Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: www.hs-anhalt.de

Vergütung. Eine Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, für die Begleitung bei der Errichtung der Stiftung sowie ihrer laufenden Tätigkeit eine Vergütung kann aus dem verwalteten Sondervermögen bzw. dessen Erträgen nach Maßgabe des jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisses der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenStiftungsträgerin zu entnehmen. Vorbehaltlich einer in einem Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Mindestvergütung darf die Vergütung für die laufende Stiftungsbetreuung 0,5 % p.a. vom positiven Vermögenswert der unselbstständigen Stiftung zum 30.11. des jeweils laufenden Berichtsjahres, sie ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetübersteigen. Im Interesse Falle einer Umgestaltung in eine rechtsfähige Stiftung gemäß § 1 Absatz 6 dieses Vertrages sind die damit verbundenen Kosten (Rechtsberatungskosten etc.) von dem Stifter/den Stiftern zu tragen, ersatzweise gehen diese zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Die Stiftungsträgerin wird bei der fachlichen Anlage des Stiftungsvermögens die Grundsätze beachten, die für die Vermögensanlage bei gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung gelten. Bei der Vermögensanlage sollen sowohl Gesichtspunkte der Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten als auch des Fachbereichs gegenzeichnen Ertrages berücksichtigt werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, das Stiftungsvermögen im Rahmen eines mit einem Kreditinstitut abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages verwalten zu lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift Kosten für die Verwaltung und die Verwahrung des Stiftungsvermögens, die bei dem konto- und depotführenden Kreditinstitut oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft anfallen, insbesondere Kosten für den Betrieb Ort / Datum PraktikantinKauf und Verkauf von Wertpapieren sowie aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kontoführung und sonstigen Auslagen (fremde Spesen, Porto etc.) erhobenen Preise, gehen zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Der/Praktikant Ort / Datum Konsulentindie Stifter beruft/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und en die nachstehenden Personen zu den ersten Mitgliedern des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FKuratoriums H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die DauSinne er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest§ 5 der Stiftungsverfassung:ers

Appears in 1 contract

Samples: www.deutsche-stiftungstrust.de

Vergütung. Eine Vergütung kann Die vom Kunden zu zahlende Vergütung für die Leistungen von der Teamster Personalberatung bestimmt sich nach Maßgabe den im jeweiligen Vertrag bzw. Auftrag mit dem Kunden vereinbarten Honorarsätzen. Das Honorar für eine Festeinstellung beträgt 30% des ersten (budgetierten) Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zur Berechnung des ersten Bruttojahresgehalts werden sämtliche Vergütungsbestandteile berücksichtigt. Insbesondere zählen hierzu auch Bestandteile, die erfolgsunabhängig und/oder erfolgsabhängig bezahlt werden. Erfolgsunabhängige Gehaltszulagen wie etwa Auslandszulagen, sie Wohnkostenzulagen oder Repräsentationszulagen werden mit ihrem zu versteuernden Wert angesetzt. Für die Privatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal EUR 10.000,00 zum Bruttojahresgehalt hinzugerechnet. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile werden mit ihrem normalerweise zu erwartenden oder üblichen Wert angesetzt. Sonstige Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetzt. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person anspricht oder sich die vorgestellte Person von sich aus beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt. Hat sich ein durch die Teamster Personalberatung GmbH vorgeschlagener Bewerber bereits unabhängig von dem erteilten Vermittlungsauftrag beim Kunden beworben, ist nicht Gegenstand der Kunde verpflichtet, die Teamster Personalberatung GmbH unverzüglich nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen durch die Teamster Personalberatung GmbH zu unterrichten. In diesem Fall wird die Teamster Personalberatung GmbH keine weiteren Leistungen bezüglich dieses VertragesBewerbers erbringen. Während Auf Wunsch des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuKunden wird die Teamster Personalberatung GmbH auch bezüglich dieses Bewerbers. Kommt es in diesem Fall zum Abschluss eines Anstellungsvertrages, ist die Teamster Personalberatung GmbH berechtigt, das Vermittlungshonorar vollständig abzurechnen. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenVergütungsanspruch von der Teamster Personalberatung GmbH besteht unabhängig davon, in welcher Position und Tätigkeit die von der Teamster Personalberatung GmbH vorgestellte Person beim Kunden eingestellt bzw. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu eingesetzt wird (d.h. insbesondere auch dann, wenn die Person in einer Verminderung anderen Position eingestellt bzw. eingesetzt wird als für die sie ursprünglich von der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefTeamster Personalberatung GmbH vorgeschlagen wurdeügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestDas Honorar wird auch dann fällig, wenn der Anstellungsvertrag bis zu zwölf Monate nach Vorlage der Vorschlagsliste abgeschlossen wird.ers

Appears in 1 contract

Samples: teamster.de

Vergütung. Eine Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Montag bis Xxxxxxx von 08:00 bis 17:00 Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart nur in Rechnung gestellt werden, sie ist wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Materialkosten werden nicht Gegenstand dieses Vertragesgesondert vergütet. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuMaterialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest .ers

Appears in 1 contract

Samples: www.bwbm.de

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe Sie erhalten auf jede Geschäftsvermittlung aus dem Bestand Ihrer SHOP Partner einen Anteil Immobilienverkauf: 50 Prozent der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenMaklercourtage Immobilienvermietung: 1,0 Monatsmiete (Wohnen) 1,5 Monatsmieten (Gewerbe) xxxx beauftragt den Partner mit der Unterstützung bei der Vermarktung der Immobilien von aavy, sie wie unter § 2 es zur freien Auswahl angeboten wird. aavy ist nicht Gegenstand dieses Vertragesselbständiger Vermittler und somit berechtigt, seine Geschäfte selbständig zu besorgen. Während des Praktikums steht Entsprechend trägt allein aavy das Risiko und die Haftung der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuImmobilienvermittlung. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenPartner haftet nicht für die Angebote von aavy. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung Das Vertragsverhältnis beginnt mit der geforderten Praktikumszeit führenUnterzeichnung, mündlichen Zuweisung der in Betracht kommenden Immobilien sowie der Bereitstellung der Schaufenster Offerten als PDF an den Partner per E-Mail. Bei allen aus Beide Seiten haben die Möglichkeit mit 1-monatiger Kündigungsfrist von dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten zurückzutreten. Der Partner erhält auf jede erfolgreiche Kontaktdatenübermittlung die beim aavy zum Erfolg führt einen Anteil in Höhe der dafür unter § 2 ausgewiesenen Vergütung. Grundlage zum Erhalt einer Vergütung des Partners ist: dass es letztlich zum Abschluss eines Geschäftes kommt, bei dem ein vereinbarter Kaufpreis oder eine Miete zuzüglich der dafür ausgewiesenen Maklercourtage vollständig bezahlt wurde. Berechnungsgrundlage ist vor evtldie jeweils aktuell geltende Maklercourtage, siehe: Mündliche Abreden zu dieser Vertriebsvereinbarung bestehen nicht. Inanspruchnahme Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Gerichte Schriftform. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz von aavy, Berlin. Berlin, den , den aavy Asset Management GmbH – als Auftraggeber (aavy) - als Partner Als Xxxxxx Partner profitieren Sie in jedem Fall vom aavy.net-Netzwerk: ✓ Sie können ohne Eigenkapital sofort eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchenExistenz aufbauen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb ✓ Sie erhalten ein Erfolgskonzept und der Praktikantin / umfangreiche Werbemittelvorschläge. ✓ Sie sind berechtigt sämtliche Objekte aus dem Praktikanten unterzeichnetPool mitanzubieten. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte ✓ Sie dürfen Ihre eigenen Objekte mit in die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / Gemeinschaftsvermarktung einstellen. ✓ Sie partizipieren an den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant besonders günstig ausgehandelten Großkunden Rabatten in der Zeit vom bis Online-Werbung auf Internetbörsen und bei Werbemitteln. Viele Internetbörsen sind zudem kostenlos. Als Xxxxxx Partner erhalten Sie fortan automatisch die in Ihrem Gebiet auflaufenden Kundenanfragen, sei es Anfragen zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vorErwerb, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätVermietungigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im GesamtumfaMietkauf ng von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalBestands Immobilien ls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemestauch Neuangebote zum Verkauf.ers

Appears in 1 contract

Samples: vertrieb.aavy.net

Vergütung. Eine Für die Leistungen des Bauführers gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung kann nach Maßgabe Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenBauherr, sie ist dass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Bauführer Bauherr ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Sonstige Bestimmungen Vom Bauführer werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Bauführer obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Bauführer keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Bauführer werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Insbesondere nicht Gegenstand dieses Vertragesübernommen werden die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA), der Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG, die Leistungen einer allfälligen Projektsteuerung (PS), einer Begleitenden Kontrolle (BK) oder einer sonstigen bauablaufbezogenen Kontroll- oder Koordinationstätigkeit. Während Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Bauführer nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellenbesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Praktikums steht Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Bauführer gesondert zu vergüten. Die fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Praktikantin / Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuBauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Ausführung der Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Bauführers dienen, werden vom Bauführer weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dem Bauführer obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Betrieb kann Bauführer ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenBeurteilung der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht Der Bauherr ist verpflichtet, dem Bauführer diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führenerteilen. Bei allen aus Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten bestätigt der Bauherr, dass er den Bauführer, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Bauführer alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben/Informationen erteilt hat. Ergeben sich während der Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des Bauführers von Bedeutung sein könnten, hat der Bauherr den Bauführer hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Bauführer zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Bauführer aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Behörde belangt werden. Die Ersatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr durch den Bauführer sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Der Bauherr ist verpflichtet, den Bauführer rechtzeitig vor evtlder Durchführung kritischer bzw. Inanspruchnahme schwieriger Leistungen zu verständigen und diesem die Möglichkeit zu geben, an der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung Ausführung dieser Leistungen zum Zwecke der Fachhochschule zu versuchenWahrnehmung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beizuwohnen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb Zu derartigen Leistungen zählen insbesondere: Abbruch- und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetStemmarbeiten von tragenden Bauteilen; Baugruben- und Fundamentaushub; Kanalbauarbeiten; Schalungsarbeiten für tragende Bauteile; Betonierungsarbeiten für tragende Bauteile; Verlegen und Versetzen von tragenden Fertigteilen; Rauchfänge, Gerüstungen, Pölzungen; Unterfangungen; bauliche Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, die Herstellung von Aufbauten udgl. Im Interesse Fall unterlassener Mitteilungen durch den Bauherrn ist eine Haftung des Bauführers in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher dem Bauführer die Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenBauführer ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, Wochen anzuerkennenwenn der Bauherr dem Bauführer trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, der Bauherr den Bauführer nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat, oder wenn es der Bauherr unterlassen hat, den Bauführer gemäß Pkt. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em 5. von der Ausführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen. Tritt der Bauführer aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des Fachbereichs vereinbarten Werklohnes/Honorars, auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt Eine Haftung des Bauführers für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / DatAusschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines anderen Staates verweisen um (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätKollisionsnormenigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieinternationales Privatrecht)ren. Fsämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Bauführer und dem Bauherrn wird, unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, ür die Dauausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte PraktikBauführers um (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (StemOrt, von dem aus der Bauführer seine geschäftliche Tätigkeit entfaltetpel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemestvereinbart.ers

