Common use of Vertraulichkeit, Datenschutz Clause in Contracts

Vertraulichkeit, Datenschutz. 14.1. "Geschützte Informationen" bezeichnen: 1) jegliche Informationen, technische Daten oder Know-how in jeder Form, einschließlich dokumentierte Informatio- nen, maschinenlesbare oder -auswertbare Informationen, in Bauteilen enthal- tene Informationen, maskwork und artwork, die eindeutig als "vertraulich", "ge- schützt "oder als "Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet sind, 2) geschäftliche Informationen, einschließlich Preise, Herstellung oder Marketing, 3) die Inhalte beabsichtigter oder tatsächlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, 4) die Geschäftspolitik und das Geschäftsgebaren der Parteien und 5) Informationen anderer, die von den Parteien aufgrund einer Geheimhaltungsverpflichtung er- langt werden. Die empfangende Partei wird die hiernach Geschützten Informa- tionen für die Dauer von 7 Jahren ab Zurverfügungstellung der Informationen oder, falls die Geschützten Informationen im Rahmen einer langfristigen Rah- menvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, ab Ablauf oder Kündigung die- ser langzeitigen Rahmenvereinbarung vertraulich behandeln. Jede Partei behält sich das Eigentum an ihren Geschützten Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnis- sen, vor. Ungeachtet des Ablaufs der hierin geregelten Vertraulichkeitsverpflich- tungen wird hiermit keiner Partei oder ihren Kunden, Angestellten oder Vertre- tern ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht oder eine Lizenz in Bezug auf Geschützte Informationen oder Patente, Patentanmeldungen oder andere Geistige Eigentumsrechte der anderen Partei eingeräumt. Honeywell stimmt zu, die Geschützten Informationen des Käufers nur zur Herstellung und Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen an den Käufer zu nut- zen. Der Käufer erkennt an, dass er Honeywells Geschützte Informationen nicht für andere Zwecke als den Erwerb oder die Nutzung von Produkten und Service- leistungen verwenden oder offenlegen darf.

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Samples: www.hongastec.de, www.kromschroeder.de

