Vollmacht Musterklauseln

Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten ferner zur Abfrage seiner Messwerte (auch Vorjahresverbrauchsdaten) beim jeweils zuständigen Messstellenbetreiber.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs und / oder der Messung. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 21 b Abs. 2 EnWG für Messstellenbetrieb oder Messdienstleistung zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde den Lieferanten auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Die Vertretungsbefugnisse des Maklers gegenüber Versicherungsunternehmen und sonstigen Produktgebern ergeben sich aus der, seitens des Auftraggebers erteilten, Vollmacht. Die Vollmacht wird dem Makler in einer gesonderten Urkunde erteilt. Sie ist Anlage zu diesem Vertrag. Der Auftraggeber gestattet dem Makler ausdrücklich, im Namen des Auftraggebers, im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB).
Vollmacht. Der Versicherer ist bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Haftpflichtanspruchs ihm zweckmäßig er- scheinenden Erklärungen im Namen des Versicherungs- nehmers abzugeben.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die Stadtwerke zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Gasversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebes. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die Stadtwerke auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. Gleichzeitig bevollmächtige ich die Energieversorgung Greiz GmbH, den für die Verbrauchsstelle eventuell bestehenden Stromliefervertrag zu kündigen.
Vollmacht. Trotz Vollmachterklärung im Vertragstext empfiehlt es sich, eine gesonderte Vollmachtsurkunde (z.B. Formular M-61 060) unterzeichnen zu lassen, damit diese im Bedarfsfalle auch gesondert vorgelegt oder einer schriftlichen Anfrage beigefügt werden kann.
Vollmacht. Vollmacht gegenüber der DPAG: Der Absender erteilt MBL und den von dieser eingesetzten Mitarbeitern, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen die Vollmacht sämtliche Postsendungen, welche nicht bestimmungs- gemäß in den Betriebsablauf der DPAG gelangt sind, zurückzunehmen und alle hierfür erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die TWO zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Liefe- ranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.
Vollmacht. 1.1 Die Verkäuferin verfügt über die erforderliche Vollmacht und Befugnis, ihre Verpflichtun- gen aus diesem Vertrag zu erfüllen.