Appears in 1 contract

Samples: Vereinbarung Zur Übernahme Der Bauführerschaft

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe Die Aufsichtsratsvergütung besteht grundsätzlich aus einer einheitlichen Grundvergütung für die Organtätigkeit im Aufsichtsrat der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses VertragesGesellschaft. Während In Anbetracht des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb erweiterten Tätigkeitsbereichs und der Praktikantin / höheren Verantwortung wird dem Praktikanten unterzeichnetVorsitzenden des Aufsichtsrats, dem Stellvertreter des Vorsitzenden, sowie den Vorsitzenden eines Ausschusses eine höhere Grundvergütung als den einfachen Aufsichtsratsmitgliedern gewährt. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätDie Hauptversammlung kann beschließenigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Studedie Mitglieder des Aufsichtsrats bei Teilnahme nt an der Hochschule An- halt (FSitzungen des Aufsichtsrats oder eines Ausschusses ein Sitzungsgeld erhalten. Für eine über die allgemeinen Aufgaben des Aufsichtsrats hinausgehende außerordentliche Tätigkeit eines seiner Mitglieder kann die Hauptversammlung eine besondere Vergütung beschließen. Die Gesellschaft schließt für Aufsichtsratsmitglieder eine D&O-Versicherung ab. Die Arbeitnehmervertreter H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / PraxissemesterAufsichtsrat üben ihre Funktion gemäß § 110 Abs. 3 ArbVG ehrenamtlich aus und erhalten keine Vergütung. Jedes Aufsichtsratsmitglied einschließlich der Arbeitnehmervertreter im GesamtumfaAufsichtsrat hat Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen. Sofern ng vder Hauptversammlung keine abweichende Funktionsperiode festgelegt wird, erfolgt die Xxxx der Aufsichtsratsmitglieder für drei Jahre. Die Satzung sieht keine Staffelung der Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrats vor. Eine Wiederwahl ausscheidender Aufsichtsratsmitglieder ist zulässig. Jedes Aufsichtsratsmitglied kann seine Funktion durch schriftliche Anzeige an den Vorsitzenden des Aufsichtsrats zurücklegen. Die Zurücklegung wird vier on Wochen zu absolvienach Empfangnahme wirksam, sofern der Rücktritt nicht für einen anderen Zeitpunkt erklärt wirdren. FDie Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder kann vor Ablauf der Funktionsperiode von der Hauptversammlung durch Beschluss mit 50% der abgegebenen Stimmen widerrufen werden. Beginnt oder endet ür die DauFunktion eines Aufsichtsratsmitglieds während er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schlieGeschäftsjahres, so wird die unter Punkt 3.3ßen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefübeschriebene Vergütung anteilsmäßig gewährtgt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestEin vom Betriebsrat entsandtes Aufsichtsratsmitglied kann vom Betriebsrat abberufen werden.ers

Appears in 1 contract

Samples: ams.com

Vergütung. Eine Nach § 17 BBiG hat der Ausbildende dem Auszubildenden eine angemessene Vergütung kann zu gewähren. Die Vergütung ist nach Maßgabe dem Lebens- alter des Auszubildenden so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, ansteigt. Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenAuszubildende Überstunden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertragesso sind diese beson- ders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Während des Praktikums steht der Praktikantin / Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuJugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei über 18-jährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des 16. Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und anwendbar oder ist der Tarifver- trag allgemeinverbindlich, so ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberater der Handwerkskammer. Der Urlaub ist für jedes Kalenderjahr (nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (StempelAusbildungsjahr) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nrgesondert anzugeben.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: Berufsausbildungsvertrag

Vergütung. Eine Erfolgsabhängige Vergütung kann nach Maßgabe für die Einsparung (Contracting-Rate) Als Grundvergütung für die Umsetzung der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertragesvereinbarten Maßnahmen und Leistungen durch den Contractor gemäß Punkt 5.1.2 incl. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten unter diesem Punkt näher definierten Kosten und Nebenleistungen wird ein Erholungsurlaub nicht zuPauschalbetrag in Höhe von vereinbart. Der Betrieb kann Pauschalbetrag ist im Sinne der Umsatzsteuer ein Nettopreis in Euro, diesem wird die jeweils zum Rechnungszeitpunkt gültige gesetzliche Umsatzsteuer zugerechnet. Bei dem vereinbarten Pauschalpreis handelt es sich um veränderliche Preise. Diese werden anhand folgendem von der Statistik Austria veröffentlichten Index wie folgt angepasst: Der Pauschalpreis unterliegt dem VPI 2010, veröffentlicht durch die Statistik Austria, oder einem an seine Stellte tretenden Index. Als Anpassungsmaßstab für die jährliche Berechnung einer allfälligen Erhöhung oder Verminderung wird jener Monat herangezogen, in welchen der Abgabeschluss des Angebotes fällt (µ Monat). Alle Veränderungsraten sind auf eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenDezimalstelle zu berechnen. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung Kosten für Nebenleistungen inkludieren sämtliche, für die sach- und fachgerechte Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen des Contractors sowie seiner Gehilfen, die der Contractor zur Vertragserfüllung heranzieht, wie insbesondere: Kosten von Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen des Contractors Lohn- und Lohnnebenkosten (inkl. Überstunden, Reisezeiten, Zulagen, Auslösen, etc.) Abgaben, Steuern und Gebühren, Gerichtskosten und dgl. Transport-, Fahrt-, Weg- und Aufenthaltskosten, Besprechungszeiten, Wartezeiten, Diäten, Aufwandsentschädigungen und dgl. Entsorgungskosten /-gebühren Für die Leistungserbringung erforderliche Materialien, Medien, Fahrzeuge, Werkzeuge und Maschinen, Werkstatteinrichtungen, Mess- und Diagnosegeräte, Steiger, Gerüste, Leitern, Arbeitsbehelfe jeglicher Art etc. Büro- und Kommunikationskosten (inkl. Lizenzgebühren jeglicher Art) sowie sämtliche Vervielfältigungskosten in Papierform und digital; Herstellung von Vervielfältigungen von Datenträgern; sämtliche Vervielfältigungen für Behörden in der geforderten Praktikumszeit führenAnzahl; Telefon- und Portokosten, Versicherungsprämien Aufschläge für Risiko und Gewinn Zuschläge für Erschwernisse Kosten für Rücksichtnahme auf organisatorische Rahmenbedingungen des Rechenzentrumsbetriebes Ein gewährter Nachlass gilt auch für allfällige Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen dieses Auftrages. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten Die verpflichten sich, sämtliche Einkaufsrabatte, Lieferantennachlässe und Förderungen für das Projekt, gegenseitig zu gewähren und aneinander weiterzugeben. Sämtliche Energieabrechnungen werden weiterhin vom AG an den/die Energieversorger direkt beglichen. optional: Auftraggeber-Beteiligung In die Contracting-Rate ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / xx %-ige Beteiligung des AG an den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er FehltaEinsparungen ge während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestVertragslaufzeit bereits eingerechnet.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.oegut.at

Vergütung. Eine Die Vergütung kann und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Maßgabe Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart Erbringung der Leistung gültigen Sätze der GAL Digital GmbH. Preisangaben verstehen sich xxxxx, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Die GAL Digital GmbH rechnet grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten. Für die Beauftragung von Dritten im Bereich der Werbung und des Marketings entstehen gem. § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und S. 2 KSVG Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (derzeit ca. 5% des Netto-Rechnungsbetrages), da sie als Publizisten (z.B. Blogger) und/oder selbständige Künstler (z.B. Instagram) im Sinne des § 1 KSVG eingestuft werden. Die GAL Digital GmbH meldet die KSVG- Abgaben an und führt sie ab (§§ 27-32 KSVG). Jedoch weist die GAL Digital GmbH darauf hin, dass die Abgaben in der gesetzlich bestimmten Höhe zu den, vom Kunden zu tragenden Aufwendungen gehören. Die Höhe des vom Kunden an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25,26 KSVG. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der GAL Digital GmbH. Der Kunde hat Leistungen der GAL Digital GmbH zu vergüten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden erfolgen. Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden, sie sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden übernommen. Arbeiten, die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Xxxxxxx, 9 – 17 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 200% berechnet. Die GAL Digital GmbH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Die GAL Digital GmbH rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse (inkl. Gepäck/Mahlzeit) oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht die schnellste Strecke nach dem von der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetGAL Digital GmbH eingesetztem handelsüblichen Routenplaner. Im Interesse Nahbereich von 10km fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der fachlichen Sicherheit sollte Anfahrt/Abfahrt ist die Praktikantin / Adresse der Praktikant GAL Digital GmbH, sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Im Falle von Terminverschiebungen durch den Kunden trägt dieser die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten. Soweit die Konsulentin / GAL Digital GmbH eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist der Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenvorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-NrDie Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: www.gal-digital.de

Vergütung. Eine Vergütung kann Der Pauschalfestpreis* beträgt .1 Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend nicht gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind im Rahmen von Change Requests nach Maßgabe Nummer 10.4 vereinbarte zusätzliche Funktionalitäten, die über die in Anlage 1 beschriebenen Leis- tungen hinausgehen. Die für zusätzliche Funktionalitäten erbrachten Leistungen werden nach Anlage 3 nach Aufwand vergütet (= Preise für Arbeiten im Rahmen eines Change-Request: Tagessätze). Änderungen der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenin Anlage 1 beschriebenen vertraglichen Leistungen und des Projektplans, sie die keine zusätzlichen Funktionalitäten betreffen, werden im Rahmen des be- stehenden Pauschalfestpreises vergütet, d.h. sind mit diesem abgegolten. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift Preis für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: pro Monat ab dem 9. Mo- nat gem. Preisblatt. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* ist der Preis pro qualifiziertem elektronischem Zertifi- kat (03496QES oder Siegel) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift Der Pauschalfestpreis* beträgt . Die einzelnen Anteile am Pauschalfestpreis* werden nachfol- gend gesondert ausgewiesen. Ausgenommen vom Pauschalfestpreis* sind einzelne Leistungen, die gesondert vergütet wer- den.1 Es wird kein Pauschalfestpreis* vereinbart. Die Vergütungen werden nachfolgend gesondert ausge- wiesen. Einzelheiten zur Vergütung ergeben sich darüber hinaus aus der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant Vergütungszusammenstellung in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes StreichenAnlage Nr. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung iFür alle st in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieVertrag genannten Beträge gilt einheitlich der Euro als Währungren. Für die DauDie vereinbarte Vergütung versteht sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Mit der Vergütung sind jeweils sämtliche Aufwendungen er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schlieAuftragnehmers zur Erfüllung des Auftrages ab- gegoltenßen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestDies erfasst insbesondere auch alle Neben- und Gemeinkosten, Materialkosten, Reisezeiten und Reisekosten.ers

