Common use of Vertragsgrundlagen Clause in Contracts

Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen werden Ihr Antrag, der Versicherungsschein sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationen. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfalls, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Büro.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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Samples: Antrag

Vertragsgrundlagen. Es gelten folgende Vertragsgrundlagen werden Ihr Antrag, in der Versicherungsschein sowie angegebenen Reihenfolge als vereinbart: Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer samt Anhängen; bei der Festlegung der LM.VM.2014 aus Vertragsgrundlage handelt es sich um eine Empfehlung per Autoren. das letztgültige Angebot des Auftragnehmers vom [__]; die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten LM.VM.WW 2014; die Allgemeinen Vertrags- informationen. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf nach Regelungen für Planerverträge des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft der Technischen Universität Graz (AR); die Allgemeinen Vertragsbedingungen zum Förderungsvertrag zwischen dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder Auftraggeber und der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; Das Umweltförderungsgesetz (UFG) und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Berufssoldaten entfällt Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), das Wasserbautenförderungsgesetz (WBFG) sowie das Ökostromgesetz (ÖSG), die Angabe ebenfallsdarauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wissenschaft, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf Forschung und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung Wirtschaft (BMWFW) (für Kleinwasserkraftanlagen) in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; Die Regelausbildungszeit ist die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (bzw diesbezügliche Regierungsbeschlüsse) in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für der zum Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis Zeitpunkt dieses Vertragsabschlusses geltenden Fassung; die einschlägigen Vorschriften des Unternehmensgesetzbuches (IHKUGB) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief die einschlägigen Vorschriften des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetz-buches (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, StaatsexamenABGB). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss Im Falle eines Widerspruches zwischen den angeführten Vertragsgrundlagen ist jeweils die Regelung der nach der festgelegten Reihenfolge jeweils vorangehenden Vertragsgrundlage verbindlich. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, sofern nicht in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Bürodiesem Vertrag ausdrücklich darauf verwiesen wird.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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Samples: www.pmtools.eu

Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen werden Ihr AntragDer Zahlungspflichtige verpflichtet sich ab oben angeführtem Datum die anteilsmäßigen Kosten für seine Anlage zu bezahlen. Jede Änderung ist der Energie Klagenfurt GmbH schriftlich mitzuteilen. Bei Nichtmeldung einer Änderung haftet der Zahlungspflichtige für alle an diesen Änderungen entstandenen Zahlungsverpflichtungen. Bei Ausfall eines Messgerätes erfolgt eine Hochrechnung der Wärme- bzw. Wasserkosten, der Versicherungsschein sowie bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Messgerätes sind die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenKosten für Reparatur oder Neubeschaffung vom Zahlungs- pflichtigen zu tragen. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf Ablesung der Messgeräte erfolgt nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder der vorheriger Terminankündigung, mindestens 1 Mal pro Jahr. Sollte zum angekündigten Termin die Wohnung/Räumlichkeit nicht betreten werden können, so erfolgt die Ablesung nach nochmaliger Ankündigung zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwendeneinem Nachtermin, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabewobei diese Zusatzleistung gesondert verrechnet wird. