Common use of Sonstiges Clause in Contracts

Sonstiges. Die von Safritop im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.

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Sonstiges. Die von Safritop im InternetDer SU bestätigt, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungdie jeweils erforderlichen aufrechten Gewerbeberechtigungen zu besitzen und hat die Bestätigungen hierfür dem AG unaufgefordert vor Auftragserteilung vorzulegen. Über Verlust, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nenAberkennung u.d.g. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine derselben während des Liefer- und/oder Trockner für Wäsche Leistungserbringungszeitraumes hat der SU den AG hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vom SU sind dem AG vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sindAuftragserteilung insbesondere vorzulegen: - Aktueller Firmenbuchauszug - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes - Aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung des Sozialversicherungsträgers - Nachweis der Betriebshaftpflichtversicherung Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem AG und gegen Entgelt erfolgen. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt Es wird keine Haftung für mögliche Schädendie vom SU oder seinen Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte übernommen. Sämtliche vom SU eingebrachten Geräte und Maschinen haben den jeweils gültigen rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen. Die damit verbundene Wartung und Überprüfung ist vom SU zeitgerecht durchzuführen und auf Anforderung unverzüglich nachzuweisen. Dem SU ist es untersagt, ohne Zustimmung des AG über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Fotos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der SU hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes und des Altlastensanierungsgesetzes, einzuhalten. Der AG ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Gemäß der Abfallnachweisverordnung hat der SU entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Baurestmassennachweis, Entsorgungsnachweis für Altöle und gefährliche Abfälle, usw.) und sie dem AG auf dessen Verlangen vorzulegen. Bei Verstoß oder Nichtvorlage kann der AG den Werklohn bis zur Übergabe der Abfallnachweise einbehalten. Der SU hat seine Arbeitsstelle sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten und Arbeitsstoffe entsprechend der gesetzlichen Vorschriften zu lagern. Insbesondere ist er verpflichtet, alle bei der Durchführung seiner Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Kommt der SU dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sindErsatzvornahme durch den AG auf Kosten des SU. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes TransportmittelDer SU hat seine Arbeitszeit der Arbeitszeit des AG anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür Projektleiter des AG zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinvereinbaren. Die Lage auf dem Campingplatz, Baustellenordnung und sämtliche SiGe-Unterlagen sind einzuhalten. Umgehend nach Beauftragung sind die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, Unterweisungen der Umfang Mitarbeiter durchzuführen und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände unterfertigten Unterlagen an den AG zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darübermitteln.

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Samples: s6cf2b332e965ff96.jimcontent.com

Sonstiges. Die Besichtigung der Baustelle ist nur nach Terminvereinbarung mit dem Bauleiter des Auftraggebers möglich und erfolgt auf eigene Gefahr. Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich, dass er sämtliche zur rechtmäßigen Durchführung seiner Leistungen erforderlichen Bewilligungen besitzt. Die Anbringung von Firmen- oder Werbetafeln darf nur im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und gegen Entgelt erfolgen. Für die vom Auftragnehmer oder seinem Lieferanten auf der Baustelle gelagerten Materialien und Geräte wird vom Auftraggeber keine Haftung übernommen. Dem Auftragnehmer ist es untersagt, ohne Zustimmung des Auftraggebers über die beauftragten Leistungen außenstehenden Personen Angaben zu machen, Photos, Unterlagen oder Pläne zu überlassen oder, in welcher Form auch immer, zu veröffentlichen. Der Auftragnehmer muss seine Subunternehmer zur Einhaltung dieser Bestimmungen verpflichten. Der Auftragnehmer hat sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften, insbesondere die Bestimmungen des Abfallwirtschaftsgesetzes sowie des Altlastensanierungsgesetzes einzuhalten. Der Auftraggeber ist diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Gemäß der Abfallnachweisverordnung hat der Auftragnehmer entsprechende Aufzeichnungen zu führen (Baurestmassennachweis, Entsorgungsnachweis für Altöle und gefährliche Abfälle, usw.) und sie dem Auftraggeber auf dessen Verlangen vorzulegen. Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber spätestens mit der jeweiligen Rechnung Kopien sämtlicher Abfallnachweise zu übergeben. Der Auftragnehmer hat seine Arbeitsstelle sowie seine Lager-, Unterkunfts- und Werkstättenräume stets sauber zu halten, insbesondere ist er verpflichtet, alle bei der Durchführung seiner Arbeiten anfallenden Abfälle jeglicher Art täglich auf seine Kosten ordnungsgemäß zu trennen und zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, erfolgt eine Ersatzvornahme auf Kosten des Auftragnehmers. Bei nicht zuordenbaren Abfällen erfolgt die Kostenaufteilung im Verhältnis der geprüften Schlussrechnungssumme einschließlich USt. aller Auftragnehmer. Die eingesetzten Auftragnehmer haben ihre Arbeitszeit der Arbeitszeit des Auftraggebers anzupassen, abweichende Arbeitszeiten sind mit dem Bauleiter des Auftraggebers zu vereinbaren. Allenfalls hieraus entstehende Mehrkosten sind dem Auftraggeber zu vergüten. Die Zufahrt und der Anliegerverkehr im Baustellenbereich dürfen vom Auftragnehmer, seinem Personal, seinen Subunternehmern und Lieferanten nicht behindert werden. Wartezeiten im Baustellenbereich und Stillstandszeiten werden nicht vergütet. Die von Safritop im Internet, in Katalogen Behörden – auch nachträglich - erlassenen Auflagen sowie die vom Auftraggeber mit Anrainern oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen Behörden getroffenen Vereinbarungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinohne zusätzliche Vergütung genauestens einzuhalten. Die Lage Benützung sämtlicher Baustraßen erfolgt auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dareigene Gefahr.

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Samples: www.beschichtungen-salzburg.at

Sonstiges. Die (1)Soweit der LIEFERANT Kaufmann, öffentliche juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der ausschließliche Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten unter dem Liefervertrag oder diesen EKB Frankfurt am Main/Deutschland. (2)Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts und des Wiener UN-Abkommens über Verträge über den internationalen Warenverkauf. (3)Änderungen und Ergänzungen von Safritop Verträgen sowie die Vereinbarung abweichender Regelun- gen bedürfen der Schriftform. Keine Partei kann sich auf eine von den vereinbarten Verträgen abweichende tatsächliche Praxis berufen, solange die Abweichung nicht schriftlich fixiert ist. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernis. Per E-Mail versandte Xxxxxxxxx- klärungen genügen nur dann der Schriftform, wenn die Willenserklärung mit einer hand- schriftlichen Unterschrift von zeichnungsbefugten Vertretern der betreffenden Partei verse- hen und als pdf oder ähnliche Datei einer Email angehängt wurde. (4)Die Rechte des LIEFERANTEN aus den mit Hilite geschlossenen Verträgen sind nicht ohne Zu- stimmung von Hilite übertragbar. (5)Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte sowie die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen Hilite in gesetzlichem Umfang zu. Hilite ist insbesondere berechtigt, fällige Zahlungen zurückzuhalten, solange Hilite noch Ansprüche aus unvollständigen oder mangelhaften Leis- tungen gegen den LIEFERANTEN zustehen. Der LIEFERANT hat ein Aufrechnungs- oder Zurück- behaltungsrecht nur wegen rechtskräftig festgestellter oder unbestrittener Gegenforderun- gen. (6)Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen und der getroffenen weiteren Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Bedingungen bzw. des vereinbarten Vertrages im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädenverpflichtet, die auf unwirk- same Bestimmung durch eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner ihr im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigenwirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Rege- lung zu ersetzen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände Das gleiche gilt im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darFalle einer Xxxxx.

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Samples: www.hilite.com

Sonstiges. Vereinbarungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie Kontroll- rund Prüfungsunterlagen (auch zu Subunternehmen) sind von beiden Vertragspartnern für ihre Geltungsdauer und anschließend noch für drei volle Kalenderjahre aufzubewahren. Für Nebenabreden ist grundsätzlich die Schriftform oder ein dokumentiertes elektronisches Format erforderlich. Sollte das Eigentum oder die zu verarbeitenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers beim Auftragnehmer durch Maßnahmen Dritter (etwa durch Pfändung oder Beschlagnahme), durch ein Insolvenz- oder Vergleichsverfahren oder durch sonstige Ereignisse gefährdet werden, so hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich zu verständigen. Die von Safritop Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. v. § 273 BGB wird hinsichtlich der für den Auftraggeber verarbeiteten Daten und der zugehörigen Datenträger ausgeschlossen. Sollten einzelne Teile dieser Vereinbarung unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der Vereinbarung im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nenÜbrigen nicht. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte Datum: _______________________ Unterschriften Auftraggeber Auftragnehmer Hinweis: Diese Formulierungshilfe ist nicht abschließend und Einrichtungen können sich ebenfalls muss auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet den konkreten Anwendungsfall angepasst werden. Besucher entrichten Gegebenenfalls müssen weitere Inhalte hinzukommen, können solche weggelassen oder müssen modifiziert werden, um dem gegebenen Sachverhalt gerecht zu werden (z. B. bei ihrer Ankunft ggfDienstleistungen zur Wartung, Datenlöschung oder -konvertierung). Bei vielen Verarbeitungsfällen, zu welchen externe Dienstleister als Auftragnehmer hinzugezogen werden, wird ein entsprechender Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) vom Auftragnehmer bereitgestellt und braucht nur noch von beiden Seite auf die jeweilige Situation angepasst werden. Überall dort, wo der Auftragnehmer von sich aus keinen entsprechenden AVV anbietet, lässt sich der hier vorgestellte Vertrag als Vorlage nutzen und entsprechend anpassen. Mögliche Anwendungsfälle, wo dieses in Betracht kommen könnte: Erstellen von Schülerausweisen, eventuell auch mit Anfertigung von Fotos, durch einen beauftragten Dienstleister Vernichtung von Unterlagen, Akten, Datenträgern und Speichermedien direkt bei einem professionellen Dienstleister oder über den Schulträger, der einen Dienstleister als Unterauftragnehmer beauftragt Anfertigen von Videoaufnahmen und Erstellen eines Imagefilms durch einen Dienstleister Druck von Jahrbüchern für die Schule durch einen Dienstleister Hosting und Administration der Schulhomepage durch einen Dienstleister (gemeint ist hier der Fall, dass ein kleinerer Dienstleister vor Ort geltenden Besuchertarifbeauftragt ist und kein großer Webhoster wie 1&1, Strato usw. Besucher stellen ihren Pkw immer Der einen eigenen AVV anbietet. Wartung oder Fernwartung schulischer IT mit Notwendigkeit oder Möglichkeit2 des Zugriffs auf dem Parkplatz ab personenbezogene Daten durch Mitarbeiter des Schulträgers, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Administration der schulischen IT durch Mitarbeiter des Schulträgers, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Bereitstellung von IT Dienstleistungen außerhalb der Schule für Verarbeitungstätigkeiten der Schule, beim Schulträger, bei einem Dienstleister oder einem durch den Schulträger beauftragten Dienstleister (z.B. SchiLD Zentral, Moodle, externer Verzeichnisdienst, Citrix Instanz für Schulen, …) Bereitstellung von kommunalen E-Mail Konten für Schulleitung und niemals bei andere Personen in der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, Schule durch den Schulträger Bereitstellung von E-Mail Konten für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht Schule durch den Schulträger, einen Dienstleister oder einen vom Schulträger beauftragten Dienstleister Diese Vorlage orientiert sich an einem Muster Auftragsverarbeitungsvertrag für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten öffentliche Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.aus Sachsen Anhalt: xxxxx://xxxxxxxxxxx.xxxxxxx-xxxxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxx-xxx-xxxxxxxxxxxx/xxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxx-xxxxxxx/

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Samples: datenschutz-schule.info

Sonstiges. Die von Safritop Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirk- samkeit der Textform. Das gilt auch für den Verzicht auf dieses Text- formerfordernis. TIG ist zu einseitigen Änderungen dieser AGB aus wichtigem Grund, wie z.B. aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder Gesetze oder sonstigen gleichwertigen Grün- den berechtigt. Über eine Änderung wird TIG die Kunden unter Mit- teilung des Inhalts der geänderten Regelungen zumindest in Text- form (z.B. E-Mail) informieren. Die Änderung wird Vertragsbestand- teil, wenn der Kunde nicht in Textform gegenüber TIG binnen sechs Wochen nach Versand der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis widerspricht. Der Widerspruch gegen die Einbeziehung der geänderten AGB stellt keine Kündigung des Kun- den bezüglich des zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses dar. Bei einem Widerspruch des Kunden hat TIG das Recht, das Ver- tragsverhältnis zu beenden. Alle geistigen Eigentumsrechte an Zeichnungen, Spezifikationen, Daten und Datenblättern sowie allen anderen Informationen und Do- kumenten, die dem Kunden, unbeschadet des Mediums, zur Verfü- gung gestellt wurden verbleiben bei TIG. Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über den Inhalt des Vertrags und alle damit in Zusammenhang stehenden kommerziellen und technischen Details Stillschweigen zu bewahren und Informationen dieser Art nicht an Dritte weiterzugeben. Sollte eine gegenwärtige oder zukünftige Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam/nichtig sein oder sollte sich eine er- gänzungsbedürftige Xxxxx in dieser Vereinbarung oder ihren Ergän- zungen herausstellen, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind im InternetFalle ei- ner unwirksamen Bestimmung verpflichtet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es über eine wirksame und zumutbare Ersatzregelung zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädenverhandeln, die auf dem von den Ver- tragsparteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten wirt- schaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Für Verbraucher stellt die Europäische Kommission eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sindPlattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxxx://xx.xx- xxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx finden. • Der/die Mieter/-in stellt TIG zieht es vor, Anliegen ihrer Kun- den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus direkten Austausch mit diesen zu klären und nimmt daher nicht an diesem Verfahren teil. Bitte kontaktieren Sie uns bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigenFragen und Problemen direkt. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.KL 001-22/28