Appears in 1 contract

Samples: Vertrag Über Die Erstellung Eines Gesamtsystems

Vergütung. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die zwi- schen Heinz und dem Subunternehmer vereinbarten Preise sind Festpreise. Mit den Fest- preisen sind alle Leistungen des Subunternehmers abgegolten und schließen insoweit Nach- forderungen des Subunternehmers jeder Art aus. Kosten für eventuelle Verpackung und die Durchführung der Transporte bis zu der von Heinz angegebenen Anlieferadresse sowie für Zollformalitäten sind in den vereinbarten Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Ablieferbelege sind innerhalb von 5 Werktagen nach erfolgter Zustellung bei dem/den Emp- fänger/n unter der Angabe der Tournummer an folgende E-Mail Adresse spedition@heinz- xxxxxxxx.xx bzw. Faxnummer 0049 8761/398949-9 zu übermitteln. Eine Vergütung Zahlung ohne Emp- fangsbestätigung seitens des Empfängers/der Empfänger auf den Originallieferscheinen kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart nicht vorgenommen werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann Subunternehmer hat sein Personal entsprechend zu unterweisen. Die Übermittlung der Frachtrechnung nebst Ablieferbelegen erfolgt durch den Subunternehmer kostenlos. Xxxxx zahlt die Rechnungen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, auf dem han- delsüblichen Wege innerhalb von 60 Werktagen rein netto. Fristbeginn ist der Tag des Rechnungseingangs und Eingangs sämtlicher Ablieferbelege (vgl. § 9 Abs. 1). Zahlungen erfolgen auf die hinterlegten Konten mit schuldbefreiender Wirkung. Der Subunternehmer ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung berechtigt, Forderungen gegen Xxxxx an Dritte abzutreten. Xxxxx belastet den Subunternehmer für jede Abtretung mit einer einmaligen Bearbeitungsgebühr von € 80,00 zzgl. Umsatzsteuer. Erfüllungsort für Zah- lungen von Xxxxx ist der Firmensitz von Xxxxx. Die bei Zahlung auf Auslandskonten anfal- lenden Bankkosten trägt der Subunternehmer. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen ist, beginnen Fristen mit Auftragserteilung. Sämtliche Anlieferfristen und -termine bzw. Zeitfenster die zwischen Heinz und dem Subun- ternehmer vereinbart wurden, sind verbindlich. Entscheidend und maßgeblich für die Einhal- tung der Lieferfrist, des Liefertermins oder des eingeräumten Zeitfensters ist der Eingang der Ware bei der von Xxxxx benannten Anlieferungsadresse. Erkennt der Subunternehmer, dass ein vereinbarter Termin oder eine kurzfristige Freistellung vorgesehene Lieferfrist nicht eingehalten werden können, so hat er dies Heinz unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt sofern der Subunternehmer fristgerecht nur eine Teilmenge liefern kann. Der Subunterneh- mer ist zum Schadenersatz verpflichtet der Heinz aus persönlichen Gründen gewährender unterlassenen oder verspäteten Anzeige entsteht, sofern dies vom Subunternehmer zu vertreten ist. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu Die Annahme der ver- späteten Anlieferung bzw. einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führenTeillieferung enthält keinen Verzicht auf Ersatzansprüche. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtlBe- und Entladetermine gelten als vereinbarte Leistungs- bzw. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetLieferzeit im Sinne von § 425 HGB. Im Falle der Nichteinhaltung von solchen Leistungs- bzw. Liefervereinbarungen ist der Subunternehmer verpflichtet, den Auftraggeber von eventuell entstehenden Regressansprü- chen Dritter wegen der entstandenen Verspätungsschäden freizustellen. Die Haftung des Subunternehmers richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Das Transportrisiko, die Gefahr jeder Verschlechterung einschließlich des zufälligen Unter- gangs trägt ab der Übernahme des Transportgutes bis zur Ablieferung an die von Heinz ge- nannte Anlieferadresse der Subunternehmer. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, erfolgt der Transport und die Anliefe- rung des Frachtgutes mittels üblichen Transportmitteln, die vom Subunternehmer zur Verfü- gung zu stellen sind. Soweit der Subunternehmer an der Be- oder Entladung teilnimmt oder er diese beobachten kann, trifft ihn hinsichtlich der ordnungsgemäßen Be- und Entladung eine komplette Prüfungspflicht i.S.d. §§ 412, 427 HGB, insbesondere hinsichtlich der La- dungssicherung sowie der Beförderungs- und Betriebssicherheit. Die Pflicht beginnt mit der Beladung und endet mit der Entladung. Insoweit gilt, dass eventuell vorhandene Mängel vom Subunternehmer unverzüglich zu rügen sind. Sofern dies nicht geschieht, gilt die Vermutung dafür, dass keine Beladungsmängel bestehen. Treten während der Fahrt Beförderungs- oder Ablieferungshindernisse auf bzw. droht die Nichteinhaltung der Be- bzw. Entladezeiten-/termine bzw. drohen Standzeiten des Fahr- zeugs, zu deren Lösung der Subunternehmer nach objektiven Maßstäben außerstande ist, verpflichtet sich der Subunternehmer Xxxxx unverzüglich zu unterrichten und weitergehende Weisungen einzuholen. Als Ladehilfsmittel dienen Paletten oder Gitterboxen. Sämtliche Ladehilfsmittel sind sowohl an der Beladestelle als auch an der Entladestelle in gleicher Art, Güte und Anzahl Zug-um- Zug durch den Subunternehmer zu tauschen. Die getauschten und entgegengenommenen Ladehilfsmittel müssen mindestens dem Standard UIC-Norm 435-4 entsprechen. Die Kosten für den Ladehilfsmitteltausch, d. h. die Kosten für die Rückführungspflicht der Ladehilfsmittel und das Risiko des Lademitteltausches sind im Frachtpreis enthalten. Verletzt der Subunter- nehmer die Austauschpflicht schuldhaft ist er schadensersatzpflichtig. Nicht getauschte La- dehilfsmittel werden durch Xxxxx an den Subunternehmer wie folgt berechnet: Je DB – Europalette Euro 9,00 Je DB – Euro-Gitterbox Euro 95,00 zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Dem Subunternehmer obliegt der Nachweis über den Verbleib der übernommenen Lade- hilfsmittel. Ihm ist gestattet nachzuweisen, dass der Ladehilfsmitteltausch an der Belade- oder Entladestelle verweigert wurde. Die Parteien vereinbaren, dass Xxxxx berechtigt ist, Ladehilfsmittelschulden des Subunter- nehmers mit offenen Frachtforderungen zu verrechnen. Der Subunternehmer verpflichtet sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen be- mannte LKW in ausreichender Anzahl und mit ausreichender Ladekapazität zur Verfügung zu stellen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass er bzw. die Fahrer während des Trans- portes jederzeit z. B. über ein Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung erreichbar sind. Der Subunternehmer gewährleistet, dass die von ihm eingesetzten Fahrzeuge für die Auslie- ferung der vorgesehenen Güter geeignet und ordnungsgemäß ausgestattet sind. Die Ladung muss vor Nässe und Feuchtigkeit geschützt sein, sofern nichts anderes vereinbart wurde oder es sich aus der Natur der Sache bzw. des Auftrags ergibt. Die bereitgestellten Fahrzeu- ge, Behälter und Zusatzeinrichtungen müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein und den gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, sowie ggf. den im Transportauftrag ausge- wiesenen speziellen Anforderungsprofilen für das zu ladende Gut entsprechen. Dies gilt auch für die mitzuführende Ausrüstung wie z.B. Spanngurte, Spannbretter oder andere Zurr- vorrichtungen. Wenn ein kompletter Lkw beauftragt wurde, so darf dieser weder angeladen noch mit Palet- ten beladen sein. Sofern die Fahrzeuge diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden sie von Xxxxx zurückgewiesen. Sollten hierdurch Verzögerungen entstehen, die Xxxxx Xxxxxx verursachen oder sollte hierdurch die Ware verspätet beim Kunden eintreffen, werden die hieraus entstandenen Kosten nebst Folgekosten dem Verursacher bzw. dem Subunterneh- mer belastet. Sind in der Sendung keine Ladehilfsmittel enthalten aber im Fahrzeug des Subunternehmers werden Ladehilfsmittel mitgeführt und die Ladefläche muss zur vollständi- gen Beladung leer sein, obliegt die Lösung dieses Ladeproblems allein dem Subunterneh- mer. Er hat die Maßnahmen zu ergreifen, die nach objektiven Gesichtspunkten im Interesse von Xxxxx liegen. Etwaige Mehrkosten gehen zu Lasten des Subunternehmers. Sollte der fachlichen Sicherheit sollte Subunternehmer entgegen dieser Vereinbarung den Lkw dennoch beladen, so wird der Frachtpreis prozentual um die Praktikantin / nicht zur Verfügung gestellte Fläche gekürzt. Die Geltendma- chung weitergehender Schadenersatzansprüche bleibt hiervon unberührt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen obliegt die Ladungssicherung dem Subunterneh- mer als Frachtführer. Die Fahrzeuge müssen über ausreichendes Verzurrmaterial bzw. sons- tige zur Ladungssicherung erforderliche Ausrüstung verfügen, um die Ladung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegen Verrutschen oder Herabfallen zu sichern. Falls dies nicht der Praktikant Fall ist, kann von der Ladestelle die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls Beladung verweigert werden. Kosten die durch die Konsulentin / Übernahme von Ladungssicherungsmitteln bei den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenLadestellen entstehen, werden von Xxxxx weiter verrechnet oder der Subunternehmer bzw. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Studesein Fahrer begleichen diese Kosten direkt selbst nt an der Hochschule An- halt (FLadestelle. Der Subunternehmer ist für die ordnungsgemäße Verstauung und Sicherung der Güter auf dem Fahrzeug und somit für die Betriebssicherheit und Beförde- rungssicherheit der Ladung bis zur letzten Entladestelle verantwortlich. Die Ladungssiche- rung ist unmittelbar nach Beendigung des Beladevorganges bzw. einer Teilentladung durch den Fahrzeugführer durchzuführen. Der Subunternehmer stellt Xxxxx H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem StudiengaFalle der Verletzung dieser Verpflichtung von jeglicher Haftung gegenüber Dritter frei. Bei Ausfall des vorgesehenen oder des eingesetzten Fahrzeugs hat der Subunternehmer, nach vorheriger Information gegenüber Xxxxx, unverzüglich ng ein Fachprak- tikum / Praxissemestergeeignetes Ersatzfahrzeug zu stellen, unabhängig davon, ob der Ausfall vom Subunternehmer zu vertreten ist. Der Subunternehmer bzw. dessen Erfüllungsgehilfe (Fahrer) muss im Gesamtumfang von WochBesitz eines gültigen Führerscheins sein. Der Fahrer des Subunternehmers hat die Bestimmungen der Straßen- verkehrs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung ausnahmslos en zu absolviebeachtenren. FInsbesondere hat er vor Fahrtbeginn ür die DauVerkehrssicherheit er des PraktikuLKW zu überprüfen. Er hat die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen einzuhalten. Die Überladung des LKW ms ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemestuntersagt.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.heinz-logistik.de

Vergütung. Kommt aufgrund dieses Antrages ein Versicherungsvertrag zwischen mir und einem Versicherer zu Stande, so hat die WFC einen Anspruch auf Vergütung. Zahle ich den geschuldeten Beitrag an den Versicherer, so ist der Vergütungsanspruch der WFC gegenüber mir abgegolten. Die Höhe des geschuldeten Beitrags richtet sich nach dem Versicherungsschein bzw. Cover Note zu diesem Antrag, auch wenn der im Antrag genannte Beitrag niedriger sein sollte. Zahle ich den geschuldeten Beitrag nicht, so beträgt der Vergütungsanspruch der WFC gegenüber mir 20% des geschuldeten Beitrags zuzüglich entstehender Kosten (der Betrag beinhaltet keine Umsatzsteuer). Zahle ich den gegenüber dem Versicherer geschuldeten Beitrag nur teilweise, schulde ich WFC dennoch die volle Vergütung. Durch meine Unterschrift bestätige ich, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mündliche Abmachungen haben keine Gültigkeit. Ich weiß, dass der Versicherer bei unzutreffenden oder unvollständigen Angaben vom Vertrag zurücktreten bzw. die Leistung verweigern kann. Alle für die Versicherer bestimmten Anzeigen und Willenserklärungen sind schriftlich abzugeben. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während Kopie des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich Antrags liegt mir vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkanUnterschrift Versicherungsnehmer nt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er FehltaUnterschrift versicherte Person 🞪 Unterschrift des gesetzlichen Vertreters 🞪 Unterschrift gesetzlich vertretene Person (bei Vorliegen der erforderlichen Einsichtsfähigkeit, frühestens ab Vollendung 16. Lebensjahr) 🞪 Unterschrift Vermittler/Vermittlernummer Hiermit bestätige ich, dass mir vor Abgabe meiner Vertragserklärung die Vertragsbestimmungen einschließlich der Sportunfall-Versicherungsbedingungen 2020 (Sport UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (die Unfallversicherungsbedingungen 2020 (UB 2020) und die Besonderen Bedingungen für WFC GmbH (BB Sport Komfort 2020)*, die Informationen nach der VVG-Informationspflichtenverordnung, die Informationen im Schadenfall sowie die AGB der WFC GmbH, in Textform klar und verständlich übermittelt worden sind. Sie sind damit Vertragsbestandteil. * Stand: 01.2021 Gleichzeitig erteile ich der WFC GmbH die Erlaubnis, bei Beginn und ge während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegeVertragslaufzeit den Versicherer zu wählen bzw. zu wechseln, sofern die ursprünglichen Voraussetzungen (Beitragsübersicht, Bedingungen, medizinische Entscheidungn *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügleich oder besser sindgt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestUnterschrift Versicherungsnehmerers

