Common use of Vergütung Clause in Contracts

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Vergütung. Der Ausbildende zahlt 5.1 DJE erhält vom Kunden für ihre Vermögensverwaltungsleistung ein vierteljährliches volumenabhängiges Vermögensverwaltungs- entgelt, in Höhe von - DJE Managed Depot Ertrag 0,90 % p.a. - DJE Managed Depots Wachstum 1,20 % p.a. - DJE Managed Depot Chance 1,60 % p.a. prozentual berechnet per Kalenderquartal, jeweils inkl. USt. Das Vermögensverwaltungsentgelt berechnet sich prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobestände der ersten beiden Monate des Kalendervierteljahres. Für den letzten Monat (Xxxx, Juni, September und Dezember) des Kalendervierteljahres wird ein Stichtagsbestand als Grundlage herangezogen (nachfolgend „Be- standsermittlung“ genannt). Basis für die Berechnung ist das dem Auszubildenden eine angemessene Bruttojeweiligen Ausführungszeitpunkt vorangegangene Kalenderviertel- jahr. Die Abrechnung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungs- entgelts gegenüber dem Kunden erfolgt grundsätzlich stichtagsbe- zogen zum 31.03., 30.06., 30.09. und zum 31.12. bzw. dem letzten Bankarbeitstag der Monate Xxxx, Juni, September und Dezember eines jeden Kalenderjahres (Ausführungszeitpunkt). Liegt für den Stichtag für die Bestandsermittlung kein Anteil- preis/Marktpreis bzw. Devisenkurs vor, so wird der letzte der ebase mitgeteilte Anteilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs für die Depot- bestandsermittlung herangezogen. Bei einer unterjährigen Beendigung des Vermögensverwaltungs- vertrags wird das volumenabhängige Vermögensverwaltungsent- gelt anteilig auf den Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhält- nisses bzw. bei Verkauf des Gesamtbestands zum Zeitpunkt des Verkaufs prozentual auf die durchschnittlichen Monatsultimobe- stände und den Stichtag der Beendigung des Vertragsverhältnisses berechnet. Als Stichtag für die Berechnung des volumenabhängi- gen Vermögensverwaltungsentgelts gilt der Bankarbeitstag vor dem Bearbeitungsdatum der ebase unter Berücksichtigung der un- ter Punkt „Abwicklungsmodalitäten“ des Preis- und Leistungsver- zeichnisses der ebase definierten Ausführungszeitpunkte. Liegt für den Stichtag für die Bestandsermittlung kein Anteilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs vor, so wird der letzte der ebase mitgeteilte An- teilpreis/Marktpreis bzw. Devisenkurs für die Depotbestandsermitt- lung herangezogen. Die Belastung des volumenabhängigen Vermögensverwaltungs- entgelts gegenüber dem Kunden erfolgt durch den Verkauf von Fondsanteilen bzw. Anteilbruchstücken gemäß der Ist-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro Struktur des Fondsportfolios im 1jeweiligen DJE Managed Depots in entspre- chender Höhe. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2DJE ist berechtigt, dem Vermittler des Kunden bzw. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3dessen Ver- triebsorganisation bzw. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund deren IT-Dienstleister, einen Anteil des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten vo- lumenabhängigen Vermögensverwaltungsentgelts u. a. für die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die Ver- mittlungstätigkeit bis zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig85 % zu gewähren.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Vergütung. Der Ausbildende zahlt Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, für die Begleitung bei der Errichtung der Stiftung sowie ihrer laufenden Tätigkeit eine Vergütung aus dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütungverwalteten Sondervermögen bzw. Sie beträgt z.Ztdessen Erträgen nach Maßgabe des jeweils geltenden Preis- und Leistungsverzeichnisses der Stiftungsträgerin zu entnehmen. monatlich: brutto Euro Vorbehaltlich einer in einem Preis- und Leistungsverzeichnis geregelten Mindestvergütung darf die Vergütung für die laufende Stiftungsbetreuung 0,5 % p.a. vom positiven Vermögenswert der unselbstständigen Stiftung zum 30.11. des jeweils laufenden Berichtsjahres, zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer, nicht übersteigen. Im Falle eines Austauschs der Stiftungsträgerin gemäß § 6 Absatz 4 oder im 1Falle einer Umgestaltung in eine rechtsfähige Stiftung gemäß § 6 Absatz 5 dieses Vertrages sind die damit verbundenen Kosten (Rechtsberatungskosten etc.) von dem Stifter/den Stiftern zu tragen, ersatzweise gehen diese zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Ausbildungsjahr brutto Euro Die Stiftungsträgerin wird bei der Anlage des Stiftungsvermögens die Grundsätze beachten, die für die Vermögensanlage bei gemeinnützigen Körperschaften im 2Sinne des Abschnitts ”Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung gelten. Ausbildungsjahr brutto Euro Bei der Vermögensanlage sollen sowohl Gesichtspunkte der Sicherheit als auch des Ertrages berücksichtigt werden. Vermögensumschichtungen sind zulässig. Die Stiftungsträgerin ist berechtigt, das Stiftungsvermögen im 3Rahmen eines mit einem Kreditinstitut abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrages verwalten zu lassen. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund Kosten für die Verwaltung und die Verwahrung des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungStiftungsvermögens, die zu Ungunsten des Auszubildenden bei dem konto- und depotführenden Kreditinstitut oder einer Vermögensverwaltungsgesellschaft anfallen, insbesondere Kosten für den Kauf und Verkauf von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtWertpapieren sowie aufgrund von allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Kontoführung und sonstigen Auslagen (fremde Spesen, ist nichtigPorto etc.) erhobenen Preise, gehen zu Lasten des verwalteten Stiftungsvermögens. Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel Stifter beruft/en die nachstehenden Personen zu den ersten Mitgliedern des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (Kuratoriums im Sinne des § 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r5 der Stiftungssatzung:

