abhängig von Bankgebühren innerhalb Server-Providern und Netzwerk- Providern, sodass es mitunter zu Störungen kommen kann, welche nicht in den Verantwortungsbereich des Anbieters fallen. Insofern übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für die permanente Nutzungsmöglichkeit. (Seitens des Serveranbieters haben wir allerdings eine 99% Serververfügbarkeit garantiert.) Im Falle eines erheblichen Nutzungsausfalls, welcher in den Verantwortungsbereich des Anbieters fällt, entscheidet der Anbieter nach billigem Ermessen und nach den Geboten von drei Geschäftstagen Treu und Glauben, dem Nutzer eine Gutschrift auf das für den einschlägigen Nutzungszeitraum entrichtete Entgelt auszustellen. Der Anbieter wird planmäßige Wartungsarbeiten durchführen. Diese werden möglichst zu Zeiten mit statistisch niedrigen Zugriffsraten durchgeführt. Während der Wartungsarbeiten kann es zu funktionalen Einschränkungen der angebotenen Dienste kommen. Der Nutzer wird nach Möglichkeit vorab per Email über solche Maßnahmen informiert. Einschlägig ist die bei LectioPro hinterlegte Standard-Email-Adresse. Die Wartungsarbeiten gelten nicht als Störung oder Nutzungsausfall im Sinne des oberen Absatzes. Der Nutzer verpflichtet sich im Zusammenhang mit der Nutzung von InstaPro, in keiner Weise in die Funktionalität von InstaPro einzugreifen bzw. auf Inhalte störend zuzugreifen. Bereits der Versuch wird als grobe Pflichtverletzung geahndet und stellt einen außerordentlichen Kündigungsgrund im Sinne des § 9 dieser AGB dar. Des Weiteren sind zweckentfremdete Maßnahmen verboten, die InstaPro in unzumutbarer Weise überbelasten könnten. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Features von InstaPro in einem für den Nutzer zumutbaren Rahmen weiterzuentwickeln, abzuändern oder zu entfernen. Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – gegen den Anbieter (einschl. dessen Erfüllungsgehilfen), die leichte Fahrlässigkeit voraussetzen, bestehen nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht / Kardinalpflicht verletzt worden ist. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie wegen Sachschäden nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenProdukthaftungsgesetz bleiben unberührt. Der Nutzer stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen, sofern einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen den Anbieter wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Nutzer in InstaPro eingestellten Inhalte geltend machen. Der Nutzer stellt den Anbieter ferner von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die andere Nutzer oder sonstige Dritte gegen den Anbieter wegen der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für Verletzung ihrer Rechte durch die Nutzung der Dienste des Anbieters durch den Fall angegeben istNutzer geltend machen. Der Nutzer übernimmt alle dem Anbieter aufgrund einer Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, dass einschließlich der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie Schadensersatzansprüche des Anbieters bleiben unberührt. Die vorstehenden Pflichten des Nutzers gelten nicht, soweit der Nutzer die betreffende Rechtsverletzung nicht vor)zu vertreten hat. Werden durch die Inhalte des Nutzers Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer dem Anbieter nach Xxxx des Anbieters auf eigene Kosten des Nutzers das Recht zur Nutzung der Inhalte verschaffen oder die entsprechende Zuteilung Inhalte schutzrechtsfrei gestalten. Werden durch die Nutzung der Anteile storniert; Dienste des Anbieters durch den Nutzer Rechte Dritter verletzt, wird der Nutzer die Gesellschaft vertragswidrige und/oder deren Vertriebsgesellschaft gesetzwidrige Nutzung nach Aufforderung durch den Anbieter sofort einstellen. Der Anbieter misst dem Schutz der Privatsphäre des Nutzers höchste Bedeutung zu. Die Erhebung der Daten erfolgt selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Daten des Nutzers werden nicht an Dritte weitergegeben. Aufgrund der Beschaffenheit des Internet kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern der Anbieter nach dem derzeitigen Stand der Technik keine 100%ige Datensicherheit, insbesondere bei der Datenübertragung, garantieren. Der Nutzer trägt somit die Verantwortung für das Risiko der Datenübertragung über das Internet und Speicherung der Daten auf im Internet zugänglichen Servern. Des Weiteren kann der Anbieter die Daten des Nutzers unter strikter Wahrung der Vertraulichkeit und ausschließlich zu Zwecken der technischen Administration, Fehlerbehebung und Abrechnung einsehen, ändern und löschen. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz und zur Datensicherheit können der Datenschutzerklärung entnommen werden. Alle Erklärungen, die im Zuge dieses Vertragsverhältnisses abgegeben werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (vgl. Anhang ABrief, Ziffer 25.Email, Telefax). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Prospekts zusammengefasstInternationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommene UN-Kaufrechts. Sofern es sich beim Nutzer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Nutzer und dem Anbieter das Landgericht Heilbronn. Liefer- und Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters. Der Anbieter behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die Zahlung muss abgeänderten Bedingungen werden dem Nutzer per Überweisung erfolgen; Email spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesandt. Einschlägig ist die bei LectioPro hinterlegte Standard-Email- Adresse. Widerspricht der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vorNutzer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Email, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht gelten die geänderten AGB als angenommen. Die Zahlung hat Der Anbieter wird dem Nutzer in der Regel in Email, welche die geänderten Bedingungen enthält, noch einmal gesondert auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist hinweisen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderübrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung soll diejenige wirksame Regelung treten, wenn deren Wirkungen der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hatwirtschaftlichen Zielsetzung, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger welche die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in barVertragsparteien ursprünglich verfolgten, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtnächsten kommt.

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Samples: www.lectiopro.de

Zahlung. Falls keine individuellen Zahlungsvereinbarungen getroffen worden sind, tritt Verzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung ein, zumindest 30 Tage nach Lieferung der Ware. Jede Zahlung wird auf die älteste offene Rechnung verbucht. Ein Skontoabzug auf neue Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere fällige Rechnungen noch unbeglichen sind. Diskontfähige Wechsel werden nur auf Grund ausdrücklicher Vereinbarung, im übrigen nur zahlungshalber hereingenommen. Gutschriften über Wechsel und Schecks gelten stets vorbehaltlich des Einganges und unbeschadet früherer Fälligkeit der Forderung bei Verzug des Käufers. Die Gutschriften erfolgen mit Wertstellung des Tages, an dem wir über den Gegenstand verfügen können. Bankmäßige Diskont- und Erziehungsspesen berechnen wir ab Verfalltag der Rechnung, sie sind sofort bar zu zahlen. Im Falle der Nichtabnahme bestellter Xxxx sind wir berechtigt, auf den Wert der Ware und den Wert nicht abgenommener Abschlüsse 15% des Rechnungs- oder Abschlusswertes für aufgewandte Spesen und entgangenen Gewinn sowie außerdem eine angemessene Vertreterprovision zu fordern. Bei Hereinnahme mehrerer Wechsel oder vordatierter Schecks wird die damit ausgesprochene Stundung automatisch hinfällig, wenn eines der Papiere zu Protest geht, auch wenn dies in dem Bestätigungsschreiben zur Annahme der Papiere nicht eigens erwähnt wurde, oder eine erhebliche Verschlechterung der Finanzlage des Käufers bekannt ist. Die schriftliche Zusage einer Tilgung in Raten wird hinfällig, falls der Käufer mit der Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in einer der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben vereinbarten Raten um fünf Tage im Verzug ist, dass oder wenn eine erhebliche Verschlechterung der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung istFinanzlage des Käufers bekannt wird. Ist die Alle offenen Rechnungen, auch soweit sie im einzelnen erst später fällig oder valutiert sind, werden zu sofortiger Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen odernetto fällig, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, Käufer mit der Zahlung einer älteren Rechnung um fünf Tage in Verzug gerät. Xxxxx nach Abschluss des Vertrages in der Person des Käufers oder in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Änderung ein oder wird eine früher eingetretene uns bekannt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder sonstige Sicherheit zu verlangen, und wenn der Käufer nach Fristsetzung dieser Aufforderung nicht entspricht, vom Anleger bezeichneten WährungVertrag zurückzutreten. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle Xxxx, die sich noch unterwegs befindet, kann von uns zurückgerufen werden. Als Nachweis einer wesentlichen Vermögensverschlechterung genügt eine ungünstige Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtBank das Bekanntwerden eines Wechselprotestes.