Vertraulichkeit, Datenschutz. 14.1. "Geschützte Informationen" bezeichnen: 1) jegliche 11.1 Die Parteien werden Vertrauliche Informationen, technische Daten oder Know-how in jeder Form, einschließlich dokumentierte Informatio- nen, maschinenlesbare oder -auswertbare Informationen, in Bauteilen enthal- tene Informationen, maskwork die ihnen von der jeweils anderen Partei vor und artwork, die eindeutig als "vertraulich", "ge- schützt "oder als "Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet sind, 2) geschäftliche Informationen, einschließlich Preise, Herstellung oder Marketing, 3) die Inhalte beabsichtigter oder tatsächlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, 4) die Geschäftspolitik und das Geschäftsgebaren der Parteien und 5) Informationen anderer, die von den Parteien aufgrund einer Geheimhaltungsverpflichtung er- langt werden. Die empfangende Partei wird die hiernach Geschützten Informa- tionen für die Dauer von 7 Jahren ab Zurverfügungstellung der Informationen oder, falls die Geschützten Informationen im Rahmen einer langfristigen Rah- menvereinbarung zur Verfügung gestellt wurdender Vertragserfüllung und -abwicklung übermittelt oder zugänglich gemacht werden, ab Ablauf oder Kündigung die- ser langzeitigen Rahmenvereinbarung vertraulich vertrau- lich behandeln. Jede Insbesondere verpflichten sich die Parteien, (a) zum Schutze der Vertraulichkeit der Vertraulichen Informationen die glei- che Sorgfalt anzuwenden wie beim Schutz eigener vergleichbarer In- formationen, mindestens jedoch die im Verkehr übliche Sorgfalt, und diese Vertraulichen Informationen so unter Verschluss zu halten, dass sich kein unbefugter Dritter Zugang zu den Vertraulichen Informati- onen verschaffen kann; (b) Vertrauliche Informationen nur im Rah- men der Vertragserfüllung und -abwicklung, einschließlich interner Prüf- und Reportingzwecke, zu nutzen und nicht an Dritte weiterzu- geben oder Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen. Dies gilt nicht, sofern die Weitergabe bzw. Zugänglichmachung im Rahmen der Vertragserfüllung und -abwicklung erforderlich ist oder im Falle der Nutzung einer von einem Dritten betriebenen IT-Infrastruktur für Speicher- und/oder Verarbeitungszwecke (insbesondere Cloud- Dienste), soweit im Übrigen die Verpflichtungen gemäß dieser Ziffer 11 zum Umgang mit Vertraulichen Informationen gewahrt bleiben. Verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG einer Partei behält sich das Eigentum an ihren Geschützten gelten für diese nicht als „Dritte“ im Sinne dieser Ziffer 11; (c) alle Mitarbeiter der jeweils empfangenden Partei und Dritte, die berechtigt im Rahmen der Vertragserfüllung und -abwicklung Zugang zu den Vertraulichen Informationen haben oder erhalten, vertraglich zur Einhaltung ent- sprechender Geheimhaltung zu verpflichten, soweit diese nicht ge- setzlich oder gemäß Arbeitsvertrag zur Vertraulichkeit verpflichtet sind; (d) auf Verlangen der jeweils offenlegenden Partei sämtliche un- ter diese Ziffer 11 fallende, in körperlicher oder elektronischer Form erhaltene Vertraulichen Informationen sowie davon erstellte Kopien zurückzugeben oder bei digitaler Speicherung zu löschen. Hiervon ausgenommen sind Kopien der Vertraulichen Informationen, einschließlich aller Rechte an Patentenwelche routinemäßig zur Sicherung für den Fall eines Datenverlustes ange- fertigt werden (Back-Up-Sicherungen), Urheberrechtensowie solche Vertraulichen In- formationen und Kopien, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnis- sen, vor. Ungeachtet des Ablaufs die zur Wahrung gesetzlicher oder behörd- licher Aufbewahrungspflichten oder interner Compliance Regelungen der hierin geregelten Vertraulichkeitsverpflich- tungen wird hiermit keiner empfangenden Partei oder ihren Kunden, Angestellten oder Vertre- tern ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht oder eine Lizenz in Bezug auf Geschützte ihrer verbundenen Unternehmen er- forderlich sind. Solche Vertraulichen Informationen oder Patente, Patentanmeldungen oder andere Geistige Eigentumsrechte der anderen Partei eingeräumt. Honeywell stimmt zu, die Geschützten Informationen werden nach Wegfall des Käufers nur Grundes zur Herstellung Aufbewahrung vernichtet und Lieferung von Produkten oder der Erbringung von Dienstleistungen an den Käufer zu nut- zen. Der Käufer erkennt an, dass er Honeywells Geschützte Informationen nicht für andere Zwecke als den Erwerb oder die Nutzung von Produkten und Service- leistungen verwenden oder offenlegen darfbleiben bis dahin Gegenstand dieser Ziffer 11.