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt Wohnungs- bzw. Räumlichkeitenwechsel erfolgt die Angabe ebenfallsAbrechnung der tatsächlich ermittelten Verbrauchskosten, sowie der Berufsstatus wird in Kosten für den Mieter- oder Eigentümerwechsel, erst nach Ende der Heizperiode. Das Abrechnungsservice der Energie Klagenfurt GmbH unterliegt dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung in der derzeitig ausgeübten TätigkeitAbrechnungsvereinbarung, welche einen Bestandteil des Wärmeliefervertrages der Anlage (lt. Punkt 4) darstellt, festgelegten Abrechnungssystem. Die monatlichen Teilzahlungen sind bis jeweils 7. des Monats, Rechnungen nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Für alle im Zusammenhang mit der Zahlungsvereinbarung entstehenden Streitigkeiten entscheidet das am Sitz der Energie Klagenfurt GmbH sachlich zuständige Gericht, soweit die Streitigkeit nicht im Verhandlungswege oder durch ein vereinbartes Schiedsgericht bereinigt wird. Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die unter xxx.xxx.xx abrufbar oder kann im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger seinServiceCenter unter T +00 000 000 000 angefordert werden. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis Ort / Mitarbeiter Datum Unterschrift (IHKZahlungspflichtiger) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief Falls Kunde nicht selbst unterschreibt, Name in Blockschrift (IHKVollmacht) nachge- wiesenNachname Vorname Geburtsdatum Verrechnung intern monatlicher TZB durchgeführt Kunde ist Mieter Eigentümer Kontaktdaten Eigentümer/Vermieter Ablesung Ja Nein Ablesung am Wohnobjekt Nr. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFAMarke HKV Zählernummer(n) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Büro.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.Zählerstand Bemerkungen

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Samples: www.stw.at

Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen werden Ihr AntragFolgende Dokumente und Rechtsgrundlagen sind Vertragsbestanteil in der nachfolgenden Reihenfolge: Der vorliegende Pachtvertrag nebst nachfolgenden Anlagen: Anlagekonvolut 1 Dokumentation Ausbaugebiet (insb. kartographische Übersicht, Ausbaugebiet, Netzplan, Service Level passive Infrastruktur, zentraler PoP-Standort) Anlage 2 Leistungsbeschreibung Anlage 3 Preisblätter und Pachtpreis des Pächters (soweit nicht bereits in den vorliegenden Vertrag integriert) Anlage 4 Ausschreibungsunterlagen einschließlich aller Anlagen, Bieterrundschreiben und Verhandlungsprotokolle Anlage 5 Angebot und technisches Konzept des Pächters Anlage 6 Endgültiger Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber über Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Ziff. 3.2 der Versicherungsschein sowie Richtlinie für die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenFörderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom … („Förderbescheid“) [wird nach Vorlage noch ergänzt] nebst der vom Pächter auszufüllenden TKU-Erklärung nach Muster ateneKOM die nachfolgend aufgeführten Rechtsgrundlagen (in der gemäß dem jeweiligen Zuwendungsbescheid geltenden Fassung): Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 („Förderrichtlinie des Bundes“), in der Fassung vom 18.08.2020 Endgültiger Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur an den Auftraggeber über Zuwendungen des Bundes für ein Betreibermodell nach Ziff. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf 3.2 der Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom … („Förderbescheid“) [wird nach dem Gendiagnostikgesetz Vorlage noch ergänzt]. Bundeshaushaltsordnung (GenDG) von dem Antragsteller oder BHO), insbesondere die §§ 23 und 44 BHO samt der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss ihnen erlassenen Verwaltungsvorschriften. GIS-Nebenbestimmungen zu der Förderrichtlinie des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfalls, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung Bundes („GIS‑Nebenbestimmungen“) Besondere Nebenbestimmungen für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss auf Grundlage der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind PersonenFörderrichtlinie des Bundes durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (z.B. Universität;Technische Universität „BNBest-Breitband“) Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (TU), Fachhochschule „ANBest-Gk“) Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (FH)„ANBest-P“) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg Einheitliches Materialkonzept und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, Vorgaben für die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Büro.Tätigkeiten Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeitdes geförderten Breitbandausbaus („Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur“) Rahmenregelung der Bundesregierung zur Unterstützung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA)-Breitbandversorgung in der Fassung vom 15.05.2015 („NGA-RR“) einschließlich der Genehmigung der NGA-RR durch die EU-Kommission [SA.38348 (2014/N)] Leitlinien der Kommission zum schnellen Breitbandausbau, „EU-Leitlinien“ (ABl. Aufsichtsführung bedeutet die ÜberwachungC 25 vom 26.01.2013, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keitenS. 1). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene MitarbeitFassung vom 26.01.2013, geändert durch Mitteilung der Kommission, 2014/C 198/02, ABl. Die Ausbildung C 198 vom 27.06.2014, S. 30). Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus („Merkblatt zur Dokumentation“) Dokument „Hinweis zu Vorleistungspreisen“ Dokument „Merkblatt Mittelanforderung– Infrastrukturmaßnahmen“ Dokument „Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen“ Messkonzept gem. dem Dokument „Hinweise zu Messungen im Projektgebiet“ Dokument „„Zwischennachweis – Infrastrukturmaßnahmen – mit der Option einer Mittelanforderung“ Dokument „Merkblatt Mittelanforderung für die Materialbeschaffung auf Vorrat“ die nachfolgend aufgeführten landesrechtlichen Rechtsgrundlagen (in der jeweils aktuell gültigen Fassung): Zuwendungsbescheid der Regierung von Mitarbeitern zählt nicht Oberpfalz über Zuwendungen zur AufsichtsführungKofinanzierung des Freistaates Bayern zu einer Förderung des Bundes nach der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ für die Gemeinde Barbing Bayerische Haushaltsordnung (BayHO), insbesondere Art. Unabhängig von diesen Grenzen sind 23 und 44 Richtlinie über die Gesundheitsfragen immer vollständig Finanzierung der Breitbandförderung durch den Bund im Freistaat Bayern vom 21.04.2016 (KofBbR) Ansprechpartner im Vertragsvollzug Bei der Verpächterin ist Ansprechpartner: Xxxx Xxxxxx Xxxxx Beim Pächter ist Ansprechpartner: XXX [wird noch nach Zuschlag auf Basis der Angaben des Bieters ergänzt] Der Ansprechpartner des Pächters steht der Verpächterin während der Realisierungs- und der nachfolgenden Umsetzungsphase als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung. Er ist befugt, alle erforderlichen Informationen zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizingeben und entgegenzunehmen.

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Samples: breitband-regensburg.de

Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen Grundlagen des Versicherungsvertrags werden Ihr der Antrag, der Versicherungsschein sowie etwaige Nachträge. Es gelten die Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2013), die vereinbarten Besonderen Bedingungen, eventuell mit Ihnen getroffene Vereinbarungen und die gesetzlichen Bestimmungen. Für Versicherungsnehmer der HUK-COBURG gilt zusätzlich die Satzung. Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Die Hausratversicherung schützt im vereinbarten Umfang vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenfinanziellen Risiken. Versicherte Sachen und Gefahren: Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein bezeichneten Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Hierzu gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur privaten Nutzung dienen. Wertsachen sind in begrenzter Höhe ebenfalls versichert. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf Hausratversicherung bietet bei Schäden durch die Gefahren Brand, Blitzschlag – einschließlich Überspannung durch Blitzschlag –, Detonation, Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßenfahrzeugs, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach dem Gendiagnostikgesetz einem Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Leitungswasser, Sturm und Hagel Versicherungsschutz. Gegen Zusatzbeitrag kann die Hausratversicherung Classic bedarfsgerecht erweitert werden: Zusatzbaustein Hausrat (GenDGHR) PLUS Mitversicherung von dem Antragsteller oder Fahrraddiebstahlschäden (inkl. Pedelecs