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Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden Die Triodos Bank erhält für die erbrachte Dienstleistung eine angemessene Brutto-transparente, pauschale Vergütung, die sich aufgrund des Marktwerts des verwalteten Kund:innenvermögens berechnet. Sie beträgt z.ZtDie Berechnung erfolgt aufgrund der börsentäglich bewerteten Bestände. monatlich: brutto Euro Dieses Entgelt für die Vermögensverwaltung umfasst sowohl die Vermögensverwaltungsleistungen der Triodos Bank als auch die Transaktionskostenpauschale für den Wertpapierhandel der Depotbank. Hinzu kommen die Produkt- kosten der Finanzinstrumente (Fonds), die innerhalb der Fonds abgegolten werden. Das Entgelt für die Vermögensverwaltung wird jeweils zum Mo- natsultimo berechnet und den Kund:innen in Rechnung gestellt. Die Triodos Bank ist zur Entnahme der vereinbarten Entgelte für die Vermögensverwaltung durch Einzugsermächtigung zu Lasten des in Ziffer 1 genannten Verrechnungskontos unmittel- bar nach Fälligkeit berechtigt. Die Höhe des Entgelts sowie weitere Informationen zur Vergü- tung werden in einem gesonderten Dokument „Preis- und Leis- tungsverzeichnis Triodos Impact Portfolio“ dargelegt, welches die Kund:innen stets in aktueller Fassung im 1Online Portal einsehen können. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - Die zum Vertragsschluss gültige Fassung hat die Triodos Bank den Kund:innen in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtigdas elektronische Postfach eingestellt.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene BruttoFolgende Leistungen sieht der Vertrag in der Anlage 1 vor. ◾ Freiwillige Erstuntersuchung1) ◾ Orientierende Anamnese / Impfausweiskontrolle ◾ Überprüfung des Ganzkörper-VergütungStatus sowie orientierende körperliche Inaugenscheinnahme zur Untersuchung auf übertragbare Krankheiten ◾ Dokumentation nach Anlage 7 (Befundbogen) 20,00 € ◾ Impfungen1) (gemäß der Schutzimpfungsrichtlinie des G-BA2)) 11,00 € je Impfung Tbc-Ausschluss ◾ Tuberkulintest bei Kindern unter 6 Jahren (einschließlich Auswertung und Sachkosten) ◾ Blutentnahme für den Interferon-Gamma-Test bei Kindern unter 15 Jahren und Schwange- ren inkl. Sie beträgt z.Zt. monatlichVersand- u. Portokosten, Befundauswertung ◾ Dokumentation nach Anlage 7 (Befundbogen) 10,00 € Röntgenaufnahme zum Tbc-Ausschluss 20,00 € Hygienepauschale für den Schutz vor einer COVID-Infektion ◾ einmal pro Behandlungstag abrechenbar ◾ wird automatisch von der KV Nordrhein bei der Abrechnung hinzugesetzt 5,00 € Hinweis: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund ) Ausschließlich in Einrichtungen des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 PktLandes NRW durchführ- und abrechenbar. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird COVID-Impfungen sind nicht vereinbartBestandteil dieses Vertrages. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: Bitte bedenken Sie, den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rdass die Leistungen zum TbC-Ausschluss subsidiär zu Leistungen der Gesundheitsäm- ter zu sehen sind, die hier primär zuständig sind.