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Samples: www.tig.de

Sonstiges. Die Zu diesem Vertrag existieren keine mündlichen Nebenabsprachen. Abänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen von Safritop der hiermit vereinbarten Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht. Lieferanten oder deren Vertreter sind nicht berechtigt, abweichende Erklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Leasinggeber kann alle Ansprüche aus diesem Vertrag an Dritte übertragen. Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrage außer mit ausdrücklicher Genehmigung des Leasinggebers abzutreten oder zu übertragen. Auf Verlangen des Leasinggebers hat der Leasingnehmer jährlich den aktuellen Jahresabschluss bzw. die Einkommenssteuererklärung des vorjährigen Geschäftsjahres samt prüffähiger Beilagen vorzulegen. Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, mit Forderungen, die ihm, aus welchen Gründen auch immer, insbesondere aus diesem Vertrag gegen den Leasinggeber zustehen, aufzurechnen. Alle Leasingnehmer, sohin auch Mitleasingnehmer, haften für alle Verpflichtungen aus dem Bestand und der Auflösung des Leasingvertrages solidarisch. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame oder nichtige Bestimmungen werden durch solche Regelungen ersetzt, die den von den Vertragsparteien gewollten entsprechen bzw. am nächsten kommen. Durch Unterzeichnung des Antrages verzichtet der Kunde auf seine allenfalls existierenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen im InternetRahmen der vertraglichen Beziehungen zu SG. Diese AGB gelten auch dann, wenn SG in Katalogen Kenntnis entgegenstehender oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen abweichender Bedingungen des Leasingnehmers einen Einzelleasingvertrag vorbehaltlos annimmt. Schadenersatzansprüche gegen SG sind kein Bestandteil einer Vereinbarungaus allen Abschnitten dieser AGB ausgeschlossen, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- neninsoweit sie nicht durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von SG verschuldet wurden. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher Grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet vom Leasingnehmer bewiesen werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei Der Leasingnehmer verpflichtet sich gegenüber SG, dieser sofort anzuzeigen, sobald sich beim Leasingnehmer der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner wirtschaftliche Berechtigte im Voraus bei dem Eigentümer Sinne des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/Bankwesengesetzes ändert oder der SchattenKunde den Einzelleasingvertrag nicht mehr auf eigene Rechnung innehat. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinjede Änderung seines Sitzes unverzüglich dem Leasinggeber anzuzeigen. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit Erklärungen des Leasinggebers sind rechtswirksam, wenn sie an die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten vom Leasingnehmer zuletzt bekanntgegebene Anschrift zugestellt werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.

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Sonstiges. Die von Safritop Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen bedürfen alle Mitteilungen, Genehmigungen oder Zustimmungen, die gemäß dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich oder zulässig sind, der Schriftform: (im Internet) schriftlich; (ii) persönlich oder per Nachtkurierdienst an die jeweiligen Adressen der Parteien, wie sie in Katalogen der Bestellung aufgeführt sind (oder an solche anderen Orten präsentierten Abbildungen Adressen, die eine Partei in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt 21 schriftlich benennen kann); und (iii) wirksam bei tatsächlicher Zustellung oder bei versuchter Zustellung, wenn die Annahme verweigert wird. Mitteilungen an Xxxxxxx sind kein Bestandteil an die in dieser Bestellung aufgeführte Adresse von Xxxxxxx mit der Anrede "Zu Händen: Einkauf/Attn: Purchasing" zu richten. Sollte eine Bestimmung dieses Kaufvertrags gerichtlich für nicht durchsetzbar oder ungültig befunden werden, so ist diese Bestimmung auf das erforderliche Mindestmaß zu beschränken oder zu streichen, so dass dieser Kaufvertrag ansonsten in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt. Sofern hierin nichts anderes bestimmt ist, kann die Nichtdurchsetzung einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer Bestimmung dieses Kaufvertrages oder eines Rechts oder Rechtsmittels bei ihrer Ankunft einer bestimmten Gelegenheit nicht als Verzicht bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet einer anderen Gelegenheit ausgelegt werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggfDie Beziehung zwischen dem Verkäufer und Xxxxxxx ist die eines unabhängigen Auftragnehmers. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei Mit Ausnahme der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/hierin enthaltenen Bestimmungen kann keine Bedingung dieses Kaufvertrags geändert oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft abals Verzicht angesehen werden, es sei denn, dass es liegt ein von beiden Parteien unterzeichnetes Schreiben vor, das sich auf diesen Kaufvertrag bezieht. Kein Recht und keine Verpflichtung aus diesem Kaufvertrag (einschließlich des Rechts, fällige Gelder zu erhalten) darf vom Verkäufer ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Xxxxxxx abgetreten, delegiert oder untervergeben werden, und jede angebliche Abtretung ohne eine solche Zustimmung ist ungültig. Dieser Kaufvertrag gilt als ein Vertrag, der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteiltnach den Gesetzen des Landes geschlossen wurde, in dem die in der Bestellung angegebene Nielsen-Gesellschaft ihren Sitz hat, und ist nach diesen Gesetzen auszulegen und zu regeln. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf („CISG“) und nicht beim Campingplatz bei dem Zeltder Uniform Computer Information Transactions Act finden keine Anwendung. • Der/die Mieter/-in und Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner Klagen im Voraus bei dem Eigentümer Zusammenhang mit diesem Kaufvertrag sind die zuständigen Gerichte am Sitz des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagtin der Bestellung angegebenen Nielsen-Unternehmens, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch Verkäufer unterwirft sich der ausschließlichen Zuständigkeit dieser Gerichte und verzichtet auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf jede Rüge bezüglich der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinZweckmäßigkeit des Gerichtsstands. Die Lage auf dem Campingplatzhierin vorgesehenen Rechte und Rechtsbehelfe gelten zusätzlich zu den Rechten und Rechtsbehelfen, die Größejeder Partei nach dem Gesetz oder nach Billigkeit zustehen. Die folgenden Abschnitte überdauern den Ablauf oder die Beendigung dieses Kaufvertrags: 1, die Form2, die Abmessungen4, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund 7 (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Felsxxxxxxx Xxxxxxx ein Rückgaberecht wie hierin festgelegt hat), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten10, der Umfang der Privatsphäre 11, 12, 13, 14, 15, 16, 18 und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar21.

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Sonstiges. Die Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Anfor- derungen des § 41 Absatz 1 Satz 2 EnWG sowie die Informationspflichten gemäß § 312d BGB in Verbindung mit Artikel 246a § 1 Einführungs- gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Informationen zu Wartungsdiensten und -ent- gelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhält- lich. Informationen zu Anbietern von Safritop wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten sind auf einer bei der Bundestelle für Energie- effizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieter- unverzüglich in Textform mitzuteilen oder bei Registrierung im InternetSWE Kundenportal gemäß Zif- fer 4 anzupassen. Sollten sich die in diesem Vertrag zugrunde- liegenden Regelwerke, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungeinschlägige Rechts- vorschriften (z. B. EnWG sowie die hierzu er- gangenen einschlägigen Verordnungen), sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine ein- schlägige Rechtsprechung und/oder Trockner für Wäsche behörd- liche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Regulierungsbehörden) nach Vertragsabschluss ändern, ist die SWE Energie GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum Monatsersten anzupassen soweit die Anpassung dem Kunden zumutbar ist. Die SWE Energie GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung mindestens vier Wochen vor Ort anwesendderen Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertrags- verhältnis ohne Einhaltung einer Frist zum Inkrafttreten der Änderungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündi- gungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mitteilung hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gerichtsstand für die separat Kosten zu entrichten sindbeiderseitigen Verpflich- tungen aus dem Gasliefervertrag ist der Ort der Gasabnahme durch den Kunden. Safritop ist nicht Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Platt- form zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche SchädenBeilegung ihrer Strei- tigkeiten zu nutzen. auch ihrer Erfüllungsgehilfen, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigengesetz- liste (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) zu finden. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagtWeitere lichen Bestimmungen. Das Gleiche gilt bei fahr- lässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/des Körpers oder der SchattenGesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Ver- mögensschäden haften die SWE Energie GmbH und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verlet- zung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Umfang Höhe nach beschränkt auf die bei Vertrags- schluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darKunde vertrauen darf.

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Sonstiges. Jede Bekanntgabe der von uns angebotenen Objekte bzw. der von uns namhaft gemachten Interessenten an Dritte bedarf unserer vorherigen Zustimmung und lässt den Provisionsanspruch unberührt. Bei Nichteinhaltung verweisen wir auf die Bestimmungen des Maklergesetzes sowie der Immobilienmaklerverordnung 1996 idgF. Die TEAM HÖFINGER GmbH behält sich das Recht vor, zum Zweck der Anbahnung des zu vermittelnden Rechtsgeschäftes die Dienste eines anderen Maklerunternehmens in Anspruch zu nehmen, wenn dies zur Erhöhung der Vermittlungschancen zweckdienlich erscheint; weder dem Auftraggeber noch dem zugeführten Dritten entstehen daraus irgendwelche Mehrkosten. Eine Ersatzpflicht für jegliche, wie auch immer geartete Sachschäden, die während einer Besichtigung von Safritop uns angebotenen Objekten, dem Auftraggeber oder Interessenten, sowie jenen Personen entstehen, die mit Zustimmung des Auftraggebers oder Interessenten an einer Besichtigung von uns angebotenen Objekten teilnehmen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausgenommen hiervor ist lediglich der Eintritt eines Schadens der durch vorsätzliches, oder krass grob fahrlässiges Verhalten einer Person herbeigeführt wird, welche die Besichtigung mit unserem Einverständnis in einem Objekt durchführt. Wir haften nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden, Mangelfolgeschäden, Weiterfresserschäden, entgangenen Gewinn, reine Vermögensschäden, Zinsverluste und Schäden aus Ansprüchen Dritter. Für Personenschäden haften wir nur im InternetRahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Hinweis: Wir dürfen Sie auf die neuen EU-Verbraucherrichtlinien, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungwelche mit 13. Juni 2014 rechtskräftig geworden sind, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nenaufmerksam machen. Jeder Standort hat seine eigenen MerkmaleDiese bedingen eine Ihrerseits ausdrückliche, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennschriftliche Aufforderung per E-Mail, dass Sie unsere Dienstleistungen (wie einen Besichtigungstermin mit Namhaftmachung der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteiltgenauen Adresse) in Anspruch nehmen möchten. In beiden Fällen kann es daher vorkommenDie vollständigen, rechtlichen Informationen dazu und den damit verbundenen Verlust des Rücktrittsrechtes nach dem neuen FAGG finden Sie in der übermittelten Nebenkostenübersicht samt Widerrufsformular. Wir bitten um Verständnis, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss wir ab sofort nur mehr nach Verzicht des Rücktrittsrechtes (nach FAGG) sowie nach Aufforderung über sofortiges Tätigwerden Offerte mit Adresse und nicht beim Campingplatz bei dem Zeltweitere Objektdetails bekannt geben. • Der/die Mieter/-in Der Auftraggeber erteilt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung zur Erhebung, Verarbeitung und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß Speicherung personenbezogener Daten zum Zwecke der ordnungsgemäßen Auftragsbearbeitung durch den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht Auftragnehmer bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus Rahmen dessen gewerberechtlicher Verpflichtungen (vgl. §§ 365 m – z GewO 1994). Gleichzeitig bevollmächtigt er den Auftragnehmer, ihn betreffend Informationen, Auskünfte und Unterlagen bei Behörden, Ämtern und Hausverwaltungen einzuholen und zum Zwecke der Auftragsbearbeitung an Dritte (wie z.B. dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigenVertragserrichter) weiterzuleiten. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagtDer Interessent erklärt sich damit einverstanden, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können dass TEAM HÖFINGER GmbH Bonitätsauskünfte bei jedem Campingplatz anders seinKSV/SCHUFA einholen darf. Die Lage auf dem Campingplatz, personenbezogenen Daten werden nur über die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, gesetzlich vorgeschriebene bzw. rechtlich gebotene Zeitspanne gespeichert. Datensicherheit ist gewährleistet. Bei Aufnahme von Geschäftsbezeichnungen jeglicher Art werden diese Geschäftsbedingungen als Grundlage anerkannt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinSchriftform; dies gilt auch für das Abgehen von diesem Formerfordernis. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darDieser Erfüllungsort ist Kitzbühel. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darFür allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird als ausschließlicher Gerichtsstand Kitzbühel vereinbart.