Appears in 1 contract

Samples: Unfall Versicherungsantrag Für Berufssportler

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Xxxxx Xxxxxx UG Holding „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung (Mut- ter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungs- unterlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenna- me, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mustervertrags- paket) 599,00 € 712,81 € UG Holding „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung (Mutter- und Tochtergesellschaften), Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individuelle Gesellschaftsverträge und Gründungsun- terlagen (Mutter und Töchter). Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsan- walt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung (Mutter und Töchter), Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER (Mutter und Töchter), elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstel- lung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+ (Mutter und Töchter)) 799,00 € 950,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) *Ab dem Paket Rechtssicher möglich 99,00 € 117,81 € Für die vollständige Gründung Ihrer UG Holding beträgt das Gesamthonorar die Grundkosten für die Gründung der Muttergesellschaft 599,- € (Paket „Rechtssicher“) und 799,- € (Paket „PLUS“), sowie für die Gründung jeder Toch- tergesellschaft die Paketkosten um 20% reduziert. Die Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde weiter- gehende Haftung als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieVertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenren. FSie können ür die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestBeauftragung ausfüllen oder auch direkt Herr Frauers

Appears in 1 contract

Samples: anwalt-kg.de

Vergütung. Eine Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, für die Begleitung bei der Errichtung der Stiftung sowie ihrer laufenden Tätigkeit eine Vergütung kann aus dem verwalteten Sondervermögen bzw. dessen Erträgen nach Maßgabe des jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisses der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenStiftungsträgerin zu entnehmen. Vorbehaltlich einer in einem Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Mindestvergütung darf die Vergütung für die laufende Stiftungsbetreuung 0,5 % p.a. vom positiven Vermögenswert der unselbstständigen Stiftung zum 30.11. des jeweils laufenden Berichtsjahres, sie ist zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetübersteigen. Im Interesse Falle einer Umgestaltung in eine rechtsfähige Stiftung gemäß § 1 Absatz 6 dieses Vertrages sind die damit verbundenen Kosten (Rechtsberatungskosten etc.) von dem Stifter/den Stiftern zu tragen, ersatzweise gehen diese zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Die Stiftungsträgerin wird bei der fachlichen Anlage des Stiftungsvermögens die Grundsätze beachten, die für die Vermögensanlage bei gemeinnützigen Körperschaften im Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung gelten. Bei der Vermögensanlage sollen sowohl Gesichtspunkte der Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten als auch des Fachbereichs gegenzeichnen Ertrages berücksichtigt werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, das Stiftungsvermögen im Rahmen eines mit einem Kreditinstitut abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages verwalten zu lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift Kosten für die Verwaltung und die Verwahrung des Stiftungsvermögens, die bei dem konto- und depotführenden Kreditinstitut oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft anfallen, insbesondere Kosten für den Betrieb Ort / Datum PraktikantinKauf und Verkauf von Wertpapieren sowie aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kontoführung und sonstigen Auslagen (fremde Spesen, Porto etc.) erhobenen Preise, gehen zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Der/Praktikant Ort / Datum Konsulentindie Stifter beruft/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und en die nachstehenden Personen zu den ersten Mitgliedern des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FKuratoriums H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die DauSinne er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest§ 5 der Stiftungssatzung:ers

Appears in 1 contract

Samples: www.deutsche-stiftungstrust.de

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während Da Studierende während des Praktikums steht keinen Nebenjob ausüben können um Geld zu verdienen, ist eine Praktikumsvergütung notwendig. Ein genereller Anspruch hierauf besteht aber nicht. Es werden dennoch häufig Vergütungen gezahlt. Die Höhe der Praktikantin / Vergütung ist sehr unterschiedlich. Sie beginnt bei etwa € 150,- pro Monat. Großunternehmen zahlen zum Teil eine Praktikumsvergütung von € 500,- bis € 800,- pro Monat. Sollten während des Praktikums einmal Probleme auftreten, kann der Betriebsrat oder die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) helfen. Sie sind für alle Beschäftigten die ersten vertrauensvollen Ansprechpartner/ innen für Probleme im Betrieb. In den meisten Fällen können Meinungsverschiedenheiten mit ihrer Unterstützung schnell geklärt werden. Wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann muss der/ die Praktikumsbetreuer/in direkt auf die Situation angesprochen werden. Berufseinstieg; Doktoranden/innen,…); Praktikant/in in sonstiger Ausbildung, in der ein Praktikum erforderlich ist; Praktikant/in der/die von der Bundesagentur für Arbeit zur Eingliederung ins Berufsleben vermittelt werden (z.B. Einstiegsqualifizierungs- Maßnahmen); Praktikant/in als zukünftige Fachoberschüler/in, der/die ein Praxisjahr absolvieren; Praktikant/in in vollzeitschulischen Ausbil- dungsgängen (z.B. Xxxxxxx/in mit Ausbildungs- vertrag einer BBS, Vollzeitschüler/in) Sollte es im Zusammenhang mit dem Praktikanten ein Erholungsurlaub Praktikum dennoch einmal zu ernsthaften Streitfragen mit dem Betrieb kommen, können die Rechtsberatungsmöglichkeiten der studentischen Selbstverwaltung oder der Gewerkschaft genutzt werden (hierzu die umseitigen Kontaktadressen beachten!)*. Name Vorname Stra e/Hausnummer Postleitzahl/Wohnort Telefon Geburtsdatum E-Mail UBnetir—iebB:eNtraimebe und Ort vollzeitbeschäftigt teilzeitbeschäftigt Student/in n Angestellte/r kaufm. techn. Meister männlich weiblich SAtuusdziuebreilnddeen/xxx(/Mr xxxxxx:tsbeitrag: 2,o5 Euro) Studienfach Semester Nationalität Änderung des bisherigen Status MMiittgglliieeddssbcheaitfrtaagb(1M%ondaets monatl. Bruttoverdienstes) ab Monat 1ch bestätige die Angaben zu meiner Person, die ich der 1G Metall zum Zwecke der Datenerfassung im Zusammenhang mit meinem Beitritt zur Verfügung stelle. 1ch bin darüber informiert, dass die 1G Metall zur Erfüllung ihrer satzungsgemä en Aufgaben und unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften personenbezogene Angaben über mich mit Hilfe von Computern verarbeitet. Hiermit ermächtige ich widerruflich die 1G Metall, den jeweils von mir nach § 5 der Satzung zu entrich- tenden Mitgliedsbeitrag von 1 % des monatlichen Bruttoverdienstes bei Fälligkeit einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann ich nur schriftlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende gegenüber der 1G Metall widerrufen. Änderungen meiner Daten werde ich unverzüglich der 1G Metall mitteilen. Ggeewwoorrbbeenn dduurrcchh ((NNaammee uunndd BUentir—iebB)etrieb) Bitte die ausgefüllte Beitrittserklärung abschneiden und beim IG Metall Betriebsrat abgeben oder an die IG Metall schicken: IG Metall Bezirk Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, Xxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx * Einen Musterpraktikumsvertrag gibt es im Internet unter der Adresse: xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxx/xxxxxxxx.xxx * Hilfe zum Thema Arbeitszeugnis bietet die IG Metall. Die wichtigsten Informationen finden sich im Internet unter: xxxx://xxx.xxxxxxxxxxxxxx-xxxx.xx Flyer_Praktikum.indd 1 06.03.2006 20:40:16 Uhr Der überwiegende Anteil der Betriebsräte und JAV wird von den Gewerkschaften direkt in ihrer Arbeit unterstützt. Die Arbeitnehmer/innen in den Betrieben profitieren täglich von den in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ausgehandelten Standards. Solidarität und gemeinsames Handeln sind die Voraussetzung, um vernünftige Konditionen für alle – also auch für Praktikanten/innen – zu regeln. Arbeitnehmer/innen können dies als „Einzelkämpfer“ auf Dauer nicht zubewirken. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenAuch Praktikant/innen sind Arbeitnehmer/innen, die sich in einem zeitlichen Ausbildungsverhältnis befinden. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führenAuch wenn dies nur über einen relativ kurzen Zeitraum befristet durchgeführt wird, ist die Gewerkschaft für die Vertretung ihrer Interessen zuständig. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule Interesse an weiteren Informationen zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (Fgewerkschaft- lichen Aktivitäten H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemesteruniversitären Bereich oder zum Thema „Praktikum“ helfen die folgenden Adressen weiter: Die Gewerkschaft für Metall- und Elektroindustrie, Automobilbau, Informations- und Kommunikationsindustrie, Handwerk, Holz- und Kunststoffverarbeitung, Textil und Bekleidung Mit Tipps zu Praktika, Auslandsaufenthalt und Berufseinstieg xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx xxxx://xxx.xxxxxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxx.xxxxxxx/xxxxx.xxxx Mit Tipps insbesondere zu Qualifizierung/ Weiterbildung und zur IT-Branche Informationen zum Thema Praktikum im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die DauIngenieurstudium, Mustervertrag für Praktika xxxx://xxx.xxx-xxxxxxxxxxxx.xx Eine Initiative er des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestDGB für erwerbstätige Studierende mit arbeitsrechtlicher Anfangsberatung xxxx://xxx.xxxxxxxx-xx-xxxx.xx Dachorganisation der wichtigsten Gewerkschaften in Deutschland xxxx://xxx.xxx.xxers

Appears in 1 contract

Samples: Mustervertrag Für Praktika

Vergütung. Eine Nach § 17 Abs. 1 BBiG hat der Ausbildende (m/w/d) dem Auszubildenden (m/w/d) eine angemessene Vergütung kann zu gewähren. Die Angemes- senheit der Vergütung ist ausgeschlossen, wenn die monatliche Mindestvergütung (§ 17 Abs. 2 BBiG) unterschritten wird. Die Vergütung ist nach Maßgabe dem Lebensalter des Auszubildenden (m/w/d) so zu bemessen, dass sie mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an- steigt. Soweit Vergütungen tariflich geregelt und anwendbar oder nach § 11 vereinbart sind, gelten die tariflichen Sätze. Die Vergütung bemisst sich nach Monaten und ist spätestens am letzten Arbeitstag des jeweiligen Monats zu zahlen (§ 18 BBiG). Leistet der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenAuszubildende (m/w/d) Überstunden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertragesso sind diese besonders zu vergüten oder durch entsprechende Freizeit auszugleichen. Während des Praktikums steht der Praktikantin / Unter 18-jährigen ist, sofern keine günstigere tarifliche Regelung anzuwenden ist, mindestens Urlaub nach dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuJugendarbeitsschutzgesetz bzw. bei über 18-jährigen nach dem Bundesurlaubsgesetz zu gewähren. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen Mindesturlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen darf nicht unterschritten werden. Nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz beträgt der jährliche Urlaubsanspruch für Lehrlinge: - vor Vollendung des 16. Lebensjahres – 30 Werktage oder 25 Arbeitstage - vor Vollendung des 17. Lebensjahres – 27 Werktage oder 23 Arbeitstage - vor Vollendung des 18. Lebensjahres – 25 Werktage oder 21 Arbeitstage - über 18 Jahre – 24 Werktage oder 20 Arbeitstage Stichtag für die Berechnung des Lebensalters ist der 1. Januar des Kalenderjahres, nicht das tatsächliche Geburtsdatum. Voller Urlaubsanspruch für das jeweilige Kalenderjahr entsteht nach Jugendarbeitsschutzgesetz bzw. Bundesurlaubsgesetz nach 6-monatigem Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses. Bruchteile von mindestens einem halben Tag sind aufzurunden. Ist der Urlaub tarifvertraglich geregelt und anwendbar oder ist der Tarifver- trag allgemeinverbindlich, so ist der tarifvertragliche Urlaub zu gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch Auskünfte zur tarifvertraglichen Urlaubsregelung erteilen die zuständi- gen Innungsverbände, Innungen oder Kreishandwerkerschaften und die Ausbildungsberatung der Handwerkskammer. Der Urlaub ist für jedes Kalenderjahr (nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (StempelAusbildungsjahr) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nrgesondert anzugeben.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: www.innung-offenbach-shk.de