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Samples: www.schulz-farben.de

Zahlung. Der Kaufpreis und der Preis für die vereinbarten Neben- leistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und nach Zugang oder Aushändigung der Rechnung fällig. Die Übergabe des Kaufgegenstandes erfolgt ausschließ- lich bei vorheriger Zahlung hat oder bei allen Anteilen Zahlung in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug bar Zug um Zug mit der Übergabe. An Stelle von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen Bargeld überge- bene Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber und un- ter Berechnung aller Einlösungskosten und Aufwendun- gen entgegengenommen. Der Käufer kann gegen Ansprü- che des Verkäufers nur aufrechnen, wenn die Gegenfor- derung unbestritten oder rechtskräftig ist. Der Käufer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, wenn es auf Ansprüchen aus diesem Kaufvertrag beruht. Sind Teilzahlungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer vereinbart, gilt als Bestandteil dieses Vertrages der beiliegende Ratenzahlungsvertrag. Hat der Käufer den Kaufpreis und den Preis für die ver- einbarten Nebenleistungen unter Mitwirkung des Verkäu- fers durch einen Dritten finanzieren lassen, gilt der die- sem Vertrag beiliegende „Antrag auf Finanzierung“ als Bestandteil dieses Vertrages. Liefertermine und Lieferfristen beginnen mit Vertragsab- schluss, bei Teilzahlungsgeschäften nicht vor Ablauf der Widerrufsfrist. Der Käufer kann sechs Wochen nach Überschreitung ei- nes unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbind- lichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dem betreffenden Handelstag zu erfolgenZugang der Aufforderung und Ablauf der angemessenen Frist kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung Ersatz eines durch die Verzögerung etwa ent- standenen Verzugsschadens verlangen; dieser Anspruch beschränkt sich bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, sofern in muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für vorgenannten Sechswochenfrist eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Wird dem Verkäufer, während er im Verzug ist, die Lie- ferung durch Zufall unmöglich, haftet er mit den Fall angegeben istvorste- hend vereinbarten Haftungsbegrenzungen, es sei denn, dass der Standardabrechnungstag Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung einge- treten wäre. Wird ein gesetzlicher Feiertag verbindlicher Liefertermin oder eine verbindli- che Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer be- reits mit Überschreitung des Termins oder der Frist in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstVerzug. Die Zahlung Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach den vorgenannten Regelungen. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Liefe- ranten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder in- nerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in den vorstehenden Absätzen der Ziffer V. genannten Ter- mine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt. Angaben in bei Vertragsabschluss gültigen Beschreibun- gen des Kaufgegenstandes sind als Beschreibung der Be- schaffenheit Vertragsinhalt. Konstruktions- oder Formän- derungen, Abweichungen im Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen oder Abweichungen für den Käufer zumut- bar sind. Handelt es sich bei der Bestellung des Käufers um ein vom Hersteller erst angekündigtes, noch nicht am Markt befindliches Fahrzeug, um Eines, welches noch den Kon- figurationswünschen des Käufers entsprechend herge- stellt und vom Hersteller ausgeliefert oder aus sonstigen Gründen erst noch vom Hersteller an den Verkäufer aus- geliefert werden muss per Überweisung erfolgen; und erfolgt die Lieferung durch den Hersteller an den Verkäufer nicht oder storniert der Verwaltungsrat behält sich jedoch Hersteller das Recht vor, in Einzelfällen entsprechende Fahrzeug auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderGat- tung gegenüber dem Verkäufer, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hatohne dass diesen ein Verschulden trifft, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort und halten die Parteien dennoch am Kaufvertragsschluss fest, so kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenKäufer erst nach 6 Monaten bestehenden Lieferungsverzugs Schadensersatz oder sonstige Sekundärrechte geltend machen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Innerhalb dieser 6 Monatsfrist bestehenden Lieferungsverzugs sind Schadensersatzansprüche und Kosten sonstige Sekundärrechte des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtKäufers ausgeschlossen.

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Zahlung. Die Zahlung hat Wenn nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Empfang der Ware ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommensofort fällig. Die Zahlung hat ausschließlich auf das in der Regel in Rechnung des Verkäufers erwähnte Bankkonto kosten- und spesenfrei zu erfolgen. Zahlungsanweisungen, Wechsel und Schecks werden nur aufgrund besonde- rer Vereinbarung und stets nur zahlungshalber, nicht an Erfüllung Statt hereingenommen. Sämtliche Spesen und Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Weiterbegebung und Prolongation gelten nicht als Erfüllung. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf dem Verkäufer entstandene Kosten und Auslagen, dann auf Zinsen und erst dann auf die Kaufpreis- forderung verrechnet. Im Falle eines Scheck- oder Wechselprotestes kann der Handelswährung Verkäufer Zug um Zug gegen Rückgabe des entsprechenden Fonds Schecks oder Wechsels soforti- ge Barzahlung verlangen. Hat der Käufer weitere, noch nicht fällige Wechsel herein gegeben, ist der Verkäufer ferner berechtigt, Zug um Zug gegen Rückgabe dieser Wechsel die sofortige Bezahlung der Kaufpreise zu erfolgen oderverlan- gen. Mahnt der Verkäufer den Käufer nach dem Eintritt von Zahlungsverzug erfolg- los oder wird ein Scheck oder Wechsel bei Fälligkeit nicht eingelöst, ist der Verkäufer berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte und noch nicht voll bezahlte Ware zurückzunehmen. Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Ver- trag. Kannte der Käufer einen Mangel oder sonstigen Beanstandungsgrund bei Ver- tragsabschluss, kann er die Zahlung des Kaufpreises weder verweigern noch ihn zurückbehalten. Dasselbe gilt, wenn der Fonds zwei Käufer den Mangel bzw. Beanstandungsgrund in Folge grober Fahrlässigkeit nicht erkennt, es sei denn, der Verkäufer hat sie arglistig verschwiegen oder mehr Handelswährungen hat, in für die Beschaffenheit der vom Anleger bezeichneten WährungWare eine Garantie übernommen. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle Wegen Mängeln oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger sonstiger Beanstandungen darf die Zahlung an nur in angemessenem Umfang verweigert oder zurückbehalten werden. Über die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern Höhe entscheidet im Einklang Streitfall ein von der für den Käufer zuständigen Industrie- und Handelskammer benannter Sachverständiger, der auch nach billigem Ermessen über die Verteilung der Kosten seiner Einschaltung entscheiden soll. Der Käufer kann nur mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtvom Verkäufer anerkannten oder rechtskräftig festge- stellten Gegenforderungen aufrechnen.

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Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln mit einem 14-tägigen Zahlungsziel nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen. Die Leistungen und Materialien werden in Nettobeträgen aufgeführt und sind zu- sätzlich mit der aktuell geltenden und aufgeführten Mehrwertsteuer ohne Anzüge zu entrichten. Werden Arbeiten in Teilen abgeliefert, sofern in so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Ablieferung eines Teils fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann die Auftragnehmerin Abschlagszahlungen verlangen. Diskont und Spesen trägt der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben Auftrag- geber, welche sofort zu zahlen sind. Bei außergewöhnlichen Vorleistungen und Materialeinsatz kann angemessene Vorauszahlung bis zu 100% verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, dass stehen Zurückbehaltungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI. 3 nicht nachgekommen ist. Ist die Zahlung Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt ausgelieferte Ware zurückbehalten, sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen Auftragnehmerin auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderzu, wenn der Fonds zwei Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen. Bei Zah- lungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht aus- geschlossen. Für den Fall nicht rechtzeitiger Zahlung tritt Verzug spätestens 21 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Ab Verzug sind Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszins- satz zu zahlen. Gebühren für die Beanspruchung eines Inkassounternehmens sowie der Mahn- und Vollstreckungsgebühren und evtl. gerichtliche und anwaltliche Kosten werden der Auftragge- berin zu 100% in Rechnung gestellt. §13. BEANSTANDUNGEN UND GEWÄHRLEISTUNG Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur über- sandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgangs entstanden sind oder mehr Handelswährungen hatanerkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und schriftlich mit Datum und Unterschrift zu übergeben. Versteckte Mängel, die nach der unver- züglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungs- frist geltend gemacht werden. Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmerin nach ihrer Xxxx unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Ersatzlieferung verpflichtet und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet wer- den. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichun- gen in der vom Anleger bezeichneten WährungBeschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Auftragnehmerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. Nach vorheriger Absprache mit In einem solchen Fall ist die Auf- tragnehmerin von ihrer Haftung befreit, wenn sie ihre Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt. Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10 % der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderan- fertigungen unter 1.000 kg setzt sich der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird Prozentsatz auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar20 %, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt2.000 kg auf 15 %.