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Sonstiges. Die von Safritop im InternetDer AG behält sich, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine seinem Auftraggeber und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesenddem Endabnehmer und/oder deren Prüforganen das Recht vor, für die separat Kosten in den Büros, Fabrikationsstätten und Lagerräumen des AN und seiner Subauftragnehmer zu entrichten sindjeder Zeit, z.B. während Entwurf, Planung, Fertigung und Liefervorbereitung, Terminkontrollen sowie technische Zwischen- und Endprüfungen (auch Verpackungskontrollen) durchzuführen und fehlerhafte Dokumentation sowie mangelhaftes Material zurückzuweisen. Safritop ist Diese Kontrollen und Prüfungen entheben den AN nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich seiner Verantwortung und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf gelten nicht als Genehmigung einer Lieferung/Leistung. Sofern eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad der vorgenannten berechtigten Personen erkennt oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennannimmt, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts Xxxxxxx oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der AussichtLieferungen und Leistungen des AN gefährdet sind, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels)wird er den AN darüber informieren und ihm eine den Umständen des Projektes entsprechende angemessene Frist setzen, die Sonneneinstrahlung und/mangelhafte Arbeitsausführung zu beheben und dies dem AG nachzuweisen. Sollte dies dem AN nach Ansicht des AG nicht gelingen, ist der AG berechtigt, selbst auf Kosten des AN Maßnahmen zu Termin und Qualitätssicherung oder zumindest zur Minimierung der Schattennegativen Effekte zu setzen. Bei Gefahr in Verzug kann der AG dies auch ohne vorhergehende Nachfristsetzung tun. Alle Subauftragnehmer des AN sind dem AG ausnahmslos rechtzeitig und schriftlich bekannt zu geben und von diesem schriftlich genehmigen zu lassen. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang. Personen, die für den AN gegenüber dem AG Erklärungen abgeben, gelten als dafür uneingeschränkt bevollmächtigt. Mit der Umfang Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2020 geregelt sind, gehen zu Lasten des AN. Sollte der Privatsphäre AG dies fordern, erklärt sich der AN damit einverstanden, eine sachgerechte Lagerung bis zu 3 Monate lang auf Kosten und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinGefahr des AN für den AG vorzunehmen. Alle Lieferungen an den AG haben frei von Eigentumsvorbehalten und Rechten Dritter zu erfolgen. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund Vorbehalte des AN sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch den AG rechtsunwirksam. Der AN haftet auch für eine finanzielle Vergütung dardie Einhaltung dieser Einkaufsbedingungen durch seine Subauftragnehmer. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die Unbeschadet der Regelungen in diesen Einkaufsbedingungen bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darAG unberührt.

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Sonstiges. Der AN ist über Aufforderung der AG verpflichtet, ihr eine Vertragserfüllungsbürgschaft bzw. Ausführungsgarantie eines von der AG genehmigten inländischen Kredit- oder Versicherungsinstitutes mit einer den Fertigstellungszeitpunkt sechs Monate übersteigenden Laufzeit auszuhändigen. Die Höhe ist mit der AG schriftlich zu vereinbaren, muss jedoch mindestens 25% der Bruttoauftragsgesamtsumme betragen. Die Nichtvorlage der Erklärung binnen zwei Wochen ab Auftragserteilung berechtigt die AG zum Vertragsrücktritt und zur Geltendmachung des daraus entstehenden Schadens. Abtretungen und Verpfändungen von Safritop im InternetForderungen - oder Teilen davon - des AN gegenüber der AG an Dritte sind unzulässig und gegenüber der AG unwirksam. Für den Fall des Zuwiderhandelns ist die AG berechtigt, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung aufzulösen und/oder Trockner eine verschuldensunabhängige Konventionalstrafe in Höhe von 1,5% der Bruttoauftragsgesamtsumme zu begehren. Die Konventionalstrafe unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadens bleibt davon unberührt. Im Falle einer gerichtlichen Pfändung der Forderungen des AN werden 3% des anerkannten Rechnungsbetrages einschließlich USt. als Kostenvergütung einbehalten oder verrechnet. Allfällige gegen den AN bestehende Gegenforderungen werden in diesen Fällen unabhängig vom Zeitpunkt des Entstehens vorweg abgezogen. Dies gilt auch für Wäsche vor Ort anwesendForderungen von Konzernunternehmen der AG und für Arbeitsgemeinschaften, an denen die AG oder Konzerngesellschaften beteiligt sind. Der AN ist nicht berechtigt, bestehende oder behauptete Ansprüche aus welchem Rechtsgrund auch immer gegen Forderungen der AG aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben. Mehrere AN haften für alle Vertragspflichten solidarisch zur ungeteilten Hand. Der AN ist nur bei schriftlicher Zustimmung der AG berechtigt, den Auftrag oder Teile davon an (Sub-)Unternehmer zu übertragen. Die AG hat das Recht, Subunternehmer abzulehnen und können daraus keine Mehrkosten abgeleitet werden. Bei Weitergabe an Subunternehmen bzw. bei Lieferunternehmen müssen die Auftragsbedingungen des Vertrages zwischen der AG und dem AN auf den Subunternehmer überbunden werden. Sofern nichts anders vereinbart, übernimmt der AG die Verpflichtungen nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) idgF. Dies befreit den AN nicht von der Pflicht zur Einhaltung aller geltenden Unfallverhütungsvorschriften und Arbeitnehmerschutzverordnungen. Es wird ausdrücklich auf die Bestimmungen des BauKG und die “Allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen” verweisen. Der AN bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er eine Ausfertigung der „Allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen“ erhalten hat. Er nimmt diese im vollen Xxxxxx zustimmend zur Kenntnis und erklärt, dass er sämtliche Mitarbeiter, die er beschäftigt und sonstige ihm zurechenbare Personen davon in Kenntnis gesetzt und eingewiesen hat. Allfällige Lieferanten (wie zB. Dachdecker, Spengler oder Zimmerleute) für die separat Kosten zu entrichten keine sicherheitstechnischen Einrichtungen wie Fanggerüste etc. vorhanden sind. Safritop ist nicht , haben für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Sicherheit durch entsprechende Maßnahmen selbst und übernimmt keine Haftung auf eigene Kosten Sorge zu tragen. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan kann auf der Baustelle als auch beim bestellten Baukoordinator eingesehen werden und ist für mögliche Schädenden AN verbindlich. Der AN hat einen Sicherheitsbeauftragten (Fachbauleiter) zu bestellen und in Form einer Fachbauleitererklärung der AG schriftlich namhaft zu machen. Der Sicherheitsbeauftragte ist dem Baustellenkoordinator weisungsgebunden. Aus diesem Titel entstehende Kosten können nicht gesondert verrechnet werden Mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung beteiligt sich der AN unter Verzicht auf Prüfung an den Unkosten für Baustrom, Bauwasser, Bauzwischenreinigung, Baustellenabfälle etc. mit zumindest 0,5% der Auftragsgesamtsumme. Bei höheren Gemeinkosten erfolgt die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sindÜberwälzung anteilig entsprechend der Auftragsgesamtsumme. • Der/Der AN hat alle umweltrechtlichen Vorschriften einzuhalten. Der durch die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss Leistungen des AN anfallende Bauschutt und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten sonstige entstehenden Abfälle sind vom AN nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigengesetzlichen und behördlichen Bestimmungen (zB. AWG / Bauschuttverordnung) laufend auf eigene Kosten zu entsorgen, recyceln, deponieren etc. • Ein offenes Feuer Sämtliche der AG auferlegten gesetzlichen und behördlichen Verpflichtungen werden auf den AN überbunden und hält dieser die AN diesbezüglich vollkommen schad- und klaglos. Die Baustelle muss nach Fertigstellung der Arbeiten bzw. nach Fertigstellung von Teilleistungen des AN sauber und geräumt verlassen werden. Sollte der AN für die Säuberung und Reinigung auf eigene Kosten keine Sorge tragen, so ist immer strengstens untersagtdie AG berechtigt, und zwar sowohl am Ort ohne weitere Verständigung diese Aufräumarbeiten wie auch die Entsorgung von Unrat etc. auf Kosten des AN zu veranlassen; dies betrifft insbesondere anfallendes Verpackungsmaterial, Müll oder sonstige Abfälle. Sollte der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. BettenVerursacher nicht mehr eruierbar sein, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder so haften alle auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwendenBaustelle tätigen Professionisten solidarisch für die Kosten der Aufräumarbeiten anteilsmäßig der Auftragssummen. • Es Das Anbringen von Firmentafeln am Baugelände ist nicht gestattet, entweder die zu nur bei schriftlicher Zustimmung der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigenAG und Übernahme von Kosten zulässig. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinDer AN unterwirft sich den Bestimmungen einer allenfalls von der AG erstellten Baustellenordnung. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, Diese ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dareinzuhalten.

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Samples: www.rivahome.at

Sonstiges. Die Sofern der Stadt Köln Ansprüche aus diesem Vertrag entstehen, können diese einzeln sowohl gegen den Xxxxxxx/ die Schülerin geltend gemacht werden, als auch direkt gegen den Erziehungsberechtigten/ die Erziehungsberechtigte. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Safritop Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im InternetZeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Xxxxx enthalten sollte. Köln, Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung Sofern nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass er oder sie entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Xxxxxxx*in hat oder mit Einwilligung und in Katalogen oder an Vertretung des anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer VereinbarungSorgeberechtigten handelt. Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Apple iPad mit Zubehör Das unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist folgende Vorschäden auf: Beschreibung Köln, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Apple iPad mit Zubehör Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesendRückgabe folgende zusätzliche Schäden auf: Beschreibung Köln, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung

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Samples: Leihvertrag Ipad

Sonstiges. Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (wird nach Rückgabe erstattet) 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Nürnberg Nord eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Nürnberg, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich die König's Apotheke, Laufamholzstr.114, 00000 Xxxxxxxx, mir meine Medikamente gemäß ärztlicher Verordnung bzw. freie und apothekenpflichtige Medikamente auf Anfrage zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung persönlich einzulösen, kann auch die Pflegeeinrichtung bzw., eine von mir oder von dort beauftragte Person die Verordnung einlösen und für mich verbindliche Bestellungen zur Belieferung durch Apotheke aufgeben. Hiermit beauftrage ich die König's Apotheke unter Wahrung meines Eigentums an meinen Medikamenten, die ich der Apotheke zu diesem Zweck überlasse, daraus die erforderlichen Tages- oder Wochendosen nach Maßgabe der ärztlichen Verordnung vorzubereiten, zusammenzustellen und in einem verschlossenen Vorratsgefäßen / Blister dem verantwortlichen Pflegepersonal zur Weitergabe an mich auszuhändigend. Ich habe jederzeit Zugriff auf meine Medikamente und kann diese immer unverzüglich anfordern. Ich bin damit einverstanden, dass verfallene Arzneimittel sowie nicht mehr benötigte Anbrüche zeitnah ordnungsgemäß unmittelbar durch die Apotheke entsorgt werden. Hiermit beauftrage ich die König's Apotheke ferner damit, zur Sicherstellung meiner Versorgung Rezepte für meine Medikamente bei den von mir benannten Ärzten anzufordern. Hierzu entbinde ich ausdrücklich meine behandelnden Ärzte gegenüber der König's Apotheke von der ärztlichen Schweigepflicht, sofern und soweit dies für das Rezeptmanagement von Bedeutung ist. Die Apotheke darf Verordnungen bei den vom Patienten bzw. seinem Heim schriftlich benannten Ärzten anfordern. Im Zweifelsfall muss die Apotheke hinsichtlich der Auswahl des Arztes stets Rücksprache mit mir oder der Pflegeeinrichtung halten. Meine Ärzte dürfen mich betreffende Verordnungen unmittelbar an die oben von Safritop mir ausgewählte Apotheke senden oder an die Pflegeeinrichtung aushändigen. Mir ist dabei bewusst, dass die Apotheke Rezepte nur anfordern kann. Die Verordnung ist allein Sache des mich behandelnden Arztes und erfolgt ausschließlich im InternetRahmen seiner therapeutischen Entscheidungsfreiheit. Ohne in der Apotheke vorliegende, gültige Verordnung können Medikamente weder geliefert noch verblistert werden. Die Apotheke ist berechtigt, die Beipackzettel zu meinen Medikamenten der Pflegeeinrichtung anstelle einer Aushändigung in Katalogen oder Papierform auch in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen und aktuell zu halten. Ich selbst verzichte daher auf die Auslieferung von Beipackzetteln an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil mich persönlich. Mir ist bekannt, dass ich als Patient stets das freie Wahlrecht hinsichtlich meiner versorgenden Xxxxxxxx habe und ich diese Vereinbarung bzw. diesen Auftrag jederzeit und ohne Einhaltung einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen Frist widerrufen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft Gleiches gilt im Übrigen bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werdenXxxx der mich behandelnden Ärzte. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen Mir ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesendklar, dass die Apotheke nur für die separat Kosten zu entrichten sindverordnungsgemäße Zusammenstellung der für mich bestimmten Medikamente, deren rechtzeitige Anlieferung in verschlossenen Gefäßen in die Pflegeeinrichtung verantwortlich ist. Safritop ist nicht für Für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Verabreichung und übernimmt keine Haftung für mögliche SchädenEinnahme der Medikamente bleibt es bei meiner eigenen Verantwortlichkeit und der der mich betreuenden Pflegeeinrichtung. Die Apotheke wird beauftragt, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittelanfallenden Kosten, mit dem er/soweit sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss nicht von anderen Kostenträgern (z.B. Krankenversicherung) getragen und nicht beim Campingplatz bei dem Zeltvon der Pflegeeinrichtung übernommen werden, monatlich mir gegenüber abzurechnen. • Der/Für sämtliche von mir zu tragenden Selbstbehalte, Zuzahlungen, Rezeptgebühren und / oder Kosten nicht erstattungsfähiger Medikamente bin ich als Patient unmittelbar persönlich gegenüber der Apotheke zur Zahlung verpflichtet. Bei Zahlungsrückstand ist die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner Apotheke - außer im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist Notfall - nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatzverpflichtet, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darBelieferung mit Medikamenten fortzusetzen.