und Fahrradanhänger) Haus- und Wohnungsschutzbrief Erhöhung der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung Entschädigungsgrenze für Wertsachen Mitversicherung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwendenSchäden durch Erdbeben Mitversicherung von Schäden durch Überschwemmung und Rückstau (auch durch Witterungsniederschläge), es sei dennErdsenkung, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfallsErdfall, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderenErdrutsch, nicht ausgeübten BerufSchneedruck, führt nicht zu einer Besserstufung in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei AkademikernLawinen, Vulkanausbruch Ihrem Versicherungsschein können Sie entnehmen, welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss Entschädigungsleistung wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkanntfällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem BüroLeistung abschließend festgestellt haben.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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Samples: www.vbed.de

Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen werden Ihr Antragsind insbesondere das Bundesgesetz über Fachhochschul-Studiengänge (Fachhochschul-Studiengesetz, BGBI. Nr. 340/1993 in der jeweils geltenden Fassung, nachfolgend kurz: FHStG), der Versicherungsschein Akkreditierungsbescheid der Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria (vormals Fachhochschulrat) für den gewählten FH-Studiengang und die entsprechenden Förderungsverträge mit der Republik Österreich. Bestandteil des Ausbildungsvertrages sind vor allem auch interne Bestimmungen wie die Studien- und Prüfungsordnung, die Bibliotheksordnung, die IT- Nutzungsordnung, Compliance-Regeln sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenBrandschutzordnung; für die Nutzung des Lernmanagementsystems „Moodle“ gilt eine eigene Benutzungsordnung. Sämtliche Unterlagen sind auf der Website der FHWien der WKW unter xxxxx://xxx.xx-xxxx.xx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxxx/ zu finden. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags Vertragsgrundlagen können Änderungen unterworfen sein, die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfalls, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasstZeitpunkt des In-Kraft- Tretens für das vorliegende Vertragsverhältnis verbindlich werden. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt Solche Änderungen der vor Aufnahme Vertragsgrundlagen beeinflussen die Gültigkeit des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und BerufstatusAusbildungsvertrages in keiner Weise. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderenEin Unternehmen von FHW GmbH Xxxxxxxxx Xxxxxx 00 Telefon/Fax +00 0 000 00-0000 E-Mail/Web FHW GmbH, nicht ausgeübten BerufHG Wien FN 141443f Die/Der Studierende nimmt somit zur Kenntnis, führt nicht zu einer Besserstufung in dass aufgrund der derzeitig ausgeübten TätigkeitÄnderung der rechtlichen Rahmenbedingungen bzw. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikernder Weiterentwicklung des FH-Studienganges zur notwendigen Anpassung an (inter-)nationale Entwicklungen auch tiefer gehende Änderungen (der Curricula, Titel etc.) eintreten können. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die Die/Der Studierende erklärt im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen Voraus ihr/sein diesbezügliches Einverständnis sowie aus diesem Umstand keinerlei wie immer gearteten Ansprüche zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Bürostellen.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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Vertragsgrundlagen. Vertragsgrundlagen Durch Abschluss eines Versicherungsvertrages zwischen dem Architekten und dem Versicherer wird ein Rechtsverhältnis zwischen diesen beiden Ver- tragsparteien begründet. Der Inhalt dieses Rechtsverhältnisses wird durch gesetzliche Grundlagen, aber auch durch vertragliche Vereinbarungen konkretisiert. • die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sowie des Bürgerlichen Gesetz- buches (BGB), • die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtver- sicherung (AHB). Grundsätzlich handelt es sich bei diesen Allgemeinen Versicherungsbe- dingungen um Allgemeine Geschäftsbedingungen der Versicherer auf der Grundlage des VVG und des