Schadenersatz-Rechtsschutz Musterklauseln

Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen-, Sach- oder Vermögensschadens;
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versicherungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzan- sprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbe- stimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen er- littener Personen-, Sach- oder Vermögensschä- den, soweit diese aus der bestimmungsgemä- ßen Verwendung des versicherten Fahrzeuges entstehen.
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von eigenen Schaden- ersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haft- pflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermö- gensschäden, soweit sie nicht das vom Versiche- rungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wegen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen erlittener Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die aus der Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertragspartnern oder der Verletzung vorvertraglicher Pflichten entstehen.
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen;
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung Ihrer Schadenersatzansprüche. (Hierunter fällt z.B. die Geltendmachung eigener Scha- denersatzansprüche wegen eines Autounfalls gegen den Unfallgegner.) Solche Schadenersatzansprüche dürfen allerdings nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechts an Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen beruhen. (Dingliche Rechte sind Rechte, die gegenüber jedermann wirken und von jedem respek- tiert werden müssen, z.B. Eigentum.)
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen über EUR 100,00 aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines erlittenen Personen- Sach- oder Vermögensschadens sowie für die Geltendmachung von dinglichen Herausgabeansprüchen an beweglichen körperlichen Sachen.
Schadenersatz-Rechtsschutz a) Allgemeiner Schadenersatz-Rechtsschutz
Schadenersatz-Rechtsschutz für die Geltendmachung von eigenen Schadenersatzansprü- chen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen pri- vatrechtlichen Inhalts wegen erlittene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, soweit sie nicht das vom Versiche- rungsnehmer gelenkte Fahrzeug betreffen. Kein Versicherungsschutz im Rahmen des Pkt. 2.1 besteht für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen we- gen reiner Vermögensschäden, die aus der Verletzung ge- setzlicher oder vertraglicher Pflichten zwischen Vertrags- partnern entstehen und über das Erfüllungsinteresse hin- ausgehen, oder aus der Verletzung vorvertraglicher Pflich- ten entstehen (derartige Ansprüche sind nur im Rahmen und nach Maßgabe des Pkt. 2.4 versichert).