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Samples: www.hdb-nuernberg.de

Sonstiges. inline behält sich vor, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die von Safritop den Parteien zu erfüllenden Hauptleistungspflichten werden von diesen Änderungen unberührt bleiben. Die geänderten Bedingungen werden dem Verkäufer spätestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten mitgeteilt. Widerspricht der Verkäufer der Geltung der neuen Bedingungen nicht innerhalb von vier Wochen (nach Erhalt der oben genannten Mitteilung), gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. inline wird, auf die Bedeutung dieser Frist, das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen. Sofern der Verkäufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder es sich bei dem Verkäufer um einen Kaufmann im InternetSinne des Handelsgesetzbuches (HGB) handelt, in Katalogen ist Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten der Sitz von inline. inline ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Verkäufers zu klagen. Die Parteien können Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der jeweils anderen Partei übertragen. In Ergänzung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen liegen den Transportaufträgen auch die zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere die Vorschriften des HGB, zugrunde. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Parteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken. Stand: Mai 2016 Die Allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für Wäsche vor Ort anwesendalle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Auftragnehmer, im Folgenden Kurierunternehmer genannt, und für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädender inline Kurierdienst GmbH, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein im Folgenden kurz Vermittlungszentrale genannt, sofern im jeweiligen Auftrag nichts anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteiltausdrücklich bestimmt wird. In beiden Fällen kann es daher vorkommenErgänzung zu diesen nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen liegen den vermittelten Transportverträgen auch die zwingenden gesetzlichen Regelungen, dass der/insbesondere die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem ZeltVorschriften des HGB, zugrunde. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund Der Auftraggeber erkennt diese Allgemeinen Auftragsbedingungen mit der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort Aufgabe der jeweiligen Unterkunft Sendung als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darVertragsgrundlage an.

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Samples: www.inline-kurier.de

Sonstiges. Die von Safritop Mehrere Leasingnehmer haften für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag zur ungeteilten Hand. Der Leasingnehmer ist nicht berechtigt, Rechte aus diesem Vertrag an Dritte abzutreten. Der Leasinggeber ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag im InternetAllgemeinen und seine Geldforderungen aus diesem Vertrag im Besonderen an Dritte, in Katalogen oder insbesondere an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer VereinbarungRefinanzierungsinstitute abzutreten. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden bedürfen der gleichen Form, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nendie für den Abschluss des Vertrages gewählt wurde. Jeder Standort hat seine eigenen MerkmaleWurde der Vertrag aufgrund eines schriftlichen Vorvertrages mündlich abgeschlossen, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen so können sich mündliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet nur aufgrund eines schriftlichen Vorvertrages wirksam abgeschlossen werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggfDies gilt auch für das Abgehen von einer vereinbarten Schriftform. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei Wenn der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist Vertrag eine Waschmaschine und/Xxxxx enthält, einzelne Bestimmungen oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesendTeile von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages nichtig oder undurchführbar sind oder werden, für die separat Kosten führt dies weder zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädeneiner Unwirksamkeit des gesamten Vertrages, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennnoch dazu, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/durch die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese geregelte oder nichtige oder undurchführbare Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft Teil einer Bestimmung geregelte Bereich als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleibenungeregelt gilt. Es ist nicht gestattettritt vielmehr an die Stelle der fehlenden, diese Gegenstände im Freien nichtigen, teilnichtigen oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatzundurchführbaren Bestimmung jene Regelung, die Größeder nicht geregelten, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung teil)nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommt und/oder der Schattenursprünglichen Parteienabsicht am ehesten entspricht. Erfüllungsort ist Wien. Der Leasinggeber behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern. In diesem Fall wird der Leasinggeber den Leasingnehmer unverzüglich über die Änderung informieren. Die Änderungen der AGB erlangen mit Beginn des übernächsten Monats, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinVerständigung des Leasingnehmers folgt, Rechtsgültigkeit, sofern nicht bis dahin ein schriftlicher Widerspruch des Leasingnehmers beim Leasinggeber einlangt. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals Die Verständigung des Leasingnehmers kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Die geänderten AGB liegen sodann zur Einsicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Leasinggebers auf bzw. sind auf der Homepage des Leasinggebers unter xxxx://xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx/xxx.xxxx einzusehen. Der Leasinggeber weist den Leasingnehmer darauf hin, dass ein Stillschweigen nach Ablauf des nächsten Monats, in dem die oben genannte Verständigung erfolgte, als Zustimmung zur Änderung der AGB gilt. Darauf wird der Leasinggeber den Leasingnehmer im Zuge der Verständigung nochmals gesondert hinweisen. Der Leasinggeber übermittelt dem Leasingnehmer automatisch jährlich einen Grund Kontoauszug für das vergangene Kalenderjahr jeweils im ersten Quartal. Auf Wunsch des Leasingnehmers werden Kontoinformationen, Tilgungsplan, Saldenbestätigung, diverse Kopien sowie simulierte Abrechnungen übermittelt, sowie Kundendaten (Bankverbindung, Adressänderung) geändert. Dafür hat der Leasingnehmer dem Leasinggeber eine finanzielle Vergütung darjährliche Servicepauschale, erstmals ab dem auf die Übergabe des Leasingobjektes folgenden Monatsersten zu bezahlen. • Die Lage Sodann ist die Servicepauschale jeweils so zu bezahlen, dass sie jährlich im Voraus ohne Kürzung durch Überweisungsspesen beim Leasinggeber auf dem Campingstellplatz von diesem bekannt gegebenen Konto eingegangen ist. Der Leasinggeber ist berechtigt, zur Übernahme des Leasinggegenstandes einen Mitarbeiter des Leasinggebers oder einen vom Leasinggeber namhaft gemachten Dritten zu entsenden und somit die hierfür einen Aufwandersatz in Rechnung zu stellen. Die Höhe des Zelts Aufwandersatzes liegt zur Einsicht in den Geschäftsräumlichkeiten des Leasinggebers auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlichbzw. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darder Homepage des Leasinggebers unter xxx.xxxxx-xxxxxxx.xx/xxx.xxxx einzusehen.

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Samples: www.uniqa-wien.at

Sonstiges. Die von Safritop im InternetDer AG behält sich, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine seinem Auftraggeber und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesenddem Endabnehmer und/oder deren Prüforganen das Recht vor, für die separat Kosten in den Büros, Fabrikationsstätten und Lagerräumen des AN und seiner Subauftragnehmer zu entrichten sindjeder Zeit, z.B. während Entwurf, Planung, Fertigung und Liefervorbereitung, Terminkontrollen sowie technische Zwischen- und Endprüfungen (auch Verpackungskontrollen) durchzuführen und fehlerhafte Dokumentation sowie mangelhaftes Material zurückzuweisen. Safritop ist Diese Kontrollen und Prüfungen entheben den AN nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich seiner Verantwortung und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf gelten nicht als Genehmigung einer Lieferung/Leistung. Sofern eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad der vorgenannten berechtigten Personen erkennt oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennannimmt, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts Xxxxxxx oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der AussichtLieferungen und Leistungen des AN gefährdet sind, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels)wird er den AN darüber informieren und ihm eine den Umständen des Projektes entsprechende angemessene Frist setzen, die Sonneneinstrahlung und/mangelhafte Arbeitsausführung zu beheben und dies dem AG nachzuweisen. Sollte dies dem AN nach Ansicht des AG nicht gelingen, ist der AG berechtigt, selbst auf Kosten des AN Maßnahmen zu Termin und Qualitätssicherung oder zumindest zur Minimierung der Schattennegativen Effekte zu setzen. Bei Gefahr in Verzug kann der AG dies auch ohne vorhergehende Nachfristsetzung tun. Alle Subauftragnehmer des AN sind dem AG ausnahmslos rechtzeitig und schriftlich bekannt zu geben und von diesem schriftlich genehmigen zu lassen. Der Eigentumsübergang an den AG erfolgt gleichzeitig mit dem Gefahrenübergang. Personen, die für den AN gegenüber dem AG Erklärungen abgeben, gelten als dafür uneingeschränkt bevollmächtigt. Mit der Umfang Bestellausführung zusammenhängende Nebenkosten, die weder in Vereinbarungen noch in den INCOTERMS 2010 geregelt sind, gehen zu Lasten des AN. Sollte der Privatsphäre AG dies fordern, erklärt sich der AN damit einverstanden, eine sachgerechte Lagerung bis zu 3 Monate lang auf Kosten und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinGefahr des AN für den AG vorzunehmen. Alle Lieferungen an den AG haben frei von Eigentumsvorbehalten und Rechten Dritter zu erfolgen. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund Vorbehalte des AN sind auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch den AG rechtsunwirksam. Der AN haftet auch für eine finanzielle Vergütung dardie Einhaltung dieser Einkaufsbedingungen durch seine Subauftragnehmer. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die Unbeschadet der Regelungen in diesen Einkaufsbedingungen bleiben weitergehende gesetzliche Ansprüche des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darAG unberührt.

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Sonstiges. Der Partner ist verpflichtet die jeweilige Stadionordnung (Hausordnung) einzuhalten und diese Verpflichtung auch auf jene Personen zu übertragen, denen er Zutrittsberechtigungen überträgt. LASK ist berechtigt Personen, die gegen die Bestimmungen der Stadionordnung (Hausordnung) verstoßen, vom Veranstaltungsareal, insbesondere auch aus dem BWT Business Club, zu verweisen. Der Partner akzeptiert die über die LASK Homepage xxx.xxxx.xx abrufbaren AGBs, die sinngemäß Anwendung finden, sofern in gegenständlichen „Allgemeinen Vertragsbedingungen BWT Business Club“ nichts anderes bestimmt ist. Bei Widersprüchen gehen die „Allgemeinen Vertragsbedingungen BWT Business Club“ vor. Die gewerbliche oder kommerzielle (d.h. mit Gewinn) Weitergabe von Safritop BWT Business Club Zutrittsberechtigungen sowie die sonstige Weitergabe in gewerblicher oder kommerzieller Absicht (z.B. Verlosung von BWT Business Club Zutrittsberechtigungen) ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch den LASK gestattet. Personen, die das 15. Lebensjahr noch nicht beendet haben, müssen an Spieltagen von einer volljährigen Person begleitet werden, welche ebenfalls über eine Zugangsberechtigung zum BWT Business Club verfügt. Der Aufenthalt am Veranstaltungsort zum Zwecke der medialen Berichterstattung über die Veranstaltung (Fernsehen, Hörfunk, Internet, Print, Foto etc.) ist nur mit Zustimmung des LASK und in den für Medienvertreter besonders ausgewiesenen Bereichen zulässig. Dem Partner ist auch untersagt es Dritten zu ermöglichen, die Veranstaltung zeitgleich oder zeitversetzt an einem anderen Ort unter Verwendung von ungenehmigten Aufnahmen zu verfolgen. Der Partner stimmt zu, dass seine Daten, zum Zweck von eigenen Werbe- und Marketingmaßnahmen oder Werbe- und Marketingmaßnahmen Dritter gespeichert und verarbeitet werden. Diese Zustimmung kann vom Partner jederzeit ohne Begründung widerrufen werden. Der Partner garantiert die rechtliche Unbedenklichkeit seiner werblichen Darstellung und hält XXXX, seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen diese im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine Fall von Schäden und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Ansprüchen Dritter (auch hinsichtlich der Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich der Rechtsverfolgung) schad- und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darklaglos.

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Sonstiges. Die An Zeichnungen und Unterlagen behält sich XXXXXXXXXX seine eigentums- und urhe- berrechtlichen Verwertungsrechte vor; eine Zugänglichmachung gegenüber Dritten ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Safritop HEIDENHAIN erlaubt. Jegliche aus- gegebenen Informationen in Schriftform sind HEIDENHAIN auf Verlangen zurückzu- geben, wenn der Auftrag an HEIDENHAIN nicht erteilt wird oder diese Informationen nicht im InternetRahmen des Vertragszwecks dauerhaft hingegeben werden sollten. Der Kunde gewährt XXXXXXXXXX und seinen verbundenen Unternehmen das welt- weit unbeschränkte und zeitlich unbegrenzte Recht, die in Katalogen Verbindung mit oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung Erbringung der SERVICELEISTUNGEN bzw. SERVICE-DIENSTLEISTUNGEN erhobenen bzw. vom Kunden bereitgestellten Daten, auch soweit diese in Berichten enthalten sind, zu Zwecken der Erbringung von SERVICE-LEISTUNGEN bzw. SERVICE-DIENSTLEISTUNGEN, zur Verbesserung bzw. Erweiterung von sonstigen allgemeinen Leistungen von HEIDENHAIN und zur Erstellung individueller Angebote für den Kunden zu speichern, kopieren, modifizieren, analysieren, bereitzustellen oder sonst zu verarbeiten und zu nutzen oder von Dritten zu den genannten Zwecken nutzen zu lassen. Dieses Nutzungsrecht besteht jedoch nicht hinsichtlich registrierter Schutzrechte des Kunden. Mit der Maßgabe, dass XXXXXXXXXX der „Lieferer“, der Kunde der „Besteller“ ist und mit Ausnahme der Ziffer 1, gelten entsprechend ergänzend die Allgemeinen Verkaufs- bedingungen von HEIDENHAIN (Stand Xxxx 2018), inkl. der Allgemeinen Lieferbe- dingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie (Stand Januar 2018) mit Ausnahme der Artikel I Nr. 1 und 2, Artikel II, III, VI Nr. 5 und 6, sowie Artikel XIII. und die Softwareklausel zur Überlassung von Standard-Software als Teil von Lieferungen der Elektroindustrie des Zentralverbandes Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (Stand Januar 2018). Diese AGB sind unter xxx.xxxxxxxxxx.xx verfügbar oder werden auf Wunsch des Kunden anderweitig zur Verfügung gestellt. Sind am Standort Dienstleistungsort Schutzbestimmungen besonderer Art zu beachten, so wird der Kunde das Servicepersonal von HEIDENHAIN ausdrücklich darauf hinwei- sen. Gleiches gilt für dienstliche Telefonbenutzung, Gestellung von erforderlichen Fach- und Hilfskräften, Schaffung von zumutbaren Arbeitsbedingungen, Ermögli- chung des Zugangs zur Maschine oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werdenzu betroffenen Maschinenteilen, Vorbereitung der Maschine bzw. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggfMaschinenteile dergestalt, um die anstehenden Arbeiten ohne Zeitverzögerung durchführen zu können, sowie Gestellung von Material für etwa notwendige Testläufe. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals Der Kunde ist bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, Lieferung von Ersatzteilen außerhalb der BRD für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht Einhaltung der Zollvorschriften, die ordnungsgemäße Behandlung und Erstellung von Aus- und Einfuhrdokumenten sowie für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Einhaltung aller anwendbaren Rechtsvorschriften für den Export und übernimmt keine Haftung für mögliche SchädenImport, insbesondere die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes TransportmittelBeachtung von Kriegswaffenkontrollge- setzen, mit dem er/sie reistEmbargobestimmungen etc., an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darallein verantwortlich.

