Eingabekontrolle Musterklauseln

Eingabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Eingabekontrolle. Zweck der Eingabekontrolle ist es, zu gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind.
Eingabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Eingabekontrolle wird durch Protokollierungen erreicht, die auf verschiedenen Ebenen (z.B. Betriebssystem, Netzwerk, Firewall, Datenbank, Anwendung) stattfinden können. Dabei ist weiterhin zu klären, welche Daten protokolliert werden, wer Zugriff auf Protokolle hat, durch wen und bei welchem Anlass/Zeitpunkt diese kontrolliert werden, wie lange eine Aufbewahrung erforderlich ist und wann eine Löschung der Protokolle stattfindet.
Eingabekontrolle. Es muss nachträglich geprüft und festgestellt werden können, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind. Beim Auftragnehmer umgesetzte Maßnahmen: • Zugriffsrechte • Systemseitige Protokollierungen • Nachvollziehbarkeit von Eingabe, Änderung und Löschung von Daten durch individuelle Benutzernamen
Eingabekontrolle. Differenzierte Benutzerberechtigungen sind definiert. Mitarbeiter erhalten ausschließlich gemäß ihrer dienstlichen Aufgabenstellung die notwendigen Zugriffsberechtigungen. Die Erteilung der Berechtigungen erfolgt in einem dokumentierten Genehmigungsverfahren. Alle sicherheitsrelevanten privilegierten Systemzugriffe werden protokolliert und im eigenen Security Operations Center ausgewertet. Eine Protokollierung der Eingabe, Veränderung oder Löschung von personenbezogenen Daten darüber hinaus erfolgt ausschließlich nach dem mit dem Auftraggeber festgelegten Verfahren.
Eingabekontrolle. Gewährleistungsziel: Gewährleistung, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, welche personenbe- zogenen Daten zu welcher Zeit und von wem in automatisierte Verarbeitungssysteme eingegeben oder verändert worden sind. Getroffene Maßnahmen:
Eingabekontrolle. Maßnahmen
Eingabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft und festgestellt werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in DV-Systeme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind:
Eingabekontrolle. Maßnahmen, die gewährleisten, dass nachträglich überprüft werden kann, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssystemen eingegeben, verändert oder entfernt werden können: Erstellen einer Übersicht, aus der sich ergibt, mit welchen Applikationen welche Daten eingegeben, geändert und gelöscht werden können. Vergabe von Rechten zur Eingabe, Änderung und Löschung von Daten auf Basis eines Berechtigungskonzepts.
Eingabekontrolle. Alle Netzwerkan- und -abmeldungen sowie sämtliche Transaktionen (z.B. Neuanlagen, Veränderungen, Löschungen) werden protokolliert. Die Protokolle werden hinsichtlich unberechtigter Zugriffe analysiert und nach 6 Monaten gelöscht.