Common use of Was ist versichert? Clause in Contracts

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.vav.at, durchblicker.at, www.unterhaltsrecht.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 50,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 3 contracts

Samples: www.vav.at, www.vav.at, www.vav.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und oder Abwehr von Ansprüchen Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 3 contracts

Samples: durchblicker.at, www.versichern24.at, www.unterhaltsrecht.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner bloßer Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausge- hen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.aatca.at, durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher rechtli- cher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- Repa- ratur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrechtli- chen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und oder Abwehr von Ansprüchen Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermögens- schäden, die aus der Verletzung vertraglicher gesetzlicher oder vertragli- cher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung Ver- letzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.nautic-tours.de, rsv-bedingungen.de

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermö- gensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen, über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: unterhaltsrecht.at, durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner bloßer Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: www.generali.at, www.oeamtc.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 2 contracts

Samples: durchblicker.at, durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuld- rechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- Repa- ratur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung Gel- tendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner bloßer Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.porschebank.at

Was ist versichert?. 2.1. Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen, über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder die aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche unbe- wegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrecht- lichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr Ab- wehr von Ansprüchen Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermö- gensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.allianz.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuld- rechtlichen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und oder Abwehr von Ansprüchen Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.aerzteservice.com

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher recht- licher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- Re- paratur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers Versicherungs- nehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrechtli- chen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr oder Ab- wehr von Ansprüchen Schadenersatzansprüchen wegen reiner VermögensschädenVermö- gensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher gesetzlicher oder ver- traglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher rechtli- cher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers Versiche- rungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrechtli- chen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher vor- vertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: durchblicker.at

Was ist versichert?. 2.1. 2.1 Der Versicherungsschutz umfasst die Wahrnehmung rechtlicher rechtli- cher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des Versicherungsnehmers Versi- cherungsnehmers über bewegliche Sachen sowie aus Reparatur- Repa- ratur- und sonstigen Werkverträgen des Versicherungsnehmers Versicherungsneh- mers über unbewegliche Sachen, wenn die Forderung den Betrag von EUR 100,00 übersteigt. Als Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen schuldrechtli- chen Verträgen gilt auch die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hinausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher vor- vertraglicher Pflichten entstehen.

Appears in 1 contract

Samples: www.tiroler-versicherung.at