Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht iIm Erbrechtsschutz – - neben den in Artikel 7 genannten Fällen – - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht iIm Erbrechtsschutz – besteht- neben den in Artikel 7 genannten Fällen – - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, Es besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel Art. 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz Erbrechts- schutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher InteressenInte- ressen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn Versiche- rungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten eingetre- ten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht iIm Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, Es besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz Versicherungs- schutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb inner- halb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – - kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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Was ist nicht versichert?. Soweit nichts anderes vereinbart ist, besteht im Erbrechtsschutz Erb- rechtsschutz – neben den in Artikel 7 genannten Fällen Fäl- len – kein Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, wenn der zugrunde liegende Erbfall vor Versicherungsbeginn oder innerhalb eines Jahres danach eingetreten ist.
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