BGB. Sie werden Ihr Antrageiner Vielzahl von Versiche- rungsverträgen ohne Rücksicht auf individuelle Verschiedenheiten der ein- zelnen Wagnisse/Einzelrisiken zugrunde gelegt. Zur Gewährleistung einer einheitlichen Grundlage, die sowohl an die neu- este Rechtsprechung als auch an die aktuelle Gesetzeslage angepasst ist, erarbeiten themenbezogene Arbeitsgruppen der Versicherungsschein sowie Versicherer beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) Be- dingungen, die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenden Mitgliedsunternehmen – hierzu gehören nahezu alle Versicherungsunternehmen in Deutschland – unverbindlich zur fakultativen Verwendung empfohlen werden (sogenannte »Musterbedingungen des GDV«). Abweichende Bedingungswerke und Vereinbarungen sind natürlich grundsätzlich möglich. Die EUROPA Lebensversicherung AG darf nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss AHB regeln allgemein: • den Umfang des Versicherungsvertrags Versicherungsschutzes, • den Beginn des Versicherungsschutzes nebst Beitragszahlung, • Dauer und Ende des Versicherungsvertrages nebst Kündigungsmodali- täten, • die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangenObliegenheiten des Versicherungsnehmers sowie • weitere maßgebliche Bestimmungen für den Versicherungsschutz. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen • Besondere Bedingungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfalls, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. Die Regelausbildungszeit ist die in der jeweiligen Ausbildungsverordnung Risikobeschreibungen für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeit. Die Berufs- Haftpflichtversicherung von Architekten, Bauingenieuren und Be- ratenden Ingenieuren (BBR), die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss Gegensatz zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Grundbedingungen) besonders auf die bauspezifischen Haftpflichtgefahren ausgerichtet sind, dem Berufsbild des Architekten/Ingenieurs Rechnung tragen und damit als speziellere Regelung gegenüber den allgemeinen Regelungen der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) AHB vorrangig sind; • Klauseln; • im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem BüroEinzelfall individuelle Vertragsvereinbarungen.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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Vertragsgrundlagen. Es gelten folgende Vertragsgrundlagen werden Ihr Antragin der angegebenen Reihenfolge als vereinbart: Der gegenständliche Werkvertrag zwischen dem AG und dem AN; Das letztgültige Angebot des AN vom ...... auf Basis „Leistungsbild und Vergütungsmodell Wasserwirtschaft [LM.VM.WW]“, herausgegeben von der Versicherungsschein sowie die Ihnen vor Ihrer Vertragserklärung ausgehändigten Allgemeinen Vertrags- informationenTU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014. Die EUROPA Lebensversicherung Allgemeinen Regelungen für Planerverträge [AR], herausgegeben von der TU-Graz, Institut für Baubetrieb, Projektentwicklung, Bauwirtschaft und Projektmanagement, Stand/Auflage 2014. Dabei gilt als vereinbart, dass der AN Nebenkosten wie in Punkt AR.11 vorgeschlagen verlangen und bei mehrfachen Bearbeitungen wie in AR.21 vorgeschlagen die Vergütung entsprechend ihrem Anteil an den jeweilig betroffenen Leistungsphasen berechnen darf. Die „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ zum Förderungsvertrag zwischen AG darf nach dem Gendiagnostikgesetz (GenDG) von dem Antragsteller oder der zu versichernden Person weder vor noch nach Abschluss des Versicherungsvertrags die Vornahme genetischer Untersuchungen oder Analysen verlangen. Auch darf sie weder die Mitteilung von Ergebnissen oder Daten aus bereits vorgenommenen genetischen Untersuchungen oder Analysen verlangen noch solche Ergebnisse oder Daten entgegennehmen oder verwenden, es sei denn, es wird eine Versicherungsleistung von mehr als 300.000 Euro als Kapitalauszahlung oder mehr als 30.000 Euro Jahresrente vereinbart. Vorerkrankungen und bestehende Erkrankungen sind jedoch anzuzeigen; insoweit sind die vorvertraglichen Anzeigeobliegenheiten nach dem Versiche- rungsvertragsgesetz zu beachten. Hier ist der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltende Berufsstatus anzugeben. Daher entfällt beispielsweise bei Schülern und Hausfrauen / -männern jegliche Angabe. Bei