Unterzeichnung Musterklauseln

Unterzeichnung. Dieses Übereinkommen liegt bis zum 30. April 1973 in Washington und danach bis zum 31. Dezember 1974 in Bern zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. Diese Vereinbarung wurde unter Mitwirkung vom − Xxxxxx-Verband Schleswig-Holstein e. V., − Landes-Kanu-Verband Schleswig-Holstein e. V., − Ruderverband Schleswig-Holstein e. V., − Motoryachtverband Schleswig-Holstein e. V., − Pferdesportverband Schleswig-Holstein e. V. geschlossen.
Unterzeichnung. Dieses Übereinkommen liegt für Staaten, für Namibia, vertreten durch den Rat der Vereinten Nationen für Namibia, und für Organisationen der wirtschaftlichen und/oder politischen Integration am 22. Xxxx 1989 in Basel, vom 23. Xxxx 1989 bis zum 30. Juni 1989 im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten der Schweiz in Bern und vom 1. Juli 1989 bis zum 22. Xxxx 1990 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. Dieses Protokoll liegt für die Vertragsparteien des Übereinkommens vom 2. Februar 2011 bis 1. Februar 2012 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. Die Arbeitgeberin PUBLICA (Kassenkommissionpräsidium) Anhänge
Unterzeichnung. Dieser Vertrag liegt für alle Mitglieder der FAO, alle Staaten, die nicht Mitglieder der FAO, aber Mitglieder der Vereinten Nationen oder einer ihrer Sonderorganisationen oder der Internationalen Atomenergieorganisation sind, vom 3. November 2001 bis 4. November 2002 am Sitz der FAO zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. In zweifacher Ausführung.
Unterzeichnung. Dieses Protokoll liegt am 4. Oktober 1991 in Madrid und danach bis zum 3. Oktober 1992 in Washington für jeden Staat, der Vertragspartei des Antarktis-Vertrags ist, zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. Dieser Vertrag liegt für Staaten und für Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration, welche die Charta unterzeichnet haben, vom 17. Dezember 1994 bis zum 16. Juni 1995 in Lissabon zur Unterzeichnung auf.
Unterzeichnung. Dieses Übereinkommen wird am 14. und 15. Oktober 1994 in Paris für die Mitglied- staaten der Vereinten Nationen oder einer ihrer Sonderorganisationen oder für Vertragsparteien des Statuts des Internationalen Gerichtshofs sowie für Organisatio- nen der regionalen Wirtschaftsintegration zur Unterzeichnung aufgelegt. Danach liegt es am Sitz der Vereinten Nationen in New York bis zum 13. Oktober 1995 weiterhin zur Unterzeichnung auf.