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Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-VergütungDie Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Sie Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze der PoLi Marketing GmbH . Preisangaben verstehen sich xxxxx, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Die PoLi Marketing GmbH rechnet grundsätzlich auf Stundenbasis ab. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt z.Ztdie kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten. monatlich: brutto Euro Für die Beauftragung von Dritten im 1Bereich der Werbung und des Marketings entstehen gem. Ausbildungsjahr brutto Euro § 24 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 und S. 2 KSVG Abgaben nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (derzeit ca. 5% des Netto-Rechnungsbetrags), da sie als Publizisten (z.B. Blogger) und/oder selbständige Künstler (z.B. Instagram) im 2Sinne des § 1 KSVG eingestuft werden. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3Die PoLi Marketing GmbH meldet die KSVG- Abgaben an und führt sie ab (§§ 27-32 KSVG). Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung Jedoch weist die PoLi Marketing GmbH darauf hin, dass die Abgaben in der Barvergütung - in Erfüllung gesetzlich bestimmten Höhe zu den vom Kunden zu tragenden Aufwendungen gehören. Die Höhe der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten vom Kunden an die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25,26 KSVG. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Kunden gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze der PoLi Marketing GmbH . Der Kunde hat Leistungen der PoLi Marketing GmbH zu vergüten, die aufgrund unrichtiger oder unvollständiger Angaben, nicht nachprüfbarer Mängelrügen, unsachgemäßen Systemgebrauchs oder Pflichtverletzungen des Kunden erfolgen. Gebühren von Verwertungsgesellschaften, insbesondere der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) werden, sofern nicht anders vereinbart, vom Kunden übernommen. Arbeiten, die auf ausdrückliche Anweisung des Kunden außerhalb der Kernarbeitszeit (Montag bis Xxxxxxx, 10 – 18 Uhr) anfallen, werden mit einem Faktor von 200% berechnet. Die PoLi Marketing GmbH hat über die vereinbarte Vergütung hinaus Anspruch auf Erstattung der für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Auslagen und Aufwendungen, insbesondere Reise- und Übernachtungskosten sowie von Spesen, soweit diese durch den Kunden dem Grund nach genehmigt worden sind. Die PoLi Marketing GmbH rechnet diese prüffähig zusammen mit den erbrachten Leistungen oder zeitnah gesondert ab. Reisekosten werden, sofern nicht abweichend vereinbart, entweder nach den tatsächlich angefallenen Kosten für Bahnfahrten der 2. Klasse bzw. Flüge der Economy-Klasse (inkl. Gepäck/Mahlzeit) oder bei Fahrten per Pkw mit 0,30 Euro/km netto kalkuliert. Grundlage ist die schnellste Strecke nach dem von der PoLi Marketing GmbH eingesetzten handelsüblichen Routenplaner. Im Nahbereich von 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtkm fallen keine Reisekosten an. Ausgangspunkt der Anfahrt/Abfahrt ist die Adresse der PoLi Marketing GmbH , sofern nicht anders vereinbart. Reisezeiten werden mit 50% des Tagessatzes in Rechnung gestellt. Im Falle von Terminverschiebungen durch den Kunden trägt dieser die nicht stornierbaren Reisekosten und eventuell anfallende Stornokosten. Soweit die PoLi Marketing GmbH eine zeitabhängige Vergütung erhält, ist nichtigder Kunde verpflichtet, vorgelegte Nachweise zum Zeichen des Einverständnisses unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen (Montag bis Xxxxxxx) ab Zugang abzuzeichnen. Soweit der Kunde mit den vorgelegten Nachweisen nicht einverstanden ist, wird er etwaige Bedenken gegen die Nachweise innerhalb dieser Frist detailliert schriftlich darlegen. Die Vertragsparteien werden dann unverzüglich versuchen, eine Klärung herbeizuführen. Anschließend sind die Nachweise vom Kunden unverzüglich abzuzeichnen. Mit der Bezahlung gelten die Nachweise als abgezeichnet.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: polimehr.de

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich[Variante 1: brutto Euro Rahmenvertrag für mehrmaliges Fotografieren: Die Parteien einigen sich bei der Vereinbarung über die im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro Einzelfall zu erstellenden Fotografien auf die Höhe der Vergütung.] [Variante 2, Vertrag für einmaliges Fotografieren: Die Parteien vereinbaren für die Ausführung des Auftrags eine Vergütung von CHF [Betrag].] Die weitere Nutzung der fotografischen Arbeiten und deren Teile, die der Fotograf im 2Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Museum gefertigt hat, auf das Museum wird pauschal mit CHF [Betrag] entgolten. Ausbildungsjahr brutto Euro Mit dieser Vergütung sind auch die ggf. zu entrichtende MwSt. sowie die vom Fotografen zur Durchführung des Auftrags getätigten Aufwendungen, Auslagen etc. pauschal abgegolten. Ebenfalls abgegolten ist damit die auch zukünftige Verwendung der fotografischen Arbeiten im 3Umfang des II.5. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungDavon ausgenommen sind Verwendungen, die aus rechtlichen Gründen von Dritten (etwa einer Verwertungsgesellschaft) lizenziert werden müssen. [Bitte überprüfen/ergänzen/ggf. anders regeln: Der Fotograf stellt nach Fertigstellung der fotografischen Arbeiten eine entsprechende Rechnung mit Angabe der Kontoverbindungen. Die Sozialleistungen rechnet der Fotograf selbständig ab und versichert, für diesen Auftrag AVH-rechtlich als selbstständig erwerbend qualifiziert zu Ungunsten sein. Auf Verlangen des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtMuseums bringt der Fotograf eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Ausgleichskasse bei.] Der Fotograf bestätigt, ist nichtigdass ihm keine weiteren Ansprüche für die fotografischen Arbeiten gegen das Museum zustehen.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: Vertrag Betreffend Fotografische Arbeiten

Vergütung. 3.1 Für die Vermittlung eines Beschäftigungsverhältnisses erhält die AVM eine Vergütung nach folgender Maßgabe: Kosten für die Vermittlung einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens fünfzehn Stunden richten sich nach §§421 g Abs.1 bis 3 SGB III und betragen 2000,- Euro. Die Kosten für die Vermittlung in ein auf 3 bis 6 Monate befristetes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis betragen 1000,- Euro. Alle Vermittlungskosten sind detailliert auf dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit bzw. der entsprechenden Arbeitsgemeinschaften (ARGE / JOB-Center) erläutert. Sollte kein Anspruch auf einen Aktvierungs- und Vermittlungsgutschein bestehen ist die Vergütung mit Erhalt des ersten Monatsgehaltes an die AVM zu entrichten. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses Arbeitssuchende verpflichtet sich, die AVM vom Bestehen eines Arbeitsvertrages unverzüglich – spätestens 14 Tage nach dessen Abschluss – unter Kürzung der Barvergütung Vorlage einer Kopie des Arbeitsvertrages sowie des Original - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der LandwirtschaftskammerKenntnis zu setzten. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbarterklären Sie sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Arbeitsvermittlung Mittelrhein, Dipl. Päd. Xxxxx Xxxxxx einverstanden. Die AGBs entnehmen Sie der firmeneigenen Webseite: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtigwww.arbeitsvermittlung- xx.xx unter AGBs & Impressum.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: av-mittelrhein.ibk.me

