Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den die sich beständig ändernden Rechtsrahmen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

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Samples: swissfunddata.ch, solutions.vwdservices.com, doc.morningstar.com

Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft und des Anlageverwalters fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den die sich beständig ändernden Rechtsrahmen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.. Eine Investition ist Investition in eine eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Es wird damit ein Mindestanteil n nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: 5% Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht. in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: 35% Es werden damit ökologische/soziale Merkmale (E/S) beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von % an nachhaltigen Investitionen. mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem sozialen Ziel Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Mit Nachhaltigkeitsindik atoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden. Das nachhaltige Investitionsziel des Fonds besteht darin, mindestens 80% seines Nettovermögens in Aktien von Unternehmen zu investieren, die als auf die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen ausgerichtet gelten. Die Mindestniveaus für nachhaltige Investitionen mit ökologischen und sozialen Zielen betragen 5% bzw. 35% des Nettofondsvermögens. Eine Investition/ein Emittent ist „ausgerichtet“, wenn mindestens einer der drei folgenden Schwellenwerte erreicht wird:

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Vergütung. Die Verwaltungsgesellschaft hat gemäß der OGAW-Richtlinie Vergütungsgrundsätze, -verfahren und -praktiken eingeführt (die „Vergütungspolitik“). Die Vergütungspolitik entspricht einem und fördert ein solides und effektives Risikomanagement. Sie dient dazu, das Eingehen von Risiken zu verhindern, da dies dem Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagementund des Fonds widerspräche. Die Vergütungspolitik entspricht der Geschäftsstrategie, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen Zielen, Werten und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA Verwaltungsgesellschaft und dem Fonds sowie der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeidendes Fonds und umfasst Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet gilt für Mitarbeiter und umgesetztMitarbeiterinnen, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität deren berufliche Tätigkeiten wesentliche Auswirkungen auf das Risikoprofil der Verwaltungsgesellschaft zu fördern oder des Fonds haben, und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnenstellt sicher, zu entwickeln und zu haltendass keine einzelnen Personen bei der Festlegung oder Genehmigung ihrer eigenen Vergütung beteiligt sind. Die Vergütungspolitik sieht ein System wird jährlich überprüft. Der Beurteilungsprozess bezüglich der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen ist in einem mehrjährigen Rahmen eingebettet, der der Haltedauer entspricht, die Anlegern des Fonds empfohlen wird, um sicherzustellen, dass eine solche Beurteilung auf der längerfristigen Performance des Fonds und seinen Anlagerisiken entspricht. Die tatsächliche Zahlung leistungsbasierter Vergütungskomponenten wird über denselben Zeitraum verteilt. Die festen Komponente und variablen Bestandteile der Gesamtvergütung stehen in einem angemessenen Verhältnis zueinander, wobei der Anteil des festen Bestandteils an der Gesamtvergütung hoch genug ist, um in Bezug auf die variablen Vergütungskomponenten völlige Flexibilität zu bieten, einschließlich der Möglichkeit, auf die Zahlung einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasstverzichten. Einzelheiten zur aktuellen Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx xxxx://xxx.xxxxxxx.xxx/xx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx/ zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist Angaben zur Vergütungspolitik in Papierform werden Anteilinhabern auf Anfrage kostenlos erhältlichzur Verfügung gestellt.

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den die sich beständig ändernden Rechtsrahmen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.. Eine Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: % Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht. in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Es werden damit ökologische/soziale Merkmale (E/S) beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von % an nachhaltigen Investitionen. mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem sozialen Ziel Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: % Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Mit Nachhaltigkeitsindik atoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden. Der Fonds verfolgt die Ansätze „Best-in-Universe“ (Identifizierung von Unternehmen mit einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit) und „Best-Efforts“ (Bevorzugung von Emittenten, die mit der Zeit eine Verbesserung oder vielversprechende Entwicklungen bei ihren ESG-Praktiken und ihrer ESG-Leistung vorweisen können), um nachhaltig zu investieren: 1) ESG-Integration,