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Sonstiges. Die Sofern der Stadt Köln Ansprüche aus diesem Vertrag entstehen, können diese einzeln sowohl gegen den Xxxxxxx/ die Schülerin geltend gemacht werden, als auch direkt gegen den Erziehungsberechtigten/ die Erziehungsberechtigte. Jegliche Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Schriftformklausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder infolge Änderung der Gesetzeslage oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung oder auf andere Weise ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig werden oder weist dieser Vertrag Lücken auf, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages davon unberührt und gültig bleiben. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Safritop Treu und Glauben an Stelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und von der anzunehmen ist, dass die Parteien sie im InternetZeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder Nichtigkeit gekannt oder vorhergesehen hätten. Entsprechendes gilt, falls dieser Vertrag eine Xxxxx enthalten sollte. Köln, .2020 Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung Sofern nur ein Erziehungsberechtigter unterschreibt, wird von diesem bestätigt, dass er oder sie entweder die alleinige elterliche Sorge für den/die Xxxxxxx*in hat oder mit Einwilligung und in Katalogen oder an Vertretung des anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer VereinbarungSorgeberechtigten handelt. Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Das unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist folgende Vorschäden auf: Beschreibung Köln, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • .2020 Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Unterschrift Erziehungsberechtigte(r) Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft unter Punkt 1 des Leihvertrages aufgelistete iPad weist bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesendRückgabe folgende zusätzliche Schäden auf: Beschreibung Köln, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar..2020 Unterschrift Xxxxxxx Unterschrift Schulleitung

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Samples: Leihvertrag Ipad

Sonstiges. Die Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Anfor- derungen des § 41 Absatz 1 Satz 2 EnWG sowie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durch- führen. Personenbezogene Daten werden von Safritop der SWE Energie GmbH nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse oder im InternetFalle der Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren auch Änderungen der Bankverbindung) sind der SWE Energie GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen oder bei Registrierung im SWE Kundenportal gemäß Zif- fer 4 dort anzupassen. Sollten sich die in diesem Vertrag zugrunde- liegenden Regelwerke, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungeinschlägige Rechts- vorschriften (z. B. EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine ein- schlägige Rechtsprechung und/oder Trockner behörd- liche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundesnetzagentur oder der zuständigen Regu- lierungsbehörden) nach Vertragsabschluss ändern, ist die SWE Energie GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum Monatsersten anzupassen soweit die Anpas- sung dem Kunden zumutbar ist. Die SWE Energie GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Ein- haltung einer Frist zum Inkrafttreten der Ände- rungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde von dem Kündigungs- recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mit- teilung hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gerichtsstand für Wäsche die beiderseitigen Verpflich- tungen aus dem Gasliefervertrag ist der Ort der Gasabnahme durch den Kunden. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Platt- form zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Strei- tigkeiten zu nutzen. monats berechtigt. die Informationspflichten gemäß § 312d BGB in • Kündigungsgrund • Kundenanschrift • Kundennummer • Vertragskontonummer • Lieferstellenanschrift • Datum des Auszugs oder Datum Lieferanten- wechsel • Rechnungsanschrift • Zählernummer/Marktlokations-ID • Zählerstand – unverzügliche Mitteilung nach Auszug XX 00-0000 • bei Umzugskündigung Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisherigen Verbrauchsstelle Verbindung mit Artikel 246a § 1 Einführungs- gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Informationen zu Wartungsdiensten und -ent- gelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhält- lich. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten sind auf einer bei der Bundestelle für Energie- effizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieter- liste (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) zu finden. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Energie- agentur (xxx.xxxx.xx) und dem Bundesver- band der Verbraucherzentralen (xxx.xxxx.xx) erhältlich. Die SWE Energie GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung berechnet die SWE Energie GmbH: 2,50 € Abwendung der Sperrung durch Zahlung vor Ort anwesend, (Vor-Ort-Inkasso): 60,00 € Für die Unterbrechnung bzw. den Versuch der Unterbrechung nach Sperrankündigung und für die separat Kosten zu entrichten sindWieder- herstellung der Versorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt: 153,00 € Sicherheitsleistung für Zähler- befundprüfung: 100,00 € Die Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Safritop Mit diesen Informationen möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezoge­ nen Daten durch die Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe nach DSGVO und die Ihnen nach dem neuen Datenschutzrecht zustehenden Rechte in Kenntnis setzen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetz­ lichen Bestimmungen. Das umfasst folgende Kategorien personenbezogener Daten: • Stammdaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer) • Vertragsdaten (Kundennummer, Zählernummer) • Abrechnungsdaten und Bankdaten sowie vergleichbare Daten XXX Xxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxx Xxxxx 00; 00000 Xxxxxx Telefon: 0000 000­0 E­Mail: info@stadtwerke­xxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem Zusatz ­Datenschutzbeauftragter­ oder per E­Mail: datenschutz@stadtwerke­xxxxxx.xx Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU­Daten­ schutz­Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie zur Erfüllung weiterer gesetzlicher Vorgaben aus dem EU­Recht oder datenschutzrecht­ lichen Gesetzen. Grundlage der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Energieliefervertrages im Rahmen von Sonderkundenverträgen ist nicht die Verarbeitung von Wahrscheinlichkeitswerten für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts­ Scoring). In die Berechnung der Wahrscheinlichkeit fließen unter anderem die Anschrif­ tendaten des Kunden ein. Rechtsgrundlage für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Verarbeitung personenbezogener Daten für vorvertragliche und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädenvertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 Bst. b) DSGVO. Wir verarbeiten Ihre Daten in zulässiger Weise zur Wahrung unserer berechtigten Inte­ ressen (Art. 6 Abs.1 Bst.f DSGVO). Das umfasst die Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten auch, die auf um • Ihnen Produktinformationen über Energieprodukte (z. B. Energieerzeugung, ­beliefe­ rung, Energieeffizienz, Elektromobilität und sonstige energienahe Leistungen) und Service zukommen zu lassen, • Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung von Services und Produkten durch­ zuführen, um Ihnen eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. kundenindividuelle Ansprache mit maßgeschneiderten Angeboten und Produkten anbieten zu können, Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss Markt­ und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht Meinungsforschung durchzuführen bzw. nur auf Gas gestattetvon Markt­ und Meinungsfor­ schungsinstituten durchführen zu lassen, • in Konsultation und Datenaustausch mit Auskunfteien (z. B. Schufa, Creditreform) zur Ermittlung von Bonitäts­ bzw. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund Zahlungsausfallrisiken zu treten, insbesondere bei Vorliegen der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollenVoraussetzungen des § 31 BDSG, hat er/sie selbst dafür • rechtliche Ansprüche geltend zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus machen und zur Verteidigung bei dem Eigentümer des Standorts rechtlichen Streitigkeiten, • Straftaten aufzuklären oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. zu verhindern (z. B. Gasdiebstahl), Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagtAdressermittlungen durchzuführen (z. B. bei Umzügen), und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und haben in den Schlafzimmern Ihre Daten anonymisiert zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. Analysezwecken zu verwenden. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um die berechtigten Interessen von uns oder von Dritten zu wahren (Art. 6 Abs. 1 Bst. f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: Es ist nicht gestattetzur Gewährleistung der IT­Sicherheit und des IT­Betriebs oder • zur Durchführung von Forderungs­/Mahn­/Inkassoverfahren oder • zur Durchführung von zulässigen Sperrungen. Bei der Videoaufzeichnung zur Überwachung unserer Gebäude und Anlagen liegen die berechtigten Interessen von uns oder von Dritten in • der Möglichkeit der Verhinderung und der Aufklärung von Straftaten sowie • der Beweissicherung von strafbaren Handlungen, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigenAnsprüchen und Forderungen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem CampingplatzAls Unternehmen unterliegen wir diversen gesetzlichen Verpflichtungen (z. B. Messstel­ lenbetriebsgesetz, die GrößeSteuergesetze, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, FelsHandelsgesetzbuch), die Sonneneinstrahlung und/oder eine Verarbeitung Ihrer Daten zur Gesetzeserfüllung erforderlich machen (Art. 6 Abs. 1 Bst.c DSGVO sowie Art. 6 Abs. 1 Bst. e DSGVO). Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben nicht genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dargesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.

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Sonstiges. Jede Partei ist dafür verantwortlich, sicherzustellen, dass ihre Energielieferung bzw. Abnahme der Energielieferung dokumentiert wird. Auf Anforderung ist jede Partei verpflichtet, der anderen Partei die in ihrem Besitz oder unter ihrem Zugriff befindlichen Unterlagen hinsichtlich Fahrpläne, Mengen, Lieferungen und Abnahme von Strom zum Zwecke der Feststellung der Ursache von Abweichungen zu den Bestimmungen dieses Vertrages zur Verfügung zu stellen. Die Parteien vereinbaren für den Fall des Ausfalls des Lieferanten eine Vertragsstrafe in Höhe von Safritop im Internet000.000 €. Das Recht der Netz Leipzig auf einen darüber hinausgehenden Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Die Netz Leipzig ist berechtigt, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungangemessener Höhe Sicherheit zu verlangen, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es wenn und solange nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennAnnahme besteht, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteiltLieferant seinen Lieferverpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachkommt. Ein solcher Grund liegt insbesondere vor, wenn der Lieferant während der Vertragslaufzeit wiederholt mit seinen Lieferpflichten in Verzug gerät oder es in der Vergangenheit zu Ausfällen des Lieferanten – auch wenn dies gegenüber anderen Netzbetreibern stattfand - kam. Als angemessen gilt eine Sicherheitsleistung, wenn sie dem zweifachen voraussichtlichen monatlichen Entgelt nach diesem Vertrag entspricht. Die Sicherheitsleistung ist zu erbringen in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im „A“- Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating-Agentur aufweisen. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 03/2020 Seite 3 von 9 Sollte eine Partei durch höhere Gewalt, wie Naturkatastrophen, Krieg, Arbeitskampfmaßnahmen, hoheitliche Anforderungen oder sonstige Umstände, die abzuwenden nicht in seiner Macht liegen oder deren Abwendung mit einem angemessenen technischen oder wirtschaftlichen Aufwand nicht erreicht werden kann, gehindert sein, seine Leistungspflichten zu erfüllen, so sind beide Parteien für den Zeitraum des Andauerns der höheren Gewalt von ihren vertraglichen Verpflichtungen befreit. In beiden allen in diesem Absatz genannten Fällen kann es daher vorkommender Leistungsbefreiung können die Parteien keinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen. Die Parteien sind verpflichtet, dass der/sich unverzüglich unter Darlegung der sie an der Vertragserfüllung hindernden Umstände zu benachrichtigen; sie werden darüber hinaus das Leistungshindernis so schnell wie möglich beseitigen, sofern ihnen dies mit einem angemessenen technischen und wirtschaftlichen Aufwand möglich ist. Die Netz Leipzig ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages eines Dritten zu bedienen. Sollten einzelne Bestimmungen des Energieliefervertrages einschließlich seiner Anlagen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die Netz Leipzig und der Lieferant werden die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht unwirksame bzw. nur auf Gas gestattetundurchführbare Bestimmung durch eine wirksame oder durchführbare, in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner Entsprechendes gilt für eine Xxxxx im Voraus bei Vertrag. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Änderung dieser Schriftformklausel. Gerichtsstand für Streitigkeiten nach diesem Vertrag ist Leipzig. 03/2020 Seite 4 von 9 • Prognoselastgang/Fahrplan • Preisblatt Fahrplan • Ansprechpartner Die vorstehenden Anlagen zum Vertrag hat der Lieferant erhalten und erkennt sie als Vertragsbestandteil an. Leipzig, den Netz Leipzig GmbH Stempel & Unterschrift Lieferant (bitte in Druckbuchstaben wiederholen) 03/2020 Seite 5 von 9 Der diesem Vertrag zugrunde liegende Fahrplan für den Lieferzeitraum 01.01.xxxx bis 31.12.xxxx wurde von der Netz Leipzig GmbH am Tag, den xx. Monat Jahr, hh:mm Uhr per E-Mail an die Adresse xxxxx.xxxxx@xxxx.xx des Lieferanten übermittelt. Parameter Wert Einheit Liefercharakteristik 01.01.xxxx, 00:00 Uhr bis 31.12.xxxx, 24:00 Uhr Vollbenutzungsstunden xxxx h/01.01.xxxx-31.12.xxxx Maximale Leistung xxxx MW Prognoseverbrauch xxxx MWh/01.01.xxxx-31.12.xxxx Anteil Peakload xx,xx % Anteil Offpeak xx,xx % Die Lieferungen erfolgen auf Bilanzkreisebene aus dem Eigentümer in der Bilanzkreis des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben Lieferanten: Regelzone: xxxxxxxxxxxxx 50Hertz Transmission in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattetBilanzkreis der Netz Leipzig: 11XVER-SWL-NET-1 in der Regelzone: 50Hertz Transmission 03/2020 Seite 6 von 9 Preis für Energielieferung Parameter Arbeitspreis für den Fahrplan (P tges) Einheit P (tges ) = 0,69 * P (Baset ) [01.07.(t-2);30.06.(t-1)] + 0,31 * P(Peakt) [01.07.(t-2);30.06.(t-1)] + PZ €/MWh wobei P (tges) = ermittelter Lieferpreis für Lieferjahr t P(Baset) = tagesgenauer (ungewichteter) Durchschnittspreis, diese Gegenstände aller im Freien oder Zeitraum 01.07.t-2 bis 30.06.t-1 gehandelten Phelix-Year-Futures (Baseload) für das Lieferjahr t P(Peakt) = tagesgenauer (ungewichteter) Durchschnittspreis aller, im Zeitraum 01.07.t-2 bis 30.06.t-1 gehandelten Phelix-Year-Futures (Peakload) für das Lieferjahr t PZ = Vom Anbieter ermittelter Profil-/Handlingzuschlag = xx,xx €/ MWh. Dieser kann auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. Grund einer gut zu verwendenprognostizierenden Trendentwicklung auch ein negatives Vorzeichen aufweisen. • Es ist nicht gestattetwobei: Jahr = 01.01. bis 31.12. t = Lieferjahr/Lieferzeitraum t-1 = Jahr vor Lieferjahr (Vorjahr) t-2 = Jahr 2 vor Lieferjahr (Vorvorjahr) 03/2020 Seite 7 von 9 Netz Leipzig GmbH Xxxx-Xxxxxxxx-Xxxxxx 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxx Netz Xxxxxxx XxxX Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxx Netz Leipzig GmbH Xxxxxxxx 00 00 00 00000 Xxxxxxx Xxxxxxxxxxx/Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx Teamleiter Energiedatenmanagement -6080/-6656 xxxxxx.xxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Xxxx Xxxxx Netzbilanzierung -5598/-6656 xxxx.xxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx xxxxxxxxxxxxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Xxxxxxxxx Xxxxxx Netzwirtschaft -5570/-4902 xxxxxxxxx.xxxxxx@xxxx-xxxxxxx.xx Bank UniCredit Bank AG Leipzig Handelsregister-Nr. HRB12821 Konto 609 402 180 Registergericht Amtsgericht Leipzig, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigenDeutschland Bankleitzahl 860 200 86 VAT Nr. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein231/113/05315 Swift/BIC XXXXXXXX000 Umsatzsteuer ID DE163779003 IBAN XX00000000000000000000 03/2020 Seite 8 von 9 Name (Ansprechpartner) Position Telefon/Fax + 49 E-Mail Vertrieb Abrechnung Annahme Fahrplandaten Annahme Handelsconfirmation Bank Handelsregister-Nr. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung undKonto Registergericht Bankleitzahl VAT Nr. Swift/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.BIC Umsatzsteuer ID IBAN