Vergütung. Pauschal (exkl. 7.7% MWST): CHF In der Pauschale inbegriffen sind sämtliche Ne- benkosten und Spesen (Material, Verpflegung, Reisen, Unterkunft, etc.). Zahlungsplan: − Z.B, 1/3 bei Vertragsabschluss − Z.B. 1/3 bei Arbeitsbeginn − Z.B. 1/3 nach Abnahme des Werks inkl. Ab- gabe der Dokumentation Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-VergütungBesteller leistet fällige Zahlungen innerhalb von 30 Tagen auf folgendes Konto: Kontonummer / Bank Verzichtet der Besteller auf die Ausführung einer einzelnen Arbeit, so darf er sie nicht durch Dritte ausführen lassen. Sie beträgt z.ZtDie obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge sowie die Prämien für die Unfallversicherung und für die berufliche Vorsorge werden vom Künstler/von der Künstlerin selber übernommen. monatlich: brutto Euro im 1Er/sie rechnet die Sozialversicherungsbeiträge mit der Ausgleichskasse ab. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) DerKünstler/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel Künstlerin hat vor der Unterzeichnung des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rVertrages eine Bestätigung der AHV über ihren Selb- ständigenstatus beizubringen.

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Samples: www.kultur.bs.ch

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-VergütungVergütungsanspruch des SV richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Sie beträgt z.ZtSofern keine ge- sonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde, richtet sich der Honoraranspruch nach den Bestim- mungen des österreichischen Gebührenanspruchsgesetzes (GebAG) in der aktuellen Fassung. monatlich: brutto Euro Vom SV erstellte Kostenvoranschläge sind unverbindlich und entgeltlich, sofern im 1Einzelfall keine abwei- chende Vereinbarung mit dem AG getroffen wurde. Ausbildungsjahr brutto Euro Der SV hat Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung, welcher entweder eine Pauschalpreisvereinbarung oder eine Abrechnung nach tatsächli- chem Zeitanfall zugrunde liegt. Reisezeit gilt als Arbeitszeit. Jedenfalls hat der SV neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen und kann ent- sprechende Anzahlungen und/oder Teilzahlungen verlangen und seine Tätigkeit/die Fortsetzung seiner Tätigkeit von der fristgerechten und vollständigen Leistung dieser Zahlungen durch den AG abhängig machen. Im Falle der (teilweisen) Nichtleistung einer solchen Teilzahlung hat der SV das Recht unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von höchstens 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Das ver- einbarte (Rest-) Honorar wird im 2Falle einer Pauschalpreisvereinbarung mit Übermittlung des Gutach- tens an den AG fällig, ansonsten nach entsprechender Rechnungslegung durch den SV. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3Der SV ist auch ohne besondere Vereinbarung berechtigt, für die von ihm geforderten Leistungen und Aufwendungen eine Vorauszahlung zu verlangen. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung Ebenso ist der Barvergütung - SV berechtigt, erst nach Eingang der Vorauszahlung tätig zu werden. Zu Vergütung und Auslagen kommt die gesetzliche Mehrwertsteuer in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtigjeweils gültigen Höhe hinzu.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: www.sv-hartenthaler.at

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto(1) Kurortspezifische Leistungen werden nach Anlage 2 a vergütet Die Leistungen für die Gruppenleitung und der Patienten-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro Gesprächsseminare im 1Rahmen von Kompaktkuren werden nach Anlage 2 b und die individuellen Maßnahmen der Gesundheitsförderung nach Anlage 2 c vergütet. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2Die Preise gelten auch für Versicherte außerbayerischer Krankenkassen. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3Für die Vergütung der zu Lasten der Regionalkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien (inklusive Leistungsbeschreibung) zum Rahmenvertrag über die Durchführung von Behandlungen in Massageeinrichtungen, medizinischen Badebetrieben und krankengymnastischen Einrichtungen (RV-MBK) mit den Berufsverbänden aus dem Bereich der physikalischen Therapie. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung Die Leistungen der Barvergütung - physikalischen Therapie sind nach Anlage 2 d, soweit der Leistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, abzurechnen. Für die Vergütung der zu Lasten der Ersatzkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien zu den Rahmenverträgen mit den jeweiligen Leistungserbringern der physikalischen Therapie. Diese sind nach Anlage 2 e, soweit der Leistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, abzurechnen. Für die Vergütung der zu Lasten der Landwirtschaftlichen Krankenkassen erbrachten Heilmittel gilt die Vergütungsvereinbarung mit den entsprechenden Abrechnungskriterien sowie der entsprechenden Leistungsbeschreibung zu dem Rahmenvertrag mit den Berufsverbänden aus dem Bereich der physikalischen Therapie in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten jeweils geltenden Fassung. Diese sind nach Anlage 2 f, soweit der Leistungserbringer hierfür zugelassen bzw. abrechnungsbefugt ist, abzurechnen. Damit sind auch die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtigsächlichen Leistungen abgegolten.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: Rahmenvertrag Über Die Leistungserbringung Von Individuellen Maßnahmen Der Gesundheitsförderung, Kompaktkuren Bzw. Kurortspezifischen Heilmitteln Im Rahmen Von Genehmigten Ambulanten Vorsorgeleistungen Nach § 23 Abs. 2 SGB v Vom 26.07.1990 in Der Fassung Vom 03.02.2012 (Gültig Ab 01.07.2012)