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Vertraulichkeit, Datenschutz. 14.1. "Geschützte Informationen" bezeichnen: 1Der Auftraggeber wird hiermit gemäß § 33 I des Bundesdatenschutzge- setzes (BDSG) jegliche Informationendavon unterrichtet, technische dass der Auftragnehmer personen- bezogene Daten oder Know-how in jeder Form, einschließlich dokumentierte Informatio- nen, maschinenlesbare oder -auswertbare Informationen, in Bauteilen enthal- tene Informationen, maskwork maschinell lesbarer Form und artworkfür Aufgaben, die eindeutig als "vertraulich"sich aus diesem Vertrag ergeben, "ge- schützt "maschinell bearbeitet. Der Auftragnehmer ist stets um die Einhaltung aller datenschutzrechtli- chen Bestimmungen bemüht. Er hat Mitarbeiter und Dritte, deren er sich bei der Abwicklung dieses Vertrages bedient, auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichtet und die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilnehmerdaten unter Beachtung der Regelungen des § 28 BDSG offen zu legen soweit er sich bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient. Gleiches gilt, soweit die Offenlegung zur Erkennung, Eingrenzung oder als "Geschäftsgeheimnis" gekennzeichnet sind, 2) geschäftliche Informationen, einschließlich Preise, Herstellung Beseitigung von Störun- gen oder Marketing, 3) die Inhalte beabsichtigter Fehlern in Datenverarbeitungsanlagen des Auftragnehmers oder tatsächlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien, 4) die Geschäftspolitik und das Geschäftsgebaren der Parteien und 5) Informationen anderervorgenannten Dritten notwendig ist. Der Auftragnehmer ist stets bemüht, die von den Parteien aufgrund einer Geheimhaltungsverpflichtung er- langt ihm überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder Sabotageprogramme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Die empfangende Partei Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen. Datenschutz ist dem Auftragnehmer sehr wichtig. Er orientiert sich an den aktuellsten Datenschutzgesetzen, insbesondere der EU- Datenschutzverordnung DSGV. Verantwortlich für den Datenschutz im KreativBüro Xxxxxxxxx ist Xxxx Xxxxxxx Xxxxxxxxx. - Auskunft über beim Auftragnehmer gespeicherte Daten und deren Verarbeitung, - Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten, - Löschung der beim Auftragnehmer gespeicherten Daten, - Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern der Auftragnehmer Daten des Auftraggebers aufgrund gesetzlicher Pflichten noch nicht löschen darf, - Widerspruch gegen die hiernach Geschützten Informa- tionen Verarbeitung von Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer und - Datenübertragbarkeit, sofern der Auftraggeber in die Datenverarbei- tung eingewilligt hat oder einen Vertrag mit dem Auftragnehmer abge- schlossen hat. Sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Einwilligung erteilt hat, kann er diese jederzeit mit Wirkung für die Dauer von 7 Jahren ab Zurverfügungstellung Zukunft widerrufen. Der Auftraggeber kann sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Die zuständige Aufsichtsbe- hörde richtet sich nach dem Bundesland des Wohnsitzes, der Informationen oder, falls die Geschützten Informationen im Rahmen einer langfristigen Rah- menvereinbarung zur Verfügung gestellt wurden, ab Ablauf oder Kündigung die- ser langzeitigen Rahmenvereinbarung vertraulich behandeln. Jede Partei behält sich das Eigentum an ihren Geschützten Informationen, einschließlich aller Rechte an Patenten, Urheberrechten, Warenzeichen und Geschäftsgeheimnis- sen, vor. Ungeachtet des Ablaufs der hierin geregelten Vertraulichkeitsverpflich- tungen wird hiermit keiner Partei oder ihren Kunden, Angestellten oder Vertre- tern ein ausdrückliches oder stillschweigendes Recht oder eine Lizenz in Bezug auf Geschützte Informationen oder Patente, Patentanmeldungen oder andere Geistige Eigentumsrechte der anderen Partei eingeräumt. Honeywell stimmt zu, die Geschützten Informationen des Käufers nur zur Herstellung und Lieferung von Produkten Arbeit oder der Erbringung von Dienstleistungen an den Käufer zu nut- zenmutmaßlichen Verletzung. - Der Käufer erkennt anAuftraggeber seine ausdrückliche Einwilligung dazu erteilt hat, - die Verarbeitung zur Abwicklung eines Vertrags mit dem Auftraggeber erforderlich ist, - die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforder- lich ist, - die Verarbeitung zur Wahrung berechtigter Interessen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass er Honeywells Geschützte Informationen nicht für andere Zwecke als den Erwerb oder die Nutzung von Produkten und Service- leistungen verwenden oder offenlegen darfder Auftraggeber ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe seiner Daten hat.

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Samples: www.kreativwerkstatt-dollinger.de