Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete Musterklauseln

Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinbarung auf die Selbstnutzung des versicherten Objektes und/oder die Gebrauchsüberlassung am versicherten Objekt.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Artikel 25 Rechtsschutz für Familienrecht
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. (Art. 24)
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Der Versicherungsschutz umfasst je nach Vereinbarung - das in der Versicherungsurkunde bezeichnete Grundstück, Gebäu- de (Gebäudeteil) oder Wohnung, das ausschließlich den eigenen Wohn- oder Betriebszwecken dient (selbstgenutztes versichertes Objekt), - das in der Versicherungsurkunde bezeichnete Grundstück, Gebäu- de (Gebäudeteil) oder Wohnung, das nicht den eigenen Wohn- oder Betriebszwecken dient (fremdgenutztes versichertes Objekt).
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Gender-Hinweis: Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verzichten wir auf geschlechtsspezifische Formulierungen. Dies impliziert keinesfalls eine Benachteiligung des anderen Geschlechts. D.A.S. Rechtsschutz AG Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 • 0000 Xxxx • Tel. 00 000 00 • Fax 00 000 00-0000 • xxx.xxx.xx • DVR: 0032565 Rechtsform: Aktiengesellschaft; Sitz des Unternehmens: Wien; eingetragen im Firmenbuch des HG Wien, FN 53574 k GEMEINSAME BESTIMMUNGEN
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Der Versicherungsschutz erstreckt sich je nach Vereinba- rung auf die Selbstnutzung des versicherten Objektes und/oder die Gebrauchsüberlassung am versicherten Ob- jekt.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Versicherungsschutz wird den versicherten juristischen Personen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit sich die Streitig- keiten aus satzungsgemäßer Tätigkeiten ergeben.
Rechtsschutz für Grundstückseigentum und Miete. Versicherungsschutz wird den Sportbünden, Fachver- bänden und Vereinen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten gewährt, und zwar jeweils in ihrer Eigenschaft als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mie- ter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen, soweit sich die Streitigkeiten aus satzungsgemäßer Tätigkeiten ergeben.