Vergütung. Der Ausbildende Die Gemeinde Messel zahlt an die Stadt Pfungstadt gemäß § 3 eine monatliche Vergütung in Höhe von Notwendige Fahrten nach Messel und zurück werden gemäß dem Auszubildenden Hessischen Reisekostengesetz vergütet, zurzeit 0,35 Euro je gefahrenem Kilometer. Die Entfernung wird auf 50 Kilometer für Hin- und Rückfahrt festgelegt. Besteht über das Kontingent hinaus Bedarf, z.B. für die Erfüllung besonderer Aufgaben, werden diese gesondert vergütet. Als Basis dient hier ein Stundensatz von 40,- Euro. Die Arbeitsnachweise sind von einem verantwortlichen Mitarbeiter der Gemeinde Messel abzuzeichnen und dienen als Grundlage der Abrechnung. Die Stadt Pfungstadt stellt eine angemessene Brutto-Vergütungvierteljährliche Rechnung, die Gemeinde Messel verpflichtet sich die Vergütung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungszugang an die Stadt Pfungstadt zu überweisen. Eine Änderung dieser Kostensätze erfordert keinen förmlichen Nachtrag zu dieser Vereinbarung. Es ist ausreichend, wenn der Gemeindevorstand Messel und der Magistrat der Stadt Pfungstadt die neuen Sätze schriftlich vereinbaren. Diese Vereinbarung wird zunächst auf die Dauer von 5 Jahren geschlossen. Sie beträgt z.Ztverlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres von einer der beiden Parteien gekündigt wird. monatlich: brutto Euro Alle Servicemitarbeiter sind im 1Rahmen Ihrer laufenden Tätigkeit für den Magistrat der Stadt Pfungstadt bereits über die einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes in Kenntnis gesetzt worden, insbesondere über die sich daraus ergebenden besonderen Anforderungen an die Datensicherheit und den Datenschutz bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit (insbesondere der Sorgfalts- und Geheimhaltungspflichten). Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. Weiterhin wurden Sie auf das Datengeheimnis 7 Pkt5 BDSG) verpflichtet. 2) Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit für die Gemeinde Messel fort. Zur Vernichtung überlassene Datenträger werden von der Stadt Pfungstadt gemäß den Richtlinien des BSI entsorgt. Ein Sonderkündigungsrecht entsprechender Nachweis wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , zu den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rAkten genommen.

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Samples: www.ikz-hessen.de

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit Einmalig erhält die Stiftungstreuhänderin im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten der Einzahlung der jeweiligen Stiftungszuwendung eine an‐ gemessene Einrichtungs‐ und Verwaltungspauschale in der im Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwal‐ tungsvertrages vereinbarten Höhe, fällig mit Eingang des Dotationsbetrages auf dem Konto der Stiftungstreuhän‐ derin. Im Rahmen der zu erbringenden Aufgaben sorgt die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses Stiftungstreuhänderin für die ordentliche Anlage der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungStiftungsmittel, die Durchführung der Buchhaltung, die Verteilung der Fördermittel und des steuerlichen Ab‐ schlusses der Stiftung „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach“, etc. Sie erhält für die zu Ungunsten erbringen‐ den Aufgaben eine angemessene Vergütung in der im Angebot auf Abschluss eines Stiftungsverwaltungsver‐ trages vereinbarten Höhe des Auszubildenden von eines jeden Jahres für den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtStifter verwalteten anteiligen durchschnittlichen Stiftungsvermögens rückwirkend für das jeweilige Kalen‐ derjahr. Die Stiftungstreuhänderin ist berechtigt, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel dem Stiftungsvermögen angemessene monatliche Abschlags‐ zahlungen auf den voraussichtlich entstehenden Vergü‐ tungsanspruch zu entnehmen. Die Endabrechnung erfolgt mit Vorliegen des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rRechnungsabschlusses auf den

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Samples: www.sparkasse-ansbach.de