Vergütung. Eine Die Vergütung kann zum Wealth Management Individual Depot setzt sich zusammen aus: – der Pauschale für Depotführung und für etwaige Beratungsleistungen (siehe 3.a) – dem Transaktionsentgelt mit Mindestpreis (siehe 3.b) – den fremden Kosten und Auslagen (siehe 3.c) – einem Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Anlage- und Verrechnungskonten, die dem Wealth Management Individual Depot zugeordnet sind (siehe 3.d) Mit der Pauschale für Depotführung (siehe nachstehend Pauschale/Preisstaffel) sind auch etwaige Beratungsleistungen abgegolten. Wichtige Information: Die Pauschale fällt unabhängig davon an, ob und wie oft der Kunde sich beraten lässt und ob in Bezug auf die Wertpapiere eine Transaktion über die Bank erfolgte oder ob die Wertpapiere lediglich aus anderen Depots in das Wealth Manage- ment Individual Depot übertragen wurden. Das Verwahrentgelt für die Verwahrung von Einlagen auf Anlage- und Verrechnungskon- ten ist durch die Pauschale für Depotführung und für etwaige Beratungsleistungen nicht abgegolten und wird von der Bank zusätz- lich erhoben. Zur Pauschale/Preisstaffel: Die angegebenen Preise sind inklusive der gesetzlichen MwSt. von zzt. 19%. Die Pauschale wird auf sämtliche im Depot und Unterkonto verbuchten Vermögenswerte wie folgt nach Maßgabe einer Staffel berechnet: Der Vermögenswert des gesamten Konto- und Depotbestands (Summe aus Depotwert inkl. Stückzinsen und dem Saldo des Unterkontos) wird auf die nachstehenden Volumenklas- sen aufgeteilt. Die aufgeteilten Vermögenswerte werden mit dem für die jeweilige Volumenklasse genannten Staffelprozentsatz multipli- ziert. Die Ergebnisse daraus werden addiert. Die Pauschale wird auf monatlicher Basis ermittelt, d. h. der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses VertragesKonto- und Depotstand wird jeweils am Monatsende errechnet. Während des Praktikums steht der Praktikantin / Abrechnung und Belastung auf dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetVerrechnungskonto erfolgen nachträglich zum Quartalsende. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenBelastung zeitanteilig bei Beendigung. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benanntVolumenklassen: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom Staffelprozentsatz Von 0,–– EUR bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest2.000.000,–– EUR 0,7140 % p. a. Von 2.000.000,01 EUR bis 10.000.000,–– EUR 0,5355 % p. a. Von 10.000.000,01 EUR bis 25.000.000,–– EUR 0,3570 % p. a. Ab 25.000.000,01 EUR 0,1785 % p. a.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.dvag-produktinformationen.de

Vergütung. Eine a.) Maßgeblich für die zu zahlende Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte (für die Praktikantin / der Praktikant durch worqity erbrachten Leistungen) sind die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemesterjeweiligen Auftrag mit dem Kunden schriftlich vereinbarten Honorarsätze. b.) Wurde zwischen den Parteien keine gesonderte schriftliche Vereinbarung zur Vergütung getroffen und stellt der Kunde einen von worqity vorgestellten Kandidaten oder einen Freiberufler als Arbeitnehmer im Gesamtumfang von WochRahmen einer Festeinstellung ein, entsteht für worqity ein Honoraranspruch. Die Höhe dieses Honorars beträgt 25 % des ersten Bruttojahresgehalts des eingestellten Bewerbers, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. c.) Das der Berechnung zugrunde gelegte Bruttojahresgehalt versteht sich inklusive sämtlicher Vergütungsbestandteile, insbesondere aller erfolgsunabhängigen und/oder erfolgsabhängigen Bestandteile. Erfolgsabhängige Gehaltszulagen, wie z.B. Tantiemen, Boni oder Gewinnanteile, werden mit ihrem normalerweise en zu absolvieerwartenden oder üblichen Wert bei 100 % Zielerreichung angesetzt. Sachleistungen werden mit ihrem geldwerten Vorteil angesetztren. Für die DauPrivatnutzung eines Dienstwagens werden pauschal 00.000 € zum Bruttojahresgehalt addiert. d.) Wurde zwischen dem Kunden und worqity keine Vergütung vereinbart und beauftragt der Kunde einen von worqity vorgestellten Freiberufler innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung er des PraktikuKandidaten (ohne ihn als Arbeitnehmer einzustellen), steht worqity ein Honorar in Höhe von 25 % der vom Freiberufler dem Kunden in Rechnung gestellten Vergütung nebst Nebenkosten zu. Dies gilt auch für den Fall, dass der Freiberufler über einen Dritten an das Kundenunternehmen vermittelt oder überlassen wird. Die Zahlungsverpflichtung besteht so lange, wie der Freiberufler für den Kunden tätig ms ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellu(auch im Falle ng einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefwiederholten Tätigkeit des Auftragnehmers für den Kunden ohne Mitwirkung von worqityügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - VereinbaruDer Kunde hat worqity unverzüglich ng über die Durchführuvom Auftragnehmer in Rechnung gestellte Vergütung durch Übersendung von Ablichtungen der Rechnungen zu informieren. e.) Wird innerhalb von 12 Monaten nach Vorstellung eines Kandidaten durch worqity oder im Falle einer vorherigen Vermittlung eines Freiberuflers, nach Abschluss der letzten Tätigkeit ng des Fachpraktikums/ Praxissemesters - BescheiniguFreiberuflers, diese Person vom Kunden eingestellt, ist im Fall der Festanstellung eines Arbeitnehmers oder im Fall der Beschäftigung eines Freiberuflers, das nach diesen AGB fällige Honorar zu zahlen. Diese Zahlungspflicht trifft den Kunden ebenfalls, wenn der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler innerhalb von 12 Monaten im Konzern des Kunden – also bei einer anderen Konzerntochter oder Konzernmutter – eingestellt wird, unerheblich, ob der vorgestellte Arbeitnehmer oder Freiberufler für den ursprünglich vorgesehenen oder einen anderen Arbeitsplatz (andere Position) eingestellt wird. Maßgeblich hinsichtlich der Verbindung der Unternehmen ist § 15 AktG. f.) Der Kunde hat worqity ng über die AbsolvieruEinstellung sowie über die Einzelheiten der mit der von ihm eingestellten Person getroffenen Absprachen (einschließlich der Höhe der vom Kunden zu zahlenden Vergütung nebst Nebenkosten, wie Fahrtgeld etc.) unverzüglich nach Vertragsschluss schriftlich in Kenntnis zu setzen. g.) Übernimmt der Kunde eine durch worqity vorgestellte Person als Freiberufler oder stellt sie fest ein, ohne worqity davon zu berichten, entsteht ein Anspruch von worqity gegen den Kunden auf Zahlung ng des Fachpraktikums/ Praxissemestnach diesen AGB zu zahlenden Honorars. Mit Abschluss des Vertrages mit der von worqity vorgestellten Person wird dieses Honorar fällig. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob der Kunde die vorgestellte Person oder den Freiberufler anspricht oder die vorgestellte Person oder der Freiberufler sich aus eigener Initiative beim Kunden oder einem Konzernunternehmen bewirbt, oder durch eine dritte Partei dort vorgestellt wird. Kommt der Kunde seiner Informationsverpflichtung über die vertraglichen Konditionen nicht nach, ist worqity berechtigt, ein für die Qualifikation des Bewerbers marktübliches Bruttojahresgehalt zu Grunde zu legen. 4.ers

Appears in 1 contract

Samples: worqity.de

Vergütung. Eine Vergütung kann Im Falle einer im Sinne dieser Vertragsbedingungen erfolgten Vermittlung an einen Auftraggeber schuldet der Sprecher der Voxhaus GmbH eine Vermittlungsprovision in Höhe von 15% (fünfzehn Prozent) seiner Honoraransprüche gegen dem Auftraggeber aus dem vermittelten Vertrag. Diese Vermittlungsprovision berechnet die Voxhaus GmbH gegenüber dem Sprecher nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart Erbringung der von dem Sprecher gegenüber dem Auftraggeber geschuldeten Leistung. Normale Fälligkeit der Provisionsforderung ist 2 Wochen nach Rechnungszugang beim Sprecher, spätestens aber 5 Werktage nach Eingang des Sprecherhonorars beim Sprecher, welches dieser vom vermittelten Auftraggeber erhält. Sonderleistungen für Auftraggeber, die einen höheren Zeitaufwand erfordern, wie z.B. Erstellung einer Tagesdisposition, Organisation von Castings oder Sondersprachproben etc., werden nach vorheriger Vereinbarung zwischen der Voxhaus GmbH und dem Auftraggeber diesem direkt von der Voxhaus GmbH in Rechnung gestellt. Alle Leistungen/Auslagen der Voxhaus GmbH werden netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer abgerechnet, es sei denn der Umsatz unterliegt nicht der Umsatzsteuer. Der Sprecher verpflichtet sich, seine Personendaten und ggf. Gagenlisten sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und mit eigener Stimmprobe der Voxhaus GmbH unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Dem Sprecher ist bekannt und er erklärt sich damit einverstanden, dass diese Informationen im Einzelfall durch die Voxhaus GmbH gegenüber potentiellen Auftraggebern mitgeteilt werden, sie und dass seine Stimmprobe(n) von der Voxhaus GmbH auf ihrer Internetseite xxx.xxxxxxx.xx frei zugänglich zur Verfügung gestellt wird/werden, bzw. im Einzelfall auch per e-mail- Anhänge verschickt werden. Die Voxhaus GmbH haftet gegenüber dem Sprecher nicht für eventuelle missbräuchliche Verwendung seiner Daten und Stimmproben durch Dritte. Für Inhalt und Richtigkeit der an die Voxhaus GmbH übergebenen Daten ist nicht Gegenstand dieses Vertragesausschließlich der Sprecher verantwortlich. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuEr verpflichtet sich, keine Daten/Sprachproben zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter (z.B. Persönlichkeitsrechte, Namensrechte, Markenrechte, Urheberrechte etc.) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenSprecher stellt die Voxhaus GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen bzw. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht wegen der Verwendung und Veröffentlichung dieser Sprachprobe(n) gegenüber der Voxhaus GmbH geltend gemacht werden. Das umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung. Der Sprecher versichert, hinsichtlich aller Inhalte seiner übermittelten Daten entweder selbst Urheber zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führensein, oder von einem anderweitigen Urheber/Rechtsinhaber uneingeschränkt zur Weitergabe, Weiterverarbeitung und Vervielfältigung autorisiert zu sein. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten Der Sprecher ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätgesondert daraufhin gewiesen wordenigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student er spätestens mit Veröffentlichung seiner Daten auf an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im GesamtumfaInternetseite der Voxhaus GmbH Kenntnis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlangt und seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat. Die Voxhaus GmbH behält sich jede Veröffentlichung oder Entfernung ng von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestPersonendaten auf ihrer Homepage ohne Rücksprache mit dem Sprecher vor.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.voxhaus.de

