Vergütung nach Aufwand Musterklauseln

Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gemäß Anlage 2a gemäß Nr. 4.3. Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten.
Vergütung nach Aufwand. Sofern in dem geltenden Einzelvertrag oder im Angebot nichts Gegenteiliges festgelegt ist, werden die Servicesgebühren nach Aufwand berechnet. Zum Zweck dieses Vertrags bedeutet „nach Aufwand“, dass Servicesgebühren nach den folgenden Regeln berechnet, in Rechnung gestellt und bezahlt werden:
Vergütung nach Aufwand. Die Leistungen gemäß Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro Nummer 3.1 lfd. Nr. werden nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 4.1.1 mit einer Obergrenze in Höhe von Euro vergütet.
Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gem. Anlage 2a Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)‌ Preis innerhalb der Zeiten‌ Pos. Nr. SAP-Artikel- Nr.‌ Artikelbezeichnung/-code Menge Mengen- einheit Einzelpreis Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten.
Vergütung nach Aufwand. Bei Vereinbarung einer Vergütung nach Aufwand, mit oder ohne Vergütungsobergrenze, stellt der Auftragnehmer seine Leistungen jeweils nach Leistungserbringung entsprechend den vereinbarten Abrechnungszeiträumen in Rechnung. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Ausschöpfung vereinbarter Vergütungsobergrenzen. Ein Anspruch auf die Vergütung von Leistungen über die Vergütungsobergrenze hinaus besteht nicht. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die von ihm vor Erteilung des Auftrags durchgeführte Kalkulation des Aufwands nicht überschritten wird. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, sobald für ihn erkennbar wird, dass der geschätzte Aufwand nach Tagessätzen voraussichtlich überschritten wird. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer in schriftlicher Form mitteilen, ob er dieser Überschreitung zustimmt. Stimmt der Auftraggeber nicht zu, so hat der Auftragnehmer seine Leistungen zum ursprünglich kalkulierten und vereinbarten Aufwand zu erbringen. Der Auftragnehmer kann die Zustimmung verlangen, wenn er die Überschreitung nicht zu vertreten hat. Wenn der Auftragnehmer wiederholt Anpassungen der Aufwandsschätzung vornimmt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.
Vergütung nach Aufwand. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird. Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden, erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. Es werden nachfolgende Fallpauschalen vereinbart: Lfd Nr. Einheit1 Art der Leistung2 Ort der Leistung3 Fallpauschale in Euro 1 z.B. PC, inklusive installierter Software* 2 z.B. Ab- und Wiederaufbau oder Modifikation (Einbau einer zusätzlichen Komponente) oder Einrichtungsleistungen gemäß Ziffer 2.10.3 der EVB-Service-AGB) 3 z.B. innerhalb einer Liegenschaft oder zwischen den Liegenschaften gemäß Nummer 3.2 Es werden die aus Anlage Nr. ersichtlichen Fallpauschalen vereinbart.
Vergütung nach Aufwand. Eine Vergütung erfolgt nur, wenn die Leistung nicht bereits aufgrund einer anderen Regelung dieses Vertrages geschuldet und vergütet wird. Soweit die Leistungen nicht nach Fallpauschalen gemäß Nummer 10.11.4.3 vergütet werden, erfolgt die Vergütung für Ab- und den Wiederaufbau von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.1 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.1 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Modifikation von Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.2 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.2 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1. erfolgt die Vergütung für die Einrichtung von neuen oder ausgewechselten Systemkomponenten* gemäß Ziffer 2.10.3 EVB-IT Service-AGB und Nummer 10.11.3 nach Aufwand gemäß Kategorie(n) aus Nummer 13.1.
Vergütung nach Aufwand. 13.1 Ist eine Vergütung nach Aufwand vereinbart, erfolgt die Abrechnung der Aufwände von gripsware gemäß den vereinbarten Konditionen und mangels Vereinbarung nach der Preisliste von gripsware, wie sie jeweils aktuell auf der Webseite von gripsware veröffentlicht ist:
Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gemäß Anlage 2 Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)‌ Preis innerhalb der Zeiten‌ Pos. Nr. SAP-Artikel- Nr.‌ Artikelbezeichnung/-code Menge Mengen- einheit Einzelpreis Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2 enthalten. Reisezeiten Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Rechnungsstellung Die Rechnungsstellung erfolgt gemäß Anlage 2. Vergütungsvorbehalt Es wird ein Vergütungsvorbehalt vereinbart gemäß Ziffer 6.4 EVB-IT Dienstleistung gemäß Ziffer 3.1 der Dataport AVB anderweitige Regelung gemäß Anlage Nr. .
Vergütung nach Aufwand mit einer Obergrenzenregelung gemäß Anlage 2a Bezeichnung des Personals/der Leistung (Leistungskategorie)‌ Preis innerhalb der Zeiten‌ gemäß Nr. 4.3. Pos. Nr. SAP-Artikel- Nr.‌ Artikelbezeichnung/-code Menge Mengen- einheit Einzelpreis Die Artikel und Preise sind in der Anlage 2a enthalten.