Vergütung. Der Ausbildende zahlt Für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Fremdverwaltungsvertrag erhält die Kapitalverwaltungsgesell- schaft von der Investmentgesellschaft die im Kapitel „H. Rechtliche Grundla- gen“, Abschnitt „VI, Ziffer 4. Laufende Vergütungen, die an die Kapitalverwal- tungsgesellschaft und an bestimmte Gesellschafter der Investmentgesell- schaft zu zahlen sind“ näher beschrie- bene Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro Die Kapitalverwaltungsgesellschaft unterliegt im 1Hinblick auf ihre Verwal- tungsfunktion als Kapitalverwaltungs- gesellschaft keinem Wettbewerbsver- bot. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2Zum Zeitpunkt der Erstellung des Verkaufsprospektes verwaltet die Kapi- talverwaltungsgesellschaft 15 weitere Investmentvermögen gemäß dem KAGB. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten Aus dem Assetklassen-Bereich „Immo- bilien“ sind dies die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungParibus Deutschland 05 GmbH & Co. geschlossene Invest- ment-KG, die zu Ungunsten Paribus Renditefonds XXVII GmbH & Co. geschlossene Investment- KG, die FHH Immobilienfonds Bezirks- rathaus Köln UG (haftungsbeschränkt) & Co. geschlossene Investment-KG sowie die Paribus Beschaffungsamt Bonn UG (haftungsbeschränkt) & Co. geschlossene Investment-KG. Elf Invest- mentvermögen sind aus dem Asset- klassen-Bereich „Private Equity“, ein Investmentvermögen aus dem Asset- klassen-Bereich „Eisenbahnlogistik“. Zudem wurden bei drei Fondsgesell- schaften aus dem Assetklassen-Bereich „Private Equity“ – welche allesamt nicht in den Anwendungsbereich des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtigKAGB fallen – ebenfalls Verwaltungs- und Managementfunktionen übernom- men. Die Kapitalverwaltungsgesell- schaft kann und wird die Funktion als Kapitalverwaltungsgesellschaft künftig auch für andere Investmentvermögen übernehmen und sich dafür an diesen ggf. auch beteiligen.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: www.paribus.de

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich[Variante 1: brutto Euro Rahmenvertrag für mehrmaliges Fotografieren: Die Parteien einigen sich bei der Vereinbarung über die im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro Einzelfall zu erstellenden Fotografien auf die Höhe der Vergütung.] [Variante 2, Vertrag für einmaliges Fotografieren: Die Parteien vereinbaren für die Ausführung des Auftrags eine Vergütung von CHF [Betrag].] Die weitere Nutzung der fotografischen Arbeiten und deren Teile, die der Fotograf im 2Rahmen der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Museum gefertigt hat, auf das Museum wird pauschal mit CHF [Betrag] entgolten. Ausbildungsjahr brutto Euro Mit dieser Vergütung sind auch die ggf. zu entrichtende MwSt. sowie die vom Fotografen zur Durchführung des Auftrags getätigten Aufwendungen, Auslagen etc. pauschal abgegolten. Ebenfalls abgegolten ist damit jegliche, auch zukünftige Verwendung der fotografischen Arbeiten im 3vereinbarten Umfang. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungDavon ausgenommen sind Verwendungen, die aus rechtlichen Gründen von demjenigen Dritten, an die der Fotograf seine Rechte abgetreten hat, lizenziert werden müssen. [Bitte überprüfen/ergänzen/ggf. anders regeln: Der Fotograf stellt nach Fertigstellung der fotografischen Arbeiten eine entsprechende Rechnung mit Angabe der Kontoverbindungen. Die Sozialleistungen rechnet der Fotograf selbständig ab und versichert, für diesen Auftrag AVH-rechtlich als selbstständig erwerbend qualifiziert zu Ungunsten sein. Auf Verlangen des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtMuseums bringt der Fotograf eine entsprechende Bestätigung der zuständigen Ausgleichskasse bei.] Der Fotograf bestätigt, ist nichtigdass ihm keine weiteren Ansprüche für die fotografischen Arbeiten gegen das Museum zustehen.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: Vertrag Betreffend Fotografische Arbeiten

Vergütung. Die Vergütung erfolgt erst nach vollständiger Leis- tungserbringung, sofern nicht etwas anderes verein- bart wird. Vereinbaren die Parteien Teilzahlungen, so erfolgen Teilzahlungen nur nach vollständiger Erbrin- gung der jeweiligen Teilleistung. Vereinbarte Fällig- keitsabreden bleiben hiervon unberührt. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-VergütungAuftragnehmer stellt seine Leistungen jeweils nach Leistungserbringung entsprechend den verein- barten Abrechnungszeiträumen in Rechnung. Sie beträgt z.ZtDer Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Aus- schöpfung vereinbarter Vergütungsobergrenzen. monatlich: brutto Euro im 1Ein Anspruch auf die Vergütung von Leistungen über die Vergütungsobergrenze hinaus besteht nicht. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung Die Vergütung umfasst auch die Vergütung für die Übertragung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch Verwertungsrechte an Arbeitser- gebnissen und die Gewährung von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine VereinbarungNutzungsrechten an Arbeitsergebnissen gemäß den Ziffern 5.1 und 5.2, die zu Ungunsten Eigentumsübertragung hinsichtlich der Ge- genstände, auf denen die Arbeitsergebnisse gespei- chert worden sind, die Übergabe des Auszubildenden Quell- und Ob- jektcodes sowie die Einwilligung in Ausübung von den §§ 10verwandter Schutzrechte. Der Auftragnehmer ist an vereinbarte Vergütungs- obergrenzen sowie an seine vor Vertragsabschluss vorgenommene Aufwandsschätzung gebunden; es NP.20.10.208_PL- AEB-26 Berufsbildungsgesetz abweichtIT - Teil I - IT-Beratungsleistungen ceniobiorcę przed zawarciem umowy, ist nichtigsą dla Zlecenio- biorcy wiążące, chyba że z zamówienia wynika wy- raźnie, iż mają charakter niewiążący. sei denn, dass diese in der Bestellung ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet sind.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Pkt. 2) Ein Sonderkündigungsrecht wird nicht vereinbart. schriftlich elektronisch geführt (bitte ankreuzen). Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/r