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe 5.1 DJE erhält vom Kunden für ihre Vermögensverwaltungsleistung ein vierteljährliches volumenabhängiges Vermögensverwaltungs- entgelt, in Höhe von - PROTURA PROinvest Managed Depot Piano 0,90 % p.a. - PROTURA PROinvest Managed Depot Plus 1,20 % p.a. - PROTURA PROinvest Managed Depot Power 1,60 % p.a. prozentual berechnet per Kalenderquartal, jeweils inkl. USt. Das Vermögensverwaltungsentgelt berechnet sich prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobestände der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenersten beiden Monate des Kalendervierteljahres. Für den letzten Monat (Xxxx, sie Juni, September und Dezember) des Kalendervierteljahres wird ein Stichtagsbestand als Grundlage herangezogen (nachfolgend „Be- standsermittlung“ genannt). Basis für die Berechnung ist das dem jeweiligen Ausführungszeitpunkt vorangegangene Kalenderviertel- jahr. Die Abrechnung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungs- entgelts gegenüber dem Kunden erfolgt grundsätzlich stichtagsbe- zogen zum 31.03., 30.06., 30.09. und zum 31.12. bzw. dem letzten Bankarbeitstag der Monate Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres (Ausführungszeitpunkt). Liegt für den Stichtag für die Bestandsermittlung kein Anteil- preis/Marktpreis bzw. Devisenkurs vor, so wird der letzte der ebase mitgeteilte Anteilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs für die Depot- bestandsermittlung herangezogen. Bei einer unterjährigen Beendigung des Vermögensverwaltungs- vertrags wird das volumenabhängige Vermögensverwaltungsent- gelt anteilig auf den Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhält- nisses bzw. bei Verkauf des Gesamtbestands zum Zeitpunkt des Verkaufs prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobe- stände und den Stichtag der Beendigung des Vertragsverhältnisses berechnet. Als Stichtag für die Berechnung des volumenabhängi- gen Vermögensverwaltungsentgelts gilt der Bankarbeitstag vor dem Bearbeitungsdatum der ebase unter Berücksichtigung der un- ter Punkt „Abwicklungsmodalitäten“ des Preis- und Leistungsver- zeichnisses der ebase definierten Ausführungszeitpunkte. Liegt für den Stichtag für die Bestandsermittlung kein Anteilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs vor, so wird der letzte der ebase mitgeteilte An- teilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs für die Depotbestandsermitt- lung herangezogen. Die Belastung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungs- entgelts gegenüber dem Kunden erfolgt durch den Verkauf von Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken gemäß der Ist-Struktur des Fondsportfolios im jeweiligen PROTURA PROinvest Managed De- pots in entsprechender Höhe. DJE ist berechtigt, dem Vermittler des Kunden bzw. dessen Ver- triebsorganisation bzw. deren IT-Dienstleister, einen Anteil des vo- lumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts u. a. für die Ver- mittlungstätigkeit bis zu 95% zu gewähren. Die Zahlung des Verrechnungsentgelts des Kunden an die PRO- TURA GmbH ist nicht Gegenstand dieses VertragesTeil des Vermögensverwaltungsentgelts. Während DJE steht nicht für die Zahlung des Praktikums steht Treubonus durch die Protura GmbH an den Kunden ein. Die Zahlung des Treubonus durch die Protura GmbH erfolgt nicht oder nicht vollständig, wenn der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuVermögensverwaltungsvertrag mit DJE beendet oder das Depot bei der Depotbank aufgelöst wird oder die Protura GmbH aus- fällt. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätKunde trägt das Risikoigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über er das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemestfür das Verrech- nungsentgelt eingesetzte Kapital nicht oder nicht vollständig zu- rückerhält.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.dje.de

Vergütung. Eine Vergütung 10.1.Für die Wahrnehmung der unter 4.1 bezeichneten Aufgaben wurde zwischen den Parteien ein Leistungspaket vereinbart. Alle vereinbarten Preise gelten zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. 10.2.Zusätzlich dargestellten Leistungen kann der Auftraggeber weitere Beratungstätigkeiten in Anspruch nehmen. Diese werden nach Maßgabe Aufwand zu den jeweiligen Tagessätzen der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie aproMa Digital berechnet. 10.3.aproMa Digital ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuzur monatlichen Abrechnung berechtigt. Der Betrieb Auftraggeber kann einen Nachweis über Art, Gegenstand und Zeit der geleisteten Beratungstätigkeit verlangen. 10.4.aproMa Digital erhält bei Abschluss eines Vertrages mit einem Kunden eine kurzfristige Freistellung Provision in Höhe von 12% auf Umsätze aus persönlichen Gründen gewährenLizenz- und Dienstleistungsverkauf. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch Folgegeschäfte werden ebenfalls zum Provisionssatz von 12 % auf Lizenz- und Dienstleistungsverkauf vergütet. Mit Beendigung dieses Vertrags erlischt der Anspruch auf Provision nach 12 Monaten. 10.5.Der Auftraggeber erteilt der aproMa Digital nach Abschluss eines jeden Geschäfts eine Abrechnung über die Umsätze. Der Provisionsanspruch entsteht je nach Projektfortschritt mit dem Zahlungseingang beim Auftraggeber. 10.6.Ein Provisionsanspruch besteht nicht, wenn sich die Forderungen des Auftraggebers gegenüber Xxxxxx nicht einbringen lassen. Der Nachweis hierfür ist vom Auftraggeber zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist Es gilt als geführt, wenn eine Auskunftei der Gläubigerschutzorganisation bescheinigt, dass eine Zwangsvollstreckung nach ihrem Ermessen nicht zum Ziele führen wird. 10.7.Bereits erhaltende Provisionszahlungen sind von der aproMa Digital zurück zu zahlen beziehungsweise vom Auftraggeber mit der nächsten Honorarrechnung aufzurechnen. 10.8.Angemessene Kosten für auf Veranlassung des Auftraggebers getätigte Reisen zu Niederlassungen, Standorten des Auftraggebers trägt der Auftraggeber. Erstattungsfähig sind die nachgewiesenen Kosten für die Anreise vom Arbeits- oder Wohnort des Reisenden sowie eventuell erforderliche Unterbringung samt Frühstück. Liegen die zu erstattenden Kosten über einem Betrag von 1000,- €, wird aproMa Digital sich die Reise vom Auftraggeber, vor evtl. Inanspruchnahme Entstehung der Gerichte eine gütige Einigung Kosten unter Mitwirkung Angabe der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen erwarteten Kosten in Textform, freigeben lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr10.9.aproMa Digital kann 0,70 € pro gefahrenem Kilometer, die zur Erbringung der Leistungen zurückgelegt hat, abrechnen.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: www.aproma.de

Vergütung. Eine Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit dem Pauschalfestpreis* abgegolten. Der Vergütungsanteil am Pauschalfestpreis* für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Abnahme sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 5.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Abnahme beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 7 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT System-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 2 und Satz 3 EVB-IT System-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart nur in Rechnung gestellt werden, sie ist wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht Gegenstand dieses Vertragesgesondert vergütet. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht zugesondert vergütet. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenNebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch  . Materialkosten werden nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führengesondert vergütet. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtlMaterialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest .ers

Appears in 1 contract

Samples: www.stiftung-hsh.de

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto KG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 599,00 € 712,81 € KG „PLUS“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Grün- dungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschlussberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elekt- ronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröffnungsbilanz - eBilanz+) 759,00 € 903,21 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 99,00 € 117,81 € Sachgründung - je Sache 99,00 € 117,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 99,00 € 117,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 199,00 € 236,81 € Die Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde weiter- gehende Haftung als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieVertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenren. FSie können ür die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestBeauftragung ausfüllen oder auch direkters

Appears in 1 contract

Samples: anwalt-kg.de

Vergütung. Leistung (Welche Gründung ist gewünscht?) Netto Brutto AG „START-UP“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Erstellung indivi- dueller Gesellschaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Geschäftsführer-Mus- tervertrag) 999,00 € 1188,81 € AG „Rechtssicher“ (Organisation und Begleitung der Gründung, Ausführliches Gründungsberatungsgespräch mit Rechtsanwalt, Erstellung individueller Gesell- schaftsvertrag und Gründungsunterlagen, Begleitung IHK-Klärungsverfahren Firmenname, Geschäftsführer-Mustervertrag, Muster-Eröffnungsbilanz, Mus- tervertragspaket) 1399,00 € 1664,81 € AG „PLUS“ (wie „Rechtssicher“ + Geschäftsführer-Mustervertrag, Abschluss- beratungsgespräch mit Rechtsanwalt, Mustervertragspaket PLUS, Erstellung der Gewerbeanmeldung, Gründungsbericht Aktionäre, Prüfungsbericht Vor- stand-Aufsichtsrat, ggf. Sachgründungsbericht, Gründungsvollmacht, Erstellung und elektronische Einreichung der Steueranmeldung - ELSTER, elektronische Beantragung der USt.-ID, Erstellung und elektronische Einreichung der Eröff- nungsbilanz - eBilanz+) 1799,00 € 2140,81 € Erst ab dem 4. Gesellschafter: Preis je weiterer Gesellschafter 299,00 € 355,81 € Sachgründung - je Sache 299,00 € 355,81 € Gründung durch Gründungsvollmacht (lediglich Begleitung ohne persönliche Vertretung) 299,00 € 355,81 € Gründung durch eine bestehende ausländische Muttergesellschaft - je Gesellschaft 499,00 € 593,81 € Die Leistungen richten sich nur an Unternehmen nach § 14 BGB. Zusätzliche Leistungen können nach Absprache auf Stundensatzbasis beauftragt werden. Es gelten die jeweils gültigen AGB und Datenschutzbestimmungen: xxxxx://xxxxxx-xx.xx/xxx-xxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxx. Die anwaltliche Haftung für Fahrlässigkeit ist auf die Summe von 1.000.000 Euro (eine Million) begrenzt. Eine Vergütung kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde weiter- gehende Haftung als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieVertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossenren. FSie können ür die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestBeauftragung ausfüllen oder auch direkters

Appears in 1 contract

Samples: anwalt-kg.de

Vergütung. Eine 06.01. Sämtliche Tätigkeiten und die Anfertigung von Entwürfen, die .xxxxxxx Xxxxxx-Design dem Auftraggeber erbringt, sind soweit nicht anders vereinbart kostenpflichtig. Sofern die Vergütung kann nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht diese auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt / AGD. 06.02. Die Vergütung inklusive eventuell verauslagter Kosten zuzüglich Mehrwertsteuer ist nach Maßgabe Rechnungsstellung ohne Abzug zu zahlen. Werbemittel- und Anzeigenrechnungen sind ebenfalls sofort nach Übermittlung an den Auftraggeber fällig. 06.03. .caleffa Grafik-Design ist in jedem Fall berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen, deren Höhe sich am Verhält- nis zwischen den erbrachten Leistungen und dem Gesamtumfang der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenvertraglich geschuldeten Leistung orientiert. 06.04. Kommt eine von .xxxxxxx Xxxxxx-Design ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch die wir nicht zu vertreten haben, nicht zur Durchführung, so bleibt der Vergütungsanspruch davon unberührt. 06.05. Wird die geforderte Leistung nur in Teilen abgenommen, so entsteht ein entsprechendes Teilvergütung, fällig bei Abnahme des Teils. Ist der Auftrag längerfristig oder erfordert er von .xxxxxxx Xxxxxx-Design eine hohe finanzielle Vorleistung, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig. 06.06. Die Einladung zur Erstellung einer Verminderung Präsentation (Vorentwurf), gilt als Auftrag, einen definierten Leistungsgegenstand zu er- bringen, der geforderten Praktikumszeit führeneinen Rechtsanspruch auf Entgeltlichkeit der Präsentation begründet. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtlDie Höhe der Vergütung richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung. Inanspruchnahme Sollte anlässlich der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung Einladung die Höhe der Fachhochschule zu versuchenVergütung nicht vereinbart worden sein, geschieht diese auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt / AGD. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb .caleffa Grafik-Design kann in keinem Fall unverbindlich und kostenfrei arbeiten, auch nicht bei Nichtverwendung der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nreingereichten Ausarbeitungen oder erfolgten Beratungen.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: caleffa.de