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Zahlung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Gesamtpreises zu verlangen. Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Wir sind berechtigt, bei nicht fristgerechter Zahlung Verzugszinsen nach §§ 288, 247 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) zu verlangen. Zahlungen werden auf die jeweils älteste Rechnung verbucht. Das Erheben einer Mängelrüge entbindet nicht von der Verpflichtung zur Zahlung innerhalb der vorgenannten Frist. Bei nicht fristgerechter Zahlung werden für jede Zahlungserinnerung Mahnkosten in Höhe von 5,- € erhoben. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Aufrechnung und Geltendmachung von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenZurückhaltungsrechten gegen unsere Forderung ist nicht zulässig, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben istes sei denn, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung Gegenforderung von uns anerkannt oder gegen uns rechtskräftig tituliert ist. Ist Kommt der Auftrag aus Gründen, die Zahlung der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht rechtzeitig erfolgt zur Durchführung, sind wir berechtigt, als pauschale Entschädigung 15 % des vereinbarten Preises zu berechnen. Hiervon unbeschadet bleibt das Recht des Auftraggebers nachzuweisen, dass uns kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Unbeschadet von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, sind wir berechtigt, Ersatz der von uns bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten zu verlangen (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.Aufwendungsersatz). Weitere Zahlungsanweisungen Nebenabreden sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen odernur dann wirksam, wenn diese schriftlich niedergelegt wurden oder aber schriftlich bestätigt worden sind. Gerichtsstand für Vollkaufleute, für juristische Personen, für juristische Personen des öffentlichen Rechts und für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, ist Würzburg. Es gilt stets – auch bei Verträgen mit ausländischen Kunden – das Deutsche Recht für Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen mit uns. Nebenabreden zu diesem Vertrag wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Fonds zwei Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder mehr Handelswährungen hatteilweise unwirksam sein oder werden, in so berührt dies die Wirksamkeit der vom Anleger bezeichneten Währungübrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Nach vorheriger Absprache mit Anstelle der Übertragungsstelle unwirksamen oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Ist eine derartige gesetzliche Regelung nicht vorhanden und bietet die ersatzlose Streichung der Anleger die Zahlung Bestimmung keine interessengerechte Lösung für beide Parteien, so gilt, dass an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung tritt, die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bardie Parteien bei Abwägung der beiderseitigen Interessen gewählt hätten, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich wenn ihnen die Unwirksamkeit der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtursprünglichen Regelung bewusst gewesen wäre.

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Zahlung. Sofern keine anderen Zahlungsbedingungen vereinbart wurden sind unsere Rechnungen, bzw. die des von uns beauftragten Lieferwerks rein netto, ohne jeden Abzug und spesenfrei, nach Rechnungsdatum prompt zahlbar. Rechnungen für Reparaturleistungen sind sofort nach Erhalt netto zur Zahlung fällig. Unser Kunde ist damit einverstanden, dass Rechnungen an ihn auch elektronisch erstellt und übermittelt werden können. Bei Teilverrechnungen sind die entsprechenden Teilzahlungen mit Erhalt der jeweiligen Faktura fällig. Dies gilt auch für Verrrechnungsbeträge, welche durch Nachlieferungen oder andere Vereinbarungen über die ursprüngliche Abschlusssumme hinaus entstehen, unabhängig von den für die Hauptlieferung vereinbarten Zahlungsbedingungen. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen zu leisten hat, gilt als vereinbart, dass bei nicht fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständige Teilleistungen ohne weitere Nachfristsetzung sofort fällig werden. Zahlungen sind ohne jeden Abzug frei Zahlstelle des Verkäufers in der vereinbarten Währung durch Banküberweisung zu leisten. Eine allfällige anderweitige Zahlungsabwicklung kann vertraglich vereinbart werden und ersetzt dann die Banküberweisung. Eine Gutschrift erfolgt nur unter dem üblichen Vorbehalt der Einlösung. Alle damit im Zusammenhang stehenden Spesen x. Xxxxxx (wie. z.B. Einziehungs- und Diskontspesen) gehen zu Lasten des Käufers. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, Bemängelungen, oder sonstiger Gegenansprüche zurückzuhalten oder aufzurechnen. Die Zahlung hat bei allen Anteilen ist nur dann als rechtzeitig erfolgt anzusehen, wenn der Betrag am Fälligkeitstag eingelangt bzw. unserem Konto gutgeschrieben wurde. Ist der Käufer mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung aus diesem oder anderen Geschäften im Verzug, so kann der Verkäufer unbeschadet seiner sonstigen Rechte: ● die Erfüllung seiner eigenen Verpflichtungen bis zur Bewirkung dieser Zahlung oder sonstigen Leistung aufschieben und eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Anspruch nehmen. ● sämtliche offene Forderungen aus diesem oder anderen Geschäften fällig stellen und für diese Beträge ab der jeweiligen Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen1,25% pro Monat verrechnen, sofern der Verkäufer nicht darüber hinausgehende Kosten nachweist. In jedem Fall ist der Verkäufer berechtigt vorprozessuale Kosten, insbesonder Mahnspesen und Rechtsanwaltskosten in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Rechnung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall angegeben istdes Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zu zweckentsprechender Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen sind, zu ersetzen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Eingeräumte Rabatte oder Boni sind mit der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung isttermingerechten Leistung der vollständigen Zahlung bedingt. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat Der Verkäufer behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in Eigentum an sämtlichen von ihm gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Rechnungsbeträge zuzüglich Zinsen und Kosten des Anlegers durchgeführtvor. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung Der Käufer tritt hiermit an den Verkäufer zur Sicherung von dessen Kaufpreisforderung seine Forderung aus einer Weiterveräußerung von Vorbehaltsware, auch wenn diese verarbeitet, umgebildet oder zum Teil vermischt wurde, ab und verpflichtet sich einen entsprechenden Vermerk in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich seinen Büchern oder auf seinen Fakturen anzubringen. Auf Verlangen hat der Einhaltung Käufer dem Verkäufer die abgetretene Forderung nebst deren Schuldner bekanntzugeben und alle für seine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen und dem Drittschuldner Mitteilung von der Mindestbeträge für die Erstzeichnung Abtretung zu machen. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Käufer verpflichtet hinzuweisen und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten diesen unverzüglich zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtverständigen.