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Samples: docmaster.supplier.daimler.com

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-Vergütung. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro im 1. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung aufgrund Für die Leistungen des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweicht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahr. (§ 7 Fachmanns gemäß Pkt. 2. dieser Vereinbarung wird folgender Werklohn/folgendes Honorar vereinbart: ERGÄNZUNG: Variante Pauschalhonorar; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Teilleistungen; ERGÄNZUNG: Variante Vergütung nach Aufwand; Mit seiner Unterschrift bestätigt der Bauherr, dass er mit den Regelungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden ist. Ebenso akzeptiert der Bauherr die „Sonstigen Bestimmungen“ der Vereinbarung, welche auf der Rückseite abgedruckt sind. Ort, am Datum ________________________ ________________________ Xxxxxxxx Xxxxxxx ERGÄNZUNG: Nachweis der Befugnis, z. B. Auszug aus dem Gewerberegister Begehungsprotokoll samt Lichtbildbeilage vom ERGÄNZUNG: Datum Sonstige Bestimmungen Vom Fachmann werden ausschließlich Prüf- und Kontrolltätigkeiten durchgeführt, soweit diese nach den einschlägigen Vorschriften der NÖ BO 2014 dem Fachmann obliegen und im beauftragten Leistungsumfang enthalten sind. Auf Grundlage dieser Vereinbarung werden vom Fachmann keine bauausführenden Tätigkeiten übernommen. Vom Fachmann werden keine über die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften bzw. über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehenden Tätigkeiten ausgeführt. Insbesondere nicht übernommen werden die Leistungen der örtlichen Bauaufsicht (ÖBA), der Planungs- und Baustellenkoordination nach dem BauKG, die Leistungen einer allfälligen Projektsteuerung (PS), einer Begleitenden Kontrolle (BK) oder einer sonstigen bauablaufbezogene Kontroll- oder Koordinationstätigkeit. Mit der vereinbarten Vergütung (Werklohn, Honorar) gemäß Pkt. 3. sind ausschließlich die vom Fachmann nach Pkt. 2. geschuldeten Leistungen abgegolten. Mehrkosten im Zusammenhang mit frustrieten Baustellebesuchen, nochmaligen Baustellenbesuchen, Baustellenbesuchen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sowie Mehrkosten aus erschwerten Überprüfungen, welche auf Umstände in der Sphäre des Bauherrn zurückzuführen sind, sind vom Bauherrn zu tragen und dem Fachmann gesondert zu vergüten. Die fach- und sachgerechte Planung und Ausführung der Bauleistungen obliegt ausschließlich den vom Bauherrn beauftragten Planern, Bauunternehmern und Professionisten bzw. dem Bauherrn selbst. Bereitgestellte Dokumente, welche als Grundlage für die Ausführung der Prüfungs-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit des Bauführers dienen, werden vom Fachmann weder auf Vollständigkeit noch auf inhaltliche Richtigkeit überprüft. Dem Fachmann obliegt insoweit nur die Überprüfung auf technische Nachvollziehbarkeit und Plausibilität. Die gesetzliche Prüf- und Warnpflicht (§ 1168a Satz 3 ABGB) bleibt hiervon unberührt. Der Fachmann ist berechtigt, vom Bauherrn die Ausfolgung aller Unterlagen und Erteilung aller Informationen zu verlangen, die für eine Beurteilung der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistungen (Leistungen von Fachfirmen, Eigenleistungen) erforderlich sind. Der Bauherr ist verpflichtet, dem Xxxxxxxx diese Unterlagen bereitzustellen und Informationen zu erteilen. Mit Unterfertigung dieser Vereinbarung bestätigt der Bauherr, dass er den Fachmann, soweit für ihn möglich und zumutbar, umfassend über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt und dem Fachmann alle für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Unterlagen übergeben / Informationen erteilt hat. Ergeben sich während Ausführung Änderungen, die für die Tätigkeit des Fachmanns von Bedeutung sein könnten, hat der Bauherr den Xxxxxxxx hierüber unverzüglich in Kenntnis zu setzen und ihm alle erforderlichen Auskünfte zu geben. Der Bauherr wird den Fachmann zur Gänze schad- und klaglos halten, sollte der Fachmann aufgrund von Eigenleistungen des Bauherrn von anderen Baubeteiligen, Nachbarn, sonstigen privaten Personen (Dritten) oder einer Behörde belangt werden. Die Ersatzpflicht des Bauherrn umfasst insbesondere auch die Kosten der Rechtsverfolgung oder Abwehr durch den Fachmann sowie die Kosten der Rechtsverfolgung des jeweiligen Anspruchsstellers. Der Bauherr ist verpflichtet, den Xxxxxxxx rechtzeitig vor der Durchführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen und diesem die Möglichkeit zu geben, an der Ausführung dieser Leistungen zum Zwecke der Wahrnehmung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit beizuwohnen. Zu derartigen Leistungen zählen insbesondere: Abbruch- und Stemmarbeiten von tragenden Bauteilen; Baugruben- und Fundamentaushub; Kanalbauarbeiten; Schalungsarbeiten für tragende Bauteile; Betonierungsarbeiten für tragende Bauteile; Verlegen und Versetzen von tragenden Fertigteilen; Rauchfänge, Gerüstungen, Pölzungen; Unterfangungen; bauliche Maßnahmen, die den Brandschutz betreffen, die Herstellung von Aufbauten udgl. Im Fall unterlassener Mitteilungen durch den Bauherrn ist eine Haftung des Fachmanns in jedem Fall ausgeschlossen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, welcher dem Xxxxxxxx die Fortsetzung seiner Tätigkeit unzumutbar macht, ist der Xxxxxxxx ohne Nachfristsetzung zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Sonderkündigungsrecht wird solcher wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Bauherr dem Fachmann trotz Verlangens die zur Durchführung der beauftragten Prüf-, Überwachungs- und Kontrolltätigkeit erforderlichen Unterlagen nicht vereinbartzur Verfügung stellt, der Bauherr den Fachmann nicht wahrheitsgemäß oder vollständig über das von ihm geplante Bauvorhaben aufgeklärt hat, oder wenn es der Bauherr unterlassen hat, den Fachmann gemäß Pkt. schriftlich elektronisch geführt 5. von der Ausführung kritischer bzw. schwieriger Leistungen zu verständigen. Tritt der Fachmann aus wichtigem Grund vom Vertrag zurück, behält er den Anspruch auf vollständige Zahlung des vereinbarten Werklohnes / Honorars, war auch für jene Leistungen, die noch nicht ausgeführt wurden. Haftungsausschluss: Eine Haftung des Fachmanns für jedwede Sach- oder Vermögensschäden des Bauherrn, die auf ein leicht fahrlässiges Fehlverhalten zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen. Auf diese Vereinbarung findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechtsübereinkommens und aller sonstigen Rechtsvorschriften, welche auf das Recht eines anderen Staates verweisen (bitte ankreuzenKollisionsnormen, internationales Privatrecht). Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Fachmann und dem Bauherrn wird, unbeschadet der Bestimmung des § 14 KSchG, die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte am Sitz des Fachmanns (Ort: , den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rvon dem aus der Bauführer seine geschäftliche Tätigkeit entfaltet) vereinbart.