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Sonstiges. Die Dieser Vertrag einschließlich dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen berücksichtigt die Anfor- derungen des § 41 Absatz 1 Satz 2 EnWG sowie unter Beachtung der gesetzlichen Regelungen und der vertraglich vereinbarten Fristen durch- führen. Personenbezogene Daten werden von Safritop der SWE Energie GmbH nach Maßgabe der beigefügten Datenschutzerklärung automatisiert gespeichert, verarbeitet und gegebenenfalls übermittelt. Änderungen der persönlichen Daten (z. B. Name, Adresse oder im InternetFalle der Teilnahme am SEPA- Basislastschriftverfahren auch Änderungen der Bankverbindung) sind der SWE Energie GmbH unverzüglich in Textform mitzuteilen oder bei Registrierung im SWE Kundenportal gemäß Zif- fer 4 dort anzupassen. Sollten sich die in diesem Vertrag zugrunde- liegenden Regelwerke, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungeinschlägige Rechts- vorschriften (z. B. EnWG sowie die hierzu ergangenen einschlägigen Verordnungen), sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine ein- schlägige Rechtsprechung und/oder Trockner behördliche Praxis (insbesondere Festlegungen der Bundes- netzagentur oder der zuständigen Regu- lierungsbehörden) nach Vertragsabschluss ändern, ist die SWE Energie GmbH berechtigt, den Vertrag und diese Vertragsbedingungen zum Monatsersten anzupassen soweit die Anpas- sung dem Kunden zumutbar ist. Die SWE Energie GmbH wird dem Kunden eine solche Anpassung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Ein- haltung einer Frist zum Inkrafttreten der Ände- rungen zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Macht der Kunde von dem Kündigungs- recht keinen Gebrauch, gilt die Anpassung als genehmigt. Auf sein Kündigungsrecht sowie die vorgenannte Folge wird der Kunde in der Mit- teilung hingewiesen. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Gerichtsstand für Wäsche die beiderseitigen Verpflich- tungen aus dem Stromliefervertrag ist der Ort der Elektrizitätsabnahme durch den Kunden. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Platt- form zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter xxxx://xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Strei- tigkeiten zu nutzen. • Kundennummer die Informationspflichten gemäß § 312d BGB in • Vertragskontonummer • Lieferstellenanschrift • Datum des Auszugs oder Datum Lieferantenwechsel • Rechnungsanschrift • Zählernummer/Marktlokations-ID • Zählerstand – unverzügliche Mitteilung nach Auszug • bei Umzugskündigung Name und Adresse des Eigentümers/Vermieters der bisheri- gen Verbrauchsstelle SP 01-2022 Verbindung mit Artikel 246a § 1 Einführungs- gesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EGBGB). Informationen zu Wartungsdiensten und -ent- gelten sind beim örtlichen Netzbetreiber erhält- lich. Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten sind auf einer bei der Bundestelle für Energie- effizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieter- liste (xxx.xxxx-xxxxxx.xx) zu finden. Weitere Informationen sind bei der Deutschen Energie- agentur (xxx.xxxx.xx) und dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (xxx.xxxx.xx) er- hältlich. Die SWE Energie GmbH wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich Für jede Mahnung einer fälligen Rechnung berechnet die SWE Energie GmbH: 2,50 € Abwendung der Sperrung durch Zahlung vor Ort anwesend, (Vor-Ort-Inkasso): 60,00 € Für die Unterbrechnung bzw. den Versuch der Unterbrechung nach Sperrankündigung und für die separat Kosten zu entrichten sindWieder- herstellung der Versorgung werden dem Kunden in Rechnung gestellt: 90,00 € Sicherheitsleistung für Zähler- befundprüfung: 100,00 € Die Preise unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Safritop ist nicht für Mit diesen Informationen möchten wir Sie über die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Verarbeitung Ihrer personenbezo- genen Daten durch die Unternehmen der Stadtwerke Erfurt Gruppe nach DSGVO und übernimmt keine Haftung für mögliche Schädendie Ihnen nach dem neuen Datenschutzrecht zustehenden Rechte in Kenntnis setzen. Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich im Rahmen der gesetz- lichen Bestimmungen. Das umfasst folgende Kategorien personenbezogener Daten: • Stammdaten (Name, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer) Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes TransportmittelVertragsdaten (Kundennummer, Zählernummer) • Abrechnungsdaten und Bankdaten sowie vergleichbare Daten XXX Xxxxxxx XxxX Xxxxxxxxxxx Xxxxx 00; 00000 Xxxxxx Telefon: 0000 000-0 E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts Zusatz -Datenschutzbeauftragter- oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.per E-Mail: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx-xxxxxx.xx

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Sonstiges. Die von Safritop Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind auf den gegenständlichen Auftrag nicht anwendbar und verhindern nicht das Zustandekommen dieses Vertrages auch wenn anderes in Auftragsbestätigungen, Auftragsformularen, Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen oder anderen Formularen oder Schreiben des Auftraggebers vermerkt ist Sollten einzelne dieser Bestimmungen aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen (z.B. Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes oder der CMR) oder sonst unwirksam sein, ist davon nicht der gesamte Vertrag betroffen. In diesem Fall ist nur die jeweils unwirksame Bestimmung unbeachtlich und ist allenfalls durch die jeweilige zwingende gesetzliche Bestimmung zu ersetzen. • Wir sind berechtigt, eigene Forderungen, insbesondere Schadenersatzforderungen, wegen Verlust, Beschädigung oder Lieferfristüberschreitung gegen Forderungen des Auftragnehmers (insbesondere Fracht) gegenzuverrechnen. • Wir weisen darauf hin, dass Sie uns gegenüber für eventuelle auftretende Schadensereignisse in vollem Umfang, d. h. auch unbeschränkt haften, wenn weitere Subunternehmer eingesetzt werden und diese keinen ausreichenden Versicherungsschutz haben sollten. • Wir weisen Sie darauf hin, dass das beladene Equipment nicht unbeaufsichtigt während des Transportablaufes abgestellt werden darf. Ruhezeiten und dergleichen müssen auf bewachten Parkplätzen durchgeführt werden. • Um- und Beiladeverbot! • Für die Art und Weise der Verladung, sowie für die ordnungsgemäße Verpackung der Ware ist Ihr Fahrpersonal verantwortlich, d. h. wir können im InternetNachhinein keine Reklamationen einer mangelhaften Verladung anerkennen. Die ordnungsgemäße Ladungssicherung erfolgt durch Ihr Fahrpersonal bzw. wird von Ihrem Fahrpersonal überprüft! Sie, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen als Auftragnehmer, bzw. Fahrpersonal sind kein Bestandteil einer Vereinbarungdafür verantwortlich, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte dass die vom Gesetzgeber vorgegebenen Achslasten und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheidendas vorgegebene Gesamtgewicht nicht überschritten werden. • Die maximale Auslastung Weitergabe dieses Auftrags ist in jeder Unterkunft unterschiedlich grundsätzlich unzulässig. Gestatten wir die Weitergabe ausdrücklich, so nur an den uns nachweislich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassennamentlich bekannt gegebenen Subauftragnehmer. • Besucher müssen immer Standgeldfreiheit: je 24 Stunden bei ihrer Ankunft bei Beladung und Entladung • Kundenschutz ist vereinbart. Tritt der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. Auftragnehmer in den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der UnterkunftWettbewerb ein, verfallen seine Forderungen. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich Bei o. g. Ware handelt es sich um CMR-Termingut! Die gesetzlichen Bestimmungen über Lenk- und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an Ruhezeiten der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung Fahrer müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darunbedingt eingehalten werden. • Der UmfangFrachtführer verzichtet auf die Ausübung eines Pfandrechtes an der Ware. • Mit Annahme dieses Transportauftrags bestätigen Sie, indem ein Leistungsangebot für den deutschen Streckenanteil das deutsche MINDESTLOHNGESETZ (MiLoG) und Unterhaltung angeboten werdendie dazu ergangenen Verordnungen (Mindestlohnmeldeverordnung-MiLoGMeldV und Mindestlohnaufzeichnungsverordnung-MiLoGAufV) einzuhalten und den nach dem deutschen Mindestlohngesetz vorgeschriebenen Mindestlohn zu bezahlen. Sie verpflichten sich, ist uns dies auf jedem Camping- platz unterschiedlichVerlangen in geeigneter Form nachzuweisen. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darWeiters verpflichten Sie sich, uns im Falle eines Verstoßes gegen die o. a. Rechtsvorschriften von allen Ansprüchen und Forderungen Dritter (insbesondere Lohnempfänger, Sozialversicherungsträger, Finanz- und Bußgeldbehörden) sowie den in diese, Zusammenhang anfallenden Rechtsverfolgungs- und Rechtsverteidigungskosten schad- und klaglos zu halten und erklären sich einverstanden, dass Forderungen aus diesem Titel mit offenen Forderungen Ihrerseits aufgerechnet werden können.

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Samples: www.friwa.info

Sonstiges. Die Kindertagesstätte haftet nicht für den Verlust, die Beschädigung oder Verschmutzung von Safritop in die Kita mitgebrachten Kleidungsstücken, Wertgegenständen, Brillen, Schmuck und dergleichen, Geld oder auch Spielsachen. Der Haftungsausschluss bezieht sich auch darauf, wenn im InternetRahmen von Aktivitäten im Freien und auf Ausflügen ein Verlust, in Katalogen eine Beschädigung oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Verschmutzung erfolgt und erstreckt sich insbesondere auch auf die Beschädigung und den Verlust von Brillen und von Schmuck. Die Anlagen des Vertrages werden Bestandteil des Vertrages. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. Sinsheim, den Unterschrift Kindertagesstätte Unterschrift/en aller Personensorgeberechtigt/en Mandatsreferenz (wird von der Verwaltung ausgefüllt): Ich ermächtige die Kita Mühlmäuse e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Mühlmäuse e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Mir ist bekannt, dass bei einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft unberechtigten Rückholung Gebühren bei der Leitung am Standort oder Kita anfallen, die von mir getragen werden müssen. Zudem steht es dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft Xxxxxx frei, den ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarifanfallenden Zeitaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen. Besucher stellen ihren Pkw immer auf Kontoinhaber Vorname und Nachname Kreditinstitut IBAN BIC Ort, Datum Unterschrift des/der Kontoinhaber für natürliche und juristische Personen Hiermit beantrage(n) ich/wir die freiwillige Mitgliedschaft als ordentliches / förderndes Mitglied □ ja □ nein Die Mitgliedschaft wird beantragt ab dem Parkplatz ab , frühestens mit Eintritt des Kindes in die Kindertagesstätte. Mit diesem Antrag erkenne/n ich/wir die Satzung und niemals bei Geschäftsordnung an. Ort, Datum Rechtsverbindliche Unterschrift Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt für natürliche und juristische Personen 50,00 Euro. Klarstellung: auch im Eintritts- und Austrittsjahr wird der Unterkunftvolle Mitgliedsbeitrag fällig. • In nahezu allen Fällen Der Mitgliedsbeitrag ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus zu zahlen und wird von meinem / unserem Konto jeweils zum 1.7. hilfsweise bei dem Eigentümer Eintritt als Mitglied für das Kalenderjahr abgebucht. Bitte beachten Sie, die Mitgliedschaft endet automatisch mit Austritt des Standorts Kindes aus der Kindertagesstätte. Name des Kindes Geburtsdatum Stadtverwaltung Sinsheim Amt für Bildung, Familie und Kultur Formular zur Angabe der im Haushalt lebenden Personen PLZ Ort Straße und Hausnummer Mein/e Kind/er – Unser/e Kind/er besuchen folgende Einrichtung: Wöchentliche Betreuungszeit: (wird vom Kindergarten ergänzt) Personen unter 18 Jahren in der Familie Name Vorname Geburtsdatum Kind 1 Kind 2 Kind 3 Kind 4 Dieses Formular dient der Zuordnung in die je nach Familiengröße gestaffelten Beträge. Die oben genannten Personen leben in meinem Haushalt und sind einwohnermelderechtlich gemeldet. Ich versichere, dass die vorstehenden Angaben wahr und vollständig sind. Ich weiß. Dass ich Wegen wissentlich oder dessen Angestellten grob fahrlässig falscher Angaben strafrechtlich verfolgt werden kann. (§ 263 Strafgesetzbuch). Zu Unrecht erlangte Ermäßigung muss ich zzgl. Xxxxxx zurückerstatten. Der Speicherung meiner Daten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigenVorschriften des Landesdatenschutzgesetzes stimme ich zu. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagtIch verpflichte mich, und zwar sowohl am Ort Änderungen umgehend der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem GeländeEinrichtungsleitung oder der Stadtverwaltung Sinsheim mitzuteilen. BettenOrt, MatratzenDatum Name, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen Vorname Unterschrift Regeln zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände Verhalten im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.akuten Krankheitsfall

