Common use of Vertraulichkeit, Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit, Datenschutz. Die Vertragsparteien haben hinsichtlich aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen strikte Vertraulichkeit zu bewahren und auch ihre mit der Vertragsabwicklung befassten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung zeitlich unbefristet. Nach Vertragsbeendigung ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, alle Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind von den Vertragsparteien einzuhalten. Der Kunde nimmt die hier abrufbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Art. 28 DSGVO erfolgt, werden die Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOVEC als Auftragsverarbeiter und dem Kunden als Verantwortlichen geregelt werden. Das entsprechende Formular der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist hier abrufbar.

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Vertraulichkeit, Datenschutz. Die Vertragsparteien haben hinsichtlich aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich einschliesslich Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen strikte Vertraulichkeit zu bewahren und auch ihre mit der Vertragsabwicklung befassten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung zeitlich unbefristet. Nach Vertragsbeendigung ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, alle Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind von den Vertragsparteien einzuhalten. Der Kunde nimmt die hier abrufbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Art. 28 DSGVO bzw. Art. 10a DSG erfolgt, werden die Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließenabschliessen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOVEC als Auftragsverarbeiter und dem Kunden als Verantwortlichen geregelt werden. Das entsprechende Formular der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist hier abrufbar.

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Vertraulichkeit, Datenschutz. Die Vertragsparteien haben hinsichtlich aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen strikte Vertraulichkeit zu bewahren und auch ihre mit der Vertragsabwicklung befassten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung zeitlich unbefristet. Nach Vertragsbeendigung ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, alle Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind von den Vertragsparteien einzuhalten. Der Kunde nimmt die hier abrufbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Art. 28 DSGVO erfolgt, werden die Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOVEC als Auftragsverarbeiter und dem Kunden als Verantwortlichen geregelt werden. Das entsprechende Formular der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist hier abrufbar.abrufbar unter

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Vertraulichkeit, Datenschutz. Die Vertragsparteien haben hinsichtlich aller gegenseitig offen gelegten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, einschließlich Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und anderen Unterlagen strikte Vertraulichkeit zu bewahren und auch ihre mit der Vertragsabwicklung befassten Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in gleicher Weise zu verpflichten. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsbeendigung zeitlich unbefristet. Nach Vertragsbeendigung ist der jeweilige Empfänger verpflichtet, alle Unterlagen mit vertraulichen Informationen der anderen Partei zurückzugeben. Die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz sind von den Vertragsparteien einzuhalten. Der Kunde nimmt die hier abrufbare Datenschutzerklärung zur Kenntnis. Soweit eine Auftragsverarbeitung im Sinne der Art. 28 DSGVO bzw. Art. 10a DSG erfolgt, werden die Parteien einen gesonderten schriftlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung abschließen, mit welchem die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen MOVEC als Auftragsverarbeiter und dem Kunden als Verantwortlichen geregelt werden. Das entsprechende Formular der Auftragsverarbeitungsvereinbarung ist hier abrufbar.

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