Zeit- und Berufssoldaten entfällt die Angabe ebenfalls, der Berufsstatus wird in dem mit dem Antrag einzureichenden Bundeswehrfragebogen erfasst. Bei freiwillig Wehrdienstleistenden gilt der vor Aufnahme des Wehrdienstes zuletzt ausgeübte Beruf und Berufstatus. Eine Meisterprüfung oder eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anderen, nicht ausgeübten Beruf, führt nicht zu einer Besserstufung Kommunalkredit Public Consulting GmbH in der derzeitig ausgeübten Tätigkeit. Diese Beschränkung gilt nicht bei Akademikern. Die Regelausbildungszeit ist derzeit gültigen Fassung; Das Umweltförderungsgesetz und die Förderungsrichtlinien des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, das Wasserbautenförderungsgesetz sowie das Ökostromgesetz, die darauf basierenden Verordnungen und die Förderrichtlinien für die Gewährung von Investitionszuschüssen des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend (für Kleinwasserkraftanlagen) in der jeweiligen Ausbildungsverordnung für die Berufsausbildung festgelegte „Basis“-Zeitderzeit gülti­gen Fassung; Die einschlägigen Bestimmungen der Landesförderung (oder dbzgl. Regierungsbeschlüsse) in der derzeit gültigen Fassung; Die im konkreten Einzelfall benötigte Zeit bis zum Abschluss einschlägigen technischen Normen und technischen Richtlinien in der Ausbildung kann sowohl kürzer als auch länger sein. Ein kaufmännischer Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im kaufmännischen Bereich oder einem Kaufmannsgehilfenbrief (IHK) nachge- wiesen. Der Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten (VFA) ist der abgeschlossenen kaufmännischen Ausbildung gleichgestellt. Ein Abschluss Industrie wird mit einem Prüfungszeugnis (IHK) im Bereich Industrie oder einem Facharbeiterbrief (IHK) nachgewiesen. Ein handwerklicher Abschluss wird mit einem Prüfungszeugnis (Handwerksordnung / HwO) oder einem Gesellenbrief (Handwerkskammer / HWK) nachgewiesen. Akademiker sind Personen, die einen akademischen Grad einer deutschen Hochschule gemäß den Hochschulgesetzen der jeweiligen Bundesländer (z.B. Universität;Technische Universität (TU), Fachhochschule (FH)) nachweisen können (Diplom, Bachelor, Master, Staatsexamen). Duale Hochschu- len (DH) führen zu einem akademischen Abschluss in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Nicht zu den Akademikern zählen Absolventen von Berufsakademien (BA). Ein ausländischer akademischer Grad einer Universität wird anerkannt, wenn der Abschluss der internationalen Universität in Deutschland als Ab- schluss anerkannt ist. Bei Studenten einer Hochschule, die zu einem akademischen Abschluss führt, wird bereits während ihres Studiums ein akademischer Abschluss unterstellt. Bei der Bestimmung der Anzahl der Vollzeitkräfte werden alle personell unterstellten Vollzeitkräfte sowie anteilig auch die personell unterstellten teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter berücksichtigt. Nicht berücksichtigt werden Mitarbeiter auf 450-Euro- oder 1-Euro-Basis sowie sonstige Aushilfs- kräfte und Mitarbeiter mit Zeitarbeitsverträgen unter sechs Monaten. Bürotätigkeit und Aufsichtsführung können sich nur dann auf die Tarifierung auswirken, wenn die Summe aus Bürotätigkeit und Aufsichtsführung zusammen mindestens 75 % der Gesamttätigkeit ausmacht. Bürotätigkeit umfasst das Ausüben von Aufgaben wie Verwaltung, Organisation, Planung, Entwicklung, Beratung oder auch kaufmännischen Tätigkeiten in einem Bürojeweils gültigen Fassung; Die einschlägigen Bestimmungen des ABGB.Tätigkeiten im Rahmen eines Arztpraxisbetriebs fallen nicht unter den Begriff Bürotätigkeit. Aufsichtsführung bedeutet die Überwachung, Kontrolle und Steuerung von fachlich unterstellten Mitarbeitern, um Schäden zu vermeiden oder um zu garantieren, dass die Tätigkeiten nach vorhandenen Standards bzw.Vorschriften erledigt werden (Sicherstellung der Qualität der erledigten Tätig- keiten). Die Aufsichtsführung erfolgt ohne eigene Mitarbeit. Die Ausbildung von Mitarbeitern zählt nicht zur Aufsichtsführung. Unabhängig von diesen Grenzen sind die Gesundheitsfragen immer vollständig zu beantworten. 1 Über 2.500 Euro mtl. BU- / EU-Rente Untersuchung auf üblichem Attestformular (Ärztliches Zeugnis) mit den angegebenen Laborwer- ten inkl. HIV-Test durch einen praktischen Arzt oder Facharzt für innere Medizin.

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