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Sonstiges. Die Der Berechtigte nimmt die ihm in diesem Vertrag eingeräumten Rechte ausdrücklich an. Soweit in diesem Vertrag von Safritop den Werken im InternetSinne des Punktes I. gesprochen oder hierauf Bezug genommen wird, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarunghiervon auch deren jeweilige allfällige Reproduktionen gemeint und mitumfasst. Die Vertragsparteien erklären die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen (Datenschutz-Grundverordnung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend Datenschutzgesetz). Die Vertragsparteien speichern und verarbeiten personenbezogenen Daten (Kontakt-, Entgelt-, Vertragsdaten) des Vertragspartners auf Basis dieses Vertragsverhältnisses als Rechtsgrundlage (Art 6 (1) lit. b. DSGVO). Weiters treffen die Vertragsparteien Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und stellen sicher, dass die Daten rechtskonform verwendet und Unbefugten nicht zugänglich gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggfWerden Auftragsverarbeiter (z.B. für IT-Dienstleistungen, Softwaresysteme) herangezogen, werden die zur Erfüllung des Auftrages erforderlichen Daten unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen an diese weitergeleitet. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, Die Daten des Vertragspartners werden für die separat Kosten zu entrichten sindDauer der jeweils gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen gespeichert. Safritop ist nicht Als ausschließlicher Gerichtsstand für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit gegenständlicher Vereinbarung wird das für mögliche SchädenLinz/Oberösterreich sachlich zuständige Gericht vereinbart. Auf diesen Vertrag findet materielles österreichisches Recht unter Ausschluss aller Verweisungsnormen, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sinddie Anwendung ausländischen Rechts verweisen, Anwendung. • Der/Überschriften in dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und dürfen nicht zur Auslegung herangezogen werden. Soweit Regelungen dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein sollten oder werden, sind diese unwirksamen Regelungen durch solche zu ersetzen, die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an Sinn und Zweck der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht Vereinbarung bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/Regelung in erlaubter Weise am nächsten kommen; die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/Gültigkeit der übrigen Vereinbarung bleibt hiervon ebenso unberührt wie die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort Gültigkeit von nicht betroffenen Teilen der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinRegelungen. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, Rechtswirksamkeit der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinVereinbarung tritt mit allseitiger Unterfertigung ein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.________________________ ______________________ Bewilligungsgeber Berechtigter

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Sonstiges. Für den Personenbetreuer muss ein separates Zimmer zur Verfügung stehen, mit Schlafmöglichkeit und Möglichkeit der Mitbenützung von WC und Badezimmer. Kost und Logis sind für den Personenbetreuer frei. Die von Safritop Kosten für die Arbeitsleistung, die Sozialversicherung, Transport und den Gewerbeschein sind an die jeweilige Pflegekraft zur Auszahlung zu bringen. Die Zahlungsbestätigung (Erlagschein) wird als Bestätigung an den Kunden nach Erledigung vorgelegt. Die Arbeitszeiten und Ruhezeiten der Pflegerinnen sind dem Hausbetreuungsgesetz HBeG zu entnehmen und einzuhalten. Die Vertragsparteien sind zur Verschwiegenheit über alle ihnen im InternetZusammenhang mit diesem Vertrag anvertrauten oder bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Diese Verschwiegenheitspflicht besteht für den Auftragnehmer nicht, in Katalogen wenn und soweit der Auftraggeber oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen der Kunde oder dessen gesetzlicher Vertreter ausdrücklich von dieser Pflicht entbindet. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass Daten dieses Vertrages und seiner Abwicklung Angehörigen der Gesundheitsberufe, die den Kunden behandeln oder pflegen übermittelt. Diese sind kein Bestandteil einer Vereinbarungauch zur wechselseitigen Datenübermittlung berechtigt. Dies dient der Gewährleistung der Betreuung sowie der Qualitätssicherung. Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht ausreichend Zeit gehabt zu haben, um sich über den Inhalt und die Bedeutung der von ihm abgegebenen Erklärung, klar zu werden kön- nenund beraten zu lassen. Jeder Standort hat seine eigenen MerkmaleÄnderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform, sodass es ebenso das Abgehen vom vereinbarten Schriftformerfordernis. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder ungültig werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrags unberührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame oder ungültige Bestimmung durch eine gültige und wirksame zu Unterschieden untereinander kommen ersetzen, mit der unter Berücksichtigung der Interessen der Vertragspartner der wirtschaftliche Zweck am ehesten erreicht werden kann. Unterkünfte Der Auftraggeber geht keine Mitgliedschaft bei dem Auftragnehmer ein. Er kann jederzeit den Vertrag auflösen. Jedoch werden die Vermittlungsgebühr und Einrichtungen können der Monatsbeitrag nicht rückerstattet. Sollte sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung der Auftraggeber nicht an die Vertragsbestimmungen halten oder den Auftragnehmer an der Vertragserfüllung hindern, ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. Auftragnehmer berechtigt den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei Vertrag ohne Rückerstattung der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten kündigen. Die Monatspauschale ist nur an Monaten fällig, an denen auch Pflegerinnen tätig sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf Nach mehr als 3 Monaten gilt der Vertrag automatisch als aufgelöst. Von diesem Vertrag erhält je eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner Ausfertigung im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigenOriginal der Auftraggeber und der Auftragnehmer. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, Ihre Daten werden nicht gespeichert und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände nur für interne Zwecke im Freien oder Bezug auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwendenBetreuung (Anträge bei Sozialministerium usw.) verwendet. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung undAuftraggeber/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.in Auftragnehmer

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Sonstiges. Die 15 Stellung des Beauftragten/des Bestellers Vom Besteller eingesetzte Architekten, Ingenieure, Bauführer oder sonstiger Beauftragte und deren Stellvertreter sind berechtigt, Anweisungen jeder Art zu erteilen, auch solche, die den Umfang unserer vertraglich geschuldeten Bau- oder Montageleistungen ändern, insbesondere auch in Vertretung des Bestellers zusätzliche Leistungen zu bestellen. Wir sind berechtigt aber nicht verpflichtet, die Befolgung derartiger Anweisungen zu verweigern, solange die betreffende Person uns ihre Befugnis zur Vertretung des Bestellers in dieser Angelegenheit nicht schriftlich nachgewiesen hat. § 16 Anwendung österreichischen Rechts und deutscher Sprache Für unsere gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das für die Rechtsbeziehungen inländischer Parteien maßgebende österreichische Recht an unserem Sitz unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen. Sollten wir unseren Schriftstücken eine fremdsprachige Übersetzung beifügen, ist allein die deutschsprachige Fassung rechtsverbindlich. Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Vertrags oder dieser Allgemeinen Bedingungen für Bau- und Montageleistungen nichtig oder unwirksam sein oder werden, ändert dies nichts an der Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen. Zur Schließung der entstandenen Lücken haben sich beide Vertragspartner so zu verhalten, wie es sich aus Sinn und Zweck des jeweiligen Vertrags ergibt und wie es zur Wiederherstellung des Gleichgewichts von Safritop Leistung und Gegenleistung erforderlich ist. Wir sind dazu auch berechtigt, den schriftlichen Abschluss einer entsprechenden neuen Vertragsbestimmung zu verlangen. Aus einer Handlung oder Unterlassung von/durch uns kann der Besteller keinen Verzicht auf Ansprüche ableiten, wenn wir einen solchen nicht ausdrücklich erklären. Wichtige Mitteilungen erfolgen – soweit im InternetEinzelfall nicht anders geregelt – schriftlich, per Telefax oder per E-Mail und sind an den in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nenunserem Angebot genannten Projektleiter beziehungsweise Ansprechpartner zu richten. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche SchädenMitteilungen des Bestellers, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes TransportmittelMängelrügen, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteilt. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem CampingplatzNachfristsetzungen zufolge Verzugs, die GrößeÄnderung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses gerichtet sind, die Formentfalten darüber hinaus nur bei firmenmäßiger Zeichnung durch den Besteller Rechtswirksamkeit. Soweit ein uns erteilter Auftrag Lieferungen ohne Bau- oder Montageleistungen betrifft, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund gelten für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant Rechtsbeziehungen unsere Allgemeinen Verkaufs- und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlichLieferbedingungen. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund Für die Erstellung technischer Unterlagen gelten auch unsere unten abgedruckten Allgemeinen Bedingungen für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dardie Erstellung technischer Unterlagen.

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Sonstiges. Alle Angaben in unseren Prospekten werden vorbehaltlich gesetzlicher oder behördlicher Genehmigungen veröffentlicht. Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit. Für Druck- und Rechenfehler kann nicht gehaftet werden. Die von Safritop Ungültigkeit eines Teiles dieser Be- dingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Der Flugschein beweist bis zum Nachweis des Gegenteils den Reisevertrag zwischen der DLBS und dem Fluggast. Die im Internet, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen Flugschein enthaltenen Vertragsbedingungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- neneine Zusammenfassung von Bestimmun- gen dieser Beförderungsbedingungen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte und Einrichtungen können sich ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheiden. • Die maximale Auslastung ist in jeder Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für Wir erbringen die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reistBeförderungsvertrag zustande gekommene Leistung nur an den im Flugschein genannten Fluggast und nur gegen einen entsprechenden gültigen Flugschein, an der dafür ausgewiesenen Stelle an den Flugcoupon für den entsprechenden Flug enthält. Die Überprüfung der Unterkunft abIdentität bleibt vorbehalten. Ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht, wenn der von Ihnen vorgelegte Flugschein erheblich beschädigt oder nachträglich abgeändert worden ist, es sei denn, dass dies durch uns erfolgt ist. Flugscheine sind nicht übertragbar. Die Flugpreise sind in EURO zu zahlen. Ein Flugschein zum Normalflugpreis ist zur Beförderung nur bis zu dem Datum gültig, an dem der Zuständige gebuchte Flug stattfindet. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie gehalten, im Vorfeld mit uns schrift- lich Kontakt aufzunehmen. Eine Änderung, z.B. von Namen des Fluggastes auf dem Flugschein, kann bis 7 Tage vor Ort etwas anderes mitteiltFlug erfolgen. In beiden Fällen Die gewünschte Änderung bedarf einer schriftlichen Mitteilung an die DLBS. Hierbei gelten die aktuellen Umbuchungsgebühren in Höhe von EUR 30,-- pro Vorgang. Sie haben die Xxxx, ob Sie den neuen Preis akzeptieren oder die Beförderung entsprechend dem ursprünglichen Flugschein durchführen wollen. Flugpreise gelten nur für die Beförderung vom tatsächlichen Abflugs- zum Bestimmungsort bzw. bei Rundflü- gen für die vorher bestimmte Flugdauer. Flugpreise schließen die Vergütung für Bodentransportdienste zwi- schen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und Stadtzentren nicht ein, es sei denn, der Luftfrachtführer bietet einen solchen Bodentransport ohne zusätzliche Vergütung an. Im Falle einer Flugabsage ist daher ebenfalls eine Erstattung sonstiger, in Ergänzung zum Flug getätigter Reisekosten, wie z.B. Anfahrtskosten oder Hotelbu- chungen, ausgeschlossen. Für einen reibungslosen Ablauf ist es unbedingt erforderlich, die sogenannte Meldeschlusszeit für die Abferti- gung zum Flug einzuhalten. Die Angaben zur Meldeschlusszeit und für den entsprechenden Abfertigungs- schalter werden im Flugschein angegeben. Nur bei Einhaltung der Meldeschlusszeit hat der Fluggast An- spruch auf den gebuchten Flug. Erscheint der Fluggast nicht rechtzeitig am Abfertigungsort des Luftfrachtfüh- rers oder legt er ungenügende Papiere vor und ist deshalb nicht reisefertig, kann es daher vorkommender Luftfrachtführer die Platz- buchung streichen. Wenn ein Fluggast am Abfertigungsort am Flughafen oder anderenorts nach Ansicht des Luftfrachtführers zu spät zur Erledigung dieser Formalitäten vor dem planmäßigen Abflug erscheint wird der Start deshalb nicht verschoben. Der Luftfrachtführer haftet dem Fluggast nicht für Schäden oder Aufwendungen, welche daraus entstehen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug der Fluggast diese Bestimmungen nicht befolgt. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Stornie- rung besteht kein Anspruch auf Umbuchung oder Erstattung. Kinder unterliegen bei einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei Flug mit der Ju 52 den Bedingungen des internationalen Luftverkehrs. Kinder ab dem Zelt2. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollenLebensjahr dürfen in Begleitung ihrer Eltern, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts Geschwister (ab 12 Jahren) oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders seinanderen Personen (ab 16 Jahren) reisen. Die Lage auf Do 27 empfehlen wir frühestens ab dem Campingplatz6. Lebensjahr. Bis zu ihrem vollendeten 11. Lebensjahr erhalten Kinder eine Ermäßigung von 25 Euro. Der Luftfrachtführer darf die Beförderung oder Weiterbeförderung eines Fluggastes verweigern oder seine Platzbuchung streichen, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.wenn

