Auswirkungen der Änderung Musterklauseln

Auswirkungen der Änderung. Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleich bleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht.
Auswirkungen der Änderung. 6.2.2.1 Errechnet sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung bei gleichbleibenden Versicherungssummen nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif ein niedrigerer Beitrag, so gilt dieser, sobald uns Ihre Erklärung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Errechnet sich dagegen ein höherer Beitrag, gilt dieser nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Erleidet die versicherte Person nach Ablauf dieser Frist einen Unfall, ohne dass uns die Änderung angezeigt worden ist oder Sie mit uns eine Einigung über den Beitrag erzielt haben, reduzieren wir die Versicherungssummen im Verhältnis des erforderlichen Beitrags zum bisherigen Beitrag.
Auswirkungen der Änderung. 6.3 Versicherungsschutz ab Vollendung 67. Lebensjahr
Auswirkungen der Änderung. Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Be- schäftigung bei gleich bleibender Prämie nach dem vereinbarten Tarif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf von zwei Monaten ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungs- summen, gelten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Auch die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufliche und außerberufliche Unfälle. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungssummen bei erhöhter oder gesenkter Prämie weiter, sobald uns Ihre Mittei- lung zugeht. Eine Verminderung der Versicherungssumme ent- fällt, wenn die Anzeige über die Änderung der Be- rufstätigkeit oder Beschäftigung versehentlich unter- bleibt. Die Prämienberichtigung bzw. -verrechnung erfolgt nachträglich vom Zeitpunkt der Änderung an.
Auswirkungen der Änderung. Errechnen sich bei gleichbleibendem Beitrag, nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif, niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ablauf eines Mo- nats ab der Änderung. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gelten diese, sobald wir Kenntnis von der Änderung erlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten sowohl für berufliche als auch für außerberufliche Unfälle. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisherigen Versicherungs- summen bei erhöhtem oder gesenktem Beitrag weiter, sobald uns Ihre Erklärung zu- geht.
Auswirkungen der Änderung. Errechnen sich für die neue Berufstätigkeit oder Beschäfti­ gung bei gleichbleibendem Beitrag nach dem vereinbarten Ta­ rif niedrigere Versicherungssummen, gelten diese nach Ab­ lauf von 6 Monaten ab der Änderung. Wird die Änderung im Rahmen einer Unfallmeldung bekannt, verzichten wir für die­ ses Schadensereignis auf die Reduzierung der Versicherungs­ summen, wenn der Unfall nicht auf die erhöhte Gefahr zurück­ zuführen ist. Errechnen sich dagegen höhere Versicherungssummen, gel­ ten diese, sobald uns Ihre Mitteilung zugeht, spätestens je­ doch nach Ablauf von 1 Monat ab der Änderung. Die neu errechneten Versicherungssummen gelten für berufli­ che und außerberufliche Unfälle. Auf Ihren Wunsch führen wir den Vertrag auch mit den bisheri­ gen Versicherungssummen bei erhöhtem oder gesenktem Bei­ trag weiter. Diesen Wunsch müssen Sie uns innerhalb von 1 Monat nach Erhalt des Versicherungsscheins über die Ände­ rung der Versicherungssumme mitteilen. Bieten wir für die neue Berufstätigkeit oder Beschäftigung nach unserem Tarif keinen Versicherungsschutz an, sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei, sofern der Unfall auf die erhöhte Gefahr zurückzuführen ist.
Auswirkungen der Änderung. Ergibt sich nach dem zum Zeitpunkt der Änderung gültigen Tarif ein höherer Beitrag (Wechsel der Ge- fahrengruppe von A in B1, B2 oder B3), so ist dieser nach Ablauf eines Monats nach der Änderung zu zah- len. Ergibt sich aufgrund eines Wechsels in einen ge- ringer gefährdeten Beruf ein niedrigerer Beitrag, so ist dieser nach Zugang Deiner Mitteilung gültig.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.