Vergütung. Eine Grundlage für die Vergütung kann der im ß 1 vereinbarten Leistungen bildet die Baukostensch‰tzung vom 00.00.2019 für den Planungsentwurf vom 00.00.2019. Für die Vertragsleistungen wird ein Honorar in Hˆhe von - netto (ohne MwSt) .000,- € - brutto (mit MwSt) .000,- € vereinbart. Das Honorar ist sofort nach Maßgabe Rechnungslegung in folgenden Raten f‰llig: Sollten die angefallenen Baukosten die in der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart o.g. Baukostensch‰tzung aufgeführten Kosten wesentlich, also um mehr als 10 %, unter- oder überschreiten, ‰ndert sich das vereinbarte Honorar prozentual entsprechend der Baukosten‰nderung. Für zus‰tzliche Planungs- und Baubetreuungsleistungen, die nach Abschluss der Genehmigungsplanung bzw. nach Freigabe der Ausführungspl‰ne durch den Bauherrn auf Grund der Änderung seiner Wünsche veranlasst oder durch ‰uflere Umst‰nde (Baugrund, Statik, Auflagen in der Baugenehmigung o.‰.) notwendig werden, sie ist wird ein zus‰tzliches Honorar in Hˆhe von 80,00 € zzgl. MWSt pro aufgewendete Arbeitsstunde vereinbart. Solche zus‰tzlichen Leistungen sind dem Bauherrn vor Ihrer Ausführung anzukündigen. Die Abrechnung erfolgt in separaten Rechnungen auf Grundlage beizulegender Stundennachweise. Das betrifft auch zus‰tzliche Planungs- und Baubetreuungsleistungen für Nebengeb‰ude und Auflenanlagen (Stützmauern, Auflentreppen) sowie Änderungen des Energiestandards, die noch nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnuoben vereinbarten Bauvorhaben enthalten waren. Die Planung und Betreuung von KfW-Effizienzh‰usern (55, 40, 40+) oder Passivh‰usern ng ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von WochVertrag explizit auszuweisen oder gesondert en zu absolvieren. Fvereinbaren, ebenso ür die DauErstellung er des Praktikums ist eine VereinbaruEnergieausweises ng nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte PraktikDIN 18599 um (ebenfalls als Muster beigefNachweis durch Haustechnikerügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestGebühren und Kosten für notwendige Unterlagen, Katasterpl‰ne, Grenzkoordinaten, Grundbuchauszüge, Genehmigungen, Standortbewertungen der Versorgungsunternehmen, Vermessungen, Baugrunduntersuchungen, Kampfmittelsucheers

Appears in 1 contract

Samples: www.wohnbaukonzept.de

Vergütung. Eine Vergütung kann ☐ Die Eltern wünschen die öffentliche Förderung gem. §§ 23 und 24 SGB VIII und bean- tragen die Geldleistung entsprechend der “Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Sun- dern zur Tagesbetreuung (Tagespflege)“ in der jeweils gültigen Fassung. Die Tagespflegeperson erhält einen nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart jeweiligen Qualifikation festgesetzten Stun- densatz für jedes Kind pro betreute Stunde sofern die Eltern die Voraussetzungen für die Förderung nach § 24 SGB VIII erfüllen. Sollten die Leistungen des Jugendamtes abge- lehnt werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertragesvereinbaren die Vertragspartner eine Zahlung an die Betreuungsperson in Höhe des unten aufgeführten Betrages (Pauschalbetrag oder Stundensatz). Während Das Betreuungsgeld wird nur für tatsächlich stattfindende Betreuung rückwirkend gezahlt. Das Betreuungsgeld nach § 23 SGB Vlll umfasst eine angemessene Kostenerstattung für den Sachaufwand und einen angemessenen Beitrag zur Anerkennung der Betreuungs- und Förderleistung. Die Tagespflegeperson hat für notwendige Sozialversicherung und Versteuerung selbst Sorge zu tragen. ☐ Für die Verpflegung des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuKindes zahlen die Eltern € monatlich an die Tagespflegeperson. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. ☐ Die Eltern wünschen die Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung öffentlichen Förderung nicht. Es wird ein monatlicher Pauschalbeitrag von € vereinbart. Es wird ein Entgelt von € je Betreuungsstunde vereinbart. (Das Entgelt umfasst die Betriebsausgaben wie z.B. anteilige Miet- und Nebenkosten, pädagogische Mate- rialien, allg. Verwaltungskosten, Fahrtkosten, Versicherungen, Fort- und Weiterbildung) Bankverbindung der Tagespflegeperson: Kontoinhaber/in: Name der Bank: Kontonummer: Bankleitzahl: BIC: IBAN: 3.2 Kostenbeitrag (Elternbeitrag) Gem. § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII können für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege Kostenbeiträge festgesetzt werden. Die Beiträge sind unter Mitwirkung Berücksichtigung von Art und Umfang der Fachhochschule zu versuchenBetreuung so- wie Einkommen der Eltern gestaffelt festzusetzen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und Die Eltern verpflichten sich bei öffentlicher Förderung der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse Tagespflege ihres Kindes, die Beiträge entsprechend der fachlichen Sicherheit sollte „Richtlinien des Jugendamtes der Stadt Sundern zur Tagesbe- treuung (Tagespflege)“ i.V. mit der „Satzung der Stadt Sundern über die Praktikantin / der Praktikant Erhebung von Elternbeiträgen für die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant Betreuung von Kinder in Tageseinrichtungen“ in der Zeit jeweils gültigen Fassung zu zahlen. Die Beitragspflicht besteht unabhängig vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung tatsächlichen Besuch des Kindes bei der vorliegenden Bescheinigung Ta- gespflegeperson und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltaauch ge während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericvereinbarten Urlaubszeiten. Die Betreuungsperson ht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datkeinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Urlaub, da sie eine freiberufliche selbstständige Tätigkeit ausübt um (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / PraxissemesterFalle der Betreuung im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefHaushalt der Be- treuungsperson oder in geeigneten Räumenügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung übDie Tagespflegeperson und er die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung übErziehungs- berechtigten stimmen ihre Urlaubspläne frühzeitig aufeinander ab. Sollte keine Einigung zustande kommen, müssen er die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestSorgeberechtigten für eine Ersatzbetreuung sorgen, da sie das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind haben.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.sundern.de

Vergütung. Eine Bei Unmˆglichkeit Ersatzvornahme Durch Dritten Verzug der Zahlung -> (102) 372 Vorgehen wie bei Verzug Pacta sunt servanda Ausformulirete crss bei von beiden unvorhergesehenen Mehrkosten: Durch Richter festsetzbar Fixpreis vereinbart 373 Bei fehlender Mehrkosten Erstellung neues Werk 206.1 analog Nach h.L. kein Recht des B. auf Ersatzlieferung U. kann wenn es nicht zum Nachteil des B. ist das Werk neu herstellen Nach tats‰chlichem Aufwand Vereinbarung Schaden- Zus‰tzlich zu den Ansprüchen aus Mangelsch‰den U.-Gewinn inkl. Mangelfolge- sch‰den Verschuldensabh‰ngig Bei ungef‰hren Kosten (Kostenvoranschlag) ‹berschreitungen > 10% gelten als wesentlich Unwesentliche Ueberschreitungen liegen drin Recht des B. auf Auflˆsung des WV Speziell bei Bauten auf dem Grund des B. Sicherung der Vergütung kann Abtretung von Gew‰hrleistungsrechten Fahrl‰ssige Sorgfaltsverletzung reicht Gestaltungsrechte sind gruns‰tzlich nicht abtretbar Abtretbar sind aber die Forderungen daraus Bei Werkliefervertrag An geliefertem Material: nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenWerkvertrag (367 ff) Für Rechtsm‰ngel wie bei Kauf (365.1 i.V.m. 192) Grunds‰tzlich (102-109) Frühzeitiger Rücktritt mˆglich wenn sich Verzug ankündigt Bei vohersehbarer Versp‰tung Ersatzvornahme 366.2 Kosten zu Lasten Unternehmer NICHT bei absehbaren M‰ngeln Werkvertrag.mmp - 02.01.2008 - Xxxxxx Xxxxxx - xxx.xxxx.xxx/Xxxxx.xxxx Besonderes Vertrauensverh‰ltnis Kein ausgepr‰gtes Typische Auftr‰ge: Zwingend Atypische Auftr‰ge: Dispositiv Jederzeitige einseitige Auflˆsung Allgemeiner Teil des Auftragsrechts Auftraggeber, sie ist nicht Gegenstand dieses VertragesBeauftragter Vertrauensverh‰ltnis Wirkung EX NUNC Essentialia Pflichten Rechtsbindungswillen NICHT Entgelt BGer: für alle Vertr‰ge zwingend NICHT pos. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung Interesse, da ja aufgelˆst wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift Ehe- oder Partnervermittlung Kreditbrief, Kreditauftrag Kompensation für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FUnzeit Ausaben welche H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/StudienordnuVertrauen auf den A. get‰tigt wurden Ersatz des Vertrauensschadens Vertrags- interesse Sonderformen M‰klervertrag Speditions oder Frachtvertrag Innominatvertr‰ge Management Consulting Anders als bei Werkvertrag wo pos. Vertragsinteresse JA: Tod; Handlungsunfähigkeit; Konkurs NEIN: Vereinbarung; Natur des Geschäfts; gef‰hrdete Interessen Erlˆschen Hausverwaltung Entgeltlich oder unentgeltlich (unvollkommen zweiseitig) Natur Rechtshandlungsauftr‰ge Tathandlungsauftr‰ge (bedürfen KEINER Vollmacht) Arbeitsleistungen oder T‰tigkeiten aller Art Stellvertretung: Substitution Rechtsbindungswillen Sorgf‰ltiges Wirken Persˆnliche Erfüllung Beendigung jederzeit (404) Stellvertretung T‰tig werden: Kein bestimmter Erfolg ng ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochgeschuldet Vermutungsweise hat der B. persˆnlich en zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemestleisten Interesse Ag Interesse B Interessenlage für Beizugers

Appears in 1 contract

Samples: M‰klervertrag

Vergütung. Eine Für die Leistungen des Befugten gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung kann nach Maßgabe Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenBauherr, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertragesdass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Während Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Befugter/Befugte Bauherr ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Sonstige Bestimmungen Vom Befugten werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Befugten obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Befugten keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Befugten werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Befugten nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellenbesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Praktikums steht Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Befugten gesondert zu vergüten. Die fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Praktikantin / Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuBauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Ausführung der Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Befugten dienen, werden vom Befugten weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dem Befugten obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Betrieb kann Befugte ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenBeurteilung der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht Der Bauherr ist verpflichtet, dem Befugten diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu erteilen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Bauherr, dass er den Befugten, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Befugten alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben / Informationen erteilt hat. Ergeben sich während der Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des Befugten von Bedeutung sein könnten, hat der Bauherr den Befugten hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Befugten zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Befugte aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Verminderung Behörde belangt werden. Die Ersatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der geforderten Praktikumszeit führenRechtsverfolgung oder Abwehr durch den Befugten sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Bei allen Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher dem Befugten die Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der Befugte ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr dem Befugten trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht zur Verfügung stellt, der Bauherr den Befugten nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat. Tritt der Befugte aus dieser wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des vereinbarten Werklohnes / Honorars, auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Befugten für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtlfindet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines anderen Staates verweisen (Kollisionsnormen, internationales Privatrecht). Inanspruchnahme Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Befugten und dem Bauherrn wird, unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung am Sitz des Befugten (Ort, von dem aus der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (StempelBefugte seine geschäftliche Tätigkeit entfaltet) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nrvereinbart.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: www.wko.at