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Sonstiges. Während eines Fototermins ist das Fotografieren durch Gäste des Auftraggebers oder Mitbewerber nicht gestattet, wenn nicht anders vereinbart. Die von Safritop Fotografin haftet für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im InternetRahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für die Datenspeicherung verwendet die Fotografin Festplatten, in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarungdie innerhalb der Garantie des Herstellers als einwandfrei deklariert sind. Für Xxxxxxx, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nendie durch die Übertragung der gelieferten Daten im Computer des Auftraggebers entstehen, leistet die Fotografin keinen Ersatz. Jeder Standort hat seine eigenen MerkmaleBei Reproduktionen, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen kann. Unterkünfte Nachbestellungen und Einrichtungen Vergrößerungen können sich ebenfalls Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt. Für die Dauer von mind. 1 Jahr ab dem Fototermin, bewahrt die Fotografin die digitalen Dateien auf Detailebene voneinander unterscheidenfreiwilliger Basis auf. Die maximale Auslastung Fotografin ist nicht verpflichtet, die Daten der Aufnahme des Auftrages zu archivieren. Dem Auftraggeber wird die Möglichkeit gegeben, durch Kauf der Daten selbst Sicherungskopien in geeigneter Form zu erstellen. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Auftraggeber nach Abschluss der Entwicklung zur Abnahme vorgelegt werden, durch die Fotografin ausgewählt. Der Auftraggeber darf seine Auswahl treffen, die Fotografin behält sich jedoch vor, auf Grund von Qualitätsschwankungen (zb: Bildrauschen, Schärfe, falsche Fokus, etc.) diese Auswahl mit Rücksprache zum Auftraggeber zu korrigieren.WIDERRUFSRECHT/ FOLGEN DES WIDERRUFS Der Auftraggeber hat das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Der Widerruf ist in jeder Unterkunft unterschiedlich schriftlicher Form zu richten an Xxxxx Xxxxxx Fotografie, Xxxx-xxx- Xxxxxxxxx-Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx ODER xxxx@xxxxx-xxxxxx.xx. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Auftraggeber die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet. Wenn der Auftraggeber diesen Vertrag widerruft, hat die Fotografin alle Zahlungen, die sie vom Auftraggeber erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten, unverzüglich und kann bis zu 8 Personen spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzuzahlen. Der Auftraggeber wird von der Fotografin über die Rückzahlung telefonisch oder per E-Mail in Kenntnis gesetzt. Ein weitergehender Schadenersatzanspruch oder Minderungsanspruch (4 Erwachsene z.B. Erstattung von Reise-, Verpflegungs- und 4 höchstens 18 Jahre alte KinderPensionskosten) umfassenist ausgeschlossen. • Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft Zahlungsverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen entstehen, führen nicht zum Verzug der Fotografin. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber. Die Fotografin nutzt für die Rückzahlung das Zahlungsmittel, das der Auftraggeber bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. • In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sind. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft abursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, dass der Zuständige vor Ort es wurde ausdrücklich etwas anderes mitteiltvereinbart; in keinem Fall wird dem Auftraggeber wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. In Das Widerrufsrecht des Auftraggebers erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Fällen kann es daher vorkommenSeiten auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers vollständig erfüllt ist, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss und nicht beim Campingplatz bei dem Zelt. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund bevor der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich sein. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären Einrichtungen, den Spielstätten, dem Schwimmbad, dem Restaurant und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung darAuftraggeber Widerrufsrecht ausgeübt hat.

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Sonstiges. Die Schlüsselpfand für Zimmerschlüssel (wird nach Rückgabe erstattet) 30,00 € Ich bin über meine Verpflichtung zur Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses nach §§ 36 Abs. 4 IfSG aufgeklärt worden. Sollte ein ärztliches Zeugnis nicht innerhalb von Safritop drei Tagen nach Einzug vorgelegt werden, wird das Haus der Betreuung und Pflege Aurach eine ärztliche Untersuchung veranlassen und evtl. hierfür entstehende Kosten dem Bewohner in Rechnung stellen. Bei Abschluss des Vertrages lag die Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz bereits vor. ☐ ja ☐ nein Aurach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Hiermit beauftrage ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., die Medicon Apotheke in Ansbach, mir meine Medikamente (gemäß einer ärztlichen Verordnung, sowie rezept- verordnungsfreie Medikamente) in das Haus der Betreuung und Pflege Aurach zu liefern. Falls es mir oder einer von mir beauftragten Person nicht möglich ist, die Verordnung einzulösen, kann auch das Haus der Betreuung und Pflege Aurach, bzw. eine dort beauftragte Person die Verordnung einlösen, jedoch ohne Berechnung von Aufwandskosten. Mir ist bekannt dass ich das freie Wahlrecht meiner mir versorgenden Xxxxxxxx habe, und die Vereinbarung jederzeit schriftlich widerrufen kann. Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. mein Einverständnis, meine abrechnungsrelevanten Daten an die beliefernde Apotheke des Haus der Betreuung und Pflege Aurach weiterzuleiten. Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Ort, Datum Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Aurach, den Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und Pflege Aurach bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ein wichtiger Bereich unserer Pflege ist der Schutz vor Wunden sowie auch die fachgerechte Versorgung von Wunden. Im Rahmen einer fachgerechten Therapie sind wir verpflichtet Wunden sowie deren Heilungsprozess sorgfältig in unserer Pflegedokumentation aufzuzeichnen. Für die Erstellung dieser Fotodokumentation benötigen wir das Einverständnis unserer Bewohner oder des Betreuers. ☐ Hiermit erkläre ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., mich einverstanden, dass fotodokumentarische Aufzeichnungen im InternetZuge der Wunddokumentation erstellt und ggfs. an behandelnde Therapeuten weitergeleitet werden dürfen. Ich wurde darüber informiert, dass ich jederzeit Einsicht in Katalogen oder an anderen Orten präsentierten Abbildungen sind kein Bestandteil einer Vereinbarung, sodass dadurch keine Rechtsansprüche geltend gemacht werden kön- nen. Jeder Standort hat seine eigenen Merkmale, sodass es zu Unterschieden untereinander kommen die Fotodokumentation nehmen und die Einverständniserklärung widerrufen kann. Unterkünfte Aurach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Bei Festivitäten, während Ausflügen und Einrichtungen anderen Unternehmungen werden von unseren Betreuungs- kräften Fotos der Bewohner aufgenommen. Die Fotos können sich zu folgenden Zwecken verwendet werden: - Veröffentlichung von Fotos innerhalb des Hauses z.B. für Aushänge, Fotoalben auf den Wohnbereichen, Verwendung innerhalb der sozialen Betreuung, usw.) - Weitergabe von Fotos an Angehörige, Bekannte und Freunde der Bewohner - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Webseite - Veröffentlichung in Broschüren und Flyern (nur in Ausnahmefällen) - Veröffentlichung von Fotos auf unserer Facebook-Seite - Veröffentlichung von Fotos in der Heimzeitung Die Veröffentlichung der Bilder erfolgt Entgeltfrei. ☐ Ich Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. ☐ Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben., erkläre mich nicht einverstanden, dass Fotos Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.für die oben genannten Zwecke verwendet werden dürfen. Aurach, den Klicken Sie hier, um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder bevollmächtigten Vertreters bzw. Betreuers Ich, Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. bestätige, dass ich vor Abschluss des Heimvertrages durch das Haus der Betreuung und Pflege Aurach über alle wesentlichen Vertragsinhalte und über das allgemeine Leistungsangebot der Einrichtung informiert wurde. Im Einzelnen waren dies Informationen über die Ausstattung und Lage des Haus der Betreuung und Pflege Aurach und über die Ausstattung der Zimmer als auch weiterer Gemeinschaftsflächen. Ebenso erhielt ich bereits in den vorvertraglichen Informationen einen Überblick über die angebotenen Dienstleistungen nach Art, Inhalt und Umfang. Diese waren insbesondere Informationen über den Wohnraum, die Pflege- und Betreuungsleistungen, die Verpflegung als auch die Erläuterung des zugrunde liegenden Leistungskonzeptes. Die Ergebnisse der letzten MDK-Qualitätsprüfung konnte ich, entsprechend den von der Einrichtung zu veröffentlichenden Daten, ebenfalls auf Detailebene voneinander unterscheideneinsehen. Informationen erhielt ich auch über die zu zahlenden Entgelte für Die maximale Auslastung ist in jeder Pflegeleistungen • Unterkunft unterschiedlich und kann bis zu 8 Personen (4 Erwachsene und 4 höchstens 18 Jahre alte Kinder) umfassen. Besucher müssen immer bei ihrer Ankunft bei der Leitung am Standort oder dem dort beschäftigten Per- sonal angemeldet werden. Besucher entrichten bei ihrer Ankunft ggf. den vor Ort geltenden Besuchertarif. Besucher stellen ihren Pkw immer auf dem Parkplatz ab und niemals bei der Unterkunft. Verpflegung In nahezu allen Fällen ist eine Waschmaschine und/oder Trockner für Wäsche vor Ort anwesend, für Gesondert berechenbare Investitionskosten sowie über die separat Kosten zu entrichten sind. Safritop ist nicht für die ordnungsgemäße Funktionsweise verant- wortlich und übernimmt keine Haftung Voraussetzungen für mögliche Schäden, die auf eine möglicherweise nachweisbare schlechte Funktionsweise zurückzuführen sindLeistungs- und Entgeltveränderungen. • Der/die Mieter/-in stellt den eigenen Pkw/das eigene Motorrad oder ein anderes Transportmittel, mit dem er/sie reist, an Darüber hinaus wurde ich von der dafür ausgewiesenen Stelle an der Unterkunft ab, es sei dennEinrichtung darauf hingewiesen, dass sie nicht in der Zuständige vor Ort etwas anderes mitteiltLage ist alle Krankheitsbilder zu pflegen und betreuen und hierüber ein entsprechender Ausschluss der Angebotspflicht nach § 8 Abs. In beiden Fällen kann es daher vorkommen, dass der/die Mieter/-in das eigene Fahrzeug auf einem zentralen Parkplatz abstellen muss 4 WBVG (Wohn- und nicht beim Campingplatz bei dem ZeltBetreuungsvertragsgesetz) besteht. • Der/die Mieter/-in und alle Mitreisenden unter dessen/deren Verantwortung müssen sich jederzeit gemäß Über den vor Ort geltenden Gesetzen korrekt ausweisen können. • Das Grillen ist an bestimmten Stellen nicht bzw. nur auf Gas gestattet. Diese Bestimmung beruht oftmals auf behördlichen Auflagen aufgrund der Brandgefahr. Sollte der/die Mieter/-in grillen wollen, hat er/sie selbst dafür zu sorgen. Der/die Mieter/-in muss sich ferner im Voraus bei dem Eigentümer des Standorts oder dessen Angestellten nach den jeweils geltenden Bedingungen erkundigen. • Ein offenes Feuer ist immer strengstens untersagt, und zwar sowohl am Ort der jeweiligen Unterkunft als auch auf dem Gelände. Betten, Matratzen, Oberbetten, Schon- und Bettbezüge sowie Decken usw. dienen zum Schlafen und • haben in den Schlafzimmern zu bleiben. Es ist nicht gestattet, diese Gegenstände im Freien oder auf der Veranda als Spielsachen o. Ä. zu verwenden. • Es ist nicht gestattet, entweder die zu der Unterkunft gehörenden oder selbst mitgebrachten Hängematten an dem Zeltrahmen zu befestigen. • Untergrund und Boden können bei jedem Campingplatz anders sein. Die Lage auf dem Campingplatz, die Größe, die Form, die Abmessungen, die Ebenheit, der Umfang und die Qualität der Aussicht, der Untergrund (Gras, Stein, Sand, Kiesel, Fels), die Sonneneinstrahlung und/oder der Schatten, der Umfang der Privatsphäre und alle weiteren Merkmale können je Campingplatz / Standort unterschiedlich seinFolgen dieses Ausschlusses wurde ich ebenfalls informiert. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Die Lage auf dem Campingstellplatz und somit die des Zelts auf dem Campingplatz und die sich daraus ergebenden Abstände zu den sanitären EinrichtungenAurach, den SpielstättenKlicken Sie hier, dem Schwimmbad, dem Restaurant um Text einzugeben. Unterschrift des Bewohners oder Haus der Betreuung und der Rezeption sind an jedem Standort und Campingplatz unterschiedlichPflege Aurach bevollmächtigten Vertreters bzw. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar. • Der Umfang, indem ein Leistungsangebot und Unterhaltung angeboten werden, ist auf jedem Camping- platz unterschiedlich. Diesbezügliche Beschwerden stellen niemals einen Grund für eine finanzielle Vergütung dar.Betreuers

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