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Samples: www.cpce.net

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren Für Österreich: Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde (z.B. Lizenzprodukte oder Nettopreise), innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu erfolgen, sofern zahlen. Bei Bezahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum gewährt die Verkäuferin 3% Kassaskonto. Für Exportgeschäfte gelten gesonderte Vereinbarungen laut letztgültigem Angebot. Für verspätete Zahlungen werden Verzugszinsen in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben istHöhe von 12% p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Anspruches aus dem Zahlungsverzug bleibt der Verkäuferin ausdrücklich vorbehalten. Scheck und Wechsel werden nur aufgrund gesonderter Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche Diskontierungskosten, Bankspesen, Wechselgebühren und dergleichen trägt der Käufer. Die Zurückhaltung von Zahlungen sowie jegliche Aufrechnung gegen Forderungen der Verkäuferin ist jedenfalls ausgeschlossen. Im Falle des Zahlungsverzuges ist die Verkäuferin berechtigt, eigene noch zu erbringende Leistungen auszusetzen, ohne, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf Käufer von seiner Zahlungsverpflichtung befreit wird. Für den Fall außergerichtlicher oder gerichtlicher Eintreibung von Forderungen ist der Käufer verpflichtet, die Abrechnungswährung istdamit verbundenen Mahn-, Inkasso-, Gerichtskosten und sonstige Spesen zu ersetzen. Ist 6. BEANSTANDUNGEN Der Käufer ist verpflichtet, bei sonstigem Ausschluss aller Ansprüche, die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und allfällige Mängel unter Musterübersendung unverzüglich zu rügen. Bei berechtigter Reklamation wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/beanstandete Lieferung zurückgenommen und entweder Ersatz geleistet oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgleine Gutschrift erteilt. Anhang AAndere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, Ziffer 25.)insbesondere wird nicht für unmittelbare oder mittelbare Schäden gehaftet. Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hatKleine, in der vom Anleger bezeichneten WährungNatur der Produkte liegende Qualitätsschwankungen berechtigen den Käufer nicht zur Annahmeverweigerung der Lieferungen. Nach vorheriger Absprache Zugesicherte Eigenschaften müssen ausdrücklich schriftlich im Einzelnen als solche bezeichnet, vereinbart sowie in einer kundenspezifischen AKRAS-Produktspezifikation festgelegt werden. Für die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen wird die gesetzliche Frist auf 1 Jahr reduziert. Sofern die Haltbarkeit der von allfälligen Gewährleistungsansprüchen betroffenen Produkte eher erlischt, erlischt die Frist zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen einen Monat vor Ablauf der jeweiligen Haltbarkeitsangabe. Die Verkäuferin übernimmt ausdrücklich keine Haftung in Verbindung mit Produkten, wie zum Beispiel für Vermarktbarkeit, Tauglichkeit für bestimmte Zwecke oder ein bestimmtes optisches Erscheinungsbild der Übertragungsstelle Produkte. In allen Fällen, in denen die Verkäuferin aufgrund vertraglicher oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann gesetzlicher Anspruchsgrundlagen zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet diese nur, wenn sie Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu verantworten hat. 7. LEIHVERPACKUNGEN Leihweise zur Verfügung gestellte Verpackungsmaterialien werden auf der Anleger Rechnung gesondert angeführt. Diese sind längstens innerhalb von 30 Tagen nach Übernahme der Lieferung in tadellosem, unbeschädigtem und gereinigtem Zustand portofrei beim Werk der Verkäuferin zurückzustellen. Bei Rücksendung ist die Zahlung seinerzeitige Rechnungsnummer samt Rechnungsdatum anzuführen sowie die entsprechende ADR-Dokumentation durchzuführen. Jegliche diesbezügliche Kommunikation ist ausschließlich an die/den zuständige/n Sachbearbeiter/in sowie an die Übertragungsstelle auch E-Mail Adresse „xxxxxxxxx@xxxxx.xx“ zu senden. Erfolgt die Rückgabe nicht fristgerecht, so gilt die Leihverpackung als gekauft und wird von der Verkäuferin in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführtRechnung gestellt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern Gefahrtragung im Einklang Zusammenhang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht dem Rücktransport der Leihverpackungen trägt der Käufer. Bei Verlust oder Beschädigung wird die Leihverpackung mit einem Pauschalbetrag in Höhe von bis zu EUR 4.000,00 dem Käufer in Rechnung gestellt. Der Käufer ist verpflichtet bei Übergabe an die Spedition unter Ausstellung einer dem CMR entsprechenden Übernahmebestätigung die Containernummer anzuführen, die korrekte ADR-Dokumentation bei Gefahrengut durchzuführen sowie die Verkäuferin von der Übergabe an die Spedition zu informieren, widrigenfalls die Leihverpackung mit einem Pauschalbetrag in Höhe von bis zu EUR 4.000,00 dem Käufer in Rechnung gestellt wird. Verpackungsgegenstände, die nicht von der Verkäuferin stammen, sind von der Rücknahme ausgeschlossen. 8. VERSAND UND GEFAHRENÜBERGANG Alle Waren werden auf Gefahr des WirtschaftsprüfersKäufers transportiert, auch im Falle kostenloser Lieferung. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werkes oder Lagers der Verkäuferin, geht die Gefahr auf den Käufer über. von Anhang A dargelegtDies gilt auch im Falle der Lieferung durch die Verkäuferin selbst. Transportversicherungen werden nur über ausdrücklichen Wunsch und auf Rechnung des Käufers abgeschlossen.

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Samples: www.akras.at

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen Rechnungen sind, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, in frei verfügbaren Mitteln Euro sofort nach Empfang, spätestens jedoch 30 Tage ab Rechnungsdatum ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenin verlustfreier Kasse zahlbar. Dessen ungeachtet werden unsere sämtliche Forderungen – auch bei Stundung – sofort fällig, sofern sobald der Käufer mit der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten uns gegenüber in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben Verzug gerät, seine Zahlungen einstellt, überschuldet ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf über sein Vermögen das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet oder die Abrechnungswährung istEröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers erheblich zu mindern geeignet sind. Ist Wir selbst sind alsdann nach unserer Xxxx Kaufleuten im Sinne des HGB gegenüber berechtigt, die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (gelieferte Ware zurückzuverlangen, weiter Lieferungen von Vorauszahlungen oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor)Sicherheitsleistungen abhängig zu machen, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Zielverlängerungen oder Skontovergütung wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglnur nach Abzug von Rabatt und Fracht usw. Anhang Aaus dem Nettorechnungsbetrag gewährt, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung Gewährung von Skonto hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der zur Voraussetzung, dass auf dem Konto des Kunden sonst keine offenen Posten stehen, Vertreter des Verkäufers sind zur Entgegennahme von Zahlungen nur aufgrund schriftlicher Inkassovollmacht berechtigt. Bei Überschreitung der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (Zahlungsfrist kommen, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung bedarf, vom Fälligkeitstage ab Verzugszinsen sowie alle durch Zahlungserinnerung entstehenden Kosten in Anrechnung, jedoch unbeschadet der Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens. Der Verkäufer kann nach Xxxx entweder den Lombard-Zinssatz der Landeszentralbank oder den Satz, den er bei Inanspruchnahme von Bankkrediten an Bankzinsen selbst zu zahlen hat, mindestens jedoch 6% p. a. an Verzugszinsen verlangen. Bei Zahlungsverzug sind alle offenstehenden, noch nicht fälligen Forderungen ohne jeden Abzug sofort zahlbar. Die vorstehenden Rechte erlöschen auch dann nicht, wenn in vorangegangenen Fällen Stundung gewährt worden ist. Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen. Werden sie angenommen, so geschieht dies erfüllungshalber und nicht an Erfüllungsstatt. In der betreffenden Gebühren Wechsel- oder Scheckannahme ist keine Stundung der Hauptforderung zu sehen. Für angenommene Wechsel wird Diskont, bei solchen auf Nebenplätze und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis das Ausland werden Einzugsspesen und Kursverlust berechnet. Wird nach Wechsel- oder Scheckannahme wegen Zahlungseinstellung, Eröffnung des Vertragshilfe-, Vergleichs- oder Konkursverfahrens oder Vermögensverfall des Käufers sofortige Zahlung aus der Anteile entsprichtHauptforderung verlangt, so gelten zugleich alle vorgesehenen Rabatte, Bonifikationen usw. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern als verfallen, so dass der Käufer die in Rechnung gestellten Bruttopreise zu zahlen hat. Am Fälligkeitstage ist bei Beanstandungen der Betrag zu zahlen, der auf den nicht beanstandeten Teil der Lieferung entfällt. Ist der Käufer Xxxxxxxx im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht Sinne des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten HGB, so beeinflussen seine Mängelrügen weder Zahlungspflicht noch Fälligkeit, und er verzichtet darauf, irgendein Zurückbehaltungsrecht geltend zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtmachen.

