Mündliche Vereinbarungen Musterklauseln

Mündliche Vereinbarungen. Alle mündlichen Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen gelten nur nach einer Bestätigung durch die Messe München GmbH in Textform.
Mündliche Vereinbarungen. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
Mündliche Vereinbarungen. Soweit mündliche Verabredungen mit der Ausstellungsleitung oder deren Mitarbeitern herbeigeführt worden sind, bedürfen diese der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen. Mündliche Vereinbarungen, die über diesen Vertragsrahmen hinausgehen, gelten nicht. Alle Vereinbarungen unterliegen der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen. Nur mündlich getroffene Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung. Stuttgart, den Mieter .......................................................... Vermieter .......................................................... Bei nicht rechtsfähigen Mietern: Wir treten für den/die Mieter/in diesem Vertrag bei: .......................................................... Rahmenmietvertrag über die Anmietung und Nutzung der Alten Scheuer Stand: 23.05.2019 zwischen Förderverein Degerloch e.V. Große Falter Str. 6A 70597 Stuttgart (Degerloch) - Vermieter - und Herrn Xxxxxxxxxx/ Verein Xxxxxxxxx 00 00000 Xxxxxxxxxxx - Mieter - Vorbemerkung zur Anmietung der „Alten Scheuer“ Zwischen dem Vermieter und dem Mieter werden ein Rahmenvertrag sowie ein auf die Veranstaltung bezogener Einzelvertrag abgeschlossen, die eine Einheit bilden.
Mündliche Vereinbarungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Veranstalter
Mündliche Vereinbarungen. Mündliche Vereinbarungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Mündliche Vereinbarungen. Individuelle Vertragsabreden haben - ohne Rücksicht auf die Form - Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Tourleiter sind nicht berechtigt, Zusicherungen zu geben, die von diesen Reise- und Mietbedingungen abweichen.
Mündliche Vereinbarungen. Vereinbarungen, die von den geltenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichen, sind nur dann verbindlich, wenn sie von der OSW schriftlich und ausdrücklich bestätigt worden sind.
Mündliche Vereinbarungen. Alle Vereinbarungen, Einzelgenehmigungen und Sonderregelun- gen sind erst dann rechtsgültig, wenn sie vom Veranstalter schrift- lich bestätigt werden.