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Samples: Vereinbarung Zur Überwachung Des Bauvorhabens

Vergütung. Der Ausbildende zahlt dem Auszubildenden eine angemessene Brutto-VergütungA.6.1. Sie beträgt z.Zt. monatlich: brutto Euro Aufwendungen für Besuche, Kostenvoranschläge, Angebote, Prospekte oder Präsentationen des Auftragneh- mers im 1Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden nicht vergütet. Ausbildungsjahr brutto Euro im 2A.6.2. Ausbildungsjahr brutto Euro im 3. Ausbildungsjahr Der Betrieb gewährt Unterkunft Verpflegung (Zeit)aufwand, der aufgrund der internen Organisa- tion oder Koordination des Ausbildungsverhältnisses – unter Kürzung der Barvergütung - in Erfüllung der elterlichen Unterhaltspflicht Es besteht ein Urlaubsanspruch von zur Zeit im Jahr 20 20 20 20 Werktage Arbeitstage Die regelmäßige Ausbildungszeit beträgt: Stunden täglich Stunden wöchentlich Zum Besuch von Lehrgängen zur überbetrieblichen Ausbildung gelten die Beschlüsse des Berufsbildungs- ausschusses der Landwirtschaftskammer. Darüber hinaus werden folgende ergänzende Ausbildungsmaßnahmen vereinbart: Berufsschulstandort/-e: (Eine Vereinbarung, die zu Ungunsten des Auszubildenden von den §§ 10-26 Berufsbildungsgesetz abweichtAuftragnehmers entsteht, ist nichtig.) Der/die Auszubildende erhält ein Sonderkündigungsrecht zum Wechsel des Ausbildungsbetriebes nach einem Ausbildungsjahrnicht abrechenbar. (§ 7 PktA.6.3. 2) Ein Sonderkündigungsrecht Leistungserbringung außerhalb der üblichen Ge- schäftszeiten wird nicht vereinbartabweichend vergütet. schriftlich elektronisch geführt A.6.4. Verpackungs-, Transport-, Versicherungs- oder Zollkosten oder sonstige Kosten die anlässlich der geschulde- ten Leistung des Auftragnehmers anfallen, werden vom Auf- traggeber nicht übernommen (bitte ankreuzenLieferung „frei Haus“). Ort: A.6.5. Kosten für die Wahrung oder Erweiterung des Wis- sensstandes beim Auftragnehmer trägt dieser selbst. A.6.6. Soweit nicht anders angegeben, den Ausbildende/-r/Betriebsinhaber/-in Ausbilder/-in Auszubildende/rschließen verein- barte Preise die Umsatzsteuer ein. A.6.7. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart erfolgt die Vergütung nach Fälligkeit, ordnungsgemäßer Rechnungs- legung, mangelfreier und vollständiger Erfüllung. A.6.8. Reisezeiten werden nicht vergütet.

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Samples: www.iftec.de