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Zahlung. Soweit nicht anders vereinbart, ist die Zahlung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug ab Rechnungsdatum und Zugang der Rechnung fällig. Die Rechnung gilt einen Tag nach Absendung als zugegangen. Nach einer Fristsetzung von 8 Kalendertagen nach Fälligkeit kommt der AG in Verzug. Kommt der AG mit der Zahlung in Verzug, so sind sämtliche noch offenstehenden Forderungen sofort fällig. Im Falle des Zahlungsverzuges schuldet der AG Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, ohne dass es einer weiteren Fristsetzung bedarf. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der AN über den Betrag verfügen kann. Wechsel- und Scheckzahlungen werden nur erfüllungshalber nach besonderer Vereinbarung entgegengenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen in jedem Fall zu Lasten des AG. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Wechsel bzw. der Scheck eingelöst wird und eine Rückbelastung durch die einlösende Bank nicht erfolgt ist. Bei Verschlechterung der Zahlungsfähigkeit des AG ist der AN berechtigt, alle umlaufenden Wechsel und Schecks sofort aus dem Verkehr zu ziehen. Die hierdurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des AG. Die Entgegennahme von Schecks bewirkt nicht die Stundung der Forderungen. Entstehende Kosten gehen dabei zu Lasten des AG. Für den ordnungsgemäßen Einzug übernimmt der AN keine Haftung. Erfüllungsort für Zahlungen ist Hattersheim am Main. Bei Überschreitung des Zahlungsziels gelten die gesetzlichen Regelungen des BGB zum Zahlungsverzug. Handelt es sich bei dem AG nicht um einen Kaufmann im Sinne des HGB, hat die Zahlung der Ware bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag Erhalt zu erfolgen. Lieferung erfolgt gegen Vorkasse. Gegen die Ansprüche des AN aus diesem Vertrag ist eine Aufrechnung des AG nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zulässig. Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der AG auf Verlangen des AN verpflichtet dem AN mit Auftragserteilung eine Sicherheitsleistung in Höhe des erteilten Auftrages zu erbringen. Die Sicherheitsleistung hat entweder zu erfolgen in Form einer Vorauskasse oder alternativ in Form einer Bankbürgschaft einer deutschen Großbank, Volksbank, Sparkasse oder Raiffeisenbank. Ist der AG nicht Unternehmer und verwendet er die Leistung für seinen nichtunternehmerischen Bereich, ist er verpflichtet, die Rechnung zwei Jahre aufzubewahren. In allen anderen Fällen muss er die Rechnung zehn Jahre aufbewahren. Dies gilt auch für Unternehmer. Verrechnungsklausel: Der AN ist berechtigt, mit allen Forderungen – gleichgültig welcher Art – gegenüber sämtlichen Forderungen des AG, die diesem gegen den AN oder ihm verbundene Unternehmen zustehen, auch bei verschiedener Fälligkeit der Forderungen, aufzurechnen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben dem AG bekannt ist, dass der Standardabrechnungstag es sich bei dem betreffenden Unternehmen um ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstverbundenes Unternehmen handelt. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen AN und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung Vertreter des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtAN haben keine Inkassovollmacht.

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Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Der Fahrpreis wird monatlich abgebucht. Das Abbuchungsverfahren legt der Arbeitgeber einheitlich für alle Mitarbeiter eines Rahmen- vertrages fest. Es sind folgende Abbuchungs- verfahren möglich: − vollständig über das Konto des Arbeitge- bers, − vollständig über das Konto des Mitarbei- ters oder − anteilig über die Konten von Arbeitgeber und Mitarbeiter. Bei vollständiger Abbuchung wird der Fahr- preis inklusive Arbeitgeberzuschuss, aber nach Abzug des Rabattes, von dem entspre- chenden Konto abgebucht. Bei anteiliger Abbuchung erfolgt die Abbuchung des Ar- beitgeberzuschusses über das Konto des Arbeitgebers und die Abbuchung des verblei- benden Betrages (Fahrpreis nach Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Zuschuss und Rabatt) über das Konto des Mitarbeiters. Voraussetzung für den Fall angegeben istAbschluss eines Jobtickets mit Abbuchung über das Konto des Mitarbeiters ist die Erteilung eines SEPA- Lastschriftmandates für wiederkehrende Zahlungen (Einzugsermächtigung) durch den Mitarbeiter. Hierzu gibt der Mitarbeiter bei der Bestellung des Jobtickets seine Bankver- bindung an. Der Mitarbeiter verpflichtet sich, dass die Monatsrate auf dem vorgesehenen Konto monatlich bereitzuhalten. Der Abbuchungs- termin ist ab dem Ersten eines jeden Monats; die erste Abbuchung erfolgt am nächstmögli- chen Termin nach Beginn der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung istGültigkeit des Abonnements. Ist die Zahlung eine Abbuchung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt möglich und wird der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung Einzugsbetrag auch nach Mahnung nicht vor)innerhalb einer Frist von 14 Tagen beglichen, wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger Abonnement- vertrag von Seiten des Vertriebspartners fristlos gekündigt werden; das Handy-Ticket wird gesperrt, die Zahlung Papierfahrkarte muss spätestens bis zum 5. des Folgemonats an die Übertragungsstelle auch in jeder den Vertriebspartner zurückgegeben werden. Der Vertriebspartner ist berechtigt, den Arbeitgeber über Zahlungsausfälle zu infor- mieren. Soll der Fahrpreis von einem anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenBank- konto abgebucht werden, ist dem Vertriebs- partner bis zum 15. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung Vormonats ein neues SEPA-Lastschriftmandat (nach Abzug der betreffenden Gebühren und AufwendungenEinzugsermächti- gung) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegterteilen.

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Zahlung. Der Zahlungstermin für die Anzahlung wird auf der Bestätigung ausgedruckt. Wir bitten um pünktliche Einhaltung, da sonst Ihre Buchung ohne vorherige Ankündigung sofort storniert wird. Bei einer Onlinebuchung gehört der Zahlungsprozess zum Buchungsablauf. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren Restzahlung erfolgt zusammen mit dem Gästebeitrag spätestens am Anreisetag. Als Zahlungsmöglichkeiten vor Ort stehen Barzahlung, EC-Karte, VISA-, oder MasterCard zur Verfügung. Anreisezeiten sind auf der Buchungsbestätigung aufgedruckt. Sollte der gebuchte Stellplatz/ das gebuchte Mietobjekt doch einmal durch widrige Umstände nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, räumt der Mieter eine Nachfrist bis 18:00 Uhr ein. Ist eine Behebung innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgendieser Nachfrist nicht möglich, sofern stellt der Vermieter ein Ersatzobjekt mindestens in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für gleichen Kategorie zur Verfügung. Bei Nichtgefallen dieses Ersatzes wird dem Mieter die Möglichkeit zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages eingeräumt, was die Rückzahlung etwaiger Vorausleistungen zur Folge hat. Bei verspäteter Übergabe stellen wir Ihnen die Kosten einer zusätzlichen Nacht (Höhe des Betrags = gezahlter Mietpreis: Anzahl gebuchter Nächte) in Rechnung. Sollten im Anschluss anreisende Gäste den Fall angegeben istStellplatz/das Mietobjekt nicht belegen können, dass ist der Standardabrechnungstag Vermieter zur Räumung berechtigt. Bitte achten Sie auf die, in den Mietobjekten befindlichen, „Infos zur Abreise“ und halten Sie diese ein. Bei Nichtbeachtung stellen wir Ihnen die erforderliche Arbeitszeit nachträglich in Rechnung. Wenn wichtige organisatorische Dinge vorliegen oder ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung Chalet nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor)belegt werden kann, wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch die Platzleitung das Recht der Umbuchung vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen Änderungswünsche des Gastes sind nur wirksam und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderbindend, wenn der Fonds zwei Xxxx eine schriftliche Bestätigung erhält. Eine Verschiebung des Reisezeitraums ist nur kostenfrei möglich, wenn auch eine Stornierung noch kostenfrei möglich wäre und hat ggf. eine neue Preisberechnung zur Folge. Vor Beginn des Mietzeitraums besteht jederzeit die Möglichkeit zur Stornierung des Vertrages. Eventuelle Stornierungskosten teilen wir Ihnen bei Ihrer Buchung mit. Zur Vermeidung von Missverständnissen bitte nur (per Brief oder mehr Handelswährungen hatE-Mail) schriftlich, in nicht telefonisch. Es gilt der vom Anleger bezeichneten WährungTag, an dem die Stornierung bei uns eingeht. Nach vorheriger Absprache Der Anspruch des Vermieters auf Zahlung der vereinbarten Mietbeträge bleibt auch bei einer Nichtinanspruchnahme des Mietobjekts vollumfänglich bestehen. Die Gründe für eine Stornierung sind dabei irrelevant, es sei denn es handelt sich um höhere Gewalt. Jedes Objekt darf nur mit der Übertragungsstelle maximal vorhergesehenen Anzahl an Personen belegt werden. Das Auto ist auf der dafür vorhergesehenen Parkfläche abzustellen. Es ist nicht erlaubt neben den Mietobjekten Zelte oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch Pavillons aufzustellen. Eine Belegung mit Hund ist in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenbestimmten Platzbereichen möglich. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Bitte achten Sie zu Ihrer und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzungunserer Erleichterung darauf, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren keinerlei Schäden vom Hund verursacht werden, Tierkot sofort beseitigt wird und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entsprichtandere Gäste durch diesen nicht gestört werden. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern Sollte eine Störung oder sogar Gefährdung von einem einzelnen Hund ausgehen, kann das Nordsee-Camp Norddeich die sofortige Entfernung des Tieres verlangen. Eine Mietpreisminderung ist in so einem Fall ausgeschlossen. Des Weiteren herrscht überall im Einklang Hundebereich und auf dem Deichabschnitt vor dem Campingplatz absolute Leinenpflicht. Bitte nehmen Sie Ihre Hunde nicht mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht auf den Kinderspielplatz und in die Sanitärgebäude. Tierkot ist umgehend zu beseitigen. Tüten hierfür erhalten Sie an verschiedenen Spenderstellen des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtCampingplatzes.