Vergütung. Eine Sämtliche Leistungen, die der Webdesigner für den Auf- traggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht aus- drücklich etwas anderes vereinbart wird. Wünscht der Auftraggeber während oder nach Leistungserbringung des Webdesigners Sonder- und/oder Mehrleistungen des Web- designers (vgl. Ziff. 2.3), so folgt daraus eine ergänzende Vergütungspflicht. Dies gilt insbesondere für die Übergabe sogenannter »offener« Dateien. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Webdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergü- anschrift Xxxxx-Xxxx-Xxx. 00 00000 Xxxxxx xx Xxxxxxxxxx e-mail xxxx.xxxxxx@ www. xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx tung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugs- schadens bleibt davon unberührt. Die Vergütung kann setzt sich vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen aus einem Entwurfshonorar und – soweit eine Nutzung der Leistungen vertraglich vorgesehen ist – einem Nutzungshonorar zusammen. Das Nutzungshonorar wird nach Maßgabe dem vertraglich ver- einbarten Nutzungsumfang bestimmt. Weitergehende Nutzungen müssen ergänzend bezahlt werden. Vorbehalt- lich anderweitiger Vereinbarungen wird die Vergütung des Entwurfs- und Nutzungshonorars nach dem jeweils aktuel- len AGD Vergütungstarif Design berechnet, wie er zwischen der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werden, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während des Praktikums steht Allianz deutscher Designer (AGD) und der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zuVereinigung Selbstständige Design-Studios (SDSt) geschlossen wurde. Der Betrieb AGD Vergütungstarif Design kann jederzeit beim Auftragnehmer angefor- dert werden. Vorschläge des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter oder seine bzw. deren sonstige Mitarbeit haben keinen Ein- fluss auf die Höhe der Vergütung. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Lizenzen von Drittanbietern, z.B. für Software, Grafiken, Fotografien oder Templates, sind nicht Bestandteil der Ver- gütung und werden gesondert abgerechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes, soweit ver- tragsgemäß erbracht, fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine kurzfristige Freistellung entsprechende Teilver- gütung jeweils bei einer solchen Teilabnahme fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten oder erfordert er vom Webdesigner finanzielle Vorleistungen, die 25% des vereinbarten Honorars übersteigen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar ¼ der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ¼ nach Fertig- stellung von 50% der Arbeiten, ½ nach Ablieferung. Die Abnahme darf nicht aus persönlichen gestalterisch-künstleri- schen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetverweigert werden. Im Interesse Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Mängelansprüche hinsichtlich der fachlichen Sicherheit sollte künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug kann der Webdesigner bei Rechts- geschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, die Praktikantin / gesetzliche Verzugspauschale i. H. v. 40,00 EUR sowie Ver- zugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jewei- ligen Basiszinssatz der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenEuropäischen Zentralbank p.a., bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszins- satz der Europäischen Zentralbank p.a. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nrverlangen. Die Gel- tendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemesters

Appears in 1 contract

Samples: se9977fc6676a1dcd.jimcontent.com

Vergütung. Eine Vergütung kann nach Maßgabe Einmalig erhält die Stiftungstreuhänderin im Jahr der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart werdenEinzahlung der jeweiligen Stiftungszuwendung eine an‐ gemessene Einrichtungs‐ und Verwaltungspauschale in der im Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwal‐ tungsvertrages vereinbarten Höhe, sie ist nicht Gegenstand dieses Vertrages. Während fällig mit Eingang des Praktikums steht Dotationsbetrages auf dem Konto der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub nicht zu. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewähren. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führen. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtl. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnetStiftungstreuhän‐ derin. Im Interesse Rahmen der fachlichen Sicherheit sollte zu erbringenden Aufgaben sorgt die Praktikantin / Stiftungstreuhänderin für die ordentliche Anlage der Praktikant Stiftungsmittel, die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls Durchführung der Buchhaltung, die Verteilung der Fördermittel und des steuerlichen Ab‐ schlusses der Stiftung „Stiftergemeinschaft der Sparkas‐ se Forchheim“, etc. Sie erhält für die zu erbringenden Aufgaben eine angemessene Vergütung in der im Ange‐ bot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsvertrages vereinbarten Höhe des eines jeden Jahres für den Stifter verwalteten anteiligen durchschnittlichen Stiftungsver‐ mögens rückwirkend für das jeweilige Kalenderjahr. Die Stiftungstreuhänderin ist berechtigt, dem Stiftungsver‐ mögen angemessene monatliche Abschlagszahlungen auf den voraussichtlich entstehenden Vergütungsan‐ spruch zu entnehmen. Die Endabrechnung erfolgt mit Vorliegen des Rechnungsabschlusses auf den 31.12. ei‐ nes jeden Kalenderjahres. Im Falle der Vermögensver‐ waltung durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassenSparkasse Forchheim oder einem von ihr benannten Dritten sind die daraus anfallenden Ent‐ gelte gesondert zu vergüten. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift Des Weiteren erhält die Stiftungstreuhänderin eine angemessene, marktübliche Vergütung für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichenverschiedene Einzeltätigkeiten, z. B. Ab‐ wicklung von Erbschaften, fällig jeweils mit Rechnungs‐ stellung. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener StudeDiese orientiert sich nt an der Hochschule An- halt (FNeuen Rheinischen Tabelle des Deutschen Notarvereins. Zu allen in diesem Abschnitt genannten Vergütungen und Aufwendungen kommt die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt, hinzu. Die Stiftungstreuhänderin ist be‐ rechtigt, werbliche Maßnahmen zur Verbreitung des Stiftungsgedankens mit dem Ziel der Gewinnung neuer Stifter und Spender durchzuführen. Sie kann zur Finan‐ zierung der hierzu erforderlichen Maßnahmen dem je‐ weiligen Dotationsbetrag einmalig H) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung iJahr der Zuwendung einen Beitrag für Öffentlichkeitsarbeit und Werbeaufwendungen st in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieangemessenem Umfang ent‐ nehmenren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ PraxissemestDie Höhe dieses Beitrags wird mit dem Stifter einzelvertraglich vereinbart.ers

Appears in 1 contract

Samples: www.sparkasse-forchheim.de

Vergütung. Eine Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit dem Pauschalfestpreis abgegolten. Der Vergütungsanteil für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt   Euro. Die sonstigen Leistungen nach der Systemlieferung* sind mit der pauschalen Vergütung für Systemserviceleistungen gemäß Nummer 7.4.1 abgegolten. Die gesonderte Vergütung für sonstige Leistungen nach der Systemlieferung* beträgt pauschal   Euro. Die Vergütung erfolgt gesondert nach Aufwand gemäß Nummer 8 mit einer Obergrenze in Höhe von   Euro. Dabei ist Personal der Kategorie(n)   einzusetzen. Ergänzende Vereinbarungen bei Vergütung nach Aufwand Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3 Kategorie 4 Kategorie 5 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand Die Leistungen des Auftragnehmers werden erbracht: Während der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Außerhalb der Geschäftszeiten an Werktagen (außer an Samstagen und Feiertagen am Erfüllungsort) Wochentag Uhrzeit bis von bis Uhr bis von bis Uhr von bis Uhr Während sonstiger Zeiten Samstag von bis Uhr Sonntag von bis Uhr Feiertag am Erfüllungsort von bis Uhr Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen Abweichend von Ziffer 8.5 Satz 1 EVB-IT Systemlieferungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis für einen Personentag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. Abweichend von Ziffer 8.5 Sätze 2 und 3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB wird Folgendes vereinbart: Ein voller Tagessatz kann nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten vereinbart nur in Rechnung gestellt werden, sie ist wenn mindestens 10 Zeitstunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr.  . Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Reisekosten, Nebenkosten* und Materialkosten Reisekosten werden nicht Gegenstand dieses Vertragesgesondert vergütet. Während des Praktikums steht der Praktikantin / dem Praktikanten ein Erholungsurlaub Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr.  . Nebenkosten* werden nicht zugesondert vergütet. Der Betrieb kann eine kurzfristige Freistellung aus persönlichen Gründen gewährenNebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. Unterbre- chungen dürfen insgesamt jedoch  . Materialkosten werden nicht zu einer Verminderung der geforderten Praktikumszeit führengesondert vergütet. Bei allen aus dieser Vereinbarung entstehenden Unstimmigkeiten ist vor evtlMaterialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. Inanspruchnahme der Gerichte eine gütige Einigung unter Mitwirkung der Fachhochschule zu versuchen. Diese Vereinbarung wird vom Betrieb und der Praktikantin / dem Praktikanten unterzeichnet. Im Interesse der fachlichen Sicherheit sollte die Praktikantin / der Praktikant die Vereinbarung vor Ver- tragsbeginn ebenfalls durch die Konsulentin / den Konsulenten des Fachbereichs gegenzeichnen lassen. Vom Betrieb wird folgende Mentorin / folgender Mentor benannt: Ort / Datum (Stempel) Unterschrift für den Betrieb Ort / Datum Praktikantin/Praktikant Ort / Datum Konsulentin/Konsulent Fachbereich Bernburg Dessau Köthen Abteilung Studentische Angelegenheiten Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Vor-/ Zuname: Geb.-Datum: Studiengang: Matr.-Nr.: Anschrift: war bei Name und Anschrift der Firma / Einrichtung / Behörde als Fachhochschulpraktikantin / -Praktikant in der Zeit vom bis zum wie folgt tätig: •) Nichtzutreffendes Streichen. Nach Prüfung der vorliegenden Bescheinigung und des Praktikumsberichts schlage ich vor, Wochen anzuerkennen. Ort / Datum Konsulentin / Konsulent Fachbereich Vom Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragter / -em des Fachbereichs : Das Fachpraktikum / Praxissemester • wird : 🞏 Anerkannt 🞏 nicht anerkannt 🞏 unter folgenden Auflagen anerkannt Ort / Datum Prüfungsausschuss / Praktikumsbeauftragte / -er Fehltage während der Dauer der Beschäftigung davon Tage Freistellung Tage Krankheit; Ein Paktikumsbericht hat vorgelegen / nicht vorgelegen *) Ort / Datum (Stempel) betriebl. Mentorin / Mentor Bernburg Dessau Köthen Xxxxxxxxxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (03496) 67 5200 Telefax: (03496) 67 5299 Hiermit wird bestätigt, dass ordentlich eingeschriebene Studentin / eingeschriebener Student an der Hochschule An- halt (FH) im Studiengang Gemäß Diplomprüfungsordnung/Studienordnung ist in diesem Studiengang ein Fachprak- tikum / Praxissemester • im Gesamtumfang von Wochen zu absolvieren. Für die Dauer des Praktikums ist eine Vereinbarung nach beiliegendem Muster abzu- schließen. Weiterhin bitten wir um Ausstellung einer Bescheinigung über das absolvierte Praktikum (ebenfalls als Muster beigefügt). Ort / Datum (Stempel) Leiter Abteilung Studentische Angele- genheiten/ Praktikumsbeauftragte/ -er - Vereinbarung über die Durchführung des Fachpraktikums/ Praxissemesters - Bescheinigung über die Absolvierung des Fachpraktikums/ Praxissemest .ers

Appears in 1 contract

Samples: www.evergabe.nrw.de