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft und des Anlageverwalters fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss Ernennungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar Papierexemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeite n enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel können taxonomiekonform sein oder nicht. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführun g anwenden. Name des Produkts: Carmignac Long-Short European Equities Unternehmenskennung (LEI-Code): 96950047MB7CH61F0D32 Es werden damit ökologische/soziale Merkmale (E/S) beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von % an nachhaltigen Investitionen. mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem sozialen Ziel Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: % in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: % Zur Bewerbung der ökologischen und sozialen Merkmale verfolgt der Fonds die Ansätze „Best-in- Universe“ (Identifizierung von Unternehmen mit einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit) und „Best- Efforts“ (Bevorzugung von Emittenten, die mit der Zeit eine Verbesserung oder vielversprechende Entwicklungen bei ihren ESG-Praktiken und ihrer ESG-Leistung vorweisen können), um über eine auf drei Säulen beruhende Strategie nachhaltig zu investieren: 1) ESG-Integration, 2) Negativ- Screening und 3) Verantwortung der Aktionäre. Darüber hinaus trägt er neben seinem spezifischen CO2-Emissionsziel über Investitionen, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel fördern, zur Umwelt bei. Der Fonds strebt 30% geringere CO2-Emissionen als ein zusammengesetzter Indikator, der zu 75 % aus dem MSCI Europe Index und zu 25 % aus dem S&P 500 Index besteht, monatlich gemessen anhand der CO2-Intensität (tCO2 je Mio. USD Umsatz, umgerechnet in EUR; aggregiert auf Portfolioebene (Scope 1 und 2 des Treibhausgas-Protokolls)). Mit Nachhaltigkeitsindik atoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden. Dieser Fonds verwendet die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Erreichung der einzelnen von ihm beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen:

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den die sich beständig ändernden Rechtsrahmen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmens- führung anwenden. Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssyste m, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschafts- tätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschafts- tätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel könnten taxonomiekonform sein oder nicht. Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionenmit einem Umweltziel getätigt: % in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: % Es werden damit ökologische/soziale Merkmale (E/S) beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von % an nachhaltigen Investitionen. mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem sozialen Ziel Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Mit Nachhaltigkeit- sindikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden. Der Fonds bewirbt ökologische und soziale Merkmale. Mindestens 60% der OGA, in die der Fonds investiert, bewerben ökologische und/oder soziale Merkmale gemäß Artikel 8 der Offenlegungsverordnung und/oder haben ein nachhaltiges Mindestanlageziel (wie in Artikel 9 der Offenlegungsverordnung definiert). Die zugrundeliegenden Fonds, in die der Fonds investiert und die von ihren Verwaltungsgesellschaften als Artikel-8- oder Artikel-9-Fonds eingestuft werden, greifen für nachhaltige Investitionen mindestens auf „Best-in-Universe-“ und „Best-Effort“-Ansätze zurück, die sie mit einer auf drei Säulen basierenden Strategie kombinieren: 1) ESG-Integration, 2) Negativ- Screening durch ein Verfahren zur Reduzierung des Anlageuniversums und 3) Verantwortung der Aktionäre zur Förderung ökologischer und sozialer Merkmale. Der Fonds hat keinen Referenzwert in Bezug auf die Nachhaltigkeit bestimmt, um zu messen, in welchem Umfang die von ihm beworbenen ökologischen und sozialen Merkmale erreicht werden. Die zur Messung der Erreichung der einzelnen ökologischen oder sozialen Merkmale, die durch dieses Finanzprodukt beworben werden, herangezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren sind die Einstufung der ausgewählten Fonds gemäß SFDR und seine Strategie unter Bezug auf drei Säulen, die von den ausgewählten zugrundeliegenden Fonds mindestens berücksichtigt werden:

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Samples: dl.avl-investmentfonds.de

Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien Grundsätze der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom in regelmäßigen Abständen durch den Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den die sich beständig ändernden Rechtsrahmen regulatorischen Rahmenbedingungen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich.. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmens- führung anwenden. 96950047MB7CH61F0D32 Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel getätigt: % in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel können taxonomiekonform sein oder nicht. in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU-Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind Es werden damit ökologische/soziale Merkmale (E/S) beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, enthält es einen Mindestanteil von % an nachhaltigen Investitionen. mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie nicht als ökologisch nachhaltig einzustufen sind mit einem sozialen Ziel Es wird damit ein Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem sozialen Ziel getätigt: % Es werden damit ökologische/soziale Merkmale beworben, aber keine nachhaltigen Investitionen getätigt. Mit Nachhaltigkeits- indikatoren wird gemessen, inwieweit die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht werden. Der Fonds verfolgt die Ansätze „Best-in-Universe“ (Identifizierung von Unternehmen mit einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit) und „Best-Efforts“ (Bevorzugung von Emittenten, die mit der Zeit eine Verbesserung oder vielversprechende Entwicklungen bei ihren ESG-Praktiken und ihrer ESG- Leistung vorweisen können), um über eine auf drei Säulen beruhenden Strategie nachhaltig zu investieren: 1) ESG-Integration, 2) Negativ-Screening und 3) Verantwortung der Aktionäre zur Förderung ökologischer und sozialer Merkmale. Darüber hinaus trägt er neben seinem spezifischen CO2-Emissionsziel über Investitionen, die den Klimaschutz und die Anpassung an den Klimawandel fördern, zur Umwelt bei. Bei den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen handelt es sich um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investition- sentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in den Bereichen Umwelt, Soziales und Beschäftigung, Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption und Bestechung. Der Fonds strebt 30% geringere CO2-Emissionen als ein zusammengesetzter Referenzwert (75% des Index MSCI Europe und 25% des Index S&P 500) an, monatlich gemessen anhand der CO2-Intensität (tCO2 je Mio. USD Umsatz, umgerechnet in EUR; aggregiert auf Portfolioebene (Scope 1 und 2 des Treibhausgas-Protokolls)). Dieser Fonds verwendet die folgenden Nachhaltigkeitsindikatoren, um die Erreichung der einzelnen von ihm beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale zu messen:

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Vergütung. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft fördert ein Risikomanagement, das nicht zum Eingehen übermäßiger Risiken anregt. Sie steht im Einklang mit den Zielen und Interessen der Verwalter, der verwalteten OGA und der Anleger der OGA, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Die Vergütungspolitik wurde ausgearbeitet und umgesetzt, um den dauerhaften Erfolg und die Stabilität der Verwaltungsgesellschaft zu fördern und dabei gleichzeitig motivierte und leistungsfähige Mitarbeiter zu gewinnen, zu entwickeln und zu halten. Die Vergütungspolitik sieht ein System der strukturierten Vergütung mit einer ausreichend hohen festen Komponente und einer variablen Komponente für die Risikoträger vor, die so festgelegt ist, dass die Schaffung von langfristigem Wert belohnt wird. Ein bedeutender Prozentsatz der variablen Vergütung der Risikoträger ist zeitlich bis zu drei Jahre versetzt. Der zeitversetzte Anteil wird an die Performance der Fonds gebunden, die für die von der Gesellschaft umgesetzte Verwaltung repräsentativ sind, sodass den langfristigen Interessen der Anleger der verwalteten OGA Rechnung getragen wird. Zudem wird die variable Vergütung nur dann definitiv gezahlt, wenn dies mit der finanziellen Lage der Verwaltungsgesellschaft vereinbar ist. Die Vergütungspolitik ist vom Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft genehmigt worden. Die Leitlinien der Vergütungspolitik werden regelmäßig vom Vergütungs- und Nominierungsausschuss geprüft und an den sich beständig ändernden Rechtsrahmen angepasst. Einzelheiten zur Vergütungspolitik mit einer Erläuterung zur Berechnungsweise der Vergütung und der sonstigen Leistungen sowie Informationen über den Vergütungs- und Nominierungsausschuss stehen auf der Website xxx.xxxxxxxxx.xxx zur Verfügung. Ein gedrucktes Exemplar ist auf Anfrage kostenlos erhältlich. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine Wirtschaftstätigkeit, die zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Name des Produkts: Carmignac Emergents Unternehmenskennung (LEI-Code): 969500VVKKCHDLC43L73 Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das in der Verordnung (EU) 2020/852 festgelegt ist und ein Verzeichnis von ökologisch nachhaltigen Wirtschaftstätigkeite n enthält. Diese Verordnung umfasst kein Verzeichnis der sozial nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten. Nachhaltige Investitionen mit einem Umweltziel können taxonomiekonform sein oder nicht.

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Samples: www.carmignac.ch