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Samples: nordsee-camp.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von WinValue innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend der Folgen des Zahlungsverzuges. Die Aufrechnung ist nur mit von Bankgebühren innerhalb WinValue anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen möglich. Wird eine Lastschrift wegen Unterdeckung des angegebenen Xxxxxx oder aus anderen von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag der WinValue nicht zu erfolgenvertretenden Gründen nicht eingelöst, sofern gehen die dadurch entstanden Kosten (Rücklastschriftgebühren) zu Lasten des Vertragspartners. Die WinValue GmbH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie die Verwertbarkeit der durch die Teilnehmer eingestellten Daten. Für die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen der Teilnehmer sowie Qualitätsverluste von eingestellten Bildern wird keine Haftung übernommen. Die Nutzung der WinValue InternetplaNormen erfolgt auf eigenes Risiko. Für eventuell auftretende Schäden (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen oder von Daten oder aus anderem finanziellen Verlust) wird seitens der WinValue GmbH keine Haftung übernommen. Garantien durch WinValue erfolgen nur schriftlich und sind als solche zu bezeichnen. Im Falle eines Datenverlustes oder der Datenverfälschung sind die Teilnehmer berechtigt, die verlorenen Daten kostenfrei erneut in die InternetplaNorm einzustellen. Weitergehende Ansprüche der Kaufabrechnung Teilnehmer sind ausgeschlossen. Der Anspruch der Teilnehmer auf Nutzung der PlaNorm besteht lediglich im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Darüber hinaus kann es insbesondere bei Wartungsarbeiten am Server zu Verzögerungen und Ausfällen kommen. WinValue beschränkt daher seine Leistungen zeitweilig, wenn dies im Hinblick auf die Sicherheit der Server oder zur Durchführung von Wartungsarbeiten erforderlich ist. Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung von WinValue auf den voraussehbaren typischen Schaden beschränkt. Schadenersatzansprüche der Teilnehmer gegenüber der WinValue GmbH, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen bzw. soweit gesetzlich möglich auf die Höhe der Einstell- bzw. Lizenz-Gebühr beschränkt. Bei allen auf der PlaNorm eingestellten Fahrzeugen handelt es sich um Gebrauchtfahrzeuge, welche ausschließlich gewerblichen Käufern angeboten werden. Soweit der Verkäufer nichts Abweichendes angibt, werden alle Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung verkauft. Dies gilt nicht für den Fall angegeben istSchadensersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug die auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (einer grob fahrlässigen oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Samples: www.winvalue.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenfällig, sofern in der Kaufabrechnung soweit nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung anderes vereinbart ist. Ist Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereit- schaft ausgestellt. Eine etwaige Skonto- vereinbarung bezieht sich nicht auf Regiearbeiten, Fahrtkosten, Spesen und Versandkosten (Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten). Die Zahlung ist erst dann erfolgt, wenn über die Valuta verfügt werden kann; bei Zahlung mit Scheck mit dessen Gutschrift. Bei Privat- und Erstkunden, sowie bei außergewöhnlichen Vorleistungen, kann vollständige oder teilweise Vorauszahlung verlangt werden. Bis zur Zahlung der Vorauszahlung ist DELTAPLOT dann nicht leistungspflichtig. Vereinbarte Lieferfristen beginnen dann erst ab Zahlungseingang. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt innerhalb der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor)vereinbarten Zahlungsfristen, wird die entsprechende Zuteilung ist DELTAPLOT berechtigt – ohne daß es einer vorausgegangenen Mahnung bedarf – Verzugszinsen in Höhe der Anteile storniertvon ihm zu zahlenden Bankzinsen, mindestens jedoch von 3% über dem zum Zeitpunkt der Zahlungsüberschreitung gültigen Diskontsatzes der Deutschen Bundes- bank zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer zu verlangen; die Gesellschaft und/Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang Falle des Verzugs des Auftraggebers, ist DELTAPLOT berechtigt, die gesamte Restschuld des Auftraggebers fälligzustellen, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückzuhalten, sowie die Weiter- arbeit einzustellen. Im Falle, daß für den Auftraggeber Konkursantrag gestellt wird, steht DELTAPLOT ein außerordent- liches Kündigungsrecht in jedem Stadium der Vertragerfüllung zu. In diesem Fall ist die vollständige Auf- tragssumme fällig, abzüglich ersparter Aufwendungen oder anderweitiger Ver- wendung der Arbeitsleistung oder des Arbeitsprodukts. Der Auftraggeber kann nur mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegteiner unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderung aufrechnen.

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Samples: deltaplot.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Zahlungen (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) sind unabhängig von einer Rechnungslegung fällig und sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet der Auftragnehmer nicht, sofern ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht der Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Lasten fallen. Es gilt eine Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung per Vorkasse oder per Barnachnahme (zzgl. der Nachnahmegebühr) nach Xxxx des Auftragnehmers als vereinbart, wenn eine Überprüfung des Auftraggebers durch eine Wirtschaftsauskunftei ergibt, dass über den Auftraggeber negative Zahlungserfahrungen vorliegen und der Auftraggeber aus diesem Grunde von Bankgebühren innerhalb der Wirtschaftsauskunftei als risikobehaftet eingestuft wird. Unter risikobehaftet wird ein Bonitätsindex von drei Geschäftstagen mindestens 2,5 nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenBürgel Score verstanden, sofern d.h. zum Auftraggeber lagen Bürgel negative Zahlungserfahrungen in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben Vergangenheit vor. Ist der Auftraggeber mit einer anderen fälligen Forderung in Verzug, so kann der Auftragnehmer eine Vorkasse verlangen. Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Papier- und Kartonmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür ebenfalls eine Vorauszahlung verlangt werden. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung stehen Zurückbehaltungs-und Aufrechnungsrechte nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstzu. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden Auftragnehmer seinen Verpflichtungen nach Abschnitt VI nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtnachgekommen ist.

