Beitrag und Versicherungsteuer Musterklauseln

Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versiche- rungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Aus einer Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kün- digungsrecht.
Beitrag und Versicherungsteuer. 14.1.1 Beitragszahlung und Versicherungsperiode Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung mo- natlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich be- zahlen. Danach bestimmt sich die Dauer der Versi- cherungsperiode: Sie beträgt – bei Monatsbeiträgen einen Monat, – bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, – bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und – bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Ver- sicherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben.
Beitrag und Versicherungsteuer. (1) Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs- periode umfasst dementsprechend » bei Monatsbeiträgen einen Monat, » bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, » bei Halbjahresbeiträgen ein Halbjahr und » bei Jahresbeiträgen ein Jahr.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherung- steuer, die der Versicherungsnehmer in der jeweils vom Ge- setz bestimmten Höhe zu entrichten hat.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versi- cherungsteuer, die Sie in der jeweils vom Gesetz be- stimmten Höhe zu entrichten haben. Aus einer Erhö- hung der Versicherungssteuer ergibt sich für Sie kein Kündigungsrecht. Soweit nicht die Zahlung eines einmaligen Beitrags vereinbart ist, handelt es sich bei dem Versicherungs- beitrag grundsätzlich um einen Jahresbeitrag. Abwei- chend davon können Sie den Beitrag aber auch halb- jährlich, vierteljährlich oder monatlich entrichten, wenn dies so vereinbart wurde.
Beitrag und Versicherungsteuer. Der inRechnung gestellteBeitragenthält dieVersiche- rungsteuer, dieSie inder jeweilsvomGesetzbe- stimmtenHöhezuentrichtenhaben.
Beitrag und Versicherungsteuer. (1) Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel- jährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen. Die Versicherungs- periode umfasst dementsprechend