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Samples: de.swedex.eu

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen ist entsprechend den in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenRechnungen des Verkäufers genannten Bedingungen fällig. Falls Skontoabzug vereinbart wurde, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben istist dieser auf neue Rechnungen nicht zulässig, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug wenn ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind. Der Verkäufer ist berechtigt, eingehende Zahlungen grundsätzlich auf die Abrechnungswährung istältesten noch offenstehenden Positionen zu verrechnen. Ist Sollten Zahlungen nicht innerhalb der gewährten Zahlungsfrist beim Verkäufer eingehen, ist er berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche aus dem Gesichtspunkt des Verzugsschadens ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 1 des Diskontsatz-Überleitungsgesetzes vom 9. Juli 1998 dem Besteller zu berechnen. Bei Hereinnahme von Wechseln werden die Diskont- und Einziehungsspesen ab Verfalltag der Rechnung berechnet und sind sofort in bar zu zahlen. Wechsel gelten nicht als Barauszahlung und mit ihnen gegebenenfalls beglichene Rechnungen sind nicht skontier fähig. Bei verspäteter Zahlung nicht rechtzeitig werden Verzugszinsen in angemessener Höhe, mindestens aber die von den Banken berechneten Zinsen in Anrechnung gebracht. Die Regulierung per Scheck und Wechsel erfolgt nur erfüllungshalber. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden (insbesondere Wechselproteste oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für ähnliches) sind wir berechtigt, sofortige Begleichung aller noch offenstehenden Rechnungen ohne Rücksicht auf die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft Fälligkeit und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann Herausgabe der noch vorhandenen Ware zu verlangen. Gegebenenfalls dann noch laufende Wechsel werden unabhängig vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vglFälligkeitstermin in einem solchen Falle sofort zur Zahlung fällig. Anhang ADer Verkäufer ist berechtigt, Ziffer 25.)weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen. Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; Bei Gewährung von Ratenzahlungen wird der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderjeweilige Restbetrag sofort fällig, wenn der Fonds zwei Käufer mit einer Rate ganz oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern teilweise länger als eine Woche im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des WirtschaftsprüfersRückstand ist. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22Noch nicht geklärte Reklamationen oder Unstimmigkeiten bei der Anlieferung unserer Waren verlängern nicht die Skontofrist. von Anhang A dargelegtSkonto hat grundsätzlich den Charakter einer Zinsvergütung und bemisst sich daher ausnahmslos auf der Basis der innerhalb der Skontofrist geleisteten Zahlung. Erfüllungsort für Zahlungen ist 00000 Xxxxxx.

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Samples: sgb-group.de

Zahlung. Die Zahlung hat Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, ist ein Drittel des Preises / Entgeltes bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen Auftragsannahme bzw. bei beiderseitiger Unterfertigung einer Vertragsurkunde, ein Drittel nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern Leistungserbringung und der Rest nach Schlussrechnung fällig. Treten Verzögerungen in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Montage oder Inbetriebnahme ein, ist die Auftragnehmerin berechtigt, über die bisher erbrachten Leistungen Teilrechnung zu legen und diese fällig zu stellen. Unberechtigte Abzüge werden in jedem Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasstnachberechnet und eingefordert. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; gilt an dem Tage als geleistet, an welchem die Auftragnehmerin über den Rechnungsbetrag verlustfrei verfügen kann. Bei Zahlungsverzug werden, vorbehaltlich der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vorGeltendmachung weiteren Schadens, Verzugszinsen in Einzelfällen der Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz, geltend gemacht. Im Falle der Säumnis ist der Auftraggeber verpflichtet, neben den Verzugszinsen, unabhängig von einem Verschulden auch andere Zahlungsweisen die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Interventionsgebühren eines Kreditschutzbüros oder Rechtsanwaltes zu akzeptierenvergüten. Barzahlungen Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen oder bei Eintreten eines Insolvenzfalles werden gewährte Sondernachlässe, Rabatte und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommenBoni hinfällig und rückverrechnet. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oderSondernachlässe und Boni sind dann fällig, wenn alle den diesbezüglichen Abrechnungszeitraum betreffenden Rechnungen bezahlt sind. Ist der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache Auftraggeber mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden sämtliche Forderungen der Anleger Auftragnehmerin gegen den Auftraggeber sofort fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt die Auftragnehmerin nach Setzung einer Nachfrist von 10 Tagen von sämtlichen Verträgen, auch wenn sie (teilweise) schon erfüllt sind, zurück zu treten, ohne dass der Auftraggeber hieraus irgendwelche Rechte / Ansprüche gegen die Auftragnehmerin herleiten kann. Soweit die Auftragnehmerin Wechsel als Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann annimmt, erfolgt dies nur erfüllungshalber. Die Aufrechnung mit Forderungen durch den entsprechenden Devisenumtausch veranlassenAuftraggeber ist, sofern dieser nicht Konsument iSd KSchG ist, unzulässig. Ein solcher Devisenumtausch Zurückbehaltungsrecht / die Einrede der Leistungsverweigerung durch den Auftraggeber, der Unternehmer ist, wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtgleichfalls ausgeschlossen.

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Samples: www.abmtech.at

Zahlung. Die Vermittlung des Erlebnisses ist für den Kunden kostenfrei. Die Buchung und die Vermittlung gelten als abgeschlossen, sobald der vom Veranstalter geforderte Preis durch den Kunden bezahlt ist. Die Zahlung hat bei kann erfolgen durch Direktüberweisung, PayPal oder Kreditkarte. Die Zahlung erfolgt in allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug Fällen über das Shopportal von Bankgebühren innerhalb FHP/xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xx an FHP. Die Zahlungsverpflichtung ist mit Wirkung für den von drei Geschäftstagen FHP vertretenen Veranstalter mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von FHP erfüllt. FHP ist Treuhänder des eingegangenen Kaufpreises. Alle Ansprüche aus diesem Treuhandverhältnis im Verhältnis zum Kunden erlöschen mit Eingang der vertragsgemäßen Zahlung durch FHP beim Veranstalter. FHP haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigten. Eine gesetzliche verschuldensunabhängige Haftung von FHP, ihren Erfüllungsgehilfen und Handlungsbevollmächtigten, insbesondere nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgenProdukthaftungsgesetz sowie die Haftung für eine Verletzung von Leib, sofern Leben und Gesundheit bleiben unberührt. FHP weist darauf hin, dass alle Angaben zum Erlebnis – sei es auf der Internetseite von Xxxxxxxxxxxx-Xxxxxxxxxx.xx oder auf der Internetseite des Veranstalters – nicht in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes Verantwortung von FHP stehen, sondern einzig und allein in der des Veranstalters. FHP haftet nur für den Fall angegeben istFall, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft Produkt- und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann Leistungsbeschreibung von FHP nicht unverändert vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen Veranstalter übernommen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel veränderten Form veröffentlicht worden ist. Für die Abweichung ist der Kunde beweispflichtig. Eine darüber hinausgehende Haftung besteht nicht. Bei Erlebnissen, für deren Inanspruchnahme besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, die in der Handelswährung Person des entsprechenden Fonds Kunden liegen (Mindest-/Höchstalter, gesundheitliche oder Funktionsvoraussetzungen) sichert der Kunde bei Buchung des Erlebnisses zu, diese Voraussetzungen zu erfolgen odererfüllen, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, sofern und soweit sie in der vom Anleger bezeichneten Währungjeweiligen Beschreibung des Erlebnisses genannt sind. Nach vorheriger Absprache Sind solche Voraussetzungen nicht genannt und müssen sie gleichwohl erfüllt werden, ist ausschließlich der Veranstalter vorbehaltlich eines Verschuldens von FHP haftbar. Erlebnisse, die witterungsabhängig sind, können nur bei Vorliegen der entsprechenden Wittungsbedingungen in Anspruch genommen werden. Sollten sie zum vorgebuchten Zeitpunkt nicht vorliegen, treffen Kunde und Veranstalter Absprachen über einen Ausweichtermin. Schadensersatzansprüche gegen FHP und den Veranstalter sind insoweit ausgeschlossen. Rücktrittsrechte des Kunden richten sich ausschließlich nach den AGB des Veranstalters oder nach dem Gesetz. § 5 Abs. 4 gilt auch für alle anderen Vertragsstörungen, die verschuldensunabhängig und von keinen der Vertragsparteien zu vertreten sind (höhere Gewalt), eintreten. Ergänzend gelten die AGB des Veranstalters. Da das Vertragsverhältnis zu FHP mit Abschluss der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko Buchung des Erlebnisses (§ 3) abgeschlossen und Kosten erfüllt ist, trägt das FHP nicht das Insolvenzrisiko des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegtVeranstalters.

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Samples: myobis.blob.core.windows.net

Zahlung. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Bezahlung am Leistungstag direkt beim Auftragnehmer bar in vollem Umfang gegen Quittung. Anfallende Eintrittsentgelte, etc. sind vom Auftraggeber zusätzlich zu dem an den Auftragnehmer zu leistenden Honorar selbst zu tragen. Verspätungen sind dem Auftragnehmer vom Auftraggeber schnellstmöglich unter dessen Mobilfunknummer mitzuteilen. Der Auftragnehmer wartet 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf das vollständige Erscheinen der Gruppe des Auftraggebers. Bei Verspätungen des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Verlängerung der Führung oder Reduzierung des Preises. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln ohne Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag verstrichene Wartezeit geht zu erfolgenLasten der vereinbarten Führungszeit. Vereinbaren Auftraggeber und Auftragnehmer vor Ort dennoch eine Verlängerung der Führung, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes für den Fall angegeben ist, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug auf die Abrechnungswährung ist. Ist die Zahlung nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt der schriftliche Zeichnungsantrag so werden für die erste Zeichnung nicht vor)Verlängerung pro angefangene 30 Minuten 10,00 Euro zusätzlich als Honorar berechnet. Sofern aufgrund zwingender Gründe eine andere Gästeführerin als Ersatz die vereinbarte Führung zu den vereinbarten Konditionen durchführen muss, wird mit dem Auftraggeber Rücksprache gehalten. Wird die entsprechende Zuteilung Vertragserfüllung aufgrund höherer Gewalt gefährdet, beeinträchtigt oder unmöglich, kann der Anteile storniert; Auftragnehmer von der vereinbarten Leistung zurücktreten oder diese abbrechen. Eine Entschädigung des Auftraggebers wird ausdrücklich ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Vertrag (Stornierung) muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt des Auftraggebers werden folgende Kosten angesetzt: bis 7 Tage vor Leistungsbeginn kostenlos, bis 2 Tage vor Leistungsbeginn ist das halbe Honorar zu zahlen, am Tag der Leistung ist das volle Honorar zu zahlen. Bleibt der Auftraggeber am Leistungstag der gebuchten Leistung fern oder nimmt sie aus Gründen, die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen Auftragnehmer nicht zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen verantworten hat, in nicht wahr, wird der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Vertrag vereinbarte Preis in Rechnung gestellt. Hieraus ergibt sich kein Recht einen gesonderten Bericht des WirtschaftsprüfersAuftraggebers zur Nachholung der Führung zu einem späteren Zeitpunkt. Nähere Einzelheiten Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist das komplette, vorher vereinbarte Honorar fällig. Nimmt der Auftraggeber einzelne Leistungen nach Beginn der Führung infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu Rücknahmen gegen Sachleistung verantworten hat, nicht oder nicht in vollem Umfange wahr, so hat er keinen Anspruch auf Erstattung oder Ermäßigung des Preises. Bild- und Tonaufnahmen des Auftragnehmers sowie Mitschnitte und Tonaufnahmen des Führungsinhalts sind in Ziffer 22nicht gestattet. von Anhang A dargelegtAusgegebenes Bild- und Lehrmaterial darf ohne Zustimmung des Auftraggebersauf keine Weise vervielfältigt werden.

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Samples: www.gaestefuehrungen-weserbergland.de

Zahlung. Die Zahlung hat bei allen Anteilen in frei verfügbaren Mitteln Rechnungslegung erfolgt soweit möglich mit der Lieferung. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen. Die vom Auftragnehmer gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind spätestens 8 Tage ab Fakturendatum ohne jeden Abzug von Bankgebühren innerhalb von drei Geschäftstagen nach dem betreffenden Handelstag zu erfolgen, sofern in der Kaufabrechnung nichts Abweichendes und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gel- ten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen. RICH- TER behält sich vor, gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu liefern. Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragser- füllung durch den Auftragnehmer. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung einer Rate bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen, die gesamte Forderung und über- gebene Akzepte sofort fällig zu stellen. Für den Fall angegeben isteines Zahlungsverzuges ist der Kunde auch zum Ersatz aller vorprozessualen Kosten (z.B. Inkassobüros) verpflichtet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, dass der Standardabrechnungstag ein gesetzlicher Feiertag in Bezug Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen, oder Bemängelungen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Auftraggebers wird ausge- schlossen. Eingehende Zahlungen werden, ungeachtet etwa anderslautender Widmungen des Kunden, zuerst auf Zinsen, dann auf Ka- pital; bei vereinbarten Teilzahlungen auf die Abrechnungswährung istam längsten fällige Rate und bei mehreren Forderungen auf die jeweils älteste offene Forde- rung angerechnet. Ist Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder verschlechtert sich die Zahlung wirtschaftliche Lage deutlich, so ist RICHTER berech- tigt, alle Forderungen und Wechsel sofort fällig zu stellen, von noch nicht rechtzeitig erfolgt (oder liegt bloß teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurückzutreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. XXXXXXX ist in diesen Fällen berechtigt, die sofortige Rückgabe der schriftliche Zeichnungsantrag gelieferten Waren zu verlangen, wobei ein pauschaler Schadenersatz von 20% des Bestellwertes und darüberhinaus eine Abgeltung für die erste Zeichnung nicht vor), wird die entsprechende Zuteilung der Anteile storniert; die Gesellschaft und/oder deren Vertriebsgesellschaft kann dann vom Antragsteller Schadensersatz fordern (vgl. Anhang A, Ziffer 25Benützung und Wertminderung gefordert werden kann.). Weitere Zahlungsanweisungen sind am Ende des Prospekts zusammengefasst. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen; der Verwaltungsrat behält sich jedoch das Recht vor, in Einzelfällen auch andere Zahlungsweisen zu akzeptieren. Barzahlungen und Zahlungen per Scheck werden nicht angenommen. Die Zahlung hat in der Regel in der Handelswährung des entsprechenden Fonds zu erfolgen oder, wenn der Fonds zwei oder mehr Handelswährungen hat, in der vom Anleger bezeichneten Währung. Nach vorheriger Absprache mit der Übertragungsstelle oder dem Investor Servicing Team vor Ort kann der Anleger die Zahlung an die Übertragungsstelle auch in jeder anderen frei konvertierbaren Währung leisten; die Übertragungsstelle wird dann den entsprechenden Devisenumtausch veranlassen. Ein solcher Devisenumtausch wird auf Risiko und Kosten des Anlegers durchgeführt. Die Verwaltungsgesellschaft kann nach ihrem Ermessen Zeichnungen gegen Sachleistung oder zum Teil in bar, zum Teil gegen Sachleistung annehmen, jedoch immer vorbehaltlich der Einhaltung der Mindestbeträge für die Erstzeichnung und der Beträge für Folgezeichnungen und ferner unter der Voraussetzung, dass der Wert dieser Zeichnung gegen Sachleistung (nach Abzug der betreffenden Gebühren und Aufwendungen) dem Zeichnungspreis der Anteile entspricht. Diese Wertpapiere werden am betreffenden Handelstag bewertet und erfordern im Einklang mit Luxemburger Recht einen gesonderten Bericht des Wirtschaftsprüfers. Nähere Einzelheiten zu Rücknahmen gegen Sachleistung sind in Ziffer 22. von Anhang A dargelegt.

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Samples: www.richterbuero.at